... und seitens der Ordnungsbehörden ausgestattet mit den notwendigen Sachkundenachweisen und – wegen eines sicherheitsrelevanten Vorkommnis – von der Ordnungsbehörde zum Beauftragten für den Schießstand bestellt wird, genau die richtige Person für diese Aufgabe sei.
Etwas wirr, oder?
Nach Bewertung der (NWDSB) DSB-Organisation, mangelte es an der beim DSB durch Lehrgangsteilnahme erworbenen Sachkunde………..
Hmm, es ist zwar richtig, dass bis zur Änderung der DSB für die Schießstandrichtlinien zuständig war und auch die Ausbildung der Sachverständigen übernommen hat, ein Kriterium war übrigens eine gehobene Berufsausbildung. Es oblag aber auch schon damals den jeweils zuständigen Behörden, diese Sachverständigen auch anzuerkennen. Und demnach konnten sie auch Personen mit anderen vergleichbaren Ausbildungen und Qualifikationen anerkennen. Warum sie das in dem von Dir geschilderten Fall nicht gemacht haben, musst Du also auch diese fragen und sie möglicherweise dann auch deswegen kritisieren, aber nicht den DSB. Und auch der Betreiber einer Schießstätte ist natürlich in der Wahl des Sachverständigen frei, sofern dessen zuständige Behörde den auch anerkennt.
Esist gut und auch notwendig, dass künftig die Bewertung darüber, ob ein
Schießstand bestimmungsgemäß die baulichen oder personellen Voraussetzungen für gefahrlosen Betrieb erfüllt, durch unabhängige Sachverständige festgestellt wird.
Warum ist es denn gut und vor allem auch notwendig, dass der jeweilige Sachverständige zukünftig stattlich bestellt und vereidigt sein muss? Waren denn die bisher (von den Behörden) anerkannten Schießstandsachverständigen nicht unabhängig und wenn ja, weshalb nicht?
Mit bestem Schützengruß
Frank