Landesleistungszentrum für Sportschützen in Rheinland-Pfalz

  • Das Beispiel "Oberpfalz" zeigt sehr anschaulich, dass es ohne weiteres möglich und praktisch gut handhabbar ist, dass irreführend so genannte "Verbandsgebiete" sich überschneiden, sogar zu 100 %. Viele (auch der RSB und der Amtsrichter Dr. Breuer) kapieren eben nicht, dass die Landesschützenverbände Personenkörperschaften sind und keine Gebietskörperschaften.
    *Kopfschüttel*

    Carcano

  • Die Satzungen beziehen sich trotzdem auf politische Grenzen. Grenzgänger gibt es überall.

    § 5 Mitgliedschaft
    (1) Alle Schützenvereine der Oberpfalz und der an die Oberpfalz grenzenden Gebiete können auf Antrag Mitglied des OSB
    werden.

  • Sag ich doch du Gscheithaferl. Es ist die politische Grenze der Oberpfalz genannt.

    Das wird mir mit dir aber jetzt zu OT.

    Ich hatte schon früher geschrieben, dass dies durchaus auch eine Übergangslösung für den RSB und PSSB sein kann.

    Mit freundlichstem Schützengruß
    Johann

  • Sag ich doch du Gscheithaferl. Es ist die politische Grenze der Oberpfalz genannt.

    Das wird mir mit dir aber jetzt zu OT.

    Ich hatte schon früher geschrieben, dass dies durchaus auch eine Übergangslösung für den RSB und PSSB sein kann.

    Du Dummerchen hast natürlich recht, da können doch wir nichts dafür dass Du einfachste Sätze nicht verstehst.

  • Es ist jetzt interessant, wie es weitergeht:

    1. Der RPSSB kann jetzt Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung einlegen (die ich für rechtlich schwer fehlerhaft und qualitativ mäßig halte - Breuer ist ein erfahrener Amtsrichter mit buntem Allgemeinreferat, hat aber von den speziellen Problemen, um die es hier geht, wenig Ahnung, und zudem mag der PSSB es auch versäumt haben, rechtzeitig eine Schutzschrift vorzulegen) und damit das Eilverfahren vorantreiben. Dann köäme es erst einmal zu einer mündlichen Verhandlung vor dem DSB-Gericht I. Instanz, dann die Berufiung zum DSB-Gericht II. Instanz, und schließlich ggf. die weitere Berufung zum Schiedsgericht. Den ordentlichen Rechtsweg versucht die DSB-Satzung ja bekanntlich ganz auszuschließen (was nicht völlig gelingen kann; aber sie erschwert zumindest den Zugang sehr).

    2. Oder der RPSSB kann sich auf das anhängige Hauptsacheverfahren konzentrieren ( erscheint mir aus verschiedenen Gründen weniger sinnvoll).

    3. Und schließlich kann der RPSSB auch noch einfach den Sprung in die ordentlichen Gerichtsbarkeit versuchen; verlieren kann er dabei nichts, schlimmstenfalls eine a-limine-Zurückweisung, weil der verbandsinterne Rechtsweg noch nicht erschöpft wäre. Kostet aber nicht arg viel. Vielleicht nutzt er ja die Chance.

    Carcano

  • Den ordentlichen Rechtsweg versucht die DSB-Satzung ja bekanntlich ganz auszuschließen (was nicht völlig gelingen kann; aber sie erschwert zumindest den Zugang sehr).

    Das der DSB den nordentlichen Rechtsweg zu vermeiden ist in diesem Fall schnell zu verstehen. Er hätte zu Zeiten des SSV RLP, die nächste Instanz meines Erachtens auch verloren. Nur gab es damals ein "Umschwenken" der Bezirke 15, 14 /1 und 14,2 des RSB. Man hätte es besser damals bis zum Ende durch gezogen, dann wären wir Rheinland Pfälzer einen Schritt weiter zu dem Verband in Landesgrenzen. Der SSV hätte sich mit dem PSSB sofort verständigt, wenn es einige RSB Vertreter auch anders sehen. Aber sie haben wie immer den "besseren" Durchblick.

    Kostet aber nicht arg viel. Vielleicht nutzt er ja die Chance.

    Ich hoffe, sie ziehen es diesmal zum Wohle des Sports und der Aktiven bis zum Ende durch.

  • 1. Der RPSSB kann jetzt Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung einlegen

    Was würde denn passieren, wenn der RPSSB diese Verfügung einfach missachten würde? Würde der DSB den RPSSB/PSSB ausschließen? Was für einen Hebel außer dem Ausschluss gibt es denn wenn ein Mitglied seine Satzung verändern will? Es gibt doch keine Genehmigungspflicht seitens des DSB bezüglich der Satzung der Mitglieder, oder?

  • Bei einer Missachtung würde das Verbandsgericht ein (u.U. erhebliches) Ordnungsgeld verhängen. Das könnte m.E. auch im staatlichen Forum vollstreckt werden (durch den zuständigen Gerichtsvollzieher).

  • Bei einer Missachtung würde das Verbandsgericht ein (u.U. erhebliches) Ordnungsgeld verhängen. Das könnte m.E. auch im staatlichen Forum vollstreckt werden (durch den zuständigen Gerichtsvollzieher).

    Faszinierend, dass eine selbstgebaute Judikative da Vollstreckungstitel ausstellen kann.

  • Ja, das habe ich zu kurz beschrieben. Es bedarf schon eines Zwischenschritts. Das genaue Procedere solcher Fälle müsste ich aber selbst noch einmal nachlesen. Scheint mir hier auch etwas vom Thema wegzuführen?

  • Machen die in anderen Sportarten, z.B. Fußball, auch so !

    Nun die Fußballer gehören auch mafiösen Organisationen an, dies also kein Qualitätsindikator. Ich kann die Sportgerichtsbarkeit ja noch akzeptieren, wenn es um Regelverstöße im Sport geht. Wenn man sich aber anmaßt Dinge zu beurteilen welche darüber hinaus gehen, dann bekomme ich ein Problem damit.

  • In Sportverbänden gibt es bezüglich der Verbandsgerichtsbarkeit den sportlichen und den nicht-sportlichen Bereich. Der sportliche Bereich ist wiederum untergliedert in den disziplinären und nicht-disziplinären Bereich.
    Hier geht es es um eine Organstreitigkeit zwischen "Landes"verbänden des DSB im nicht-sportlichen Bereich.

    Zur Frage der Vollstreckbarkeit vion Vereins- und Verbandsentscheidungen im staatlichen Forum poste ich noch einmal separat, das ist nämlich komplex. Direkt für vollstreckbar erklärt werden können auf entsprechenden Antrag hin nämlich nur Schiedentscheidungen echter Schiedsgerichte (§ 1060 ZPO). Bei allen anderen Sachen muss i.d.R. erst noch ein Zivilverfahren zwischengeschaltet werden (z.B. bei einer Geldbuße gegen einen Sportler wegen Regelverstoßes), bevor der Gerichtsvollzieher schließlich tätig werden kann.

    Carcano

  • Hier geht es es um eine Organstreitigkeit zwischen "Landes"verbänden des DSB im nicht-sportlichen Bereich.

    Hie will ein LV in die Satzung eines anderen Verbandes reinreden was eine Ungeheuerlichkeit. Nach meiner Meinung könnte der RSB erst die Gerichtsbarkeit anrufen wenn der RPSSB wirklich einen Verein aufnehmen würde der seinen Vereinssitz auf dem Gebiet des RSB hat und dann müsste der DSB entscheiden was er will. Aber einem anderen Verband in die Satz reden zu wollen ist dreist.

  • Aber einem anderen Verband in die Satz reden zu wollen ist dreist.

    Ich kenne mich da zwar viel zu wenig aus, aber kann es daher kommen, da die Landesverbände eine Art "Unterorganisation" des DSB sind und deswegen die Satzung, bzw. der Entwurf derselben, der "Mutterorganisation" zur Freigabe vorgelegt werden muss? Ist nur ein Erklärungsversuch - vielleicht kann Carcano da mehr Licht ins Dunkel bringen.

    Gruß

    Konrad

    Über 30 Jahre aktives Schiessen und immer noch was zum dazulernen!

  • Es gibt in der Satzung des DSB gewisse Wohlverhaltens- und Rücksichtnahmeklauseln. Diese betreffen vor allem das Verhältnis zwischen den (starken) Landesverbänden und dem (schwachen) Bundesverband, sie können jedoch auch für das Verhalten unter den Landesverbänden eine gewisse Rolle spielen. Man kann auch von gegenseitigen Treuepflichten sprechen, wobei angesichts der stark ausgesprägten Landesverbandsautonomie und der nur geringen Eingriffsrechte des DSB dann auch die Treuepflichten zwischen verschiedenen Landesverbänden untereinander nicht als übermäßig stark einzustufen sind. Das Lebensinteresse des eigenen Verbandes und seiner Mittglieder geht allemal den Sensibilitäten des Nachbarn vor.

    In der Eilverfahrensentscheidung des DSB-Verbandsgerichts 1. Instanz (einer Sicherungsverfügung) ging es um die soggenannte "Gebietsabgrenzung". Da ersucht die Satzung des DSB seine Verbände um gegenseitiges Einvernehmen, notfalls um Herbeiführung einer Gesamtvorstandsentscheidung. Damit wird ein fragiler und völlig zufälliger historischer Status Quo zu zementieren versucht, der noch bis in die Besatzungszonenzeit (und vor die Erlangung der eingeschränkten Souveränität der Bundesrepublik 1955) zurückreicht. Natürlich kann so etwas nicht auf alle Ewigkeit gutgehen. Der Krug, (der oft zum Brunnen geht und) der vielfach gesprungen ist und an allen Enden leckt, der bricht irgendwann eben auch.

    Carcano

  • muss dazu nicht in der Satzung des DSB eine Androhung von Strafe stehen für den Fall das es solche Probleme geben wird?
    Man kann doch Niemanden verurteilen für etwas was zunächst nicht unter Strafe steht, und dann dafür schon gerade keine Geldstrafe ausprechen.

  • *Lächel*

    In der Tat sieht die DSB-Satzung kaum irgendwelche Sanktionen vor. Der Ausschluß oder die Suspendierung eines Landesverbandes wäre zwar theoretisch möglich, aber praktisch...
    Und ein prozessuales Ordnungsgeld, das zumindest in der Wirkung einer erheblichen disziplinarischen Sanktion (Vereinsstrafe) gleichkäme, so einfach anzudrohen, wo sogar das fragliche Verhalten selbst nicht ausdrücklich sanktioniert ist... also ich weiß nicht.

    Carcano

  • Der Ausschluß oder die Suspendierung eines Landesverbandes wäre zwar theoretisch möglich

    Wenn dies wirklich geschehen würde, würden für den DSB auch für diese Zeit die Beiträge des Landesverbandes weg fallen, oder sehe ich das falsch.

    Der RSB sollte mal zuerst, bevor er über andere urteilt, seine eigene Satzung in Ordnung bringen, nur mir fehlt mittlerweile der Glaube, wenn ich die diversen Entwürfe der letzten Jahre mir betrachte. Hier wird immer noch ein Bezirk 15 und 14/2; 14/3 als Bestandteil des RSB aufgeführt, siehe Karte auf der RSB Homepage.

    Sogar die Gebiete einiger Kreis des PSSB. Aber eine Kommission ist nur so stark wie ihr schwächstes Mitglied. Wenn man sich in eine solche wählen oder einsetzen lässt, seine eigene Satzung (eigenständiger Bezirk) ohne fremde Hilfe nicht zu Stande bringt, zwingt dies zum Nachdenken.

    Das sind alles keine Grundlagen um sachlich zu diskutieren.

    Jetzt kann man sich auch vorstellen, warum der Versuch einer Strukturreform des RSB vor einigen Jahren in die Hose ging. Die Vertreter des Gebietes Süd haben alle dafür gestimmt, nur die Gebiete Mitte und Nord nicht.

    Jetzt fängt das große Heulen an.

    Ich hoffe, es kommt zur Bildung eines Rheinland-Pfälzischen Verbandes, damit in unseren Breiten im Schießsport endlich wieder Ruhe einkehrt.

    Allmählich habe ich die "Schnauze voll".

  • Eure Probleme kenne ich nicht im Detail und kann sie deshalb nicht nachvollziehen. Allerdings weiß ich, daß sich die Gebiete vom Schützenverband Berlin-Brandenburg und dem Brandenburgischen Schützenbund überschneidern ... und keinen kümmert's.

    Albert

    Sportbootführerschein Binnen

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