Hallo liebe Freunde des fliegenden Bleis!
Ich heisse Josh, bin 35 Jahre alt und komme aus Garmisch-Partenkirchen.
Ich hab mich hier im Forum angemeldet, in der Hoffnung, daß ihr mir zu ein paar Fragen Antworten geben könnt, die ich trotz monate langem recherchieren nicht exakt beantworten konnte.
Erstmal mein IST-Stand:
Seit 1992 schieße ich LG, allerdings mit mehrjähriger Unterbrechung. (war damals auch schon im BSSB)
Seit Mai 2014 bin ich in einem Verein (gehört dem BSSB an) als Mitglied und schieße dort im Durchschnitt 3-4 Mal pro Monat mit Erlaubnispflichtigen-Waffen.
Hab schon alles ausprobiert und weiß jetzt in der Hauptsache, was ich will:
Unterhebelrepetierer Kategorie C & B (KK und GK auf 25/50 Meter auf Fallscheiben, nach BSSB).
Da aber der Verein nur einen KK-UHR besitzt, der ziemlich ausgenudelt ist und ständig von allen für Vereins-interne Wettbewerbe benutzt wird, brauch ich zum ernsthaften
(Trocken-) Training eine eigene Büchse.
Hab schon eine verbindliche Anmeldung für die Sachkundeprüfung nach §7, die Ende Februar stattfindet. (Online-Prüfung und Fachbücher hab ich schon hundertmal durchgewälzt)
Ebenfalls hab ich schon einen nagelneuen A/B-Schrank zu Hause stehen.
Mein Leumund ist blütenrein, da ich bis vor Kurzem noch für den Staat als Ausbilder an Mittelschulen gearbeitet habe und das mit polizeilichen Einträgen nicht möglich gewesen wäre.
Soweit, so gut!
Nun hätte ich ja im April 2015 meine 12 Monate voll und könnte mit Hilfe des Vereines meinen Bedürfnis-Anerkennungs-Antrag an den Verband/BSSB schicken.
(denke ich mir jedenfalls)
ABER:
In den „Richtlinien für die Ausstellungen von Bescheinigungen nach §14“ des BSSB steht:
Definition…“mindestens seit 12 Monaten…“ : mittelbares Mitglied und Verein sind seit mindestens12 Monaten Mitglied im DSB/BSSB.
UND:
Gelbe Sportschützen WBK:
Diese wird auf Antrag nach einer Mindestmitgliedsdauer von 12 Monaten im DSB/BSSB … erteilt.
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Das heisst für mich im Klartext:
Da ich zwar schon seit Mai 2014 Mitglied im Verein bin, aber laut Schützenausweis erst im Juli 2014 im Verband gemeldet wurde, muss ich diese zeitliche Diskrepanz noch aussitzen.
Sehe ich das falsch, oder legen die Verbände tatsächlich die geltenden Gesetze in einer ihnen nicht zustehenden Weise strenger aus, als vom Gesetzgeber vorgesehen?
Was meint ihr dazu?
Und ein herzliches Dankeschön an jeden, der sich die Mühe gemacht hat, mein Geschreibe bis zum Schluss durchzulesen.
Mit bestem Schützengruß!