Hallo Meisterschützen,
ich möchte zu Trainingszwecken mein Walther Luftgewehr LG400 mit in den 18tägigen Schweizurlaub nehmen.
Deutschland <-> Schweiz
Ist dies überhaupt möglich? Darf ich mit dem Gewehr einreisen?
Nach meinem Kentnisstand fällt dieses Gewehr bei den Schweizern nicht unters Waffengesetz (unter 7,5 Joule). Somit nicht anzeigepflichtig? Wenn ich den Rechnungsbeleg des Kaufes mitführe sollte dies genügen.
Oder soll ich dieses Vorhaben lassen??
Hoffe ich liege da richtig. Ich freue ich mich über Eure Antworten oder Tipps.
Grüße Josh