Hocker- Auflageschütze schießt z.B stehend Freihand auf Meisterschaften

  • Hallo.
    Wie versteht es sich eigentlich, das ein Auflageschütze (Sen-A), der eine Sondergenehmigung vom Landesverband hat, einen Hocker nutzen zu dürfen, an Disziplinen wie LG-Freihand oder
    KK 3x40 oder Großkaliber teilnehmen darf, obwohl er wegen Rückenprobleme die Hockerlizenz anerkannt bekommen hat. In meinen Augen widerspricht sich das doch, oder wie seht Ihr das? Ich finde sowieso das Hockerschuetzen nicht im Stehend-Auflagebereich mitschießen dürfen, sie haben einfach einen Vorteil gegenüber Stehendschützen. Ich schieße z.B. sitzend auf Hocker bei KK-Auflage, locker 2-5 Ringe mehr als Stehend.
    Wie ist eure Meinung oder die rechtliche Seite hierzu?

  • Hallo,

    dann versuch´s ich mal

    Das Aufgelegtschiessen ist gem. Sportordnung nur bedingt durch das Alter.

    Meiner Meinung nach:
    Ein Hockerschütze hat eine Sondergenehmigung altersunabhängig aufgrund einer körperlichen
    Einschränkung, welche es ihm nicht ermöglicht, im Stehendanschlag zu schiessen.
    Kenn ich so schon seit genau 33 Jahren.

    Genauso verhält es sich mit Schlinnge, Auflagebock und Rollstuhlfahrer.

    Nun hast du halt hier eine Sondersituation, der nach Sportordnung aufgrund Alters
    aufgelegt schiessen kann und aufgrund einer Einschränkung gleichzeitig mit
    dem Hocker "freihändig" schiessen darf.

    VG

    Holger

    C-Trainer DOSB - Steyr Challenge - Anschütz 1913 in Tesro Evolution-Schaft mit Simalux ZF - Walther LP 400 - TOZ 35 mit Lottes Balance

  • Leider kann ich meinen vorigen Psot nicht bearbeiten :(

    Für die Problemchen sind 9.7.6.1/9.7.7 und 10.4 der SpO einschlägig.

    VG

    Holger

    C-Trainer DOSB - Steyr Challenge - Anschütz 1913 in Tesro Evolution-Schaft mit Simalux ZF - Walther LP 400 - TOZ 35 mit Lottes Balance

  • Leider kann ich meinen vorigen Psot nicht bearbeiten :(

    Für die Problemchen sind 9.7.6.1/9.7.7 und 10.4 der SpO einschlägig.

    VG

    Holger

    Ich vermute es geht um den zweiten Teil der Zeile: "schießt z.B stehend Freihand auf Meisterschaften"

  • Das Ganze Problem scheint mir etwas komplexer als bisher angenommen.
    Dabei unterscheide ich mal zwischen der "alten SpO" (bis 31.12.2013) und der "neuen SpO" (allerdings erst ab 01.01.2015 mit dem nun veröffentlichten Teil 10)

    In beiden SpO sind Hocker als Hilfsmittel definiert, welches nur Körperbehinderte (0.7.3.1 ff alte SpO und 10.4 neue SpO) in den Gewehrwettbewerben und Senioren C im Auflagebereich (9.0.1.1 alte und neue SpO ) benutzen durften/dürfen.

    Bei der Benutzung des Hockers als Hilsmittel für einen Körperbehinderten (nur ein solcher sollte diesen erhalten können) folgt(e) automatisch eine Einstufung in die Wettkampfklasse 90, da nur in dieser die Benutzung von Hilfsmitteln erlaubt ist (das es in der Praxis teilweise anders gehandhabt wird/wurde ändert nichts daran, dass die Konzeption der SpO das so vorsieht). Hilfsmittel für Körperbehinderte gab es nach der alten SpO auch nur im Gewehrbereich und auch dort waren nur bestimmte Disziplinen für Körperbehinderte ausgeschrieben. NUR in diesen durfte man offiziell schießen. Ein Parallelstart in Disziplinen, die nicht für Körperbehinderte ausgeschrieben waren, entsprechend der eigenen Altersklasse war nicht mehr möglich, wenn man der Wettkampfklasse 90 zugeordnet war (man kann pro Wettkampfjahr immer nur einer Wettkampfklasse angehören).

    Insofern sollte ein Start eines Schützen, der nicht der Seniorenklasse C angehört und der den Hocker als zugelassenes Hilfsmittel im Wettkampfpass eingetragen hat, an und für sich nur noch AUSSCHLIEßLICH in den entsprechend ausgeschriebenen Wettbewerben für die Wettkampfklasse 90 starten kann, in einer Freihand-Klasse NICHT möglich sein (ich weiss sehr wohl, dass einige Landesverbände das anders handhaben). Nach der alten SpO (bis 31.12.2013) sollte dieses aber genau so funktionieren.

    Mir selbst wurde dieses vor über 20 Jahren vom DSB auch schon mal so mitgeteilt, da ich als Körperbehinderter, der an und für sich Pistolenschütze ist, für den Gewehrbereich das Hilfsmittel Pendelschnur bewilligt haben wollte. Für diesen Fall hätte ich in den Pistolendisziplinen nicht mehr an den Meisterschaften teilnehmen können und im Gewehrbereich nur die Disziplinen, die für Körperbehinderte ausgeschrieben waren.

    Nach der neuen SpO und der Integration des neuen Teils 10 "Schießsport für Menschen mit körperlicher Bhinderung" in diese soll das zukünftig anders aussehen (da dieses noch ganz neu ist und noch nicht praktiziert wurde, bleibt abzuwarten, ob das so funktioniert). Danach gibt es eine Reihe von Disziplinen (solche die bisher beim Deutschen Behindertensportverband als Schießdisziplinen geschossen wurden (10.16 neue SpO), und bei denen der Sportler zukünftig entscheiden kann, ob er diese Disziplin im Behindertenbereich (also bei den 90er Wettkampfklassen) oder in den "normalen Klassen" schießt (und zwar mit seinem Hilfsmittel). Diese Entscheidung kann er pro Disziplin treffen (also nicht mehr alles entweder oder). Und in diesem Bereich sollte es dann auch möglich sein, andere Disziplinen gänzlich ohne Hilfsmittel zu schießen (das ist aber zunächst mal nur meine Logik: Wenn ich schon als Behinderter MIT meinen Hilfsmittel in den normalen Klassen mitschießen darf und wenn ich mich pro Disziplin entscheiden kann, ob ich in einer 90er Klasse oder in der regulären Klasse schieße, sollte einer Teilnahme in einer regulären Klasse gänzlich ohne Hilfsmittel auch nichts entgegen stehen).

    Sowohl in der alten als auch n der neuen SpO ist festgeschrieben, dass bei den Aufegelgtdisziplinen die Körperbehinderten in ihren Altersklassen mitschießen (also nicht in den 90er Klassen) und dort ihre Hilfsmittel benutzen dürfen.

    Den umgekehrten Fall, nämlich Hocker genehmigt (und eingetragen) und schießen in Freihandklasse dürfte es nach meinem Verständnis nur nach der neuen SpO geben. In der alten wäre der schütze in der 90er-Klasse fest eingruppiert, egal, ob er das Hilfsmittel nutzt oder nicht.

  • Vielen Dank für die Erläuterungen. Mir geht es nur darum das er Stehend Freihand schießen kann, aber stehend Auflage kann er nicht schießen, da darf er einen Hocker nehmen und sitzend schießen. Das kann doch wohl nicht sein? oder

  • Wieso kann das nicht sein? Schmidtchen hat es doch beschrieben, man kann sich pro Disziplin entscheiden ob man die Hilfsmittel nutzt oder nicht. Vlt. dürfte er ja auch für stehend Freihand auch Hilfsmittel benutzen, hat aber darauf verzichtet. Hier findest du einige Infos zu den neuen Regularien, die Klassifizierungen werden festgelegt. Es ist ja auch niemand dazu verpflichtet, die Gründe den Mitstreitern offen zu legen, warum er welche Klassifizierung bekommen hat.

  • @scherge
    Die Fragestellung von fjlamping erfolgte wohl nicht in Bezug auf die Regelauslegung, sondern mehr, ob ein Missbrauch der Selben stattfindet. Die Schützen mit einer Sondergenehmigung nehmen auf seltsame Weise bei den Wettkämpfen rasant zu. Im Finale bei der DM 2014 in Dortmund war es nur ein Schütze, der bei den Senioren B im Stehendanschlag den Wettkampf bestritt. Die restlichen Schützen allesamt mit Sondergenehmigung.
    Da kommt man schon ins Grübeln. Und wer im Landesverband wird eben diese Genehmigung, wenn sie denn mit einem Attest von einem Arzt eingereicht wird, verweigern.
    Es bleiben natürlich alles Spekulationen, aber ein Schelm, wer etwas Böses denkt. Und so Blauäugig kann man nicht sein, wenn Jemand mit Rückenproblemen im sitzen Aufgelegt schießt, und an anderer Stelle im stehend freihändigen Anschlag an den Start geht.

  • Ich habe es schon so verstanden, aber Neid und Missgunst sind bei mir halt nicht an der Tagesordnung. Wenn jemand so eine offizielle Bescheinigung vorlegt, dann maße ich mir nicht an, diese anzuzweifeln und akzeptiere sie.

  • @scherge
    Wenn ich meinen gesunden Menschenverstand benutze hat das nichts mit Neid und Missgunst zu tun. Und wenn Du meinst, alle Schützen sind frei von unsportlichem Verhalten so träume ruhig weiter.

  • Dann habt doch einen A.. in der Hose und beweist es,geht dagegen an. Entweder es ist beweisbar oder wir müssen damit leben, und ich kann es. Was meinst Du, wie viele Schuldige ein Gericht offiziell als Unschuldige verlassen, deswegen ist mein Leben trotzdem kein Traum. Und ich finde es gut wenn das Prinzip der Unschuldsvermutung zur Anwendung kommt. Beweist doch einfach, dass ihr ohne diese Tricks besser seid, es funktioniert, anstatt den gesunden Menschenverstand walten zu lassen.

  • Hallo Scherge,
    es ging oder geht hier nichts um Missgunst oder Neid. Ich habe nur eine Frage gestellt, diese ist auch beantwortet. Ich sehe es nur als ungerecht bzw. unsportlich an, wenn jemand sich ein ärztliches Attest holt, weil er nicht lange stehen kann. Wieso kann er dann KK 3x 40 Schuss schießen
    (die schießt der jenige, den ich meine, nämlich freihand stehend, nicht sitzend). Wenn derjenige das mit seinem Gewissen vereinbaren kann, ist das schon o.K., nur dann frage ich mich, warum er die Auflagedisziplin nicht stehend schießt, obwohl er den Hocker benutzen darf.

  • nur dann frage ich mich, warum er die Auflagedisziplin nicht stehend schießt, obwohl er den Hocker benutzen darf.


    Weil es die Regeln hergeben und es ihm vlt. einen Vorteil bringt, warum soll er den nicht nutzen? Es sind ja nicht nur Leute mit Augenproblemen, die ab dem 46. Lebensjahr das Adlerauge verwenden. Es werden auch nicht alle Probleme mit Ihrem Blutdruck haben, die im Seniorenbereich diesbezüglich Mittelchen einnehmen. Am besten fragt man aber doch denjenigen persönlich.

  • Mit dododogges Beitrag ist das Wesentliche bereit ausgeführt.
    Ich halte diese Ausnahmen für abwegig und gehe davon, dass mit der Regelung zumeist Missbrauch getrieben wird. Mir war dieser Sachverhalt bisher nicht bekannt.
    Wer ein Handicap aufweist, der startet entweder in einer eigenen Klasse oder gar nicht. Die Paralympics werden allein deshalb durchgeführt.
    Ein Reckturner kann eine Riesenfelge ja auch nicht im Sitzen ausführen und den Anspruch auf gleiche Bewertung erheben, als sei am Reck geturnt worden.

    Was nun eine lebensnotwendige Medikamentation zur Cholesterinsenkung oder Blutverdünnung mit einem Anschlag im Sitzen vergleichbar macht, das erschließt sich mir nicht.
    Gruß
    Joachim

    Stammschießen?
    Ich bin dabei!

  • Ich befürchte, @scherge, dir fehlt etliches an Hintergrundwissen.
    Zum Adlerauge sei gesagt, es ist nicht unbedingt ein Vorteil. Durch die Vergrößerung nimmt der Schütze auch die Waffenschwankung mehr war. Dieses kann das saubere Auslösen beeinträchtigen.
    Das erwähnte „Mittelchen“ gegen einen Bluthochdruck setzen bekanntlich das Reaktionsvermögen herab. Beim Auslösen auch nicht gerade von Vorteil. Zudem gibt es noch reichlich andere Nebenwirkungen, die ich aber nicht weiter erläutern muss.
    Im sitzenden Anschlag ist der Schwerpunkt des Körpers um 50 % tiefer gelegt. Du wackelst erst ab Oberkörper. So kommt Ruhe in den Anschlag und die Mündung steht ruhiger.
    In diesem Zusammenhang währe es interessant, wie Du erklärst, wieso die höchsten Ergebnisse im Liegend-Anschlag erzielt werden.
    Das da der Körperschwerpunkt extrem tief liegt, und noch die sehr große Auflagefläche des Körpers hinzukommt kann nach deinen Aussagen ja keine Rolle spielen.

    Und zu deiner Juristerei sei gesagt, das ist ein zu komplexes Thema, dem mit deiner Meinung von Unschuldsvermutung in keiner Weise Rechnung getragen wird. Manchmal weicht das Rechtsempfinden des mündigen Bürgers doch sehr stark von einem Gerichtsurteil im Namen des Volkes, ab.

  • Hallo fjlamping,

    manche Einstellung kann man nicht ändern, aber auch nicht immer Kommentarlos hinnehme. Es sollte nun aber mein letzter Bericht zu diesem Thema sein.

    Bei Freunden wurde wurde vor 6 Monaten ein Enkelsohn ohne linke Hand geboren und vor vier Tagen sah ich in unserer Sparkasse ein einjähriges Kind auf dem Fußboden über den Teppich krabbeln. Freudestrahlend, aber leider ohne linken Unterarm.

    Da war ich Froh und Dankbar, das meine Familie von solch einem Leid verschont blieb.
    Und dann gibt es Leute, die eine Behinderung vortäuschen, auch wenn sie nicht so folgenschwer ist,
    nur um sich Sportlich einen Vorteil zu verschaffen. Da wird mir Speiübel.
    Darüber nachzudenken ist nicht verboten.

    Trotzdem liebe ich meinen Sport und werde ihn auch weiter mit Freude ausüben. Im Wettkampf Erster zu werden ist nicht
    alles.

    Ich wünsche Dir und allen eine schöne Vorweihnachtszeit,

    Claus-Dieter

  • Eine Leistung unter "fairen" Bedingungen zu erbringen kann eben nicht jeder, leider.
    Jeder Schütze kämpft am Ende immer gegen sich selbst, egal auf welcher Ebene.
    Ob sich auch alle am nächsten Tag im Spiegel anschauen können ohne sich zu fragen war alles fair?
    Unser Sport ist viel zu schön um sich von solchen " Schützenbrüdern" die Sache verleiden zu lassen.
    Wenn jemand meint er muß sich einen Vorteil verschaffen , einfach nur lächeln und eine Ring besser sein.
    Ich muß mit mir im Einklang bleiben.