Ich habe schon wieder eine Frage zu diesem Thema:
Neben meinem Stammverein ist in meinem Wettkampfpass die Starterlaubnis für Meisterschaften für meinen Zweitverein eingetragen.
Erlischt mit diesem Eintrag die Starterlaubnis für Meisterschaften bei meinem Stammverein oder könnte ich theoretisch die Kreismeisterschaft für meinen Stammverein schießen, wenn ich nicht für meinen Zweitverein starte?
Letztlich ist es doch nur Formalismus. Ich müsste sonst jedes Mal, wenn ich mich umentscheide, einen neuen Wettkampfpass beantragen.
Kennt da zufällig jemand die Rechtslage?
In der Sportordnung habe ich nichts gefunden.
Vielen Dank!
Gruß