Sicherheitsschnur

  • Die Schützen erachten es als sinnvoll und niemand fühlt sich bevormundet oder in der individuellen Freiheit beschränkt.

    Gewagte Behauptung für alle Schützen zu sprechen. Die wenigsten werden ihren Unmut kommunizieren bzw. die meisten es als gegeben hinnehmen. Du fühlst dich damit gut, es wäre ein großer Aufwand es zu ändern? Von daher brauchen wir nicht weiter darüber zu diskutieren. Nimm meinen Hinweis einfach hin und lebe damit. Die Welt ist so kaputt wie sie ist, weil die Menschen den schnellen, den (vermeintlich) leichten Weg gehen.

    Aber es reicht nicht aus, um mit einer größeren Anzahl Schützen einen Bewerb in annehmbarer Zeit sicher unfallfrei abzuwickeln.

    Die vier Regeln sind unabhängig von der Anzahl der Personen und würden auch diesem Fall funktionieren.

  • Die wenigsten werden ihren Unmut kommunizieren bzw. die meisten es als gegeben hinnehmen.

    Die Welt ist so kaputt wie sie ist, weil die Menschen den schnellen, den (vermeintlich) leichten Weg gehen.

    Und ich dachte, ich wäre ein Fatalist...

    Früher standen die Menschen einander näher. Was blieb ihnen auch übrig, so ganz ohne Feuerwaffen.

  • Die vier Regeln sind unabhängig von der Anzahl der Personen und würden auch diesem Fall funktionieren.

    Es gibt leider nur wenige Schützen die das verstehen.

    Solange "mehr Regeln = mehr Sicherheit" als Dogma
    gilt wird es weiterhin Unfälle geben.

  • Vielleicht nochmals zum Thema Sicherheitsschnur, ein Schützenkamerad hatte für unsere
    Vereinswaffen ein rotes Kabel (muss irgendwas steuerungstechnisches sein) gestiftet, das
    ist sehr weich und hat kaum Kupfer drin. Ideal für den Zweck - fand ich.

    Bei den Holme-Kappen stört mich, dass es die "nur" von Holme gibt... 14 Euro bringt einen
    Schützen nicht um (einen Schwaben aber fast ;) ), nur bei 10 Vereinswaffen und der Erfahrung,
    dass unsere Jungschützen z.B. gerne mal eine Kappe irgendwo auf Wettkampf mal verlieren
    (v.a. da ohne Waffenkontrolle), da spart man gerne.

    Und wer - wie ich - zuhause schon drei Jungschützen hat, der weiß, ja, Schießen geht ins Geld.
    Aber das ist wie jedes Hobby (z.B. Motorradfahren) und wer es sich nicht leisten kann, muss

    es ja auch nicht. Dennoch bin ich stolz und es ist ein klasse Gefühl, wenn man selber (ich kämpfe
    meist um den 7er für 370) mit einem guten Ergebnis rauskommt und die Tochter einen dann
    einem fröhlich sagt, dass das Ergebnis heut nicht reicht, um das beste Familienmitglied zu sein...
    Oder wenn die zweite Tochter höchst nervös den allerersten Einsatz in einer RWK-Mannschaft
    hat, einfach cool.

    Darum hoffe ich, dass uns und unserer Jugend keiner den Spaß am Schießen verdirbt durch zu
    viel Bürokratie und zu autoritären Verhalten in den Vereinen (das reicht schon in Schule und
    Ausbildung). Ebenso dass Verantwortungsbewußtsein und vernünftiger Umgang mit einem privilegierten
    Sportgerät (Waffe) erklärt wird und so auch Sicherheit - neben dem Streben nach guten Leistungen
    und Kameradschaft gewährleistet ist.

  • Hatte mit einem KR die Diskussion, wann bei LP (DSB Kz 2.10 u.ä.) die Sicherheitsschnur eingelegt werden muss.

    Unstrittig, wenn der Schütze (m/w/d) seinen Stand verlässt.

    Aber auch, wenn er die Waffe nur offen (kurz) ablegt? Oder muss er die ganz Zeit die Hand an der Waffe haben?

    Die aktuelle Regelung in der SpO ist meiner Meinung nach so oder so auszulegen.
    Gibt es evtl. ein rel. aktuelles Schriftstück der TK zu diesem Thema, das ich übersehen habe?

    (Alles unabhängig davon dass ich persönlich eine Knallcharge kenne, die ein Dia reintat, dann sich hinsetzte und nach dem wieder Aufstehen noch ein zweites Dia lud. Dann bekommt man nämlich auf einen Ritt zwei saubere Treffer im Bereich 3 bis 5 tief.)

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Bei den Rwk Ansagen kommt bei uns immer der Spruch.... Wenn der Schütze den Stand verlässt.... Pipi machen, evl. Pause, fertig..... Hat er Sicherheit herzustellen.... Schnur. Und seit neuestem Koffer auf, schnur rein.... Tragen..... Bzw. Stand belegen. Schnur wird erst bei Kommando probe start gezogen.... Zumindest ist das aktuell bei uns Praxis.... Ob Regelkonform..? Fakt ist dass schon einige wegen der Schnur vorher oder nachher disqualifiziert wurden.....

  • Soweit alles klar und eindeutig. Wer den Stand verläßt (Pipi oder Ende Wettkampf) und die Schnur nicht einzieht, hat einen DQ.

    Aber was ist "zwischendurch"? Rein in die Kartoffeln, raus aus die Kartoffeln?

    --> Ich brauche das MatchSICHER!

    Ansonsten bekommen meine jugendlichen Schützen eben eingetrichtert, die Schur 40x pro Wettkampf durch den Lauf zu ziehen.

    Schwachsinnig, aber aber eben ... ach ...

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Aber auch, wenn er die Waffe nur offen (kurz) ablegt? Oder muss er die ganz Zeit die Hand an der Waffe haben?

    Nun, laut SpO ist das recht eindeutig, wenn auch wie üblich blöd formuliert:

    Zitat von DSB SpO Stand 2020-01-04 Kap 0.2 Sicherheitsbestimmungen

    Eine Waffe darf nur abgelegt werden, wenn diese nicht geladen ist. Dies wird angenommen wenn:

    n

    • die Sicherheitsvorrichtung eingeführt ist,

    [...]

    Eine Luftdruckwaffe/Gasdruckwaffe gilt als geladen, sobald sich das Diabolo in dem Lauf, bzw. in der Lademulde/Laderinne befindet.

    Dem Text nach würde ich sagen: Ablegen nur mit Schnur. Denn sonst kann die Waffe seitens der Aufsicht nicht als ungeladen angenommen werden.

    Der letzte Passus erweitert die Vorstellung von "definitiv geladen" noch um den Zustand "Diabolo in Lademulde/-rinne", was man sonst ja auch als "nicht geladen" ansehen könnte.

    "Gelebt" erlebe ich es derzeit bei Luftdruckwaffen nur: Schnur wenn Stand verlassen, sonst reicht Verschluß offen.

  • Und seit neuestem Koffer auf, schnur rein....

    Was soll denn bringen außer das der Staub des "natürlich immer sauberen" Koffers Besitz vom Inneren nehmen kann.


    Dem Text nach würde ich sagen: Ablegen nur mit Schnur. Denn sonst kann die Waffe seitens der Aufsicht nicht als ungeladen angenommen werden.

    Der letzte Passus erweitert die Vorstellung von "definitiv geladen" noch um den Zustand "Diabolo in Lademulde/-rinne", was man sonst ja auch als "nicht geladen" ansehen könnte.

    "Gelebt" erlebe ich es derzeit bei Luftdruckwaffen nur: Schnur wenn Stand verlassen, sonst reicht Verschluß offen.

    So würde ich es auch handhaben.

    Ich hatte auf den LVM selber wegen"dieser Problematik" immer eine Hand an der Schaftkappe des LGs.

    Gelebt, auch bei LPs, wird es bei uns, solange der Schütze in seinem Schützenstand steht, direkte Kontrolle über die LP besitzt, dann ist es in Ordnung wenn die Schnur nicht eingeführt ist. Setzt er sich hin, sollte der Schütze wissen, dass es besser ist, die Schnur vorher einzuführen ;)

    Genere

    Gibt es evtl. ein rel. aktuelles Schriftstück der TK zu diesem Thema, das ich übersehen habe?

    Dieses wird es zu diesem Thema meiner Meinung auch nie geben, durch diesen Passus in der SpO:

    "Auf dem gesamten Schießstand/Schießstandgelände sind die vom Veranstalter/Ausrichter/Schießstandbetreiber vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten."

    Es gibt ja noch nicht einmal eine Einigkeit drüber, welche Sicherheitsmaßnahme einzuhalten ist. Und lt. diesem Passus kann einem ein Veranstalter auch vorschreiben, die Sicherheitsschnur beim Transport im Koffer zu verwenden, was auch immer er sich dabei gedacht hat.

  • Was soll denn bringen

    Wie wäre es bei der Waffenkontrolle, dass der Kontrolleur beim Auspacken sofort sieht, dass die Waffe nicht geladen ist?

    Ok, das kann man auch so handhaben, dass man schlicht ins Patronenlager schaut, ob auch keine Patrone geladen ist, bevor man am Abzug rumfingert.

    Bei z.B. einer Druckluftwaffe, die ja zur Prüfung wissentlich mit CO2 bzw. Luft testweise „abgefeuert“ wird, ist die Sache aber ungleich schwieriger.

    Da macht es durchaus Sinn, vor der Waffenkontrolle am besten daheim und in Ruhe eine Schnur durchzuziehen.

    Auf dem Stand halte ich aber auch da mehr als den Verschluss offen zu lassen für überzogen.

    Wenn dann auch noch Kampfrichter disziplinarisch eingreifen, weil man die Waffe ohne Schnur ablegt hat, dabei aber nicht mal den Stand verlassen hat oder für die Trefferaufnahme Sicherheit gefordert wäre, da hört mein Verständnis für diese vermeintliche Sicherheitsregel auf.

  • Nun, laut SpO ist das recht eindeutig, wenn auch wie üblich blöd formuliert:


    Dem Text nach würde ich sagen: Ablegen nur mit Schnur. Denn sonst kann die Waffe seitens der Aufsicht nicht als ungeladen angenommen werden.

    Der letzte Passus erweitert die Vorstellung von "definitiv geladen" noch um den Zustand "Diabolo in Lademulde/-rinne", was man sonst ja auch als "nicht geladen" ansehen könnte.

    "Gelebt" erlebe ich es derzeit bei Luftdruckwaffen nur: Schnur wenn Stand verlassen, sonst reicht Verschluß offen.

    Ich habe mir den Luftpistolen Bundesliga Kampf Walkirsch gegen Fürt angeschaut. Dort habe die Schützen auch die Schnur in den Lauf eingeführt obwohl sie am Stand stehen geblieben sind. Darum gehe ich davon aus sobald man die Lupi während des Wettkampfes aus der Hand nimmt Sicherheitsschnur benutzen.

  • Wie wäre es bei der Waffenkontrolle, dass der Kontrolleur beim Auspacken sofort sieht, dass die Waffe nicht geladen ist?

    Das interessiert den Kontrolleur nur wenn ihm die Waffe zur Kontrolle übergeben wird und nicht wie sie im Koffer liegt.

    Bei mir bleibt die Schnur im Lauf ist aber etwas zurückgezogen, dass die Kammer geschlossen bleibt. Bei der Kontrolle Koffer auf, Ladehebel umlegen, Schnur 20cm zurückschieben, dass sie sichtbar rausschaut und fertig, dauert keine 5 Sekunden 🤷‍♂️

  • "Gelebt" erlebe ich es derzeit bei Luftdruckwaffen nur: Schnur wenn Stand verlassen, sonst reicht Verschluß offen.

    So wird es auf den Wettkämpfen auf der Anlage in München auch gehandhabt, zuletzt z. B. beim H&N Cup. Andere Schießstätten können dies natürlich anders regeln.

    • Sobald Tasche/Koffer geöffnet wird (an der Waffenkontrolle oder am Schützenstand), muss die Sicherheitskennzeichnung an/in die Waffe (Luftdruck: Sicherheitsschnur oder Mündungsabdeckung).
    • Ist der Verschluss der Waffe zu, darf sie nicht aus der Hand gelegt werden.
    • Liegt sie am Stand und der Schütze steht direkt daneben, muss der Verschluss offen sein.
    • Bevor der Schütze den Schützenstand verlässt, muss er die Sicherheitskennzeichnung einführen/anbringen.

    Bei der Sicherheitsschnur muss diese deutlich an beiden Enden der Waffe überstehen (sonst muss die Aufsicht entweder nach vorne gehen oder schickt den Schützen direkt wieder zurück).

    Wer nachlesen möchte: Punkt 0.2 der SpO unter https://assets.dsb.de/public/uploads…0_2020-safe.pdf
    Sicherheitsblatt Hochbrück + bayerische Meisterschaften: https://www.bssb.de/download-cente…iessanlage.html

  • Um auf die Frage von Califax zurückzukommen, versuche ich mich mal an einer Auslegung des Textes:

    Sportordnung 0.2.

    Eine Waffe darf nur abgelegt werden, wenn diese nicht geladen ist.

    und

    Eine Luftdruckwaffe/Gasdruckwaffe gilt als geladen, sobald sich das Diabolo in dem Lauf bzw. in der Lademulde/Laderinne befindet.Das ist wohl aus Schützensicht unproblematisch. Hier wird auch nicht verlangt, daß beim Ablegen eine Sicherheitsschnur eingeführt ist. Die Waffe darf nur nicht geladen sein.

    Bevor der Schütze seinen Stand verlässt, muss er sich vergewissern und die Standaufsicht muss überprüfen, dass die Sicherheitsvorrichtung ordnungsgemäß eingeführt ist. Wenn ein Schütze seine Waffe einpackt oder vom Schützenstand entfernt, ohne dass sie von der Standaufsicht überprüft wurde, wird er disqualifiziert.

    Es besteht also eine Pflicht, vor Verlassen des Schützenstandes die Sicherheitsschnur einzuführen. Für die Unterlassung ist keine Strafe angeführt.

    Nur für das Einpacken der Waffe oder das Entfernen der Waffe vom Schützenstand ohne Kontrolle der Sicherheitsschnur ist Disqualifikation vorgeschrieben.

    Meine Sicht der Dinge:

    a) Ich sehe hier keine Vorschrift, die dazu zwingen würde, bei jedem Ablegen der Waffe die Schnur einzuführen.

    b) Bei uns wurden schon Leute disqualifiziert, weil sie den Stand verlassen hatten, ohne die Schnur einzulegen, aber die Waffe weder eingepackt noch sie vom Schützenstand entfernt hatten. Mir stellt sich die Frage, ob das die richtige Strafe ist. Eine Gelbe Karte oder Abzug von zwei Ringen wären ja auch möglich.

    Für eine definitive Auskunft wirst du dich wohl an den DSB wenden müssen.

    Gruß, Albert

    Sportbootführerschein Binnen

    Timex Armbanduhr, Krups Mixer und Candy Waschmaschine

  • Da ich dieses Jahr wohl das erste Mal auf Landes- und wenn alles gut geht auch auf die DM fahre, bin ich dankbar für diesen Hinweis;):)

    Das mit entfernen der Waffe ohne Kontrolle hätte ich nicht gewusst.

    Dankbaren Gruß

    Mike

    Gruß Mike

    ohne Training kein Vorankommen ;)

    Erfolg muss man sich erarbeiten, Neid kommt von allein :)

    KK 500 E Auflage, LG500itec Auflage :)

  • Meine Sicht der Dinge:

    a) Ich sehe hier keine Vorschrift, die dazu zwingen würde, bei jedem Ablegen der Waffe die Schnur einzuführen.

    Eine Waffe darf nur abgelegt werden, wenn diese nicht geladen ist. Dies wird angenommen wenn:

    • die Sicherheitsvorrichtung eingeführt ist, [...]

    Eine Luftdruckwaffe/Gasdruckwaffe gilt als geladen, sobald sich das Diabolo in dem Lauf bzw. in der Lademulde/Laderinne befindet.

    Die Waffe darf nur dann abgelegt werden, wenn angenommen werden kann, dass sie nicht geladen ist (erkennbar durch die Schnur). Als geladen gilt sie, wenn sich ein Diabolo im Lauf oder der Lademulde befindet.

    Streng ausgelegt würde ich diese Regel schon so deuten: Ist die Waffe abgelegt (Schütze hat keine Hand mehr an der Waffe), muss die Sicherheitsvorrichtung eingeführt sein. In der Praxis (BSSB/Hochbrück) wird die Schnur nur verlangt, sobald der Schütze seinen Stand verlässt.