Das ist eine klare Ansage der Amtsmitarbeiterin. Ich verstehe das also so, dass sie die Zulässigkeit des Schranks prüft, wenn die WBK (die Faltpappe) ausgestellt wird.
WBK-Austellung dauert kaum mehr als 15 Minuten. Das Vorgehen ist nachvollziehbar.
Bedürfnis nachreichen war jedenfalls bei meinem Amt damals möglich. Als ich den Antrag abgegeben habe, habe ich auch gleich darauf hingewiesen, dass ich die noch fehlende Bedürfnisbescheinigung nachreichen werde. Ich wurde freundlich darauf hingewiesen, dass ich die Gebühren auch dann bezahlen müsste, wenn ich, warum auch immer, eventuell doch kein Bedürfnis vom Verband erhalte und dass ich die WBK nur mit Bedürfnisnachweis bekomme. Wenn das nur immer so wäre dass man auf Ämtern so wohlmeinend behandelt wird
Sie hat mir heute morgen am Telefon bereits gesagt, dass ich auch mit dem LG in dem Schrank in den Bestand falle. Außerdem meinte sie, dass sich da vor September/Oktober sowieso nichts tut (wers glaubt....)
Wie gesagt, ich habe da mal ne Mail hingeschickt, ob man mir bestätigen kann, dass ich im Bestand bin und wenn nicht, dass ich gerne die WBK beantragen möchte und die Erklärung nachreichen werde.
Herr B. aus L. scheint aber für die nächsten 14 Tage abwesend zu sein... der hat wahrscheinlich auch keinen Bock auf die ganzen Vollpfosten wie mich, die kurz vorm Dicken noch mit so nem Kram kommen...