Hallo zusammen,
Ich habe da ein kurzes Anliegen. Und bevor ich mich hier unnötig weiter aufrege, stelle ich hier mal die Frage.
Und zwar habe ich vor ca. genau einem Jahr wieder mit dem Schießsport angefangen - bin also Wiedereinsteiger und war damals auch aus dem Verein ausgetreten.
Nun habe ich die Sachkunde im März 2017 gemacht, in der mir der A-schrank zur Aufbewahrung einer Langwaffe empfohlen wurde - von einem staatlich anerkannten Prüfer. Ich habe mir ein Lufgewehr zugelegt, und einen Schrank - Widerstandsklasse A in der ich diese Waffe bereits lagere, weil ich vorhabe, mir dann, wenn ich wieder 12 Monate dabei bin, auch eine KK Büchse zu kaufen (bzw. Hat mein Opa - Jäger - diese bereits in seinem Schrank, da es ein Schnäppchen war und ich ja noch nicht darf.
Dem Verband gemeldet wurde ich am 10.07.2016.
Jetzt lese ich auf der Seite des RSB, dass sich unser liebe Regierung überlegt hat, den A-Standard für die KK Waffen abzuschaffen und, dass der Bestand davon ausgenommen sei.
Das Gesetz ist wohl entschieden , aber noch nicht durchgesetzt - das würde es erst mit der neuen Bundesregierung ab September.
Nun meine Frage: Bekomme ich meinen A-schrank im Juli für eine KK Matchbüchse noch zugelassen?
Das wäre doch ein Witz, wenn nicht, oder?
Hat jemand eine Ahnung, wie das nun ist mit dem Gesetz? Denn letztendlich ist mein Schrank ja auch bereits im Bestand. Es steht ja bereits eine - wenn auch Luftdruck - Waffe drin.
Vielen Dank für eure, hoffentlich aussagekräftige, Antworten!