Das BVG zur Waffenaufbewahrung

  • Zitat

    Klarstellung oder wieder ein hinterhältiger Angriff auf den Waffenbesitz?

    Klarstellung kann ich da keine erkennen.

    Erstens stimme ich da einigen Komentaren unter dem Artikel zu.
    Was nicht verboten ist, kann nicht bestraft werden.
    Oder kann mir jemand ein entsprechendes Verbot im Waffengesetz zeigen?

    Zweitens, klargestellt wird gar nichts, nicht einmal wann eine
    Waffe als geladen gilt.
    OK, daß wir uns langsam aber sicher von unserem Rechtsstaat
    verabschieden wird deutlich klargestellt.
    Für mich ist das ein Fall von Rechtsbeugung und verfassungswidrig.

    Das kommt halt dabei heraus, wenn man auf Druck einiger Öko-Nazis
    Gesetze ohne jede Sachkenntnis zusammenschustert und Richter dann verfassungswidrig
    aber zwangsläufig die Aufgaben des Gesetzgebers wahrnehmen sollen.

  • Mich wundert nur, daß es immer noch explizit erlaubt ist, sich mit einer geladenen und schußbereiten Steinschloßwaffe bewaffnet in der Öffentlichkeit bewegen zu dürfen. Es hat aber das - aus verständlichen Gründen - wohl auch in den letzen 60, 70 Jahren noch so gut wie keiner "durchgezogen"

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)


  • Was nicht verboten ist, kann nicht bestraft werden.
    Oder kann mir jemand ein entsprechendes Verbot im Waffengesetz zeigen?

    So ist der Deutsche Waffenbesitzer: Wenn der Sonnenaufgang nicht befohlen wurde wundert er sich wieso es hell ist.

    Zitat


    Zweitens, klargestellt wird gar nichts, nicht einmal wann eine
    Waffe als geladen gilt.


    Lernt man das nicht mehr bei der Sachkunde, bei mir lernt das jeder vor dem ersten Schuß.

    Zitat


    Für mich ist das ein Fall von Rechtsbeugung und verfassungswidrig.

    das gesunde Rechtsempfinden fehlt halt bei denen die es gelernt haben grundsätzlich.

    Zitat


    Das kommt halt dabei heraus, wenn man auf Druck einiger Öko-Nazis
    Gesetze ohne jede Sachkenntnis zusammenschustert und Richter dann verfassungswidrig
    aber zwangsläufig die Aufgaben des Gesetzgebers wahrnehmen sollen.

    Lieber auf andere schimpfen als das eigene Hirn belasten.

    Karl

  • Was soll denn das nun wieder ? Erst fragst du provokant (oder war das trotz Fragezeichen gar keine Frage ?)

    http://www.juraforum.de/forum/t/verwah…ner-waffen-nun-Klarstellung oder wieder ein hinterhältiger Angriff auf den Waffenbesitz?


    und dann wirst du bei entsprechenden Antworten etwas arg ruppig


    Lernt man das nicht mehr bei der Sachkunde, bei mir lernt das jeder vor dem ersten Schuß.


    das gesunde Rechtsempfinden fehlt halt bei denen die es gelernt haben grundsätzlich.


    Fakt ist doch, dass Munition und Waffen in einem Sicherheitsbehältnis mit min. Widerstandsgrad 0 ohne weitere Trennung aufbewahrt werden dürfen. Und wenn die weitere Formulierung nicht erkennen lässt, dass dabei die Munition NICHT in der Waffe sein darf, warum sollte ich das VERMUTEN (oder es mir ein angeblich gesunder Menschenverstand sagen). Wenn der Gesetzgeber es so will, soll er es so formulieren. Auch an anderen Stellen regelt er ja bis ins kleinste, wie was auszusehen hat. Un dgerade das Waffengesetz mit der AWaffV und der WaffVwV glänzt doch durch Detailvorschriften. Warum nicht an dieser Stelle ? Warum muss ein Richter sich da mehr Gedanken machen als der Gesetzgeber ? Die Gewaltenteilung, und hier insbesondere die Trennung zwischen Legislative und Judikative geht aus meiner Sicht immer mehr verloren, weil sich die Judikative zu einer besseren (weil nicht mehr überprüfbaren) Legislative aufschwingt.

    Ob das Ganze (also die Aufbewahrung als geladene Waffe) im praktischen Alltag aus moralischer und praktischer Sicht (erstens will ich keine Waffe gegen Menschen einsetzen, auch nicht auf meinem Grundstück und zweitens muss ich die Waffe für den Transport eh wieder entladen) sinnvoll ist, lasse ich mal dahingestellt. Es geht hier einzig um die rechtliche Beurteilung.

  • Die ganze Begründung ist schon abenteuerlich und wenn diese Begründung ein gutes Beispiel für das 'gesunde Rechtsempfinden' sein soll, welches Karl hier anführt, dann 'Gute Nacht Marie'. Und nicht zu vergessen, wir hatten solche 'tollen' Ideen wie Gerichtsentscheidungen und Urteile nach 'gesundem Rechtsempfinden' ja schon öfter und wohin das dann führte, kann man in den Geschichtsbüchern nachlesen.


    Zitat

    Es besteht keinerlei Zweifel, dass die Aufbewahrung von Waffen in durchgela-
    denem Zustand grundlegenden Vorsichts- bzw. Sorgfaltsmaßgaben im Umgang
    bzw. bei der Aufbewahrung von Waffen und Munition im Sinne von § 5 Abs. 1
    Nr. 2 Buchst. b WaffG widerspricht.


    Das ist so erst mal nur eine Behauptung und diese basiert zudem wohl in erster Linie auch nur auf diesem überhöhtem subjektiv empfundenen Gefahrenpotenzial, welches in letzter Zeit gerade bei Schusswaffen immer stärker um sich greift.


    Zitat

    Nur bei Beachtung dieser Maßgaben ist sichergestellt, dass Dritten die einfache
    Wegnahme von Waffen zum schnellen, sofortigen Gebrauch erschwert wird.


    Und das ist schon mehr als krude. Was hat denn der Ladezustand damit zu tun, wenn die Waffe in einem Tresor liegt?


    Zitat

    Die Maßgaben dienen im Übrigen auch dem Schutz des Berechtigten.


    Und auch das muss man wohl nur bedingt verstehen können. Der Berechtigte hat doch eh jederzeit möglichen Zugriff auf die Waffe. Apropos, von welchen Maßnahmen ist denn hier überhaupt die Rede?


    Man könnte fast den Eindruck gewinnen, die hatten keinen Plan und noch weniger Bock, sich überhaupt mal etwas intensiver mit der ganzen Thematik zu beschäftigen. Und sie wussten zudem wohl auch noch, dass aufgrund des herrschenden Zeitgeistes so eine Entscheidung auch keine große öffentliche Entrüstung mit sich bringt, im Gegenteil.


    Damit hier keine Missverständnisse auftreten, dies ist kein Plädoyer für eine geladene Schusswaffe im Tresor und auch ich sehe für mich persönlich darin keinen Sinn.

    Aber auch ich kann nicht erkennen, warum etwas, welches eben gerade nicht explizit durch den Gesetzgeber verboten wurde, wo doch sonst wirklich, mit Verlaub, jeder Furz, im Waffengesetz festgeschrieben wurde, sofort zum Verlust der Zuverlässigkeit führen soll. Gefordert wird ein gröblicher oder wiederholter Verstoß gegen das Waffengesetz. Da stellt sich dann doch die Frage, an welchem Paragraphen lässt sich dieser Verstoß denn festmachen.

    Die einfache Behauptung, und mehr ist das ja hier wirklich nicht, jemand sei unzuverlässig, wenn er so etwas mache, kann es doch nicht sein, denn das hätte dann mit unseren übrigen rechtsstaatlichen Prinzipien wirklich nicht mehr sehr viel zu tun, oder?


    Mit nachdenklichem Schützengruß

    Frank

  • Die ganze Begründung ist schon abenteuerlich und wenn diese Begründung ein gutes Beispiel für das 'gesunde Rechtsempfinden' sein soll, welches Karl hier anführt, dann 'Gute Nacht Marie'.

    Murmelchen,

    Recht zu empfinden statt Texte zu lesen, evtl. zu verstehen ist doch mehr Dein Resort.

    Karl

  • Hat sich eigentlich mal jemand die Mühe gemacht, die Urteile der Vorinstanzen durchzulesen? Beim Durchlesen der Sachverhaltsschilderung der Verwaltungsgerichte sträuben sich (zumindest mir) die Haare.

    Der Kläger war Jäger, Waffensammler und Sportschütze. Aufgefallen ist er demnach mehrfach durch häusliche Gewalt gegen seine Ehefrau. Bei einem (von mehreren) Einsätzen der Polizei war u.a. ein Verwandter im Besitz des Schlüssel zu seinem Waffenraum, es wurden verbotene Gegenstände, nicht ordnungsgemäß verwahrte Munition und nicht ordnungsgemäß registierte Waffen gefunden bzw. auf den Kläger eingetragene Waffen waren nicht da wo sie sein sollten (nämlich in seinem Besitz) und er konnte den Verbleib auch nicht sofort klären. Als "i"-Tüpfelchen fand die Polizei dann eine nicht nur geladene sondern >durchgeladene< Waffe in seinem Waffenraum vor, die er für die Kaninchenjagd benutzt haben will.

    Kann mir da mal jemand bitteschön erklären, wie man der Ansicht sein kann, dass die Verwahrung einer Waffe in durchgeladenem Zustand ordnungsgemäß und sachgerecht sein kann??? Mal ganz abgesehen von der Vorgeschichte des Klägers ... Dem Buchstaben des Gesetzes nach waren Waffen und Munition vielleicht sachgerecht verwahrt, aber sicher nicht dem Sinn nach. Ob es einem jetzt gefällt oder nicht, sind Gerichte nun mal dafür da, Gesetze auch dem Sinn nach auszulegen und das haben die Verwaltungsgerichte in NRW gemacht. Da jetzt gleich Rechtsbeugung und Verfassungwidrigkeit zu schreien halt ich doch für arg weit hergeholt ...

    In dem vorliegendem Fall hat das BVG auch kein Urteil gefällt. Es hat lediglich über eine Beschwerde auf eine Nichtzulassung der Revision durch das OVG NRW entschieden. Insofern hat es sich auch nicht mit dem eigentlichen Sachverhalt lange auseinandergesetzt, sondern beurteilt ob das OVG die Revision zurecht nicht zugelassen hat.

    Hier die Links zu den Urteilen der Vorinstanzen:
    http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_…s_20130515.html
    http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_d…l_20101019.html


  • Kann mir da mal jemand bitteschön erklären, wie man der Ansicht sein kann, dass die Verwahrung einer Waffe in durchgeladenem Zustand ordnungsgemäß und sachgerecht sein kann???


    Kannst Du mir denn erklären, was Du in diesem Zusammenhang unter ordnungsgemäß und sachgerecht verstehst und von welcher Norm Du das ableitest? Beachte bitte, das Gesetz beschreibt die sichere Lagerung bis ins kleinste Detail. Beachte, die Waffe lag in einem Waffenraum. Stellt eine so aufbewahrte Waffe denn wirklich ein so hohes Risiko dar und wenn ja, für wen? Oder empfindest Du das nur so als irgendwie moralisch verwerflich? Hat es denn überhaupt schon Fälle gegeben, wo durch so eine gelagerte Waffe ein Schaden entstanden ist? Was würdest Du denn erwidern, wenn jetzt jemand behaupten würde, aufgrund der 'generell großen Gefahr', welche von Schusswaffen ausgeht, dürfen diese nur noch komplett in ihre Einzelteile zerlegt aufbewahrt werden. Man könnte auch noch weiter gehen. Nur noch Vereins- oder gar Behördenlagerung? Oder sogar ein Totalverbot? Spätestens jetzt sollte doch der Groschen fallen, oder? Bewegt man sich erst mal auf dieser subjektiven und gefühlten Gefahrenebene, kann man die Sache immer weiter spinnen und das dann auch noch ohne jedwede stichhaltige Begründung.

    Zitat

    Mal ganz abgesehen von der Vorgeschichte des Klägers ...


    Damit hat sich das BVG doch überhaupt nicht beschäftigt. Und was die Zuverlässigkeit angeht, auch das ist im Gesetz sehr ausführlich und auch mit teilweise viel Spielraum behaftet festgelegt. Und da nimmt man dann ausgerechet diese rechtlich wackelige Sache mit der geladenen Waffe, um die Zuverlässigkeit zu verneinen.

    Zitat

    Dem Buchstaben des Gesetzes nach waren Waffen und Munition vielleicht sachgerecht verwahrt, aber sicher nicht dem Sinn nach.


    So so, dem Sinn nach also nicht. Das ist sicher auch so etwas wie das 'gesunde Rechtsempfinden', oder? Du und leider nicht nur Du ihr scheint gar nicht zu verstehen, das unser rechtsstaatliches Prinzip, welches auch auf der Gewaltenteilung basiert, nicht nur eine Ordnung für unser Zusammenleben liefern soll, sondern dem einzelnen Bürger auch einen Schutz vor staatlicher Willkür bieten soll.

    Zitat

    Ob es einem jetzt gefällt oder nicht, sind Gerichte nun mal dafür da, Gesetze auch dem Sinn nach auszulegen und das haben die Verwaltungsgerichte in NRW gemacht.


    Gewagte und auch sehr gefährliche These! Das Prinzip der Gewaltenteilung kennst Du aber schon, oder? Das wurde nicht ohne Grund und auch aufgrund der vorherigen bitteren Erfahrungen so eingeführt. Und zusätzlich nochmal die Frage, woraus ergibt sich denn, was Sinn macht? Aus dem 'gesunden' Menschenverstand, über den dann im Gegensatz zur Legislative ja nur Vertreter der Judikative zu verfügen scheinen. Wofür brauchen wir dann überhaupt noch Gesetze? Man könnte dann doch gleich und auch besser nach 'gesundem Rechtsempfinden' entscheiden, oder? Oder gar nach der veröffentlichten Meinung, welche ja oft so gerne auch als Volkes Stimme verkauft wird.


    Mit bestem Schützengruß - und auch dieser Beitrag ist kein Plädoyer für eine geladene Waffe im Tresor

    Frank

  • @GroMar

    Das mag ja alles sein, und wenn er gegen das Waffengesetzt verstoßen hat,
    soll er halt dafür verurteilt werden.

    Und natürlich ist es unverantwortlicher Unsinn eine geladene Waffe zu lagern,
    aber es ist nicht verboten und deshalb kann man auch niemanden dafür verurteilen.

    Andere mögen es für gefährlichen Unsinn halten mit 300 km/h über
    die Autobahn zu fahren oder einen Laien mit einer Kettensäge hantieren zu lassen,
    aber auch das ist nicht verboten.

    Man sollte auch nicht danach urteilen, ob einen die Nase des Angeklagten paßt.
    klar wer Frauen schlägt ist Abschaum, aber in einen Rechtsstaat hat eben auch Abschaum
    das Recht auf einen fairen Prozeß und das ist auch gut so.
    Oder möchtest Du irgendwann mal Opfer einer solchen Justizwillkür werden,
    nur weil einem Richter deine Haarfarbe oder deine Nase nicht gefällt?

    Zitat

    Ob es einem jetzt gefällt oder nicht, sind Gerichte nun mal dafür da, Gesetze auch dem Sinn nach auszulegen

    Erstens sind Gerichte genau dafür nicht da, denn die Gewaltenteilung ist
    Grundvoraussetzung und Grundprinzip für einen Rechtsstaat.

    Für 'Sinn' haben wir Gesetzgeber, die gefälligst klar zu definieren haben was verboten ist.
    Und alles was sie nicht verboten haben -und das ist wenig genug- ist erlaubt.

    Zweitens ist die Auslegung eines Gesetztestextes eine Sache, sich seinen eigenen Sinn
    zusammenzubasteln der aus dem Text des Gesetztes so nicht hervorgeht ist eine ganz
    andere Sache, die ich eben zu recht Willkür und Rechtsbeugung nenne.

    Und drittens ist der Sinn dieses Gesetztes die Zugänglichkeit gelagerter Waffen
    durch Unbefugte zu verhindern.
    Dies ist auch bei geladenen aber ansonsten ornungsgemäß verstauten Waffen gegeben.

  • Hui Karamba ... wenn man Eure Beiträge liest, Murmelchen und Tom, muss man ja den Eindruck gewinnen, dass wir in einer wahren Bananenrepublik leben. Die Begriffe "Willkür", "Rechtsbeugung" und "Verstöße gegen die Gewaltenteilung" in Zusammenhang mit einem Entscheid eines obersten Bundesgerichtes halte ich persönlich doch für eine gewagte These.

    Stellt eine so aufbewahrte Waffe denn wirklich ein so hohes Risiko dar und wenn ja, für wen? Hat es denn überhaupt schon Fälle gegeben, wo durch so eine gelagerte Waffe ein Schaden entstanden ist?


    Der Ansicht bin ich allerdings! Es gibt genügend Fälle bei dem Unfälle durch geladene Waffen und unvorsichtiges hantieren passiert sind. Prominentes Beispiel: König Juan Carlos erschoss als Jugendlicher wohl beim Reinigen einer geladenen Waffe seinen Bruder und die Sicherheitsfähnchen bei den Meisterschaften haben wir auch einem Unfall mit einer geladenen Waffe zu verdanken. Was sagt Ihr Euren Schützen, bevor sie eine Vereinswaffe wieder in den Schrank stellen? Also wir predigen u.a. dass man nie eine geladene Waffe in den Waffenschrank stellt - eben um Unfälle zu vermeiden. Steht vielleicht in keinem Gesetz geschrieben, aber es sagt einem der gesunde Menschenverstand, dass man das nicht macht. Oder sehe ich das falsch?

    Und drittens ist der Sinn dieses Gesetztes die Zugänglichkeit gelagerter Waffen
    durch Unbefugte zu verhindern.


    Das ist sicher ein Aspekt des Waffengesetzes unter vielen. Das Waffengesetzt verdonnert aber den Waffenbesitzer auch zu einem sorgfältigen und vorsichtigen Umgang (§5 WaffenG). Jetzt hat der Gesetzgeber blöderweise nicht hingeschrieben was er denn für "sorgfältig" und "vorsichtig" hält. Was er aber sehr oft nicht macht, da man gar nicht alle denkbaren Sachverhalte durch eine gesetzliche Regelung abdecken kann. Das nennt man dann "unbestimmten Rechtsbegriff". Da man sich darüber trefflich streiten kann, beschäftigen sich regelmäßig die Gerichte damit.

    Wenn Euch in dem Zusammenhang der Begriff "Rechtsauslegung" nicht gefällt, nennt es "Interpretation", "Urteilen" oder schlicht "Entscheiden". Was auch immer ... Im Strafgesetz ist auch nicht in einer Aufzählung aufgeführt, was in Zusammenhang mit Mord unter Habgier, niedere Beweggründe oder Heimtücke zu verstehen ist. Wie die Begriffe zu verstehen sind haben u.a. über Jahrzehnte die Gerichte entwickelt. Beschwert sich einer drüber? Ich denke nicht! Jetzt haben sich zwei Gerichte damit beschäftigt, was unter einem sachgerechten und sorgfältigen Umgang mit Waffen zu verstehen ist und ihre Auffassung darüber kundgetan.

    Offensichtlich sahen zumindest zwei Instanzen die Verwahrung einer Waffe in durchgeladenem Zustand als nicht sachgerecht (die Erstinstanz hat in dem Punkt ausdrücklich keine Aussage getroffen). Jetzt kann man natürlich sagen, dass ja nur der Kläger Zugriff auf die Waffen hatte ... Hatte wirklich nur er Zugriff? In mindestens einem Fall hatte sein Cousin den Schlüssel zum Waffenraum (siehe Urteile der Vorinstanzen), ganz offensichtlich hatte er auch die Polizei im Waffenraum, der gute Mann hat Kinder ... Kann mir jetzt keiner kommen und behaupten, dass von einer geladenen Waffe keine Gefahr ausgeht unabhängig davon ob sie im Waffenschrank steht oder nicht ... rausgeholt wird sie immer irgendwann durch jemanden!

    Wer mit der Entscheidung einer Verwaltungsbehörde nicht einverstanden ist, kann klagen. Wer mit dem Urteil eines Gerichtes nicht einverstanden ist, kann die nächst höhere Instanz anrufen, bis er halt irgendwann vor einem Bundesgericht landet. Wer mit Urteilen von Bundesgerichten nicht einverstanden ist, kann bei der Wahl eine Partei wählen die seine Ansichten besser vertritt und Gesetze in seinem Sinn erlässt.

  • Diese Art von Waffenbesitz und -verwahrung ist eine der Ursachen für den schlechten Ruf in Verbindung mit dem Begriff Sportschiessen. Von Verantwortungsvoll und rechtlich Einwandfrei kann da doch wirklich nicht die Rede sein.

  • Nur mal so zum nachdenken:

    Der wichtigste Grundsatz im Umgang mit Schusswaffen lautet, jede Schusswaffe ist immer als geladen anzusehen, und zwar ausnahmslos. Und daraus ergeben sich dann auch weitere Grundsätze, die da wären, ständige Beachtung, wohin die Mündung zeigt, sogar schon, bevor man die Waffe überhaupt aufnimmt oder auspackt, und dabei Finger immer vom Abzug.

    Wenn diese Grundsätze immer konsequent befolgt werden, spielt es auch keine Rolle mehr, wenn eine Schusswaffe doch irgendwann mal und aus welchen Gründen auch immer noch geladen sein sollte. Und ja, so etwas kann alle Jubeljahre mal passieren. Wir sind alle manchmal schusselig und auch unsere Wahrnehmung spielt uns manchmal Streiche. Aber richtiges Verhalten kann man trainieren, bis es wirklich in Fleisch und Blut (ins Unterbewusstsein) übergegangen ist. Und nur so können auch die wenigen noch bisher verbleibenden Unfälle vermieden werden. Im Gegensatz dazu sind diese Fähnchen sogar gefährlich, denn sie verstärken ja sogar noch die im Zweifel fatale Unterscheidung zwischen geladen und ungeladen.

    Es ist gerade diese Unterscheidung zwischen geladen und ungeladen, welche die Ursache für den Großteil der ganz wenigen, ich betone, ganz wenigen Unfälle im Schießsport ist. Weil derjenige der irrigen Meinung war, die Waffe war ungeladen, hat er sich leichtsinnig verhalten, nicht mehr beachtet, wohin die Mündung zeigte, möglicherweise sogar unbewusst mit dem Abzug 'gespielt'. Und da helfen dann auch keine Fähnchen mehr. Im Gegenteil, sie verstärken sogar noch den Kardinalfehler. Tausend Mal geht so etwas gut, weil dann die Waffe wirklich ungeladen ist und auch ein Fähnchen im Patronenlager steckt. Aber irgendwann ist dann doch mal, aus welchen Gründen auch immer, eine Patrone drin, der Schütze verhält sich aber wie gewohnt etwas zu leichtfertig, und genau dann kann es passieren, wenn die Grundregeln nicht beachtet werden. Und selbst das Nichtvorhandensein des Fähnchens nimmt er in seiner Routine auch gar nicht mehr wahr. Er verhält sich wie immer und da ist ja auch noch nie etwas passiert.

    Das tatsächliche Problem bei dem Unfall in München, den GroMar hier ja sozusagen als eine Art Gegenbeweis angeführt hat, war auch nicht, dass die Waffe geladen war. Das Problem war, dass der Betreuer eben nicht die elementaren Grundsätze beachtet hat. Er hat die Waffe ausgepackt, ohne zu berücksichtigen, dass da jemand vor den Behältnis und damit auch vor der Mündung stand, und er hat wohl auch, was noch fataler war, den Ladezustand durch Betätigung des Abzugs überprüfen wollen. Jedenfalls hat er die Waffe ausgelöst. Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass in diesem Fall auch das Fähnchen gar nichts genutzt hätte, denn das oder dessen Fehlen hätte er vermutlich wohl auch nicht wahr genommen.

    Es ist wichtig, bei solchen Sachverhalten, wo es um die tatsächlichen Ursachen geht, nicht gleich nach dem naheliegendsten Gedanken aufzuhören. Und die Wissenschaft liefert unter dem Stichwort 'Risikokompensation' auch noch weitere Anregungen.


    Und vor diesem Hintergrund stelle ich dann auch noch einmal die Frage, welche Gefahr geht nun wirklich von einer geladenen Schusswaffe, welche in einem dafür zulässigen Tresor oder Waffenraum aufbewahrt wird, zu dem nur der Berechtigte Zugang hat, aus? Und an Nullpunkt die wenn auch vermutlich vergebliche Frage, warum das denn nun wirklich so verantwortungslos und auch rechtlich nicht zulässig ist?

    Und so ganz nebenbei, der betagte und körperlich behinderte Jäger aus Norddeutschland hat so einen Raubüberfall abwehren können und obwohl man ihm wegen der Tötung eines der Täter immer noch an den Kragen will, spielte das Thema Aufbewahrung dort bisher keine Rolle. Manche Waffenbesitzer, ich gehöre übrigens nicht dazu, sehen in der geladenen Schusswaffe im Tresor auch so eine Art Versicherung, eine Art letzte Notlösung für den Fall, der hoffentlich nie eintreten möge. Moralisch verwerflich oder total verantwortungslos? Ich meine nein und in meiner Jugend war es hier bei uns auf dem Land auch noch üblich, dass der Drilling gleich an der Garderobe hing. Opfer oder Missbrauch? Fehlanzeige. Und selbst meine liebe Oma, die nie in ihrem Leben jemanden etwas zu leide getan hat, hatte ihr Waltherchen immer in ihrer Kitteltasche. Aber keine Sorge, weder Oma noch das Waltherchen weilen noch unter uns.

    Und an GroMar: Ordne mir bitte keine Aussagen zu, die ich so nicht getätigt habe.


    Mit bestem aber vermutlich trotzdem irgendwie sinnlosem Schützengruß

    Frank - und auch dieser Beitrag stellt kein Plädoyer für eine geladene Schusswaffe im Tresor dar

    Einmal editiert, zuletzt von Murmelchen (29. Juni 2014 um 02:35)

  • Das tatsächliche Problem bei dem Unfall in München, den GroMar hier ja sozusagen als eine Art Gegenbeweis angeführt hat, war auch nicht, dass die Waffe geladen war. Das Problem war, dass der Betreuer eben nicht die elementaren Grundsätze beachtet hat. Er hat die Waffe ausgepackt, ohne zu berücksichtigen, dass da jemand vor den Behältnis und damit auch vor der Mündung stand, und er hat wohl auch, was noch fataler war, den Ladezustand durch Betätigung des Abzugs überprüfen wollen. Jedenfalls hat er die Waffe ausgelöst. Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass in diesem Fall auch das Fähnchen gar nichts genutzt hätte, denn das oder dessen Fehlen hätte er vermutlich wohl auch nicht wahr genommen.

    Hier sollte dann doch mal erklärt werden wieso jemand der den vorgeschriebenen Zustand der Waffe, damals entspannt herstellen wollte beim einlegen des Fähnchens oder der Sicherheitsschnur einen Schuß ausgelöst hätte?

    Karl

  • @GroMar

    Zitat

    Hui Karamba ... wenn man Eure Beiträge liest, Murmelchen und Tom, muss man ja den Eindruck gewinnen, dass wir in einer wahren Bananenrepublik leben.

    Schön, daß auch Du erkannt hast, daß sich unser Staat immer
    mehr in diese Richtung entwickelt. ;)

    Zitat

    Das ist sicher ein Aspekt des Waffengesetzes unter vielen. ...

    Nein das ist DER Aspekt der den Gesetzgeber zur Änderung des WaffG
    veranlaßt hat und das hat er auch so vermittelt .
    Und wenn der Gesetzgeber -aus welchen Gründen auch immer- ausdrücklich
    die Lagerung von Waffen und Munition im gleichen Behältnis gestattet,
    muß ich ja geradezu davon ausgehen, daß ich die Waffe auch geladen lagern darf.

    Zitat


    Das Waffengesetzt verdonnert aber den Waffenbesitzer auch zu einem sorgfältigen und vorsichtigen Umgang (§5 WaffenG).

    Auch mit geladenen Waffen kann man sorgfältig und vorsichtig umgehen.
    Wäre das nicht der Fall, würde jeder Streifenpolizist -der eine geladene Waffe ja sogar führt-
    ein erhöhtes Sicherheitsrisiko darstellen.

    Man setzt sich und andere durch die Aufbewahrung einer Waffe im geladenen Zustand
    einem höheren Risiko aus.
    Das ist zwar dämlich aber per se nicht strafbar.
    Auch beim Autofahren tut man das und dort passiert dabei erheblich mehr.

    Nochmal, es geht hier nicht um einen Dödel, dem wahrscheinlich zu Recht
    die Zuverlässigkeit aberkannt wurde.
    Es geht um Rechtstaatlichkeit und die ist in diesem Urteil nicht gegeben.

    Und mal ehrlich, lieber nehme ich solche Dödel in Kauf als irgendwann
    in einem Staat zu leben in dem ich ohne gesetzliche Grundlage
    auf Grund von "gesunden Menschenverstand" jederzeit willkürlich
    verurteilt werden kann.

    Übrigens, es entsprach auch schon mal dem "gesunden Menschenverstand"
    Hexen zu verbrennen oder Menschen umzubringen weil sie einer anderen
    Religion angehörten oder meinten daß sich die Erde um die Sonne dreht.
    Deshalb wäre ich mit Rechtsentscheidungen auf Grund von
    "gesunden Menschenverstand" äußerst vorsichtig.

  • Die Gründe sich für Selbstschutzzwecke eine legale Waffe zu besorgen und diesen ganzen Behördenterror über sich ergehen zu lassen werden immer geringer. Besorgt man sich halt eine illegale Waffe (und das ist viel leichter als viele hier glauben) die muss dann auch nicht in einem Tresor verwahrt werden. Will man das wirklich?

    Axel

  • Die Gründe sich für Selbstschutzzwecke eine legale Waffe zu besorgen und diesen ganzen Behördenterror über sich ergehen zu lassen werden immer geringer. Besorgt man sich halt eine illegale Waffe (und das ist viel leichter als viele hier glauben) die muss dann auch nicht in einem Tresor verwahrt werden. Will man das wirklich?

    Axel

    Was willst Du und mit Deinem Beitrag sagen, dass die Schützen sich ihre Sport-Waffen nur zu SV besorgen?

    Den Beweis musst Du als Legalwaffenbesitzer ja schuldig bleiben und die Journalisten die es auch gerne behaupten kaufen dann auch lieber konspirativ Gaser weil es tatsächlich doch nicht so einfach ist.

    Natürlich muss auch eine illegale Waffe nach den Regeln des WaffG aufbewahrt werden, nur geht ein Verstoß gegen die Vorschriften bei der Strafzumessung meist unter.

    Karl

  • Karl, er hat den Schuss ausgelöst, wie und warum auch immer.

    Und er hat sich mit großer Wahrscheinlichkeit so verhalten, weil er davon ausgegangen war, dass das Gewehr nicht geladen war.

    Das war der Kardinalfehler. Er hätte sich mit ebenfalls großer Wahrscheinlichkeit anders verhalten, wäre er von einer geladenen Schusswaffe ausgegangen. Es hätte ja schon gereicht, der Person vor der Mündung zu sagen, beiseite zu treten, oder das Behältnis in eine sichere Richtung zu drehen.

    Und deshalb ist es auch falsch, sich mit aller Macht immer nur auf diesen ungeladenen Zustand zu konzentrieren.

    Wollen wir auch noch möglichst die ganz wenigen verbleibenden Unfälle verhindern, dann brauchen wir ganz dringend einen Paradigmenwechsel. Die Unterscheidung zwischen geladen und ungeladen ist letztendlich die Ursache für diese Unfälle. Also müssen wir wieder zurück zum alten Grundsatz, wonach ausnahmslos jede Schusswaffe als geladen anzusehen ist und dementsprechend auch zu handhaben ist. Und zwar immer.

    Aber statt diesen wichtigen Grundsatz immer wieder zu vermitteln und damit auch zu verinnerlichen, kaspern wir ja heutzutage lieber mit den Fähnchen rum oder regen uns über eine geladene Waffe im Tresor auf. Vernunft sieht meiner Meinung nach anders aus, wundert mich aber auch nicht, wenn ich mir die restliche Entwicklung in diesem unserem Lande so anschaue.

    Ich habe hier schon mal geschrieben, dass es Zeitgenossen unter den Schützen gibt, die sich nach Einführung dieser Fähnchen wieder leichtfertiger verhielten und die dann, wenn man sie auf ihr Fehlverhalten, z. Bsp. Gewehr lässig unter dem Arm geklemmt mit Mündung nach vorne, ansprach, immer auf das tolle Fähnchen verwiesen. Ja klar, wenn wirklich nur das Fähnchen drin ist, kann nichts passieren und Tausend Mal ist das ja auch so. Aber irgendwann ist dann doch mal warum auch immer eine Patrone drin und genau dann kann der durch die vermeintliche Sicherheit des Fähnchens praktizierte Umgang mit der Waffe zu einem Unfall führen. Und da wir nun mal alle mit Schusswaffen hantieren, kann so etwas auch leicht tödlich enden.

    Ist das wirklich so schwer zu kapieren?

    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Ist das wirklich so schwer zu kapieren?


    Ihr habt schlicht verschiedene Meinungen. Da gibt's nichts zu kapieren oder nicht zu kapieren. Vermittelt wird üblicherweise eine Kombination: Sicherheitsplakat für Kinder und Jugendliche. Man muss immer damit rechnen, dass eine Waffe geladen ist, und behandelt sie entsprechend, sorgt aber trotzdem stets dafür, dass sie es nicht ist, um eventuellen Gefahren vorzubeugen. Das kapieren schon Zehnjährige. :rolleyes:

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
    average minds discuss events;
    small minds discuss people.“

  • Karl, er hat den Schuss ausgelöst, wie und warum auch immer.

    Und er hat sich mit großer Wahrscheinlichkeit so verhalten, weil er davon ausgegangen war, dass das Gewehr nicht geladen war.

    Unbestritten, es wäre auch nichts passiert wenn die Waffe wie bei der Truppe oder Jägers üblich, mit offenem Verschluß abgelegt worden wäre. Zur Erinnerung das war vor den unsäglichen Fähnchen, dass Deine folgenden Einlassungen hier eben nicht greifen.

    Zitat


    Und deshalb ist es auch falsch, sich mit aller Macht immer nur auf diesen ungeladenen Zustand zu konzentrieren.


    Und doch ist es beruhigend zu wissen und selbst zu sehen dass der gegenüber nicht nur vorbildlich mit der Waffe umgeht sondern dass das Teil auch ungeladen ist.

    Zitat


    Wollen wir auch noch möglichst die ganz wenigen verbleibenden Unfälle verhindern, dann brauchen wir ganz dringend einen Paradigmenwechsel. Die Unterscheidung zwischen geladen und ungeladen ist letztendlich die Ursache für diese Unfälle. Also müssen wir wieder zurück zum alten Grundsatz, wonach ausnahmslos jede Schusswaffe als geladen anzusehen ist und dementsprechend auch zu handhaben ist. Und zwar immer.

    Wobei ein sogenanntes Augenblicksversagen und Fehlverhalten auch Dritter immer noch bleibt.

    Zitat


    Aber statt diesen wichtigen Grundsatz immer wieder zu vermitteln und damit auch zu verinnerlichen, kaspern wir ja heutzutage lieber mit den Fähnchen rum oder regen uns über eine geladene Waffe im Tresor auf.

    Immerhin sind noch keine Schußabgaben bei eingeführter Schnur oder Fähnchen verzeichnet.

    Zitat


    Vernunft sieht meiner Meinung nach anders aus, wundert mich aber auch nicht, wenn ich mir die restliche Entwicklung in diesem unserem Lande so anschaue.
    Ich habe hier schon mal geschrieben, dass es Zeitgenossen unter den Schützen gibt, die sich nach Einführung dieser Fähnchen wieder leichtfertiger verhielten und die dann, wenn man sie auf ihr Fehlverhalten, z. Bsp. Gewehr lässig unter dem Arm geklemmt mit Mündung nach vorne, ansprach, immer auf das tolle Fähnchen verwiesen. Ja klar, wenn wirklich nur das Fähnchen drin ist, kann nichts passieren und Tausend Mal ist das ja auch so. Aber irgendwann ist dann doch mal warum auch immer eine Patrone drin und genau dann kann der durch die vermeintliche Sicherheit des Fähnchens praktizierte Umgang mit der Waffe zu einem Unfall führen. Und da wir nun mal alle mit Schusswaffen hantieren, kann so etwas auch leicht tödlich enden.

    Ist das wirklich so schwer zu kapieren?

    Ja, den solange das Fähnchen drinnen ist passiert nichts und wer dann falsch mit umgeht hat keinen Grund ohne Fähnchen anders zu handeln.

    Karl