Habe gerade mal mit einem Anwalt gesprochen, der selbst Jäger ist und sich mit dem Waffenrecht auskennt und befasst.
Ihr habt tatsächlich Recht, insofern es unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, einem Dritten auch ohne WBK eine Waffe weisungsgebunden auszuhändigen bzw. transportieren zu lassen. Er selbst rät aber auch dringend davon ab, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Ihm sind auch Fälle aus der Praxis bekannt, in denen Polizeibeamte transportierte Waffen sichergestellt haben und es eine Anzeige gegen den Überlasser wie auch dem Transporteur gegeben hat. Zum einen weil der Transporteur nicht die erforderlichen Dokumente vorweisen konnte und zum anderen, weil sie selber nicht genau über die Gesetzeslage Bescheid wussten. In dem einen Fall wurde das Verfahren eingestellt, in dem anderen Fall hatte es tatsächlich Konsequenzen.
Damit ergibt sich für mich folgendes Bild: auch wenn es rein gesetzlich möglich ist, wäre mir das Risiko viel zu hoch (schon auf Grund der fehlenden Kenntnisse der Beamten). Wobei ich diese fehlenden Kenntnisse und falsche Lesart / Interpretation des Gesetzes auch auf mich münzen muss. Da wurden wir tatsächlich falsch informiert bzw. gebrieft.
Schlussendlich muss ich aber auch eingestehen, dass ich hier tatsächlich sehr borniert war und mich bei Carcano und sigges sowie dem geduldigen Murmelchen entschuldigen.
CHAPEAU!
Ernsthaft, das ist eine tolle Reaktion, die mich beeindruckt.
Ich bedaure, daß ich teilweise auch bissl unwirsch formuliert habe, bei WaffG-Themen bin ich leider schnell ungeduldig. Es sind so viele Latrinenparolen und Fehlinformationen unterwegs, die im besten Fall für Verwirrung sorgen, schlimmstenfalls Schaden anrichten können - sowas ärgert mich. Pardon.