Startkarte

  • bekommt man die Startkarte bei der Deutschen in minga wieder mit? Hab da nur eine bekommen. Was bei Polizeikontrolle?

    Grüße aus Hamburg

  • Du hast also Angst, bei einer Kontrolle zwischen HH und M bzw. wieder zurück nachweisen zu müssen, daß du zur DM fährst und somit deine Waffen auch berechtigt - "vom Bedürfnis umfaßt" - transportierst?

    Keine Sorge.

    Erstens kannst du dir von der Startkarte eine Kopie anfertigen.

    Zweitens steht dein Name als Starter im Internet. Auf der Rückreise sogar ggf. mit Ergebnis.

    Drittens hast du auf dem Rückweg das ausgedruckte Rückenschild.

    Was wollen die Polizisten denn dann noch sehen außer deiner WBK???

    Sollten sie überhaupt kontrollieren, was du für Waffen transportierst. Ist mir in Jahrzehnten noch nicht passiert.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Hallo,

    ist schon interessant, wie unterschiedlich die rechtliche Situation an dieser Stelle von "hochrangigen" Amtsträgern bewertet wird. Für die Bayerischen Meisterschaften im DSB, aber eben ausgerichtet vom BSSB, bekommst du zwei Startkarten. Für die DM, die auf der gleichen Schießanlage stattfindet wie die BayM, reicht dem DSB eine Startkarte.

    Dass man, wenn man die Schützenmeister/Sportleiter von zwei unterschiedlichen Vereinen in dieser Sache befragt, mehr als eine unterschiedliche Meinung erhält, ist nachzuvollziehen. Bei Amtsträgern auf Landes- oder Bundesebene möchte ich erwarten wollen (bewusst so schräg formuliert), dass eine abgestimmte Meinung besteht und diese auch kommuniziert wird. Unter abgestimmt verstehe ich, dass das auch mit der Gesetzgebung, und im Idealfall auch mit der ausführenden Gewalt (Polizei) geregelt ist. Ich fühle mich da schon ein bisschen im Regen stehen gelassen. ;(

    Und soviel Rechtskenntnis wie z. B. Carcano habe ich nicht, dass ich bei einer Kontrolle mit den Beamten das Diskutieren anfangen kann. Also fühle ich mich sicherer, wenn ich eine Kopie der Startkarte auf der Rückfahrt dabei habe. Wobei ich auch noch nie kontrolliert wurde zwischen München und daheim.

    Andererseits hat hier schon jemand (ich meine, das war @AxelA ) vom vorauseilenden Gehorsam des BSSB und dem damit verbundenen Beispiel, das dadurch gesetzt wird, gewarnt. Was ich auch nachvollziehen kann. :/

    Mit verwirrtem Schützengruß

    Konrad

    Über 30 Jahre aktives Schiessen und immer noch was zum dazulernen!

  • Sorry Leute, aber ich kann das Problem nicht erkennen. Wer meint, ein zweites Exemplar der Startkarte zu brauchen, um was in den Händen zu haben, kopiert sie sich vorher oder, im Zeitalter der Smartphones, macht ein Bild von ihr, welches er dann dabei hat. Für den ersten Anschein bei einer Kontrolle reicht das mit Sicherheit aus.

    Auch eine zweite Fassung der Startkarte mitzuschicken wird oft kein anderes Ergebnis bringen, da viele diese 2. Fassung in ihren Ordner als Nachweis der Teilnahme abheften und somit dann auch nicht bei haben.

    Ich warte eh auf den Tag, wo der Deutsche bzw. die LV diese Startkarten nicht mehr verschicken sondern als Download und Eigenausdruck zu Hause zur Verfügung stellen.

  • Ehrlich gesagt verstehe ich das Problem des Threadstarters nicht wirklich.

    Ich darf meine (und legal geborgte) Waffen im Rahmen meines vom Bedürfnis umfaßten Zweck transportieren.

    Das mache ich mehrmals die Woche von zu Hause zu unserem Schießstand und zu diversen Wettkampforten. Als Schütze (leider zu selten) und wesentlich öfter als Trainer.

    Da habe ich auch keine "Startkarte" dabei. Nur meine WBKs und ggf. meinen Mitgliedsausweis.

    Was ist da anders, wenn ich nach München zur DM fahre?

    Wenn der Herr Hauptpolizeimeister Zweifel hat, soll er doch ins Internet schauen!

    "Nein, Herr Kommissar, ich selbst starte nicht, aber die Kinder da hinten auf dem Rücksitz."

    Und wenn ich meine Waffen zu Müller Manching fahre, damit der mir eine zur Visierung passende Brille anpaßt, ist das auch vollkommen legal, da vom Bedürfnis umfaßt.

    Ich muß nichts beweisen, ich muß maximal (!) glaubhaft machen.

    Fürs Beweise finden ist die Polizei da.

    Und die hat mich diesbezüglich die letzten mindestens 15 Jahre nicht gefilzt.

    Wir leben doch nicht in Nordkorea. Noch nicht.

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