Hallo zusammen,
mal eine Frage zu der grünen WBK und Kurzwaffeneintragungen.
ich habe einen Voreintrag für eine .22 SpoPi und habe mir noch keine gekauft weil ich immernoch suche und mich nicht entscheiden kann. Ich schieße aber auch gerne GK Pistole und Revolver. Jetzt wo ich 25 bin darf ich diese auch kaufen und könnte sehr günstig eine 9mm Selbstladepistole und einen 357er Revolver bekommen. Das überwirft sich aber mit der Regelung mit den 2 Kurzwaffen in der grünen WBK.
Jetzt die Frage:
Da ich noch keine KK Pistole erworben habe könnte ich ja Bedürfnissanträge für beide GK Waffen stellen müsste aber für die KK Waffe wieder den Antrag für die 3. Waffe stellen, weil andere Disziplin. Oder geht es garnicht, weil es dann heißt: die 3. Waffe ist eine der GK Waffen und ich brauche dafür ein Bedürfniss für eine 3. Waffe.