Wie ich schon schrieb, mir war schon vor Stellung der Frage klar, dass ich von Dir nicht mehr als so eine mit Verlaub schwachsinnige Antwort bekommen würde.
Egal und noch einmal, wie kommst du zu dieser (irrigen) Annahme? Quellen? Belege?
Frank
Frank, Quellen oder Belege habe ich keine. Aber sagt mir doch mein Verstand, dass eine "F" Waffe, vergleichbar mit einem Messer ist. Nach dem neuen Waffengesetz ist alles je nach Auslegung bewertbar. Wenn ich einen langen Schraubendreher im Auto dabei habe, könnte dieser bereits im Sinne des Waffengesetzes zu einem Problem werden, ebenso wie eine Holzstange. Wenn aber eine entsprechende Formulierung den missbräuchlichen Verdachtsmoment entkräftet, ist unsere so durchschaubare Gesellschaft zufrieden.
Der Mann hat sich keines Vergehens schuldig gemacht und er brauchte auch seinen Führerschein nicht abgeben. Aber für den Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis hat es trotzdem gereicht. Sollte doch zu denken geben, oder?
Zu denken gibt das schon. Wäre bei einem starken Interessenverband wie der NRA in USA nicht passiert. Unsere Verbände sind da eher in einem Bittstellerverhalten angekommen und es ist vielleicht mal an der Zeit, die Waffengegner in den demokratischen Rückwärtsgang zu schalten. Beim abschneiden des Nachwuchses kommt es sonst unweigerlich zu einem Ende für Hobbys mit Waffen.
Wünschenswert wäre eine juristische Unterstützung von den Verbänden für hanebüchene Fälle, dann würde auch so mancher Blödsinn aufhören. Es genügt ja zur Zeit schon, einem Schützen die Mitläufereigenschaft zum Reichsbürger zu unterstellen und wenn dieser dann ohne nennenswerte Vorfälle keine Trainigseinsätze nachweisen kann, dann ist die WBK auch futsch, auch wenn der ursprüngliche Vorwurf nicht haltbar wäre.
Man könnte bei den Schützen auch den Begriff der schicksalsgeplagten Sonderlinge verwenden, dann würden sogar noch viele klatschen.