Beantragung WBK

  • Hallo,

    ich möchte mir eine WBK beantragen. (Ich schieße bis jetzt nur Luftgewehr und möchte mit KK anfangen) Ist es möglich die WBK zu beantragen, obwohl ich nur in einem Verein Mitglied bin in dem nur Luftdruck geschossen wird. Oder muss ich zwingend in eimen Verein Mitglied sein, in dem KK geschossen werden kann um die WBK zu beantragen?

    Danke für Eure Hilfe ;)

  • Das ist nicht möglich, du musst in einen Verein der KK Schießen anbietet und min ein Jahr am Training und Wetkämpfen teilnehmen und auch ein Schiessbuch führen (als Nachweis des Trainings \ Wettkampf)

  • Hallo Leoni,

    wo würdest du den KK schießen wenn du jetzt damit anfangen könntest? Kann es sein, dass da noch eine kleine Information fehlt?

    Axel

  • Gehen geht schon, wenn man sachkundig ist (Sachkundeprüfung bestanden hat), ein Jahr Mitglied in einem Verein ist, der einem anerkannten Schießsportverband ist - und auch solange bei diesem Verband gemeldet ist sowie mindestens 18x mit einer gewissen Intensität Schießübungen mit erlaubnispflichtigen Waffen durchgeführt hat. Letzteres weist man z.B. durch ein Schießbuch nach. Alternativ mindest 1x in jedem Monat = 12x.

    Die 18 Termine kannst du auch innerhalb 3 Wochen "abreißen", wenn du die Möglichkeit dazu hast. Mit welchen Kalibern, ist egal, aber eben WBK-pflichtig muß die verwendete Waffe sein.

    Dann muß dein Verein die Möglichkeit bieten, irgendwo mit den begehrten Waffen zu schießen. Eine Vereinbarung mit einem Nachbarverein, dort als Gast KK oder GK (mit wieviel Joule, lang oder kurz) schießen zu dürfen, reicht dazu aus.

    (Es gibt natürlich auch andere Wege, die aber unverhältnismäßig schwieriger und aufwendiger sind (§8 WaffG)).

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Hallo,
    ich wollte da auch noch was dazu sagen.
    Es ist richtig, dass du monatliches Training nachweisen musst über den Zeitraum eines Jahres oder 18 Trainingseinheiten verteilt über ein Jahr.
    Klar hängt es immer bisschen davon ab wie die jeweilige Behörde da mitspielt aber "innerhalb von drei Wochen abreißen" wird dir bei den meisten Behörden niemand anerkennen.
    Beziehungsweise muss es dir der Verband bestätigen und ob der da mitmacht ist dann auch die Frage.

    Zitat aus der Verwaltungsvorschrift

    Ich möchte nur vermeiden dass der Eindruck entsteht, du könntest auch nach drei Wochen "Intensivtraining" den Antrag schon stellen. Dann fehlen trotzdem noch die 12 Monate Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen.

    Mit freundlichen Grüßen

  • Danke schonmal für die Antworten.

    Hallo Leoni,

    wo würdest du den KK schießen wenn du jetzt damit anfangen könntest? Kann es sein, dass da noch eine kleine Information fehlt?

    Axel

    Ich habe bis jetzt auf einem benachbarten Stand geschossen, wo auch Mitglieder anderer Vereine trainieren können.

    Was das Schießbuch angeht: Ich schieße zwar schon eine Zeit KK aber ein Jahr ist das noch nicht. Dann werde ich wohl noch etwas warten mit der Beantragung ;)

  • Das ist nicht möglich, du musst in einen Verein der KK Schießen anbietet und min ein Jahr am Training und Wetkämpfen teilnehmen und auch ein Schiessbuch führen (als Nachweis des Trainings \ Wettkampf)

    Sorry alt213, das stimmt nicht. Niemand muss Wettkämpfe schießen um eine WBK zu bewilligt zu bekommen.
    Leider ist dies eine immer wiederkehrende Form der Bervormundung der Mitglieder eines SV`s. Oder evtl. schlichte Unwissenheit.
    Es steht nichts davon im WaffG. bzw. dessen Verwaltungsvorschrift, und sollte es der die WBK austellende Behördenmitarbeiter trotzdem verlangen beruht seine Forderung auf keinerlei Rechtsgrundlage.
    Dagegen sollte auf jeden Fall ein Widerspruch eingelegt werden und wenn das nichts hilft, ggf. mit dem rechtsmittelfähigen Bescheid des Amtes ab zum Rechtsanwalt.

    Auch wage ich zu bezweifeln daß der Verein in dem man Mitglied ist einen Schießstand für Feuerwaffen haben muss. Man kann auch als Gast in einem anderen Verein mit dessen Vereinswaffen mit geforderten regelmäßigen Trainings absolvieren. Dies bescheinigen lassen und fertig.

    Min. 12 Monate Mitgliedschaft im Verein/Verband
    Die Bescheinigung v. deinem Verein über das regelmäßige Training m. ewerbspflichtigen Waffen
    Befürwortung v. Verband
    Sachkundenachweis

    ... mehr brauchts nicht.

  • Auch wage ich zu bezweifeln daß der Verein in dem man Mitglied ist einen Schießstand für Feuerwaffen haben muss.

    Hi,

    hier im RSB ist das trotz Deiner Zweifel so. Es gibt die Bescheinigung des Vereins über das Bedürfnis für eine Sportwaffe. Auf dem Formular bestätigt der Verein einen Stand für die beantragte Waffe im Besitz oder gemietet zu haben. Das Formular ist online verfügbar, falls jemand nachlesen möchte. 8)
    http://www.rheinischer-schuetzenbund.de/index.php?id=65


    Gruss, Marcos

  • Da hat AxelA recht.
    Der, der dieses Formular für den RSB entworfen hat, war ein echter Untertan. Oder hatte einfach mehr Ein- als Bildung.
    Was dort bescheinigt werden soll, geht weit über die staatlichen Forderungen hinaus:

    Zitat

    Ein Leistungsnachweis in der Regel-Nr. mit Schuss und Ringen wird ausdrücklich bestätigt.


    Wir bescheinigen, dass wir die notwendigen Standanlagen für die beantragte/n Disziplin/en in Besitz haben oder ein Mietverhältnis besteht.

    Ich wiederhole mich: Man braucht kein MIETverhältnis:

    Zitat

    WaffG, §15 Abs. 1:
    7. im Rahmen eines festgelegten Verfahrens die ihm angehörenden schießsportlichen Vereine verpflichtet und
    regelmäßig darauf überprüft, dass diese...
    c) über eigene Schießstätten für die nach der Schießsportordnung betriebenen Disziplinen verfügen oder
    geregelte Nutzungsmöglichkeiten für derartige Schießstätten nachweisen.

    Geregelt ist, wenn es nachweislich die Möglichkeit gibt, dort, wo man die begehrte Waffe schießen darf, als Gastschütze zu den öffentlichen Zeiten und zu den jeweils aktuellen Bedingungen/Preisen schießen zu können.
    Es ist ratsam, daß der Verein sich das vom Eigentümer des Schießstandes schriftlich bestätigen läßt. Es bindet aber keine Seite wirklich.

    Auch ist der vom RSB geforderte Leistungsnachweis absolut nicht erforderlich, was staatliche Vorgaben anbelangt.

    Der größte Feind des jungen Sportschützen ist der alte Sportschütze, wie mir scheint.

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