Zuhause Schiessen

  • Hallo liebe freunde

    Ich wollte wiesen ob man sich einen Schießstand zuhause bauen darf (keller garten) 10x2m um dort so richtig zu üben ist das gesetzlich erlaubt muss ich eine Genehmigung anfordern?

    Schießsport liebe ich und war zweiter im meinen land jetzt lebe ich in Österreich aber von dem Schießsport kann und will ich mich nicht trennen der Schießstand ist zu weit weg von mir...

    Danke für die Zeit und Antworten

  • Steht da auch wie es in Österreich (wo Daut lebt) ausschaut? Da werden doch bestimmt andere rechtliche Voraussetzungen sein. (Wahrscheinlich besser)

    Gruß P.

  • Steht da auch wie es in Österreich (wo Daut lebt) ausschaut? Da werden doch bestimmt andere rechtliche Voraussetzungen sein. (Wahrscheinlich besser)

    Gruß P.

    Natürlich ist in Österreich alles besser, Psychotest regelmäßige Wohnungsnachschau für alle usw.

    Ein LG Stand sollte kein Problem sein, wenn es lauter werden sollte spielen dann noch andere Sachen eine Rolle, da erkundigst Du dich als Neubürger am besten an der zuständigen Behörde. (BH)

  • @Daut in welches Bundesland hat es dich denn verschlagen und welche Disziplin schießt du eigentlich?

    Nicht alle seine Fähigkeiten und Kräfte soll man sogleich und bei jeder Gelegenheit anwenden. - Baltasar Gracián

  • Also wenn es sich um Luftdruckwaffen handelt, dann hier die Auskunft. Solange der Diabolo nicht dein Grundstück verlässt ist es egal. Du brauchst auch nichts anmelden außer du gründest einen öffentlichen Schiessstand sprich wo nicht nur du und vielleicht ein paar Freunde Luftgewehr schiessen. Rechtlich kenn ich den Wortlaut jetzt nicht ganz genau aber im Großen und Ganzen schaut es so aus. Wenn du im Gebäude erfüllst du eigentlich schon alles. Wichtig ist hier jedoch die Lautstärke beachten. Ich kann nur von meinem Kellerschiessstand sprechen, das hört man bis in die Wohnräume, nicht laut aber doch. Bei mir stellt das jetzt kein Problem dar, da es dass Haus ist, dass ich mit meiner Familie bewohne und ich jetzt nicht alle 2 Stunden trainiere und dann eben der Keller gesperrt ist. In einer Mietwohnung sollte man schon auf die Lärmbelästigung auch schauen, ich würde es jetzt mit einem Bild an die Wand nageln vergleichen.

    Tipp: spar nicht beim Kugelfang und rund um den Kugelfang weiches Holz wo alles drinnen stecken bleibt. Rückpraller sind nicht so angenehm.

    lg

  • Hallo,

    Du brauchst auch nichts anmelden außer du gründest einen öffentlichen Schiessstand sprich wo nicht nur du und vielleicht ein paar Freunde Luftgewehr schiessen.

    ganz so einfach (BRD) ist es dann doch nicht. Es bedarf zwar unter den in § 12 (4) 1 WaffG genannten Voraussetzungen keiner Erlaubnis zum Schießen, wohl aber nach § 27 (1) WaffG zum Betrieb einer Schießstätte.


    § 27 WaffG Schießstätten, ...

    (1) Wer eine
    ortsfeste oder ortsveränderliche Anlage, die ausschließlich oder neben
    anderen Zwecken dem Schießsport oder sonstigen Schießübungen mit
    Schusswaffen, der Erprobung von Schusswaffen oder dem Schießen mit
    Schusswaffen zur Belustigung dient (Schießstätte), betreiben oder in
    ihrer Beschaffenheit oder in der Art ihrer Benutzung wesentlich ändern
    will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

    Was nun genau eine Schießstätte im Sinne des Waffengesetzes ausmacht, ist nicht näher definiert und damit greifen dann auch so Definitionsversuche wie 'öffentlich' oder 'mit Freunden' nur bedingt bzw. gar nicht. Bei restriktiver Auslegung - und davon muss man wohl beim WaffG immer ausgehen - kann aber sicher auch schon der fest an der Wand verschraubte Kugelfang zum Problem werden.

    Versteht mich bitte nicht falsch, Ich will hier keineswegs die Pferde scheu machen, aber man sollte die Problematik im Hinterkopf behalten und sich für den Fall der Fälle auch schon mal die passenden Worte überlegen. Und wie ich schon an anderer Stelle einmal sagte, ein Provisorium lässt sich unter den gegebenen Umständen im Zweifel sicher besser erklären als der Musterschießstand mit allen Finessen.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Moin Frank.
    Du hast doch selber den §27 eingefügt, und dort ist doch genau definiert was eine Schießstätte ist.

  • Gibt es vielleicht schon einen Fall bei dem ein deutscher Waffenbesitzer wegen einer derartigen Anlage verbindlich beanstandet wurde. Also nicht nur die Aussage eines mehr oder weniger unqualifizierten Behördenvertreters?

  • Du hast doch selber den §27 eingefügt, und dort ist doch genau definiert was eine Schießstätte ist.

    Hallo Herbert,

    die Eindeutigkeit vermag ich da nicht so ganz zu erkennen und gerade wegen der zumindest für mich fehlenden Eindeutigkeit sehe ich die Gefahr der restriktiven Auslegung. Es ist die Rede von einer Anlage, die betrieben oder verändert werden soll. Aber was soll man in dem Zusammenhang denn darunter verstehen? Der nackte Raum oder das Grundstück allein dürfte es wohl nicht sein, im Zusammenhang mit dem verschraubten Kugelfang, der möglichen Zuganlage oder der Blende im Freien könnte man aber schon geneigt sein, von einer Anlage zu sprechen. Sag ich jetzt einfach mal so, lass mich aber gerne auch des Besseren belehren.


    Gibt es vielleicht schon einen Fall bei dem ein deutscher Waffenbesitzer wegen einer derartigen Anlage verbindlich beanstandet wurde.

    Ist in dem Fall doch völlig irrelevant, da die rechtliche Möglichkeit auf jeden Fall gegeben ist. Und deshalb ist es auch nicht so ganz verkehrt, auf diese bestehende Möglichkeit hinzuweisen. Ahnungslosigkeit schützt ja bekanntlich nicht oder nur ganz selten vor Strafe und wer möchte schon gern der Erste sein, an dem ein solches Exempel vollzogen wird.

    § 53 WaffG Bußgeldvorschriften

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

    11. ohne Erlaubnis nach § 27 Abs. 1 Satz 1 eine Schießstätte betreibt oder ihre Beschaffenheit oder die Art ihrer Benutzung wesentlich ändert,

    2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Wobei da 'gelegentlich' und 'vorübergehend' wohl die Zauberworte sind,

    denn ansonsten erfüllt ja auch schon der Kugelfang die Definition der für den Zweck erfolgten besonderen Herrichtung.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Zitat

    Gibt es vielleicht schon einen Fall bei dem ein deutscher Waffenbesitzer wegen einer derartigen Anlage verbindlich beanstandet wurde.

    Ist in dem Fall doch völlig irrelevant, da die rechtliche Möglichkeit auf jeden Fall gegeben ist. Und deshalb ist es auch nicht so ganz verkehrt, auf diese bestehende Möglichkeit hinzuweisen. Ahnungslosigkeit schützt ja bekanntlich nicht oder nur ganz selten vor Strafe und wer möchte schon gern der Erste sein, an dem ein solches Exempel vollzogen wird.

    Genau das war die Frage, die hätte man einfach mit Ja, am besten mit Quellenangabe oder einfach Nein beantworten können.

  • Genau das war die Frage, die hätte man einfach mit Ja, am besten mit Quellenangabe oder einfach Nein beantworten können.

    Ich finde solche "schlauen Fragen", mit deren Antwort dann hausieren gegangen wird, immer wenig hilfreich. Das Wort "Nein" suggeriert einem "Unbedarften" nämlich: Das darf ich machen, weil es wird ja nicht verfolgt. ABER: WENN denn mal eine Behörde in einer Woche, einem Monat oder einem Jahr dieses verfolgt, und zwar ohne das das Gesetz geändert werden müsste, dann fallen die Herrschaften aus allen Wolken. Insofern bevorzuge ich Frank's Antwort, zumindest als Ergänzung zu dem "Nein" !

  • Bevor man Paragraphen reitet... ausschlaggebend ist, ob man mit Schießen daheim z.B. im Keller jemand beeinträchtigt (ich gehe mal von LG/LP aus).
    Dringt kein Schall und auch sonst nichts nach außen und die Nachbarn können es auch nicht sehen, dann spricht doch nichts dagegen. Natürlich solltest du dafür sorgen, dass dir die Oma nicht in die Schusslinie läuft. :)
    Ob das eine Schießanlage im Sinne des Waffengesetzes ist, ist doch völlig Banane. Wer soll einem daraus einen Strick drehen? Was du in deinem Keller machst geht erst mal niemand etwas an und du musst auch keinen Dorfpolizisten oder sonstwen rein lassen, der meint er wäre zuständig.

    Mein Trainingsmotto:
    Wer aufhört besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein. (Philip Rosenthal, Unternehmer, *1916)

  • Ich finde solche "schlauen Fragen", mit deren Antwort dann hausieren gegangen wird, immer wenig hilfreich.

    Hausieren wird ja hier mit der offensichtlich doch nicht bestehenden Drohung gegangen. Die Möglichkeit den Waffenbesitzer durch kostenpflichtige Aufbewahrungskontrollen in kürzesten Abständen auszubluten oder die jederzeit mögliche Hausdurchsuchung, gemeint ist hier die Kontrolle der Aufbewahrung, beim Legalwaffenbesitzer während der Besitzer illegaler Waffen durch das Grundgesetz geschützt ist, gehören doch zur gleichen Märchen- Kategorie.