Mitnahme Luftgewehr in die Schweiz

  • Hallo Meisterschützen,

    ich möchte zu Trainingszwecken mein Walther Luftgewehr LG400 mit in den 18tägigen Schweizurlaub nehmen.
    Deutschland <-> Schweiz
    Ist dies überhaupt möglich? Darf ich mit dem Gewehr einreisen?
    Nach meinem Kentnisstand fällt dieses Gewehr bei den Schweizern nicht unters Waffengesetz (unter 7,5 Joule). Somit nicht anzeigepflichtig? Wenn ich den Rechnungsbeleg des Kaufes mitführe sollte dies genügen.

    Oder soll ich dieses Vorhaben lassen??

    Hoffe ich liege da richtig. Ich freue ich mich über Eure Antworten oder Tipps.

    Grüße Josh

  • Zitat

    Ist dies überhaupt möglich? Darf ich mit dem Gewehr einreisen?

    Ja

    Zitat

    Nach meinem Kentnisstand fällt dieses Gewehr bei den Schweizern nicht unters Waffengesetz (unter 7,5 Joule). Somit nicht anzeigepflichtig? Wenn ich den Rechnungsbeleg des Kaufes mitführe sollte dies genügen.[

    Die Rechnung kann bei der Wiedereinreise beim deutschen Zoll sehr wichtig werden.

    Zitat

    Oder soll ich dieses Vorhaben lassen??

    Die Schweiz ist zum Schießen immer eine Reise wert.

  • Mitnahmerechtlich ist die Schweiz Schengen-assoziiert, Umsatzsteuerrechtlich aber Drittland wie z.B die USA.

    Eine Abklärung mit den Schweizern würde ich auf jeden Fall vorher machen. Das Merkblatt auf https://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home…rkblaetter.html ist nicht auf Anhieb eindeutig.

    Es kann sein, das Du eine Bewilligung brauchst bzw. die Mitnahme beim Schweizer Grenzer anzuzeigen ist.

    Für Dich gelten u. U. nicht die gleichen Regeln wie für einen Bio-Schweizer ;)

    Einfach mal die Botschaft anmailen /-rufen.

  • Die Schweiz ist zum Schießen immer eine Reise wert.

    Hallo,

    das kann ich bestätigen......
    Wir waren mit Freie- und Sportpistolen dort, dann benötigt man den europäischen Feuerwaffen Pass und eine Einladung vom Verein wo man schießen möchte.
    Und Axel hat Recht, ein Dokument für die Rückführung kann wichtig werden, wenn es keine Rechnung mehr gibt, dann eventuell am Zoll die Ausfuhr bestätigen lassen.

    grüße Bernd

    Steyr EVO/E
    Match Gun MG2E / MG5E
    Felix Team 45 ACP
    SIG 210/6 Full Race Gun, Oschatz

  • So, habe heute beim Zoll nachgefragt.
    Benötige zur Mitnahme unteranderem eine Bewilligung die nur unter größerem Aufwand zu bekommen ist.

    Fazit: LG bleibz zuhause!

    Trotzdem Danke für Eure Antworten!

    Grüße

  • So, habe heute beim Zoll nachgefragt.
    Benötige zur Mitnahme unteranderem eine Bewilligung die nur unter größerem Aufwand zu bekommen ist.

    Fazit: LG bleibz zuhause!

    Trotzdem Danke für Eure Antworten!

    Grüße

    Welche Bewilligung und von wem ausgestellt ?
    Und was noch, da du unter anderem schreibst ?

    Gruß
    Herbert

  • So, habe heute beim Zoll nachgefragt.
    Benötige zur Mitnahme unteranderem eine Bewilligung die nur unter größerem Aufwand zu bekommen ist.

    Das macht mich jetzt sehr traurig, aber ich vermute einmal, dass du dir diese Auskunft nicht hast schriftlich geben lassen?

  • Scheint vergleichbar mit Österreich zu sein, da benötigte ich für mein Luftgewehr auch einen Eintrag im europäischen Feuerwaffenpass als ich das vor 5 Jahren mit in Urlaub genommen habe. Ist doch aber alles machbar.

  • So, habe heute beim Zoll nachgefragt.
    Benötige zur Mitnahme unteranderem eine Bewilligung die nur unter größerem Aufwand zu bekommen ist.

    Fazit: LG bleibz zuhause!

    Trotzdem Danke für Eure Antworten!

    Dir ist aber schon klar, dass du nur eine Einladung gebraucht hättest damit du keine Bewilligung brauchst?
    https://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home…en/einfuhr.html

    Reiseverkehr

    Auch das vorübergehende Verbringen (die Einfuhr) ins schweizerische Staatsgebiet von Feuerwaffen im Reiseverkehr bedarf einer Bewilligung.

    Stammt die Feuerwaffe aus einem Schengen-Staat ist, wird die Bewilligung nur erteilt, wenn diese Waffe im Europäischen Feuerwaffenpass aufgeführt ist. Die Bewilligung wird im Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen.

    Keine Bewilligung benötigen Jäger und Sportschützen, wenn sie mittels einer mitzuführen Einladung glaubhaft machen können, dass sie an einer Jagd- oder Sportveranstaltung teilnehmen werden.

    Waffen, wesentliche und besonders konstruierte Waffenbestandteile, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteile sind grundsätzlich beim Verbringen in das schweizerische Staatsgebiet nach den Bestimmungen des Zollgesetzes anzumelden. Die Vorweisung einer Quittung erleichtert die Zollveranlagung.

  • Axel, im Prinzip hast du recht. aber ein LG ist keine Feuerwaffe.

    Ich kenne minderjährige (Kader)Schützen, die dürfen ihre KK-Sportwaffe selber transportieren, da sie eine WBK besitzen, aber eben keine Druckluftwaffe, da sie, wie eben geschrieben, minderjährig sind.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Mir wurde gesagt, dass ich eine Einfuhr- und eine Ausfuhrbewilligung benötige.
    Um diese aber zu bekommen bräuchte ich einen Erwerbsschein als Nicht-Schweizer!
    Mit einer offiziellen Einladung zu einem Schiessevent oder ähnlichem wäre die Sache einfacher lt. Sachbearbeiter. Aber solch eine habe ich nicht!

    Also mit Aufwand wäre die Mitnahme möglich! Steht aber nicht im Verhältnis, finde ich.

    Gruß

  • Axel, im Prinzip hast du recht. aber ein LG ist keine Feuerwaffe.

    Nun spricht Fedpol aber von der Einfuhr von Waffen und nicht nur von Feuerwaffen (welche dann auch noch im Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen sein müssen).

  • Mit einer offiziellen Einladung zu einem Schiessevent oder ähnlichem wäre die Sache einfacher lt. Sachbearbeiter. Aber solch eine habe ich nicht!

    Also mit Aufwand wäre die Mitnahme möglich! Steht aber nicht im Verhältnis, finde ich.

    Hättest Du überhaupt eine Möglichkeit an einem Stand am Urlaubsort zu trainieren?

    Ich frage weil ich von anderen Organisatoren immer wieder höre, dass gerade in der Schweiz aber auch in Österreich relativ wenige Stande zur Verfügung stehen.

  • Wie es gelingt ein LG oder eine LP in den Europäischen Waffenpass eintragen zu lassen, ist mir schleierhaft.
    Schaut euch mal das Antragsformular an.

    Herbert, das klappt sogar im Landkreis Verden, fährst hin, bezahlst Deine Gebühr, bekommst einen Europäischen Feuerwaffenpass mit Eintrag eines Luftgewehrs. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg, sogar bei deutschen Behörden.

    Folgende Antwort hatte ich damals auf die Anfrage zur Mitnahme meines Luftgewehrs nach Österreich vom Österreichischen Generalkonsulat bekommen, da wird nicht zwischen Feuerwaffen und Luftdruckwaffen unterschieden, es ist nur von Schusswaffen die Rede, also hab ich mir den Pass besorgt.

    Bezugnehmend auf Ihre Anfrage v. 11.6.d.J. darf ich Siehiermit gerne über die rechtlichen Bestimmungen betreffend die Einreise nachÖsterreich mit Schusswaffen und Munition informieren:
    -------------------------------
    §38 Abs. 1 bis 4 WaffG:
    (2) Schusswaffen und Munition für diese dürfen vonMenschen mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU in das Bundesgebietmitgebracht werden, sofern diese Waffen in einem dem Betroffenen ausgestelltenEuropäischen Feuerwaffenpass eingetragen sind und deren Mitbringen von der nachdem Ort des beabsichtigten Aufenthaltes oder, im Falle der Durchreise, desGrenzübertrittes im Bundesgebiet zuständigen Behörde bewilligt worden ist. DerAntrag kann auch bei der für den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zuständigen österreichischenVertretungsbehörde eingebracht werden. Die Bewilligung kann für die Dauer vonbis zu einem Jahr erteilt werden, wenn keine Tatsachen die Annahmerechtfertigen, dass das Mitbringen der Waffen durch den Feuerwaffenpassinhaberdie öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit in Österreich gefährden könnte.Sie ist in den europäischen Feuerwaffenpass einzutragen und kann mehrfach umjeweils ein Jahr verlängert werden.
    --------------------------------
    (3) einer Bewilligung nach Abs. 2 bedürfen nicht
    1. Jäger für bis zu drei Schusswaffen, ausgenommenFaustfeuerwaffen und dafür bestimmte Munition und
    2. Sportschützen für bis zu drei Schusswaffen und dafürbestimmte Munition, sofern diese Schusswaffen in einem von deren Wohnsitzstaatausgestellten Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen sind und der Betroffeneals Anlass seiner Reise je nachdem eine bestimmte Jagd- oder Sportausübungnachweist.
    -----------------------------------
    (4) Wer Schusswaffen und die dafür bestimmte Munition aufGrund eines Europäischen Feuerwaffenpasses mitgebracht hat, muss diesen und –in den Fällen des Abs. 3 – den Nachweis für den Anlass der Reise mit sichführen und diese Dokumente den Organen der öffentlichen Aufsicht auf Verlangenzur Überprüfung übergeben.

    Zusammenfassend kann also ausgeführt werden, dass keinevorherige Genehmigung der zuständigen öst. Waffenbehörde (zuständig ist dieBehörde des Grenzübertrittortes) im Feuerwaffenpass erteilt werden muss, wenndie Schusswaffen in einem dem Betroffenen ausgestellten Europ. Feuerwaffenpasseingetragen sind und eine Einladung zu einer Jagd, einem Wettkampf oderTrainingslehrgang nachgewiesen werden kann.

    In der Hoffnung, Ihnen hiermit behilflich gewesen zu seinverbleibe ich,
    mit freundlichen Grüßen,

  • Hi,


    nach Österreich ist es kein Problem, siehe:

    Zitat

    Sie haben Ihr Schreiben an die Zollauskunftsstelle
    Villach gerichtet.

    Wir sind zuständig für die Erteilung von Informationen
    betreffend Import und Export von Waren sowie für Fragen des Reiseverkehrs.

    Bei der Verbringung von Waren zwischen den einzelnen
    Mitgliedsstaaten der EU ist zollrechtlich nichts zu beachten.

    Nach dem österreichischen Waffengesetz bestehen für
    Luftdruckgewehre keine Auflagen.

    In die Schweiz wird ein Eintrag im Feuerwaffenpass benötigt, sowie eine Einladung.

  • Hi,


    nach Österreich ist es kein Problem, siehe:

    In die Schweiz wird ein Eintrag im Feuerwaffenpass benötigt, sowie eine Einladung.

    Wenn man ins österreichische Waffengesetz schaut (siehe weiter oben) und die heutige Antwort vom österreichischen Innenministerium liest, dann wäre ich mit dieser Auslegungsweise vorsichtig.


    Das Mitbringen von Luftdruckwaffen von Deutschland nach Österreich ist erlaubt, wenn die Schusswaffen in einem dem Betroffenen ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen sind und eine vorherige Genehmigung der zuständigen örtlichen Waffenbehörde im Feuerwaffenpass erteilt wurde.

    Keine vorherige Genehmigung ist erforderlich, wenn der Betroffene insbesondere eine Einladung zu einem Wettkampf oder eine Einladung zu einem Trainingslehrgang nachweisen kann. Der Nachweis ist mitzuführen und bei Verlangen den Organen der öffentlichen Aufsicht vorzuzeigen.

    mfG

    Bundesministerium für Inneres

    Sektion III

    Abteilung III/3