Hallo,
ich finde in der Sportordnung leider keine Informationen. Ich schieße für 3 Schießsportvereine diverse Wettkämpfe, bis hin zur DM im Auflagebereich. Ich bezahle in allen 3 Vereinen meinen Beitrag und die Vereine führen auch meinen Obulus an die Kreisverbände weiter. Darf ich nun an allen Kreismeisterschaften in allen Wettbewerben starten,
obwohl ich für einem Verein LG-Auflage, für den anderen KK-Auflage 50 + 100m und für den 3. Verein KK-Auflage 50 + 100 m ZF schieße? In dem Kreisverband in dem mein Stammverein sich befindet, steht es in der Ausschreibung das ich in allen Wettbewerben startberechtigt bin, wenn der Verein die Beiträge bezahlt hat. Bei den anderen Vereinen ist in der Ausschreibung nur vermerkt, das hier die Sportordnung greift. Ab den Bezirksmeisterschaften darf ich aber nur für die im Wettkampfpass eingetragenen Wettbewerbe und den dazugehörenden Vereinen starten (ist in deren Ausschreibung extra vermerkt). Wer kann mir hier helfen, bzw. mitteilen,
wo ich das in der Sportordnung finde?
Teilnahme an Kreismeisterschaften in verschiedenen Kreisen
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- Allgemein
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frajola -
26. September 2015 um 09:24
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Rein theoretisch und auch praktisch kannst/darfst du auch auf der Kreismeisterschaft nur in den Disziplinen Starten die für den entsprechenden Verein eingetragen sind, der in dem Kreis beheimatet ist.
Schau da mal am besten in die Regeln 0.7.2.1 Absatz 2 und 0.7.4.1 Absatz 4
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Es steht aber in der SpO und nur weil es in der Ausschreibung explizit nicht erwähnt ist, heißt es ja nicht, dass es gestattet ist. Ich denke, aus der Ausschreibung ist schon ersichtlich, dass diese sich auf die SpO bezieht, oder?
0.7.2.1 Einzelschützen
Jeder Schütze kann nur für sich und auf seinen Namen schießen.
Jeder Schütze darf in einem Sportjahr bei Meisterschaften des DSB oder bei Meisterschaften von Schießsportverbänden
der Europäischen Union (EU) in einem Wettbewerb nur für einen Verein starten. Ist ein
Schütze Mitglied in mehreren Vereinen, so hat er sich in jedem Wettbewerb vor Beginn des Sportjahres in
Bezug auf die Starterlaubnis zu entscheiden.
In Wettbewerben, in denen die Deutsche Mannschaftsmeisterschaft durch Bundesligen ausgetragen wird,
kann der Schütze entscheiden, für welchen Verein er als Einzelschütze startet und für welchen Verein er im
Ligenkampf starten will.0.7.4.1 Teilnahmeberechtigung – Einzelschützen
Voraussetzung für die Startberechtigung ist die Teilnahme an den Meisterschaften nach Regel 0.9.3.3.,
jeweils für die nächstfolgende Meisterschaft.
Für die Angehörigen der Bundeskader kann die Bundessportleitung eine eigene Regelung treffen.
Bei Gau-/Kreis- und folgenden Meisterschaften des DSB ist ein Schütze nur dann startberechtigt, wenn sein
Verein ihn termingerecht gemeldet hat, der Veranstalter ihn zu den Meisterschaften zugelassen hat und
das Startgeld bezahlt ist.
Schützen, die oberhalb der Vereinsmeisterschaft im gleichen Wettbewerb an Meisterschaften verschiedener
Landesverbände, Verbandsstufen oder anderer Nationen teilnehmen, sind für die Deutsche Meisterschaftim betroffenen Wettbewerb gesperrt.
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0.7.2.1 Einzelschützen
...Jeder Schütze darf in einem Sportjahr bei Meisterschaften des DSB oder bei Meisterschaften von Schießsportverbänden
der Europäischen Union (EU) in einem Wettbewerb nur für einen Verein starten. Ist ein
Schütze Mitglied in mehreren Vereinen, so hat er sich in jedem Wettbewerb vor Beginn des Sportjahres in
Bezug auf die Starterlaubnis zu entscheiden.
...Schützen, die oberhalb der Vereinsmeisterschaft im gleichen Wettbewerb an Meisterschaften verschiedenerLandesverbände, Verbandsstufen oder anderer Nationen teilnehmen, sind für die Deutsche Meisterschaft
im betroffenen Wettbewerb gesperrt.
Dieser Passus ist ganz klar und lässt keinen Spielraum für irgendwelche Interpretationen.
Gleichwohl könnte ein Start in der gleichen Disziplin in mehreren Vereinen in verschiedenen Landesverbänden schon möglich sein. Die LV`s sind untereinander nicht vernetzt und ich kann mir nicht vorstellen daß beim DSB ein Datenabgleich passiert. Somit würde niemand in Bayern erfahren was zB. in Niedersachen passiert.
Und so lange nach der LM keine Weitermeldung zur DM erfolgt würde das u.U. niemandem auffallen. -
Dieser Passus ist ganz klar und lässt keinen Spielraum für irgendwelche Interpretationen.
Gleichwohl könnte ein Start in der gleichen Disziplin in mehreren Vereinen in verschiedenen Landesverbänden schon möglich sein....
Offensichtlich ist doch noch ein Spielraum für Interpretationen da, oder wie man soll Dein Geschreibe werten?
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... soll bedeuten, man darf nicht aber man könnte. Es würde wahrscheinlich nicht gleich (oder wenn überhaupt) auffallen.
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Es steht aber in der SpO und nur weil es in der Ausschreibung explizit nicht erwähnt ist, heißt es ja nicht, dass es gestattet ist. Ich denke, aus der Ausschreibung ist schon ersichtlich, dass diese sich auf die SpO bezieht, oder
Hallo Scherge,
ich habe geschrieben, dass die beiden anderen Ausschreibungen sich auf die Sportordnung beziehen. und somait darf ich nur in den im Wettkampfpass eingetragenen Wettkämpfen, die dort eingetragen sind, teilnehmen. Ist so ja auch o.K.
Danke für die Infos -
Man kann das auch verständlicher so ausdrücken:
Die Kreismeisterschaft ist die Meisterschaft die im Rahmen der Sportordnung des DSB erforderlich ist um sich über die Landesmeisterschaft zur Deutschen Meisterschaft zu qualifizieren. Dazu muß vor Beginn des Sportjahres im Sportpass eingetragen sein für welchen Verein welche Dizipin geschossen wird.
Dieses wird künftig durch die neuen Sportpassnummern des DSB auch komntrollierbar sein, ist aber aus FAIR PLAY an und für sich selbstverständlich.
die Vereinsmeisterschaften kannst Du in allen Disziplinen in jedem Verein mitschießen, nur die Weitermeldung darf nur von den Verein nur in den für sie eingetragenen Diszipinen erfolgen.Alles andere ist kein Sport sondern Beschiss
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Ergänzungsfrage:
Kann ich denn für meinen "Stammverein" im Einzel bei den Kreismeisterschaften antreten und für meinen zweiten Verein mit der Mannschaft?
In meinem Stammverein kriegen wir kein Team voll. Deshalb würde sich das anbieten.
Danke!
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@Klabauter218:
NEIN, darfst du nicht -
Schade!
Aber Danke für die schnelle Antwort
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Hier schießen schon seit Jahrzehnten Leute die in verschiedenen Landesbänden sind, Kreismeisterschaften in verschiedenen Kreisen mit. Die melden dann halt einfach bei der LM für die DM ab und gut. Alle wissen es und niemand nimmt daran Anstoß. Was kann dir im schlimmsten Fall passieren? Du wirst Disqualifiziert? Und? Dann ist ziemlich schnell klar wem du in Zukunft kein Startgeld mehr gibst. Die sollen froh und dankbar über jeden Teilnehmer sein.
Es gibt Regeln die darfst du ohne schlechtes Gewissen brechen.
Axel
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Hallo,
das stimmt nicht - im Falle eines Startes für mehrere Landesverbände bist du nur für die Deutsche gesperrt.
Man darf auch nicht für zwei LV-Mannschaften schiessen, aber einmal Einzel und einmal in einer Mannschaft würde gehen.SpO 0.7.4.1 und 0.7.4.2
Daher eben keine Disqualifikation, aber auch keine Deutsche ...
Innerhalb eines Kreises bzw. eines Landesverbandes gilt die Eintragung im Schützenpaß.
In den heutigen modernen Tagen der EDV ist es m.E. gar nicht möglich, eine weiterführende Meisterschaft für einen anderen Verein im selben LV zu schiessen, da eine Anmeldung nicht möglich.
VG
Holger
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Die Regelungen in der der Sportordnung zu diesem Thema sind doch eindeutig und hier auch bereits erwähnt worden. Ist es nicht beschämend, dass sogenannte Sportler hier nach Möglichkeiten suchen, diese Regelungen zu umgehen und offen zugeben, dieses auch zu tun? Ich würde mit solchen unsportlichen Kameraden, die alle und jeden besch.... wollen, nicht in einer Mannschaft schießen. Man möge sich außer den erwähnten Punkten auch mal die Punkte 0.1.2 und 0.1.3 der SpO anschauen. Dort steht u.a. etwas über Regelanerkennung durch die Teilnahme an Wettkämpfen und über sportlichen Anstand.
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Hi an alle,
die Einstellung von AxelA kann ich nicht verstehen. Die Begründung, dass machen andere also darf man es auch machen, finde ich sowieso unterirdisch. Aber ok muss jeder für sich selbst wissen. Für mich ist es kein sportliches Verhalten.Aber warum ich schreibe, wäre eine Nachfrage an Holgär.
einmal Einzel und einmal in einer Mannschaft würde gehen
Wie soll das denn funktionieren? Ich scheine da gerade etwas auf dem Schlauch zu stehen. Mir ist einwas eingefallen wo es funktionieren könnte.
Luftpistole bzw. Luftgewehr.
Mannschaftsstart in der Liga, also zum Beispiel erste oder zweite Bundesliga. Das ist ja die Deutsche Meisterschaft Mannschaft und auf der Deutschen kannst du dann Einzel starten für den Verein für den du willst.
Aber anders kann ich mir gerade nichts vorstellen.
Vielleicht liegt es aber auch nur an der UhrzeitLG
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Leute, Leute,
manchmal glaubt man es nicht ! Das Startrecht für Liga und Meisterschaften ist unterschiedlich geregelt und insofern ist man frei, für welchem Verein man welche Disziplin schießen möchte , auch unterschiedlich in Liga und Meisterschaft. Aber in der Meisterschaft hat jeder genau einen Start pro Disziplin frei. Insofern dürfte es schwierig werden, in Einzel- und Mannschaftswertung für unterschiedliche Vereine zu schießen.
Der Satz in 0.7.2.1 SpO
ZitatJeder Schütze darf in einem Sportjahr bei Meisterschaften des DSB (Anmerkung: Dazu gehören eben auch die Kreismeisterschaften) oder bei Meisterschaften von Schießsportverbänden
der Europäischen Union (EU) in einem Wettbewerb nur für einen Verein starten.ist doch wohl eindeutig. Über 0.7.4.1 letzter Satz kann man lediglich noch die VM unbeschadet bei den anderen Vereinen, in den man Mitglied ist, mitschießen.
@AxelA
Ich möchte dein Gejaule mal hören, wenn jemand deinen Doppelstart nachträglich moniert und du disqualifiziert wirst und die weite Anreise zur DM umsonst war. Da wirst du der erste sein, der beleidigt ist über solch eine Diffamierung ! -
@AxelA
Ich möchte dein Gejaule mal hören, wenn jemand deinen Doppelstart nachträglich moniert und du disqualifiziert wirst und die weite Anreise zur DM umsonst war. Da wirst du der erste sein, der beleidigt ist über solch eine Diffamierung !Ja, ja ... Was soll daran eine Diffamierung sein? Ich bin mir der Formalie und der möglichen Konsequenzen völlig bewusst. Ich bin mir aber auch der Realität bewusst und habe da keine Schmerzen mit den Kameraden die gerne mehr Wettkämpfe bestreiten. Muss jeder selber wissen was er macht Im übrigen habe ich keine weite Anreisen zu den Meisterschaften zu denen ich fahre.
Was in manchen Ergebnislisten steht ist ab und an übrigens der zweite Vornamen
Axel -
Hallo,
bitte wie bereits beschrieben, Startrecht bei Meisterschaften und Ligawettkämpfen nicht verwechseln.
Es war explizit nach Meisterschaften gefragt worden !
Wie auch bereits geschreiben, ist ein Start in zwei unterschiedlichen Landesverbänden bis
zu LM gem Sportordnug möglich-nich aber bei LigaWettkämpfen !AxelA: Nach meinem halb-laienhaften Rechtswissen bist u hier im Bereich der Urkundenfälschung!
Schlau, aber vorsätzlich brandgefährlich!VG
Holger
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Wie auch bereits geschreiben, ist ein Start in zwei unterschiedlichen Landesverbänden bis
zu LM gem Sportordnug möglichDa kann man aber den Link in # 3 auch anders interpretieren.
Ist ein Schütze Mitglied in mehreren Vereinen, so hat er sich in jedem Wettbewerb vor Beginn des Sportjahres in Bezug auf die Starterlaubnis zu entscheiden......
Schützen, die oberhalb der Vereinsmeisterschaft im gleichen Wettbewerb an Meisterschaften verschiedener
Landesverbände, Verbandsstufen oder anderer Nationen teilnehmen, sind für die Deutsche Meisterschaft im betroffenen Wettbewerb gesperrt. -
Es steht aber in der SpO und nur weil es in der Ausschreibung explizit nicht erwähnt ist, heißt es ja nicht, dass es gestattet ist. Ich denke, aus der Ausschreibung ist schon ersichtlich, dass diese sich auf die SpO bezieht, oder?
0.7.2.1 Einzelschützen
Jeder Schütze kann nur für sich und auf seinen Namen schießen.
Jeder Schütze darf in einem Sportjahr bei Meisterschaften des DSB oder bei Meisterschaften von Schießsportverbänden
der Europäischen Union (EU) in einem Wettbewerb nur für einen Verein starten. Ist ein
Schütze Mitglied in mehreren Vereinen, so hat er sich in jedem Wettbewerb vor Beginn des Sportjahres in
Bezug auf die Starterlaubnis zu entscheiden.
In Wettbewerben, in denen die Deutsche Mannschaftsmeisterschaft durch Bundesligen ausgetragen wird,
kann der Schütze entscheiden, für welchen Verein er als Einzelschütze startet und für welchen Verein er im
Ligenkampf starten will.0.7.4.1 Teilnahmeberechtigung – Einzelschützen
Voraussetzung für die Startberechtigung ist die Teilnahme an den Meisterschaften nach Regel 0.9.3.3.,
jeweils für die nächstfolgende Meisterschaft.
Für die Angehörigen der Bundeskader kann die Bundessportleitung eine eigene Regelung treffen.
Bei Gau-/Kreis- und folgenden Meisterschaften des DSB ist ein Schütze nur dann startberechtigt, wenn sein
Verein ihn termingerecht gemeldet hat, der Veranstalter ihn zu den Meisterschaften zugelassen hat und
das Startgeld bezahlt ist.
Schützen, die oberhalb der Vereinsmeisterschaft im gleichen Wettbewerb an Meisterschaften verschiedener
Landesverbände, Verbandsstufen oder anderer Nationen teilnehmen, sind für die Deutsche Meisterschaftim betroffenen Wettbewerb gesperrt.
Hallo Karl,
der letzte Satz unter 0.7.4.1 ist eindeutig ....
Der betreffende Satz unter 0.7.2.1 bezieht sich ausschließlich auf die DM - und mit 0.7.4.1 hast du eben bei Start
in 2 LV´s definitv kein Startrecht mehr bei der Deutschen.Du weißt doch auch, daß die Schützenpässe in Deutschland Sache der Lanesverbände sind. Diese prüfen ihren Bestand auch nicht untereinander ab. Mein Bruder ist sowohl in Bayern als auch in als auch im Rheinischen Schützenbund. Zwei Pässe, ganz legal.
VG
Holger
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