Die Wartezeit zur WBK und die Rolle des Verbandes

  • Hallo liebe Freunde des fliegenden Bleis!

    Ich heisse Josh, bin 35 Jahre alt und komme aus Garmisch-Partenkirchen.
    Ich hab mich hier im Forum angemeldet, in der Hoffnung, daß ihr mir zu ein paar Fragen Antworten geben könnt, die ich trotz monate langem recherchieren nicht exakt beantworten konnte.

    Erstmal mein IST-Stand:
    Seit 1992 schieße ich LG, allerdings mit mehrjähriger Unterbrechung. (war damals auch schon im BSSB)
    Seit Mai 2014 bin ich in einem Verein (gehört dem BSSB an) als Mitglied und schieße dort im Durchschnitt 3-4 Mal pro Monat mit Erlaubnispflichtigen-Waffen.
    Hab schon alles ausprobiert und weiß jetzt in der Hauptsache, was ich will:

    Unterhebelrepetierer Kategorie C & B (KK und GK auf 25/50 Meter auf Fallscheiben, nach BSSB).

    Da aber der Verein nur einen KK-UHR besitzt, der ziemlich ausgenudelt ist und ständig von allen für Vereins-interne Wettbewerbe benutzt wird, brauch ich zum ernsthaften
    (Trocken-) Training eine eigene Büchse.
    Hab schon eine verbindliche Anmeldung für die Sachkundeprüfung nach §7, die Ende Februar stattfindet. (Online-Prüfung und Fachbücher hab ich schon hundertmal durchgewälzt)
    Ebenfalls hab ich schon einen nagelneuen A/B-Schrank zu Hause stehen.
    Mein Leumund ist blütenrein, da ich bis vor Kurzem noch für den Staat als Ausbilder an Mittelschulen gearbeitet habe und das mit polizeilichen Einträgen nicht möglich gewesen wäre.

    Soweit, so gut! :D

    Nun hätte ich ja im April 2015 meine 12 Monate voll und könnte mit Hilfe des Vereines meinen Bedürfnis-Anerkennungs-Antrag an den Verband/BSSB schicken.
    (denke ich mir jedenfalls)

    ABER: :/

    In den „Richtlinien für die Ausstellungen von Bescheinigungen nach §14“ des BSSB steht:
    Definition…“mindestens seit 12 Monaten…“ : mittelbares Mitglied und Verein sind seit mindestens12 Monaten Mitglied im DSB/BSSB.

    UND: ||

    Gelbe Sportschützen WBK:
    Diese wird auf Antrag nach einer Mindestmitgliedsdauer von 12 Monaten im DSB/BSSB … erteilt.
    ===================================================================================
    Das heisst für mich im Klartext:
    Da ich zwar schon seit Mai 2014 Mitglied im Verein bin, aber laut Schützenausweis erst im Juli 2014 im Verband gemeldet wurde, muss ich diese zeitliche Diskrepanz noch aussitzen.
    Sehe ich das falsch, oder legen die Verbände tatsächlich die geltenden Gesetze in einer ihnen nicht zustehenden Weise strenger aus, als vom Gesetzgeber vorgesehen?

    Was meint ihr dazu?

    Und ein herzliches Dankeschön an jeden, der sich die Mühe gemacht hat, mein Geschreibe bis zum Schluss durchzulesen.

    Mit bestem Schützengruß!

  • Diese wird auf Antrag nach einer Mindestmitgliedsdauer von 12 Monaten im DSB/BSSB … erteilt.
    ===================================================================================
    Das heisst für mich im Klartext:
    Da ich zwar schon seit Mai 2014 Mitglied im Verein bin, aber laut Schützenausweis erst im Juli 2014 im Verband gemeldet wurde, muss ich diese zeitliche Diskrepanz noch aussitzen.
    Sehe ich das falsch, oder legen die Verbände tatsächlich die geltenden Gesetze in einer ihnen nicht zustehenden Weise strenger aus, als vom Gesetzgeber vorgesehen?

    Du siehst es nicht falsch, Du musst tatsächlich ein Jahr Mitglied im Verband sein.

    An der Gesetzesauslegung musst Du allerdings noch etwas arbeiten, denn da liegst Du falsch.

    Karl

  • Das Problem das Du schilderst ist nicht neu und resultiert letztendlich daraus, dass Dich Dein Verein erst verspätet als Mitglied an den Verband gemeldet hat. Zu beachten ist dabei vielleicht auch, dass man ja in der Regel nicht mit Abgabe des Aufnahmeantrages gleich Mitglied im Verein wird, bei uns ist dafür z.B. ein Beschluss des Ausschusses nötig. Wenn das Gremium nur alle paar Monate zusammenkommt, kann das halt mit der offiziellen Aufnahme in den Verein auch dauern (und damit mit der Verbandsanmeldung). Im Zweifelsfall hat Dich der Verein halt leider nicht sofort beim Verband gemeldet und (aus welchen Gründen auch immer) die Meldung erst mal liegen gelassen.
    Der andere Punkt ist: Wenn ich als Verband die Dauer einer Mitgliedschaft bescheinigen muss, würde ich auch nur das bescheinigen, was ich schwarz auf weiß nachvollziehen kann. Und das ist halt, wann der Verein das Mitglied an den Verband gemeldet hat. Wann jetzt der Schütze Mitglied in einem Verein geworden ist, kann der Verband ja schwerlich nachvollziehen (im Zweifelsfall könnte ihm der Verein ja auch sonstwas erzählen).

    Lange rede kurzer Sinn ... Du wirst Dich wohl die zwei-drei Monate noch gedulden müssen, bis Du die begehrte Bescheinigung in Händen hälst.

  • Hallo Karl!

    Vielen Dank für Deine Antwort.
    Meine Sichtweise ist halt, daß der Gesetzgeber eindeutig im §14 festlegt, wie ein Bedürfnis zustande kommt, aber die Verbände
    dieses scheinbar enger auslegen müssen als nötig.
    Meiner Meinung nach ist das in Ordnung, wenn Mitglieder-Zahlen und Nachwuchsförderung in Deutschland keine Rolle spielen sollen.
    Eine Integration neuer Mitglieder und/oder ein Heranführen Interessierter an den Schießsport kann meiner Meinung nach so nicht optimal erfolgen.

  • ... und noch so ein Schmankerl nebenbei, was einem Kollegen aus meinem Verein auch beim BSSB passiert ist: Er hatte seine für die Beantragung der WBK notwendigen 18 (nagel mich bitte nicht auf die Zahl fest; bei mir ist die Beantragung der WBK schon Jahrzehnte her ;( ) Einsätze mit dem KK innerhalb von 365 Tagen (sprich eines Jahres) nachweislich erledigt. Der Antrag wurde vom BSSB aber mit der Begründung zurückgewiesen, dass die 18 (?) Schießen innerhalb eines Kalenderjahres liegen müssen. Nur so für Dich zur Info, da Du ja auch über den Jahreswechsel liegst.

    Gruß
    Konrad

    Über 30 Jahre aktives Schiessen und immer noch was zum dazulernen!

  • ... und noch so ein Schmankerl nebenbei, was einem Kollegen aus meinem Verein auch beim BSSB passiert ist: Er hatte seine für die Beantragung der WBK notwendigen 18 (nagel mich bitte nicht auf die Zahl fest; bei mir ist die Beantragung der WBK schon Jahrzehnte her ;( ) Einsätze mit dem KK innerhalb von 365 Tagen (sprich eines Jahres) nachweislich erledigt. Der Antrag wurde vom BSSB aber mit der Begründung zurückgewiesen, dass die 18 (?) Schießen innerhalb eines Kalenderjahres liegen müssen. Nur so für Dich zur Info, da Du ja auch über den Jahreswechsel liegst.

    Gruß
    Konrad


    sowas hört man immer wieder, aber keiner hat es mir bisher wirklich zeigen können. Mein Nachweis lief damals auch von Oktober bis Oktober bei genau 12 Trainingseinheiten und wurde genehmigt.
    @JoshBis wenn Deine Unterbrechung unter 5 Jahre liegt, kannst Du vielleicht direkt beim BSSB was machen. Bei mehr wie 5 Jahren ist Deine frühere Mitgliedschaft gelöscht und nicht mehr nachweisbar.
    Wo deiner Meinung nach der Verband das Gesetz enger auslegt, als nötig hast Du aber immer noch nicht gesagt.

    Mit freundlichstem Schützengruß
    Johann

  • An alle: Vielen lieben Dank Euch bisher für Eure Antworten. Das "Problem" scheint also nicht neu zu sein.
    Johann: Leider war meine Unterbrechung beim BSSB länger als 5 Jahre (Ausbildung, Beruf, Umzug und dann andere jugendliche Interessen etc), somit beginnt die Mitgliedschaft bei mir neu. *seufz*
    Zu der Frage der Auslegung "Gesetz vs. Verband":

    • WaffG mit Änderung vom 11.10.2002 & 17.07.2009 beschreibt im §14, Abs. 2, Satz 1: "...daß das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt." (Definition von "regelmäßig" kennen wir alle hinlänglich. Auch wird näher über den Verein in §14, Abs. 2 eingegangen)
    • Der BSSB ERGÄNZT nun diesen Artikel - obwohl vom Gesetzgeber hier nichts Weiteres vorgesehen - um die Bedingung der Mindestmitgliedschaft des antragstellenden mittelbaren Mitgliedes auf zwölf Monate im Verband.

    Wenn das Ergänzen der rechtlichen Bedingungen nicht ein engeres Auslegen bedeutet, weiß ich auch nicht mehr weiter.

    Für mich ist das halt auch deswegen ärgerlich, weil ich - wegen der Mitnutzung der Vereinswaffe durch Kameraden - nicht regelmässig trainieren kann und durch den "Zeitverlust" leider auch zwei
    schöne Wettbewerbe im Gau verpasse.

    Aber nochmal Danke an alle, die sich hier die Mühe gemacht haben, etwas zu schreiben. Bin also nicht alleine mit diesem Problem. ^^

  • Bedenke, dass die Überprüfung der Zuverlässigkeit durch die Behörde mehrere Wochen dauern kann!
    Der Verband bearbeitet Anträge auch nicht unbedingt von heute auf morgen.
    Deshalb:
    Kleiner Tipp zur Vermeidung weiterer unnötiger Verzögerungen bis zum Erhalt der WBK!
    (Hängt aber vielleicht auch von Behörde/Sachbearbeiter und auch vom Verband ab, ob ob die alle mitspielen.)

    Schützenkameraden von mir haben haben es erfolgreich so gehandhabt:
    - WBK Antrag bei der Waffenbehörde schon mindestens einen Monat vor Stichtag abgegeben* und bezahlt.
    - Antrag für die Bedürfnisbescheinigung mit Trainigsnachweis schon zwei Wochen vor Stichtag dem Verband zugeschickt.
    - Am Stichtag hat dann der Verband die Bedürfnisbescheinigung unterschrieben an die Sportkameraden zurück geschickt.
    - Am nächsten Tag war das Bedürfnis im Briefkasten und wurde gleich an die Waffenbehörde weitergeschickt.
    - Die Waffenbehörde hatte ihren Teil soweit dann auch schon fertig, und die WBK waren zwei bis drei Tage später per Einwurfeinschreiben im Briefkasten der Schützen. Maximal vier Tage nach Stichtag! :thumbup:

    Ich war nicht so pfiffig. Ich hab fast zwei Wochen auf die Bedürfnisbescheinigung vom Verband gewartet. (Da war der Entscheider ein paar Tage im Urlaub und der macht das ja auch nicht vollzeit, sonder einmal in der Woche oder so.)
    Die Behörde hat mir dann schon nach weiteren drei Wochen Bearbeitungszeit meine WBK zugeschickt. ("Schon" ist nicht ironisch gemeint, denn die sagten vorab, es könne auch bis zu fünf Wochen dauern.)
    Also hab ich insgesamt fünf Wochen auf meine WBK gewartet und die schlauen Kameraden vier Tage. :whistling:

    * Wenigstens einmal wollen die netten Damen und Herren bei der Waffenbehörde ihre Pappenheimer schon mal von Angesicht zu Angesicht gesehen haben. Man hätte den WBK-Antrag wohl auch schicken können, aber dann hätte man die WBK wenigstens persönlich abholen müssen.


  • Du siehst es nicht falsch, Du musst tatsächlich ein Jahr Mitglied im Verband sein.

    An der Gesetzesauslegung musst Du allerdings noch etwas arbeiten, denn da liegst Du falsch.

    Jein, lieber Karl,

    wäre das mit der Mitgliedschaft im Verband wirklich so unumstößlich, dann wäre § 8 ja (für Sportschützen) inzwischen völlig hinfällig. Ist er aber nicht. Man kann immer noch (auch als Sportschütze) über diesen Weg eine Erlaubnis beantragen und auch erteilt bekommen. Man beachte zudem, es gibt in unserem Lande nicht wenige Schützenvereine, die überhaupt keinem anerkannten Schießsportverband angehören und in denen trotzdem nach wie vor auch Schießsport betrieben wird. Das ist regional sehr unterschiedlich und damit auch unterschiedlich bekannt, ich vermute aber, diese Schützenvereine stellen sogar die Mehrheit in Deutschland.

    Aber bleiben wir bei § 14: In § 14 (2) steht (nach meiner Leseart) nur, dass man Mitglied in einem Verein sein muss, der einem anerkannten Schießsportverband angehört und dass das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt. Eine zwingend vorgeschriebene Meldung des jeweils einzelnen Mitglieds beim Verband - Stichwort Sportpass - über den gesamten Zeitraum kann ich daraus auch nicht herauslesen. Man beachte zudem, im DSB und den Landesverbänden ist gar keine Einzelmitgliedschaft vorgesehen. Man ist immer nur mittelbares Mitglied. Daran ändert sich eigentlich auch nichts durch bestimmte Organisationselemente wie Sportpässe usw.

    Etwas anders verhält es sich mit § 14 (4) - WBK Gelb, die sogenannte Sportschützen-WBK. Dort steht explizit "gemeldetes Mitglied". Daraus kann man mit etwas 'gutem' Willen schon konstruieren, dass das Mitglied über den gesamten Zeitraum gemeldet sein muss. Aber das gilt dann erst mal auch nur für eine Erlaubnis nach 14(4). Man könnte den Hinweis aber auch einfach nur so interpretieren, dass eine Erlaubnis nach § 14 (4) WBK Gelb nicht mehr nach § 8 erteilt werden darf.


    Ansonsten gilt natürlich das, was @GroMar schon zur durchaus auch verständlichen Sichtweise der Verbände geschrieben hat.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Jein, lieber Karl,

    wäre das mit der Mitgliedschaft im Verband wirklich so unumstößlich, dann wäre § 8 ja (für Sportschützen) inzwischen völlig hinfällig. Ist er aber nicht. Man kann immer noch (auch als Sportschütze) über diesen Weg eine Erlaubnis beantragen und auch erteilt bekommen.......................

    Herzallerliebster,
    schön dass Du auch nichtgestellte Fragen beantwortest.

    Zitat


    Aber bleiben wir bei § 14: In § 14 (2) steht (nach meiner Leseart) nur, dass man Mitglied in einem Verein sein muss, der einem anerkannten Schießsportverband angehört und dass das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt.

    Das ist ohne Zweifel richtig. Nur unterschlägst oder übersiehst Du hier dass eine Mitgliedschaft beim Dachverband zumindest bei den im DSB organisierten Vereinen schon in den Satzungen festgeschrieben ist, übrigens ist das bei den meisten im DSOB organisierten Vereinen ebenfalls so.

    Zitat


    Eine zwingend vorgeschriebene Meldung des jeweils einzelnen Mitglieds beim Verband - Stichwort Sportpass - über den gesamten Zeitraum kann ich daraus auch nicht herauslesen. Man beachte zudem, im DSB und den Landesverbänden ist gar keine Einzelmitgliedschaft vorgesehen. Man ist immer nur mittelbares Mitglied. Daran ändert sich eigentlich auch nichts durch bestimmte Organisationselemente wie Sportpässe usw.

    Das ist auch richtig nur hier bedeutungslos, da die Satzung des BSSB keine verbandslosen Vereinsmitglieder vorsieht, man ist Vereins- und damit auch Verbandsmitglied.

    Zitat


    Etwas anders verhält es sich mit § 14 (4) - WBK Gelb, die sogenannte Sportschützen-WBK. Dort steht explizit "gemeldetes Mitglied". Daraus kann man mit etwas 'gutem' Willen schon konstruieren, dass das Mitglied über den gesamten Zeitraum gemeldet sein muss. Aber das gilt dann erst mal auch nur für eine Erlaubnis nach 14(4). Man könnte den Hinweis aber auch einfach nur so interpretieren, dass eine Erlaubnis nach § 14 (4) WBK Gelb nicht mehr nach § 8 erteilt werden darf.

    Interessant dass gerade bei den deutlich schützenfreundlichern Verbänden die nicht dem DSB angehören die Mitgliedschaft im Dachverband für die Erteilung einer WBK obligatorisch ist.

    Karl

  • Das ist auch richtig nur hier bedeutungslos, da die Satzung des BSSB keine verbandslosen Vereinsmitglieder vorsieht, man ist Vereins- und damit auch Verbandsmitglied.


    Im Gegenteil, das ist genau der Punkt. Die Verbandszugehörigkeit ergibt sich automatisch durch die Mitgliedschaft im Verein. Wäre diese Automatik nicht gegeben, dann hätte man ja wieder das, was die Verbände auf keinen Fall haben möchten, eben eine Art Wahlfreiheit. Das heißt dann aber auch, sobald ein Verein, der Mitglied in einem der Teilverbände des DSB ist, mich als neues Mitglied aufgenommen hat, bin ich auch mittelbares Mitglied im jeweiligen Landesverband und damit auch im DSB. Die Meldung an den Verband und auch die Weiterleitung des Beitrags ist Sache und Pflicht des Vereins, darauf habe ich keinen Einfluss. Das ist aber auch nur eine Frage der Organisation. Dadurch ändert sich der Sachverhalt nicht. Die Mitgliedschaft im Verband beginnt mit dem Tage der Aufnahme in den Verein.

    Die zur Zeit gängige Praxis ist unsauber. Und dabei geht es mir nicht in erster Linie darum, ob nun jemand seine Bedürfnisbescheinigung einen Monat eher oder später bekommt. Aber bestimmte Spielregeln müssen immer und für beide Seiten gelten.


    Zum Schluss und so nebenbei, ich sagte glaube ich schon mal, dass ich diese ganze Geschichte mit dem anerkannten Schießsportverband für völlig daneben halte.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Die Verbandszugehörigkeit ergibt sich automatisch durch die Mitgliedschaft im Verein.

    Das kann ich - zumindest für meinen Verein - bestätigen. Stand nämlich bisher auch indirekt so in dessen Satzung. Ganz unscheinbar der Satz: Der Verein ist Mitglied im BSSB
    Nun haben sich aber in der Zwischenzeit auf der Generalversammlung meines Vereins 82 von 84 Mitglieder für eine Streichung dieses Passus aus der Satzung gestimmt.
    Für alle künftigen Mitglieder gibt es nun die Wahl, welchem Verband sie mit Vereinsbeitritt angehören möchten. Find ich persönlich absolut richtig!

    Die Mitgliedschaft im Verband beginnt mit dem Tage der Aufnahme in den Verein.

    Genau so soll es meiner Meinung auch sein. Wie üblich, weicht die Praxis hiervon natürlich ab.
    Auf der einen Seite verstehe ich das, denn der Verein möchte sich u.U. ja seinen neuen "Schützling" (geniales Wort in diesem Zusammenhang :D ) erst einmal näher ansehen.
    Andererseits führt das zu Verzögerungen, wie ich eingangs im Thread ja beschrieb.

    Schönes Wochenende Euch allen!

  • Nun haben sich aber in der Zwischenzeit auf der Generalversammlung meines Vereins 82 von 84 Mitglieder für eine Streichung dieses Passus aus der Satzung gestimmt.
    Für alle künftigen Mitglieder gibt es nun die Wahl, welchem Verband sie mit Vereinsbeitritt angehören möchten. Find ich persönlich absolut richtig!


    Ich nicht! Ich vertrete sogar die Auffassung, dass das rechtlich gar nicht geht.

    Beim BSSB und beim DSB gilt nun mal das Prinzip der mittelbaren Mitgliedschaft. Man kann über die Gründung einer Abteilung nachdenken, wie es bei Mehrspartensportvereinen der Fall ist. Bei reinen Schützenvereinen mit auch traditionellen Elementen ist das aber auch schon umstritten, da dieser Bereich ja nach dem Selbstverständnis des DSB und dessen Landesverbände auch vertreten wird. Man bekommt also durch die Mitgliedschaft sozusagen immer ein Gesamtpaket. Und nur so rechnet es sich auch. Aber wer das Prinzip der mittelbaren Mitgliedschaft als Verein nicht (mehr) möchte, muss eben (als Verein) austreten oder diesem Verband erst gar nicht beitreten. Man kann nicht auf der einen Seite auf dieses Prinzip der mittelbaren Mitgliedschaft pochen, Stichwort Bedürfnisbescheinigung, auf der anderen Seite dann aber (auch) eine Wahlfreiheit der Mitgliedschaft anstreben oder befürworten. Und wem als neues Mitglied dieses Prinzip nicht gefällt, der muss sich im Zweifel eben halt einen anderen Verein, der dann einem anderen oder gar keinem Schießsportverband angehört, anschließen.

    Diese sich immer weiter verbreitende Einstellung und Denkweise, ich will maximale Möglichkeiten und Rechte, aber keine Pflichen und kosten darf es natürlich auch nichts, kann auf Dauer so nicht funktionieren.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank


  • Im Gegenteil, das ist genau der Punkt. Die Verbandszugehörigkeit ergibt sich automatisch durch die Mitgliedschaft im Verein.

    Auch wenn ich hier den wirklichen Unterschied für das einzelne Mitglied nicht verstehe, erfordert auch eine Mittelbare Mitgliedschaft eine fristgerechte Meldung an den Verband. Interessant wird das i.d.R. wenn die über den Verband bestehenden Versicherungen mangels Meldung nicht eintreten.

    Zitat


    Die Meldung an den Verband und auch die Weiterleitung des Beitrags ist Sache und Pflicht des Vereins, darauf habe ich keinen Einfluss. Das ist aber auch nur eine Frage der Organisation. Dadurch ändert sich der Sachverhalt nicht. Die Mitgliedschaft im Verband beginnt mit dem Tage der Aufnahme in den Verein.

    Und in wievielen Vereinen wird die Praxis der nichtgemeldeten Gelegenheitsschützen doch gepflegt?


    Das kann ich - zumindest für meinen Verein - bestätigen. Stand nämlich bisher auch indirekt so in dessen Satzung. Ganz unscheinbar der Satz: Der Verein ist Mitglied im BSSB
    Nun haben sich aber in der Zwischenzeit auf der Generalversammlung meines Vereins 82 von 84 Mitglieder für eine Streichung dieses Passus aus der Satzung gestimmt.
    Für alle künftigen Mitglieder gibt es nun die Wahl, welchem Verband sie mit Vereinsbeitritt angehören möchten. Find ich persönlich absolut richtig!

    Dann halte uns mal auf dem Laufenden. Ich würde auch gerne aus der BRD austreten, darf aber nicht.

    Karl

  • hallo, mit der Streichung dieses Passus und , wahrscheinlich, damit verbunden auch der Austritt aus dem BSSB, steht ihr vor ähnlichen Problemen, wie die Vereine, die den NWDSB verlassen haben. Versicherung, Pässe, usw. Ich hoffe, dass ihr vorher mal pro und contra genau abgewogen habt.
    LG

  • Hallo@ all und JoshBis im Speziellen,

    das mit der Streichung in der Satzung des BSSB macht nur Sinn, wenn der Verein den BSSB verläßt. Meines Wissens nach will der BSSB die Satzungen der Verein insgesamt eher auf "Vordermann bringen". Da ist u.a. das Thema Gemeinnützigkeit Haupttreiber der Diskussionen.

    Manchmal versteh ich die ganzen Diskussionen der OT-Ton bayerisch "Gscheithaferl" = Besserwisser in den Vereinen nicht. Gerade der BSSB hat eine funktionierende Verwaltungsstruktur, das Thema Zweitmitgliedschaften gut geregelt und meines Erachtens auch den Spagat Tradition und Sport gut hinbekommen.

    Da wir aber beim Thema WBK/Waffenrecht sind: Der BSSB vertritt manchmal eine recht strenge Meinung - allerdings läßt der Gesetzgeber auch im Waffenrecht (leider oder Gott sei Dank) viel Interpretationsspielraum zu. Die Auslegung der 12/18 Übungen auf ein Kalenderjahr kenn ich so nicht, meine Anträge sind aus den Jahren 2012 - 2014.

    Und JoshBis: Auf der einen Seite möchtest du vom BSSB eine WBK haben, möglicherweise schneller als eigentlich zulässig, willst die Zeit bis Juli 2015 nicht abwarten und auf der anderen Seite unterstützt du den Verbandsaustritt vom BSSB !?!

    Sorry, da habe für dein Anliegen kein Verständnis mehr ! Jeder von uns hat mehr oder weniger Ärger im Rahmen der WBK-Beantragung - sei es mit Terminen, den Landratsämtern, den Waffenhändlern, dem Sachkundenachweis oder der Dauer der Antragsstellung und nicht zu vergessen - manchmal mit der eigenen Nachlässigkeit :sleeping: - und dennoch haben wohl die meisten ihre beantragten Waffen bekommen !

    Die einen beim BSSB und die anderen beim BDS oder sonstwo - aber immer nach den Regeln/Vorschriften des zuständigen Verbandes und nicht nach irgendwelchen Interpretationen der Gesetzeslage !

    Das musste jetz mal raus !

    VG

    Holger
    (ein zufriedenes BSSB-Mitglied)

    C-Trainer DOSB - Steyr Challenge - Anschütz 1913 in Tesro Evolution-Schaft mit Simalux ZF - Walther LP 400 - TOZ 35 mit Lottes Balance

  • Hallo an Alle!

    Danke für Eure Meinungen und Ansichten. Hab mir alles aufmerksam durchgelesen. Unglücklicherweise habe ich mich offenkundig so ausgedrückt, daß zwischen meinen Zeilen ungewollter Spielraum für Interpretationen war. Ich denke, das ist dem Umstand geschuldet, daß ich die meisten Beiträge während meiner Arbeitszeit geschrieben hab und stellenweise abgelenkt war.
    (An alle mitlesenden Arbeitgeber & Personalverantwortlichen: Das Surfen im Netz ist mir im Arbeitsvertrag in gewissem Umfang gestattet. Bevor sich noch einer aufregt...)

    Zu dem Thema mit dem "BSSB-Passus" in der Satzung meines Vereines möchte ich Folgendes hinzufügen:

    Zu keinem Zeitpunkt war es angedacht, den BSSB zu verlassen. Und dies wird auch nicht geschehen.
    Vielmehr möchte man neuen Mitgliedern - und ihr wisst alle, daß Nachwuchs nicht auf Bäumen wächst - das im Rahmen der Vereinsausstattung mögliche, breit angelegte Ausüben unterschiedlichster Disziplinen im Sinne vieler verschiedener Sportordnungen ermöglichen.
    Auch ist der Teil Oberbayerns, in dem ich lebe, für viele "Preussen-Schützen" zur neuen Heimat geworden, die vorher in anderen Verbänden waren und im besagten Verein weiterhin ihrem Hobby nachgehen wollen. So haben wir z.B. ein Mitglied der DSU (Deutsche Schießsport Union) das auch bei uns den gewohnten Disziplinen nachgehen könnte, wenn es wollte.

    Ihr seht: Wir reden hier nicht von Unzufriedenheit mit bestehenden Verbänden und daraus erfolgter Trotzhaltung nach dem Motto: ...dann steigen wir halt aus.
    Es geht lediglich darum, neuen Mitgliedern die Wahl zu ermöglichen, in welchem Verband sie durch unseren Verein Mitglied sein möchten.
    Was soll daran falsch sein? Ist doch eine Art Service!

    eine WBK haben, möglicherweise schneller als eigentlich zulässig


    Was zulässig oder unzulässig ist, hat nicht der Verband zu entscheiden, sondern der Gesetzgeber und damit in letzter Konsequenz das zuständige Amt.
    Erfüllt ein Sportschütze sämtliche rechtlichen Anforderungen und verstösst nicht gegen Vereinsstatuten und Ähnliches, hat der Verband sich nicht zu widerstreben.

    Ohne hier im Speziellen jemanden anzusprechen: Ich lese - wir ihr warscheinlich auch - nicht nur alleine in diesem Forum. Je mehr ich mich durch unterschiedlichste Themen wühle, desto
    mehr drängt sich mir der Anschein auf, daß es gerade unter den Deutschen Foren Staats-, und Gesetzgeber-Hörige "Alles-Schlucker" gibt, die nicht hinterfragen oder sich einfach mal
    aufregen und auf den Tisch hauen.
    NOCHMAL: Damit spreche ich in KEINSTER WEISE jemanden aus diesem Thread an!!!

    Mit bayrischem Schützengruß!

    PS: Das ist mein allererster Internet-Thread in einem Forum überhaupt. Ich find´s schön, daß doch so viele etwas dazu geschrieben haben. Danke dafür nochmal!

    Einmal editiert, zuletzt von JoshBis (20. Januar 2015 um 20:56)


  • Es geht lediglich darum, neuen Mitgliedern die Wahl zu ermöglichen, in welchem Verband sie durch unseren Verein Mitglied sein möchten.
    Was soll daran falsch sein? Ist doch eine Art Service!


    Problem dabei ist nur, dass manche Verbände diesen "Service" etwas anders sehen. Sie möchten nämlich für ALLE Mitglieder der angeschlossenen Mitgliedsvereine Beiträge kassieren und schreiben dieses auch in ihre Satzungen. Zumindest BSSB und die meisten anderen Landesverbände machen das so. D.h. Du kannst dem Mitglied zwar die Wahl lassen, in welchem Verband es schießt, musst aber trotzdem IN JEDEM FALL für sie/ihn Beitrag an den BSSB abführen. Wie das bei anderen Verbänden ist, weiss ich nicht genau. ich meine mich zu erinnern, dass bei der DSU sogar Einzelmitgliedschaften möglich sind, beim BDS aber z.B. meines Wissens nicht.

    Und wenn hier schon mal was "Gegenwind" kommt, lass dich nicht entmutigen. Nur wer fragt, erfährt Neuigkeiten. Viele Sachen sind leider oft an der Basis nicht so bekannt und werden daher leicht übersehen bei bei tollen neuen innovativen Lösungen. ;)

  • Ich weiß zwar jetzt nicht, was in unserer DSB-Landessatzung steht, aber unsere Vereins-Mitglieder haben die Wahl zwischen A, B und A+B.
    Das nennt man wohl die "normative Kraft des Faktischen".

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Ich weiß zwar jetzt nicht, was in unserer DSB-Landessatzung steht, aber unsere Vereins-Mitglieder haben die Wahl zwischen A, B und A+B.
    Das nennt man wohl die "normative Kraft des Faktischen".

    Nun, es gibt Funktionäre die da von Unterschlagung o.ä. sprechen. Vielleicht wird sich, nachdem du dies hier öffentlich verkündet hast, jemand im LV finden der das für euch aufarbeitet. :D

    Axel