Stellungnahme des DSB zum FAZ Feuilleton

  • Es ist schon gewagt Roman Grafe nach den Entgleisungen von 2012 wieder eine Platform zu bieten; auch noch in der FAZ.

    Die Antwort ganz sachlich, auch wenn der DSB-Vizepräsidenten Jürgen Kohlheim wohl kurzzeitig einen leicht erhöhten Blutdruck gehabt hatte.
    Deshalb nur zwischen den Zeilen zur Person Grafe angedeutet, was JK eigentlich von ihm hält.

    Stefan

  • Solange wir solche Gestörte in den Schützenvereinen haben, wird die Hexenjagd leider nicht aufhören.

    "Bamberg – Auf einer Pressekonferenz teilten Staatsanwaltschaft und Polizei mit, dass der Täter gestanden habe. Er habe aus „Wut und Ärger“ über die Ruhestörung in der Silvesternacht auf Janina geschossen!
    Weiter hieß es: Der Justiz-Angestellte Roland E. (53) sei allein in seinem Haus gewesen und aufgrund einer Trennung von seiner Familie psychisch angeschlagen. Als er gegen 1.00 Uhr durch Böller aufgeweckt worden sei, habe er „aus Wut und Ärger über diese Störung und Ärger über seine persönliche Situation” aus seinem Keller eine Kleinkaliberwaffe geholt und aus dem Garten heraus drei- bis viermal in Richtung einer Personengruppe geschossen. Eine Tötungsabsicht habe er aber bestritten. ... Als Mitglied in einem Schützenverein habe E. die Waffe legal besessen, heißt es".

  • Solange wir solche Gestörte in den Schützenvereinen haben, wird die Hexenjagd leider nicht aufhören.


    Wo hatten wir hier bei diesem Fall eine Hexenjagd, "unpassende" Beiträge zu diesem Fall waren doch bisher nur in einschlägigen Foren zu lesen und dass dort keine Schützen posten wäre jetzt aber neu.


    Karl

  • aus der Tagespresse:
    "... und habe die Waffen aufgrund einer früheren Mitgliedschaft in einem Schützenverein ..."

    Danach dann noch ein "Erklärkasten" zum Deutschen Schützenbund und zum Waffengesetz ....

    Karl, die Hexenjagd geht weiter, der einzige, der den Sinn dieses Wortes nicht versteht, bis wohl du ....

    Jeder, der aufgrund seiner Mitgliedschaft im Schützenverein Waffen beseitzt, wird somit wieder in Generalverdacht kommen.
    Zudem war der Täter auch noch in psychologischer Behandlung - war da seitens der EU nicht was ?

    VG

    C-Trainer DOSB - Steyr Challenge - Anschütz 1913 in Tesro Evolution-Schaft mit Simalux ZF - Walther LP 400 - TOZ 35 mit Lottes Balance

  • "... und habe die Waffen aufgrund einer früheren Mitgliedschaft in einem Schützenverein ..."

    liegt oder lag das Bedürfnis noch vor?
    regelmäßig nach dem Waffengesetz trainiert?
    hat die Aufsichtsbehörde das Bedürfnis mal geprüft?

    Zudem war der Täter auch noch in psychologischer Behandlung


    haben das die Veratwortlichen im Verein nicht gewußt? (bei einem Schützen der Regelmäßig zu Training kommt?)
    Hat die Vorstandschaft des betreffenden Vereins nichts unternommen?
    Wie viele Schützen haben Waffen im Schrank und seit Jahren nicht mehr geschossen?

    Diese Fragen müssen wir uns als Schützen nun mal gefallen lassen.
    Nach dem Motto der drei Affen (nicht hören,nicht sehen,nicht sprechen) dient nicht unserem Sport.

    Gesetze müssen befolgt werden, hier die Augen zu verschließen und sich dann wundern .

    Das ist die Handlungsweise die dann das Wasser auf die Mühlen bringt.

    Mir ist klar das ich mir mit diesem Kommentar keine Freunde gemacht habe.

    So und jetzt warte ich auf den Sturm im Wasserglas.
    Doch vorher prüfe sich jeder selbst !!

  • Gesetze müssen befolgt werden, hier die Augen zu verschließen und sich dann wundern .

    Das ist die Handlungsweise die dann das Wasser auf die Mühlen bringt.

    Mir ist klar das ich mir mit diesem Kommentar keine Freunde gemacht habe.

    So ist es. Anders herum wird ein Schuh daraus: Nicht jeder, der eine Waffe berechtigt erworben hat, wird zum Täter, nur weil er sich in späteren Jahren mal zur Ruhe setzt (sportlich), sein gutes Stück aber nicht in die Schrottpresse geben will. Letztlich bleibt der Spruch "Nicht die Waffe begeht die Tat, sondern der Mensch dahinter." Und wenn er keine Schußwaffe im Schrank hat, betätigt er sich als Messerwerfer, Knüppelschwinger oder sonst was. Auch das würde es für ein betroffenes Mädchen nicht besser machen und könnte tödlich enden.
    Die Gesellschaft muss einfach an sich arbeiten, sich nicht so egomanisch zu entwickeln, so dass jeder meint, nur SEIN Recht zähle in dieser Welt. Toleranz ist etwas, was man früher lernen konnte, was aber heute immer mehr unter die Räder kommt. Und nur weil die Politik unter Vorspiegelung falscher Tatsachen immer wieder eine neue Sau durch's Dorf treibt muss ich mich daran nicht beteiligen.

    Wenn jemand 3 Bier (wohlgemerkt 3, nicht 30) getrunken hat renne ich auch nicht ans Telefon und benachrichtige die Polizei, da er bestimmt mehr als 0,5 Promille Blutalkohol hat. ICH bin nicht der Oberlehrer und Oberspion der Nation, der seine Kollegen "ausspioniert". NUR und eben auch nur, wenn mir der Kollege "komisch" vorkommt, würde ich da ggf. eingreifen und was sagen, und das sicher nicht als erstes gegenüber der Polizei.
    Und ja, ein Restrisiko bleibt immer, auch bei vermeintlich normalen Mitbürgern. In uns allen schlummert was, bei dem einen flacher unter der Oberfläche, bei dem anderen tiefer.

  • Zudem war der Täter auch noch in psychologischer Behandlung

    haben das die Veratwortlichen im Verein nicht gewußt? (bei einem Schützen der Regelmäßig zu Training kommt?)
    Hat die Vorstandschaft des betreffenden Vereins nichts unternommen?

    Da stellt sich allerdings die Frage, wie das der Verein mitbekommen soll, wenn eines seiner Mitglieder zum Psychologen geht? Es ist ja nicht so, dass das der Betroffene wie einen Zahnarztbesuch am Stammtisch erzählt. Und das Verhalten eines Vereinsmitglieds zu analysieren und ihm als Laie irgendwelche psychologischen Abnormitäten zu attestieren, kann auch nach hinten losgehen. Mal abgesehen davon, dass es fraglich ist, ob man das überhaupt mitbekommt (siehe Kopilot einer deutschen Airline, der zu zweifelhafter Berühmtheit kam).

    Wir hatten so einen Fall bei uns im Verein auch letztes Jahr. Da war ein Mitglied wegen eines Burnout beim Psychologen. Mitbekommen hat man es auch nur, weil er es selbst einem eng befreundeten Mitglied erzählt hat. Ansonsten hat sich halt jeder gewundert, dass der XY schon lange nicht mehr im Training war. Da wollte dann wohl auch gleich jemand vom Ausschuss beim Ordnungsamt vorstellig werden. Zum Glück hat er es nicht gemacht, denn nach einem Urlaub und beruflichem kürzer Treten geht es dem Mitglied wieder gut. Wenn der jetzt auch noch in den Mühlen der Waffenbehörde gelandet wäre, hätte er den Stress auch noch an der Backe gehabt, in seiner Situation sicher auch nicht gerade förderlich ...

    Hier die Vereine in die Verpflichtung zu nehmen ist schön und gut. Aber ich bezweifle mal, dass man als Verein hier wirklich "das Richtige" tun kann.

  • Moin, ich finde schon,das der Verein ein Auge drauf haben sollte... Wie das passieren sollte ohne das jemand aus persönlichen Gründen benachteiligt wird weiss ich auch nicht. Schwieriges Thema...

    Facebook Streu Kreis

  • ich finde schon,das der Verein ein Auge drauf haben sollte

    das ist richtig, aber die Verantwortlichen müssen sich an belastbaren Fakten orientieren.

    Eines ist in jedem Fall die regelmäßige Teilnahme am sportlichen Schießen, allerdings, wie schon ausgeführt, nur hinsichtlich des Bedürfnisses und sicher auch in den Fällen, in denen die mangelnde Zuverlässigkeit eines Mitgliedes offenbar geworden ist. Sei es durch belegbare Verstöße gegen die Nutzungs- und Sicherheitsbestimmungen, offensichtliche und belegbare mangelnde Steuerungsfähigkeit oder durch ebenfalls nachweisbare verbale Äußerungen, die auf mangelnde Selbstkontrolle und/oder Steuerungsfähigkeit hinweisen.

    Ein Besuch beim Arzt oder die ein paar Monate ausbleibende Teilnahme am Schießsport sind sicher keine Kriterien und würden in den meisten Fällen auch nicht als ernsthaft registriert. Hin und wieder ein kühles Getränk mehr als gut zu konsumieren kann auch kein Kriterium sein, denn sonst hätten wir vermutlich ein echtes Problem.
    Richtig ist aber, schon der freundschaftliche Zusammenhalt der Schützinnen untereinander muss uns dazu anhalten, fürsorglich auf unsre MitsportlerInnen zu achten.

    Stammschießen?
    Ich bin dabei!

  • Lt. Zeitungsberichten war der Täter "früher mal" im Schützenverein gewesen. Ob und wie aktuell eine Mitgliedschaft bestand, wird nicht erwähnt. Daher hätte hier ggf. erstmal gar keine Veranlassung für Zweifel an der Zuverlässigkeit und Eignung bestanden...was mich mehr beunruhigt ist die Frage, ob ein Vereinsaustritt pflichtgemäß weitergemeldet wurde, bzw. ob ein Anlass zur erneuten Bedürfnisprüfung erkannt wurde.

  • Eines ist in jedem Fall die regelmäßige Teilnahme am sportlichen Schießen, allerdings, wie schon ausgeführt, nur hinsichtlich des Bedürfnisses und ...


    Nur mal zur Klarstellung: Für das Fortbestehen des Bedürfnisses ist eine regelmäßige Teilnahme am sportlichen Schießen eher nicht Voraussetzung, wenn man der WaffVwV Ziffer 4.4 folgt, zumindest nicht, solange man sich im Grundkontingent bewegt:


    Wir sollten unsere eigenen Hürden nicht höher setzen als der Gesetzgeber dieses schon tut.

  • Wie kann man aus Ziffer 4.4 WaffVwV rauslesen, dass man im Grundkontingent nicht mehr regelmäßig/aktiv schießen muss, um sein Bedürfnis aufrecht zu erhalten?

    Von Grundkontingent steht da doch gar nichts drin? Ausdrücklich ist zu lesen, dass der Sportschütze weiterhin schießsportlich aktiv sein muss. Lediglich liegen die Maßstäbe nicht so hoch wie bei Ersterteilung. Also reichen auch weniger als mind. 1x im Monat oder 18x unter Beachtung der Regelmäßigkeit.

    Wer als Sportschütze sein Bedürfnis erhalten möchte, der muss auch Schießen gehen. Wo genau die Untergrenze an ausreichenden bedürfniserhaltenden Aktivitäten liegt, ist nicht einfach zu sagen. In meinem Verein wird eine Aktivitätsbescheinigung ausgestellt, wenn der Schütze in den letzten 12 Monaten mind. 6x Schießen war. Ansonsten gibt es nur eine reine Mitgliedschaftsbescheinigung.

  • Wie kann man aus Ziffer 4.4 WaffVwV rauslesen, dass man im Grundkontingent nicht mehr regelmäßig/aktiv schießen muss, um sein Bedürfnis aufrecht zu erhalten?


    Der Begriff "regelmäßig" wird im Waffengesetz mit einer bestimmten Definition benutzt, nämlich in §§ 14 Abs.2 Nr.1 , 4 Abs. 4 Satz 1 WaffG. Dabei definiert die WaffVwV den Begriff "regelmäßig" in Ziffer 14.2.1 als "innerhalb eines Jahres 12 mal je einmal pro Monat oder 18 mal insgesamt, wobei es dann auf die Verteilung nicht ankommt". Man sollte dieses "regelmäßig" tunlichst nicht in anderen Zusammenhängen verwenden. Wie ihr oder jeder andere Verein den Begriff "aktiv" definiert, bleibt euch und jedem einzelnen Verein überlassen, zumindest derzeit noch.

    Wer als Sportschütze sein Bedürfnis erhalten möchte, der muss auch Schießen gehen.

    Nichts anderes wurde behauptet.

    Wo genau die Untergrenze an ausreichenden bedürfniserhaltenden Aktivitäten liegt, ist nicht einfach zu sagen. In meinem Verein wird eine Aktivitätsbescheinigung ausgestellt, wenn der Schütze in den letzten 12 Monaten mind. 6x Schießen war. Ansonsten gibt es nur eine reine Mitgliedschaftsbescheinigung.


    Gesetzliche Vorgaben bzw. anderweitige mehr oder weniger bindende Definitionen sind da bisher nicht bekannt. Bei uns haben sich die Vereine des Bezirks darauf verständigt, der Behörde zu bestätigen, das der Schütze noch aktiv ist, genau so wie die WaffVwV das vorsieht und die Behörde, die ursprünglich in ihrem Formular bestätigt haben wollte, dass der Schütze noch "regelmäßig" schießt, hat sich mittlerweile damit zufrieden gegeben. In den meisten Vereinen reicht da, dass man EINMAL im Jahr aktiv geschossen hat! Sonderfälle erhalten allerdings auch die ihnen zustehende Sonderbeurteilung. :D

    Von Grundkontingent steht da doch gar nichts drin?

    Das wurde ja auch nicht behauptet. Aber wenn man mehr als das Grundkontingent hat, erlangt der folgende Satz in Ziffer 4.4 WaffVwV Bedeutung

    Zitat

    Die schießsportliche Aktivität orientiert sich für diejenigen,
    die das Waffenkontingent überschreiten an § 14 Absatz 3.

    was bedeutet, dass "aktiv schießen" alleine nicht mehr ausreicht zum Fortbestehen des Bedürfnisses sondern dass zusätzlich an Wettkämpfen teilgenommen werden muss. Aber auch hier gibt es keine konkrete Zahl. Nichts anderes sollte mit dem Hinweis auf das Grundkontingent ausgedrückt werden. ;)

  • aus der Tagespresse:
    "... und habe die Waffen aufgrund einer früheren Mitgliedschaft in einem Schützenverein ..."

    Eine Falschmeldung?


    Bis zur Ermittlung des Täters war es nicht vorstellbar dass ein Legalwaffenbesitzer Täter sein könnte, da war es wichtig arauf hinzuweisen dass das kein Legalwaffenbesitzer also Sportschütze war, nach dem es ein Justizbediensteter war konnte man sich noch einige Stunden auf die unfähigen Dienstwaffen träger und deren Inkompetenz herabsehen. Nur ist wiedermal der GAU eingetreten, da muss nun Schütze auch damit leben.

    Zitat

    Danach dann noch ein "Erklärkasten" zum Deutschen Schützenbund und zum Waffengesetz ....


    Den Beitrag kenne ich nicht, was war da offensichtlich falsch?

    Zitat

    Karl, die Hexenjagd geht weiter, der einzige, der den Sinn dieses Wortes nicht versteht, bis wohl du ....

    Nachdem ich auch noch aktiver im Motorsportler war und Skifahrer bin bin ich diese Verbotsforderungen, dann auch aus Waffenforen gewohnt, warum soll ich mir da als Waffenbesitzer besonders aufregen?


    Zitat

    Jeder, der aufgrund seiner Mitgliedschaft im Schützenverein Waffen beseitzt, wird somit wieder in Generalverdacht kommen.

    Wie Hundebesitzer, Autofahrer und unzählige andere Gruppen auch.

    Zitat

    Zudem war der Täter auch noch in psychologischer Behandlung - war da seitens der EU nicht was ?

    Was willst Du damit sagen? Sind Dir die Kontrollen noch zu wenig?
    [/quote]

    "... und habe die Waffen aufgrund einer früheren Mitgliedschaft in einem Schützenverein ..."

    liegt oder lag das Bedürfnis noch vor?
    regelmäßig nach dem Waffengesetz trainiert?
    hat die Aufsichtsbehörde das Bedürfnis mal geprüft?

    Richtig so, über die Gängelung der Behörden klagen und dann beschweren dass sie zu nachlässig in ihrer Schikane sind.



    Zitat

    haben das die Veratwortlichen im Verein nicht gewußt? (bei einem Schützen der Regelmäßig zu Training kommt?)
    Hat die Vorstandschaft des betreffenden Vereins nichts unternommen?
    Wie viele Schützen haben Waffen im Schrank und seit Jahren nicht mehr geschossen?

    Diese Fragen müssen wir uns als Schützen nun mal gefallen lassen.
    Nach dem Motto der drei Affen (nicht hören,nicht sehen,nicht sprechen) dient nicht unserem Sport.

    Sachen um die es hier überhaupt nicht mehr geht. Es geht um ein Exmitglied.


    Zitat

    Gesetze müssen befolgt werden, hier die Augen zu verschließen und sich dann wundern .

    Das ist die Handlungsweise die dann das Wasser auf die Mühlen bringt.

    Mir ist klar das ich mir mit diesem Kommentar keine Freunde gemacht habe.

    So und jetzt warte ich auf den Sturm im Wasserglas.
    Doch vorher prüfe sich jeder selbst !!

    Warum muss man hier auf in diesem Zusammenhang absolut irrelevante Probleme hinweisen?

    Einmal editiert, zuletzt von Karl (15. Januar 2016 um 19:27)

  • Sachen um die es hier überhaupt nicht mehr geht. Es geht um ein Exmitglied.

    Ich frage noch mal nach :
    Hat der Vorstand des betreffenden Vereins den Austritt seines Mitgliedes an die
    Aufsichtsbehörde gemeldet?
    Wie sieht es denn aus?
    Wie geht denn Euer Verein mit dem Sachverhalt um?

    Aus den Pressemitteilungen der Ortsansässigen Zeitungen geht das nicht herevor.
    Die Staatsanwaltschaft stellt diese Fragen selbstverständlich nicht.
    Sie müsste ja zugeben ihre eigenen Auflagen vernachlässigt zu haben.

    Es zeigt sich in diesem Fall ganz klar das Versagen und die Unfähigkeit der verschiedenen Instanzen.
    Ein Mädchen von gerade mal 11 jahren wurde durch Fehler vieler Verantwortlicher getötet.
    Die bestehenden Gesetze und Verordnungen sollten ohne wenn und aber angewendet werden.

    Ich habe als Sportschütze kein gutes Gefühl wenn ich mir die Umsetzung der Bestimmungen so anschaue.

    Mit meinen Anmerkungen im Kommentar habe ich auf jeden fall eines Erreicht:
    So mancher fängt mal an über die Situation bei sich und in seinem Verein nach zu denken.
    Schon mal nicht schlecht.

    Den " Wissenden" empfehle ich legt den Finger auf die offenen Wunden und es gibt viele davon.
    Unser Sport hat nur eine Chance, wenn alle im Sinne des Ganzen handeln.

  • Sorry @Fische49, Deinen Beitrag kapiere ich nicht ... Du schreibst doch selbst:

    Aus den Pressemitteilungen der Ortsansässigen Zeitungen geht das nicht herevor.

    Wie sollen dann die Forenteilnehmer Deine Frage(n) beantworten können? Obwohl in der Zeitung nix steht, ziehst Du gleich die dollsten Schlussfolgerungen und unterstellst "verschiedenen Instanzen" ein Versagen und der Staatsanwaltschaft, dass sie nicht ordentlich ermittelt. Weißt Du vielleicht mehr als das was in der Zeitung stand? *michratlosamkopfkratze*

    @Karl
    Zumindest hier wird von psychischen Problemen (Depressionen) bzw. ärztlicher Behandlung gesprochen:
    http://www.n-tv.de/panorama/53-Ja…le16757946.html
    http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.maedche…e8becf1152.html