Neues Waffengesetz - Aufbewahrung

  • Hallo zusammen,

    Ich habe da ein kurzes Anliegen. Und bevor ich mich hier unnötig weiter aufrege, stelle ich hier mal die Frage.

    Und zwar habe ich vor ca. genau einem Jahr wieder mit dem Schießsport angefangen - bin also Wiedereinsteiger und war damals auch aus dem Verein ausgetreten.

    Nun habe ich die Sachkunde im März 2017 gemacht, in der mir der A-schrank zur Aufbewahrung einer Langwaffe empfohlen wurde - von einem staatlich anerkannten Prüfer. Ich habe mir ein Lufgewehr zugelegt, und einen Schrank - Widerstandsklasse A in der ich diese Waffe bereits lagere, weil ich vorhabe, mir dann, wenn ich wieder 12 Monate dabei bin, auch eine KK Büchse zu kaufen (bzw. Hat mein Opa - Jäger - diese bereits in seinem Schrank, da es ein Schnäppchen war und ich ja noch nicht darf.

    Dem Verband gemeldet wurde ich am 10.07.2016.

    Jetzt lese ich auf der Seite des RSB, dass sich unser liebe Regierung überlegt hat, den A-Standard für die KK Waffen abzuschaffen und, dass der Bestand davon ausgenommen sei.

    Das Gesetz ist wohl entschieden , aber noch nicht durchgesetzt - das würde es erst mit der neuen Bundesregierung ab September.

    Nun meine Frage: Bekomme ich meinen A-schrank im Juli für eine KK Matchbüchse noch zugelassen?

    Das wäre doch ein Witz, wenn nicht, oder?

    Hat jemand eine Ahnung, wie das nun ist mit dem Gesetz? Denn letztendlich ist mein Schrank ja auch bereits im Bestand. Es steht ja bereits eine - wenn auch Luftdruck - Waffe drin.

    Vielen Dank für eure, hoffentlich aussagekräftige, Antworten!

  • und wenn meine Infos stimmen wollen es nicht alle Bundesländer umsetzen........

    Steyr EVO/E
    Match Gun MG2E / MG5E
    Felix Team 45 ACP
    SIG 210/6 Full Race Gun, Oschatz

  • ....womit wir wieder bei der zuständigen Erlaubnisbehörde wären, bei der diese Frage besser aufgehoben wäre, als in einem Forum, wo jeder es anders besser weiß.

    Gerne kannst du uns aber von der Antwort deiner Behörde berichten.

    Mit freundlichstem Schützengruß
    Johann

  • Variante 1:

    schon jetzt eine grüne WBK mit erlaubnisfreiem 4mm M20 oder 4mmRZ Revolver/ Gewehr zulegen. Wenn sie das F im Fünfeck haben, Diese Pusten sind sie zwar WBK-pflichtig, aber da unter 7,5 joule ohne Vebands-bedürfnis zu haben.

    Für dicht geht nur ein Flobertgewehr, da nur A-schrank.

    Variante 2a

    Warten

    Variante 2b

    später teureren 0/1 Schrank kaufen.

    Die erste variante wird für junge schützen empfohlen, die zwar kollegen/vereins-waffen auf wettkämpfen nutzen, aber sich selbst keine zulegen wollen. Denn Ausleihe an wbk besitzer ist möglich.

    mfsg daniel

  • Gerne kannst du uns aber von der Antwort deiner Behörde berichten.

    Im Pronzip, hast Recht, ich hab die Info von meinem Ordnungsamt, das wohl große Uneinigkeit bei den Ländern besteht oder bestand, Ich klär das morgen früh via Telefon ob sich denn nun Bundesländer davon abspalten können und werden und um wen es geht.

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  • Natürlich darf ich nicht nur fragen, ob der Schrank zur Aufbewahrung geeignet ist, ich muss auch meine Befürchtungen mitteilen.

    Ich habe das wohl nicht unbegründete Gefühl, dass Viele einfach das Gespräch mit denen fürchten.

    Mit freundlichstem Schützengruß
    Johann

  • , ich muss auch meine Befürchtungen mitteilen.

    Und dann passt der SB das Gesetz an Deine Befürchtungen an?

    Wie oben schon geschrieben erstmal in den Text schauen, wenn er dann mal da ist, das schafft Klarheit zumindest wenn es auch verstanden wird.

    Bernd,

    natürlich könnten Bundesländer in der Praxis sogar einzelne Behörden gesetzliche Bestimmungen individuell auslegen, das wurde und wird in den Verschiedensten Bereichen immer wieder gemacht.

    Beim Waffenbesitz kann man ja problemlos dank Verbandsrechtsschutz klagen, bis dann ein Ergebnis vorliegt hat der Nachbar dann schon die dritte Waffe gekauft.

    schon jetzt eine grüne WBK mit erlaubnisfreiem 4mm M20 oder 4mmRZ Revolver/ Gewehr zulegen. Wenn sie das F im Fünfeck haben, Diese Pusten sind sie zwar WBK-pflichtig, aber da unter 7,5 joule ohne Vebands-bedürfnis zu haben.

    Für dicht geht nur ein Flobertgewehr, da nur A-schrank.

    Sparen koste es was es wolle, auch wenn es am Ende teurer wird als gleich ein richtiger Schrank.

    Karl

  • Und dann passt der SB das Gesetz an Deine Befürchtungen an?

    ...

    Karl

    Wieso verdrehst du immer alles absichtlich? Ich hätte nie geschrieben, dass er das Gesetz anpasst, aber oft hat er früher die aktuelle Lage, als der gewöhnliche Bedürftige. Oder er weiß, wann er mit einer klaren Gesetzeslage rechnen kann und wie er einen Altbestand bewerten muss.

    Mit freundlichstem Schützengruß
    Johann

  • Hallo, nun ersteinmal zu den bereits existierenden Beiträgen:

    Einfach abwarten was im Gesetz steht, alles andere ist Kaffeesatzleserei.

    Das Gesetz ist beschlossen und benötigt nur noch den Segen des Bundespräsidenten bevor es im Bundesanzeiger veröffentlicht werden kann. http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/…=4732016#top-10

    Was kurz gefasst drinsteht: Jeder neu angeschaffte Waffenschrank für erlaubnispflichtige Waffen muss ab Inkrafttreten des Gesetzes mindestens die Sicherheitsstufe 0 besitzen.

    und wenn meine Infos stimmen wollen es nicht alle Bundesländer umsetzen........

    Das wird bei einem Bundesgesetz (!) kaum funktionieren. Möglich wäre nur, Verordnungen zu erlassen, die Regelungslücken oder andere Spielräume für liberale oder strenge Auslegungen des Waffengesetzes ausnutzen.

    ....womit wir wieder bei der zuständigen Erlaubnisbehörde wären, bei der diese Frage besser aufgehoben wäre, als in einem Forum, wo jeder es anders besser weiß.

    Gerne kannst du uns aber von der Antwort deiner Behörde berichten.

    Das Amt hat ersteinmal die Hosen an, das stimmt. Ob Fragen zum Waffengesetz dort jedoch inhaltlich besser aufgehoben sind als in einem Forum, in dem sich Leute mit erheblichem Fach- und Praxiswissen tummeln, darf und muss man hinterfragen. Ich finde es hilfreich, sich zu informieren, bevor man mit dem Amt spricht. das Wissen aus dem Forum muss ich dem Amt ja nicht als Weisheit letzter Schluss präsentieren, aber ich finde es hilfreich zu wissen, wo die Reise hingehen könnte.


    Variante 1:

    schon jetzt eine grüne WBK mit erlaubnisfreiem 4mm M20 oder 4mmRZ Revolver/ Gewehr zulegen. Wenn sie das F im Fünfeck haben, Diese Pusten sind sie zwar WBK-pflichtig, aber da unter 7,5 joule ohne Vebands-bedürfnis zu haben.

    Für dicht geht nur ein Flobertgewehr, da nur A-schrank.

    Gute Idee. Ich würde aber gleich die gelbe WBK beantragen und in dem Antrag die geforderte Unterbringung nachweisen (da man auf gelb auch einschüssige Pistolen und Vorderladerrevolver kaufen kann vielleicht nicht nur einen A- sondern auch einen B-Schrank nachweisen). Das geht auch ohne Bedürfnisnachweis, den man nachreichen kann.

    Vielleicht geht der Antrag schnell durch (lange dauert meist die Beurteilung der Zuverlässigkeit).

    Eventuell wird das Amt aber trotzdem darauf bestehen, dass ein 0-Schrank nachgewiesen wird. Das wäre dann zwar solange die Waffengesetzänderung noch nicht Inkraftgetreten ist, rechtswirdig, aber manche Sachen werden gemacht, einfach weil das Amt kaum etwas zu verlieren hat und vorerst am längeren Hebel sitzt.

    Aber ich denke, probieren geht über studieren.

  • Also ich habe gerade mal mit meiner Kreispolizeibehörde telefoniert.

    Die nette Sachbearbeiterin sagte, dass aktuell noch nichts konkretes bei denen vorliegt und erwartet wird, dass sich das Ganze wohl noch bis September/Oktober hinzieht.

    Außerdem wird das wohl im Einzelfall entschieden. Sie sagte, dass die Bestandsregelung auch gilt, wenn ich den Schrank bereits für meine Luftdruckwaffen verwende.

    Ich bin gespannt, was wahr ist und was nicht. Am 10.7. weiß ich mehr... so lange heißt es: Warten... X/

  • Hallo,

    habe erst vorgestern mir den Gesetzentwurf etwas näher angesehen. Wenn dieser Entwurf unverändert den Bundesrat passiert wird es wohl Anfang Juli 2017 in Kraft treten. Es ist ein Bundesgesetz, also in allen Bundesländern gültig. Demnach gibt es einen Bestandsschutz für alle bis zum Stichtag (Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesanzeiger) gekauften A- und B-Schränke. Dabei ist es unerheblich ob du bereits eine erlaubnispflichtige oder erlaubnisfreie Waffe besitzt. D.H. Luftgewehr und A-Schrank genügen, um nach dem Stichtag ein KK-Gewehr dort einzustellen. Also unbedingt Kaufbeleg aufbewahren, gilt im Zweifel als Nachweis.

    Gruß Andreas

  • [...] Demnach gibt es einen Bestandsschutz für alle bis zum Stichtag (Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesanzeiger) gekauften A- und B-Schränke. Dabei ist es unerheblich ob du bereits eine erlaubnispflichtige oder erlaubnisfreie Waffe besitzt. D.H. Luftgewehr und A-Schrank genügen, um nach dem Stichtag ein KK-Gewehr dort einzustellen. Also unbedingt Kaufbeleg aufbewahren, gilt im Zweifel als Nachweis.

    Kann sein, kann aber auch nicht sein. Je nachdem wie der Leser es verstehen möchte, kann der Bestandsschutz für bereits vorhandene A- und B-Schränke gelten, auch wenn man noch keine WBK besitzt und darin nur eine erlaubnisfreie Waffe aufbewahrt wird. Oder es gilt nur für Schränke, in denen bereits eigene (!) erlaubnispflichtige Waffen aufbewahrt werden (man hat also schon eine WBK und kann später nachweisen, dass man die Schränke bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes besessen hat).

    Gesetz und Begründung sprechen von Weiternutzung, und daraus kann man ableiten, das der Waffenschrank grundsätzlich weitergenutzt werden kann oder nur in dem Rahmen, in dem er bereits vorher genutzt wurde, also bei erlaubnispflichtigen Waffen die darin aufbewahrt wurden, für diese, und wenn vor Inkrafttreten nur die PingPongPistole drinlag, nur erlaubisfreie Waffen.

    Und zum Bundesrat: der hat richtig Gas gegeben und das Gesetz ist dort bereits vor ein paar Tagen durchgewunken worden.

    Einmal editiert, zuletzt von Strindberg (9. Juni 2017 um 09:43)

  • Also ich habe gerade mal mit meiner Kreispolizeibehörde telefoniert.

    Die nette Sachbearbeiterin sagte, dass aktuell noch nichts konkretes bei denen vorliegt und erwartet wird, dass sich das Ganze wohl noch bis September/Oktober hinzieht.

    Außerdem wird das wohl im Einzelfall entschieden. Sie sagte, dass die Bestandsregelung auch gilt, wenn ich den Schrank bereits für meine Luftdruckwaffen verwende.

    Ich bin gespannt, was wahr ist und was nicht. Am 10.7. weiß ich mehr... so lange heißt es: Warten... X/

    Hallo Steffen,

    klasse, da würde ich nicht abwarten sondern direkt jetzt den Antrag für die gelbe WBK zusammen mit dem Nachweis der Unterbringung (Foto von der Plakette im Schrank, Kopie der Rechnung oder ähnliches) abgeben.

    Den als einziges noch fehlenden Bedürfnisnachweis des Verbandes kannst Du nachreichen.

    Dann kann das Amt schon mal die Anfrage beim Bundeszentralregister stellen.

    Wenn Du jetzt auch schon beim Verband den Bedürfnisnachweis beantragst, erhälst Du diesen vielleicht auch sobald er Dir erteilt werden kann (frühestens ein Jahr nach Verbandsbeitritt. Wenn das erste Schusswaffentraining später war, entsprechend später).

    Viel Erfolg!

  • Kann sein, kann aber auch nicht sein. Je nachdem wie der Leser es verstehen möchte, kann der Bestandsschutz für bereits vorhandene A- und B-Schränke gelten, auch wenn man noch keine WBK besitzt und darin nur eine erlaubnisfreie Waffe aufbewahrt wird. Oder es gilt nur für Schränke, in denen bereits eigene (!) erlaubnispflichtige Waffen aufbewahrt werden (man hat also schon eine WBK und kann später nachweisen, dass man die Schränke bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes besessen hat).

    Gesetz und Begründung sprechen von Weiternutzung, und daraus kann man ableiten, das der Waffenschrank grundsätzlich weitergenutzt werden kann oder nur in dem Rahmen, in dem er bereits vorher genutzt wurde, also bei erlaubnispflichtigen Waffen die darin aufbewahrt wurden, für diese, und wenn vor Inkrafttreten nur die PingPongPistole drinlag, nur erlaubisfreie Waffen.

    Und zum Bundesrat: der hat richtig Gas gegeben und das Gesetz ist dort bereits vor ein paar Tagen durchgewunken worden.

    Genau so sehe ich das auch. NUR an dieser Stelle sehe ich eine Möglichkeit der Behörde, an dem Gesetz etwas "auszulegen". Ansonsten ist das Ganze glasklar.

    Insbesondere die Aufbewahrung eines LG in dem Schrank könnte durchaus zu wenig sein, da für diese Waffen eben kein A-Schrank notwendig ist. ICH würde mich da nicht drauf verlassen.

    Da das Gesetz den BR auch schon passiert hat, ist tatsächlich Eile geboten.

    Steffen

    Wenn du alle anderen Bedingungen für die Befürwortung erfüllst, würde ich mal mit dem zuständigen Mitarbeiter in der Verbandsgeschäftsstelle sprechen. Vermutlich bist du ja auch schon ein paar Tage früher in den Verein eingetreten. bevor dieser dich gemeldet hat. ;) Außerdem warst du ja (hoffentlich) schon früher Mitglied im Verband, bevor du zwischendurch mal ausgetreten bist. Möglicherweise findet sich da eine Lösung, damit du bereits JETZT deine Befürwortung bekommst. Nach meinen Kenntnissen ist allerdings im Augenblick überall ziemlich was los (warum wohl ?) und es bleibt fraglich, ob das Ganze Procedere (incl. bei der Behörde), vor der Verkündung des Gesetzes durchkommt.

    Ansonsten bist du auf das Goodwill deiner Behörde angewiesen.

  • Ja wie gesagt. Ich habe mit der Dame telefoniert und auch gefragt, ob ich evtl den Schrank bereits abnehmen lassen kann, auch wenn ich die passende Waffe noch nicht habe und auch keine WBK. Sie meinte, das geht nicht.

    Der Antrag an den RSB ist bereits raus. Aber ich bin erst seit dem 10.07.2016 wieder dort gemeldet. Früher bekomme ich das nicht.

    Ich wusste nicht, dass ich das nachreichen kann. Geht das wirklich? Dann würde ich das direkt machen.

  • Der Antrag an den RSB ist bereits raus. Aber ich bin erst seit dem 10.07.2016 wieder dort gemeldet. Früher bekomme ich das nicht.

    Ich wusste nicht, dass ich das nachreichen kann. Geht das wirklich? Dann würde ich das direkt machen.

    Ein Versuch lohnt immer. Laut RSB-Webseite sollte das ein Herr B. sein und der ist Di + Mit tel. zu erreichen. Also, probieren geht über studieren.;)

  • Ein Versuch lohnt immer. Laut RSB-Webseite sollte das ein Herr B. sein und der ist Di + Mit tel. zu erreichen. Also, probieren geht über studieren.;)

    Ja dann werde ich den Herrn B. aus L. mal am Di. versuchen, zu erreichen... Weiter habe ich der Dame von der Kreispolizeibehörde Wesel mal eine Nachricht zukommen lassen, ob sie mir unter den Voraussetzungen bestätigen kann, dass ich mit meiner Luftdruckwaffe und dem A-Schrank zum Bestand gehöre, sollte das Gesetz wirklich schneller kommen als erwartet.

    Man man man... wirklich... jeden Tag was Neues zum aufregen... :rolleyes:

  • Das ist eine klare Ansage der Amtsmitarbeiterin. Ich verstehe das also so, dass sie die Zulässigkeit des Schranks prüft, wenn die WBK (die Faltpappe) ausgestellt wird.

    WBK-Austellung dauert kaum mehr als 15 Minuten. Das Vorgehen ist nachvollziehbar.

    Bedürfnis nachreichen war jedenfalls bei meinem Amt damals möglich. Als ich den Antrag abgegeben habe, habe ich auch gleich darauf hingewiesen, dass ich die noch fehlende Bedürfnisbescheinigung nachreichen werde. Ich wurde freundlich darauf hingewiesen, dass ich die Gebühren auch dann bezahlen müsste, wenn ich, warum auch immer, eventuell doch kein Bedürfnis vom Verband erhalte und dass ich die WBK nur mit Bedürfnisnachweis bekomme. Wenn das nur immer so wäre dass man auf Ämtern so wohlmeinend behandelt wird :)