Das heißt im Umkehrschluss, wer keine eigene WBK besitzt oder auf einer Vereins-WBK eingetragen ist, erfüllt nicht die Voraussetzung eines "Berechtigten". Diesem darf (außerhalb von Schießstätten) keine Waffe überlassen werden - auch nicht zum Transport. Fertig, aus.
Falsch.
Fertig, aus.
Carcano