Abgelaufene Aluminium- Kartuschen LP/ LG

  • Wenn Du mal über Deinen Tellerrand schauen könntest, wäre alles nicht mehr so aufregend denn dort sind derartige Vorgaben üblich und werden meist mit weniger Aufregung akzeptiert.

    Ok, in welche Richtung des Tellerrandes soll ich den schauen? Olympische Wettbewerbe? Oder andere europäische Länder? Oder die Starterzahlen hier auf Kreisebene?

  • Wenn Du mal über Deinen Tellerrand schauen könntest, wäre alles nicht mehr so aufregend denn dort sind derartige Vorgaben üblich und werden meist mit weniger Aufregung akzeptiert.

    Es würde keiner so ein Faß aufmachen wenn es bei einem "Touristenradrennen" wegen eines veralteten Helms keine Starterlaubnis bekäme.

    Was soll dieser Vergleich ? In Deutschland und auch in anderen Ländern gibt es GESETZLICHE Vorschriften für gefährliche Güter und Behälter. Wenn der Staat Sicherheitsbedenken hat, erlässt er ganz fix entsprechende Vorschriften, damit eben keine schlimmen UNfälle passieren. Im Bereich der Gasbehälter gibt es die auch in Form der Druckbehälterverordnung. Der GESETZGEBER hat aber in den kleinvolumigen Kartuschen bisher kein Sicherheitsproblem erkannt und die Vorordnung so formuliert, dass unsere Kartuschen eben NICHT unter diese Regelung fallen.

    Wie schon gesagt, diese Geschichte gilt nur für Deutschland und ist eine "Selbstverpflichtung der Hersteller" (die im

    Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler organisiert sind. Im Rest der Welt bestehen die Gefahren offensichtlich nicht. 8)

  • Hallo,

    ob es Filz ist oder nicht, möchte ich mal so dahingestellt lassen.

    Meiner Meinung nach geht es um Haftungsfragen, da die Hersteller keine Haftung für abgelaufene Kartuschen übernehmen.

    Da hat der TÜV gut mitgespielt und so kommt es jetzt zu einem Zusatzgeschäft durch die Kartuschenerneuerung.

    Jedem Veranstalter obliegt es aber selbst, ob er abgelaufene Kartuschen zuläßt oder nicht. BSSB Und DSB tun dies nicht,

    andere schon. Die "anderen" wälzen aber die Haftung dann auf den jeweiligen Schützen ab. Und ob dann eine

    Haftpflichtversicherung zahlt, weil eine Kartusche mit abgelaufenem Verwendungsdatum explodiert?

    Leider spielt halt hier der Bürokratiestaat Deutschland den Herstellern in die Hände (ich meine zwar, daß es in Österreich auch so ist ..), aber und nur aber aus haftungsrechtlichen Gründen verwende ich keine abgelaufene Kartusche mehr.

    @ Johannes: Der Vergleich mit den Fahrradhelmen hinkt und ............... bis zum Himmel.

    Auch wenn möglicherweise Helme von den Veranstaltern geprüft werden, Sie können dies gar nicht. Les mal die Beschreibungen der Helme. Normalerweise dürftest den Helm schon nicht mehr verwenden, wenn er dir auf die Straße fällt. Das kann doch niemand prüfen. Die prüfen auch nicht, ob er vorschriftsmäßig sitzt und und und .... Stell dich mal in Triathlon- oder Duathlon-Wechselzonen und sieh dir das an .....

    Im Übrigen passieren im Radsport wesentlich mehr Unfälle als bei uns ...

    Insgesamt ein schlechtes Beispiel .......

    VG

    Holger

    C-Trainer DOSB - Steyr Challenge - Anschütz 1913 in Tesro Evolution-Schaft mit Simalux ZF - Walther LP 400 - TOZ 35 mit Lottes Balance

  • Im Übrigen passieren im Radsport wesentlich mehr Unfälle als bei uns ...

    Insgesamt ein schlechtes Beispiel .......

    Und trotzdem traut der Staat der Staat denen zu das sie sich über den Verband selbst ihre für die Sicherheit relevanten Regeln geben, während die Schützen geführt von Juristen nach staatlicher Regelung schreien.

    Was soll dieser Vergleich ? In Deutschland und auch in anderen Ländern gibt es GESETZLICHE Vorschriften für gefährliche Güter und Behälter. Wenn der Staat Sicherheitsbedenken hat, erlässt er ganz fix entsprechende Vorschriften, damit eben keine schlimmen UNfälle passieren. Im Bereich der Gasbehälter gibt es die auch in Form der Druckbehälterverordnung. Der GESETZGEBER hat aber in den kleinvolumigen Kartuschen bisher kein Sicherheitsproblem erkannt und die Vorordnung so formuliert, dass unsere Kartuschen eben NICHT unter diese Regelung fallen.

    Wenn der Radfahrer nicht gefällt, dann eben ein anderes Beispiel:

    Dem Bergsteiger, als Verbandsmitglied und Sportler macht man ähnliche Vorgaben bei seiner Sicherheitsausrüstung ohne sie bis auf wenige Außnahmefälle jemals zu überprüfen. Da heißt ein Helm ist wie oben schon geschrieben nach einem Sturz nicht mehr brauchbar jedoch spätestens nach 10 Jahren nicht mehr zugelassen für Seile Gurte usw. gelten ähnliche Regeln.

    Aber der Industriekletterer/Höhenarbeiter der wenn meine Erinnerung nicht täuscht bis vor 15 - 20 Jahren noch mit normaler Sportausrüstung arbeitete wurde zwischenzeitlich unter öffentliche Obhut genommen, d.h. die Ausrüstung ist meist wesentlich Stärker dimensioniert und teurer und wird regelmäßig überprüft und natürlich ausgetauscht.

    Und jetzt erklärt ihr mir wieder dass das völlig unterschiedliche Sachen sind.

  • Wenn der Radfahrer nicht gefällt, dann eben ein anderes Beispiel:

    Ich ließe mich ja vielleicht noch überzeugen, wenn du eine Liste/Statistik über Vorfällen mit diesen Druckbehältern liefern könntest, die nicht auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen waren

  • da gibts keine!

    Es gab n paar Unfälle mit schlecht behandelten Kartuschen (fallen gelassen, Delle, oä) und ein paar, die eigentlich vom Werk zurückgerufen wurden, weil Materialfehler gefunden wurden.

    Dann weiß ich noch von einer (gelesen irgendwo), bei der das gewinde im inneren gelassen hat. Da wurde die Kartusche zur Raktete an der Füllflasche.


    Mich belasten die 10 Jahre nicht, schieße nur CO2-Stahlkartuschen im Privatbereich. Auf Meisterschaften nehm ich nur mit Feuerwaffen teil, die alle deutlich über 50 Jahre alt sind.

    Deshalb bleibt als Fazit: passieren kann immer überall was: trotz der Gefahr, im Bett an Herzinfarkt zu sterben, leg ich mich gerne hinein...

    mfsg daniel