3 Kurzwaffen

  • Hallo zusammen,

    mal eine Frage zu der grünen WBK und Kurzwaffeneintragungen.

    ich habe einen Voreintrag für eine .22 SpoPi und habe mir noch keine gekauft weil ich immernoch suche und mich nicht entscheiden kann. Ich schieße aber auch gerne GK Pistole und Revolver. Jetzt wo ich 25 bin darf ich diese auch kaufen und könnte sehr günstig eine 9mm Selbstladepistole und einen 357er Revolver bekommen. Das überwirft sich aber mit der Regelung mit den 2 Kurzwaffen in der grünen WBK.

    Jetzt die Frage:
    Da ich noch keine KK Pistole erworben habe könnte ich ja Bedürfnissanträge für beide GK Waffen stellen müsste aber für die KK Waffe wieder den Antrag für die 3. Waffe stellen, weil andere Disziplin. Oder geht es garnicht, weil es dann heißt: die 3. Waffe ist eine der GK Waffen und ich brauche dafür ein Bedürfniss für eine 3. Waffe.

  • Hallo zusammen,

    mal eine Frage zu der grünen WBK und Kurzwaffeneintragungen.

    ich habe einen Voreintrag für eine .22 SpoPi und habe mir noch keine gekauft weil ich immernoch suche und mich nicht entscheiden kann. Ich schieße aber auch gerne GK Pistole und Revolver. Jetzt wo ich 25 bin darf ich diese auch kaufen und könnte sehr günstig eine 9mm Selbstladepistole und einen 357er Revolver bekommen. Das überwirft sich aber mit der Regelung mit den 2 Kurzwaffen in der grünen WBK.

    Jetzt die Frage:
    Da ich noch keine KK Pistole erworben habe könnte ich ja Bedürfnissanträge für beide GK Waffen stellen müsste aber für die KK Waffe wieder den Antrag für die 3. Waffe stellen, weil andere Disziplin. Oder geht es garnicht, weil es dann heißt: die 3. Waffe ist eine der GK Waffen und ich brauche dafür ein Bedürfniss für eine 3. Waffe.

    Du must für jede Waffe ein Bedürfnis nachweisen, möglich dass Dir wenn du nun erst zwei GK Waffen kaufst die Erlaubnis für die KK-Waffe abläuft.

    Karl

  • Den besten Rat den man Dir in diesem Fall geben kann:

    Sprich das Vorgehen mit Deinem Sachbearbeiter der Waffenbehörde und
    Deinem Verband durch.
    Was nützten Dir 15 Meinungen von 10 Forumsteilnehmern, wenn
    Dein Sachbearbeiter dann die 16. Meinung vertritt und der Verband
    wegen GK rumzickt?

    Ansonsten sehe ich den Vorgang so:

    Voreintrag KK Pistole streichen lassen,
    Neuen Voreintrag für GK Pistole und Revolver.
    Bedürfnis für dritte Kurzwaffe durch Teilnahme an Wettkämpfen nachweisen
    und dann auch dafür einen Voreintrag abholen.

    Oder eben schauen ob Du gleich eine Bedürfnisbescheinigung für die
    Dritte Kurzwaffe bekommst.
    Ev brauchst Du dann aber auch eine Fristverlängerung für eine Waffe
    wegen der 2/6 Regelung.

    Ob Dein Verband bei der Bescheinigung für die dritten Kurzwaffe mitspielt,
    weiß ich nicht und Dir sollte klar sein, daß Du dann auch an wettkämpfen
    mindestens auf Landesebene teilnehmen mußt.
    Und daß wird von der Behörde auch durchaus kontrolliert.

  • Ob Dein Verband bei der Bescheinigung für die dritten Kurzwaffe mitspielt,
    weiß ich nicht und Dir sollte klar sein, daß Du dann auch an wettkämpfen
    mindestens auf Landesebene teilnehmen mußt.
    Und daß wird von der Behörde auch durchaus kontrolliert.

    Tom,

    Weiß das mit den Wettkämpfen unser SB nur nicht? Ich war bisher der Meinung dass die besondere Qualifikation nur bei Zweit- oder Drittwaffen für eine Disziplin gefordert wird.
    Ich bin bei der Fragestellung eigentlich davon ausgegangen dass ein Anfänger erstmal Waffen für verschiedene Diszipline, also Revolver .357 und Pistole .45 usw. kaufen wird.

    Karl


  • ...
    Ich war bisher der Meinung dass die besondere Qualifikation nur bei Zweit- oder Drittwaffen für eine Disziplin gefordert wird.
    ...

    Karl

    Servus,

    nee, das gilt ab der 3. KW überhaupt, nicht pro Disziplin. Allerdings reicht bereits ein Start bei der Kreismeisterschaft, Landes ist nicht gefordert.

    Gruß

    Sigges

    Bekennender DSB-Schütze
    ------------------------------
    FWR, FvLW, pro-legal
    ------------------------------
    Ceterum censeo IANSAm esse delendam
    (Internet-Fundstück)

  • Weiß das mit den Wettkämpfen unser SB nur nicht? Ich war bisher der Meinung dass die besondere Qualifikation nur bei Zweit- oder Drittwaffen für eine Disziplin gefordert wird.
    Ich bin bei der Fragestellung eigentlich davon ausgegangen dass ein Anfänger erstmal Waffen für verschiedene Diszipline, also Revolver .357 und Pistole .45 usw. kaufen wird.

    Ich kann Dir nur sagen wie das hier in Berlin, bzw. bei mir gehandhabt wird/wurde.

    Für alles was über das Grundkontingent hinausgeht
    -also mehr als 2 Kurzwaffen oder 3 Selbstladebüchsen- brauchst Du
    eine Bestätigung des Verbandes, daß Du an Wettkämpfen teilnimmst.

    Der BDS will dafür neben den üblichen Unterlagen auch einen
    Nachweis über bestrittene Wettkämpfe, mindestens auf Bezirksebene sehen.
    Anerkannt werden dabei nur die Meisterschaften. (Pokalschießen u.ä. gelten nicht)
    Ergebniss ist dabei Wurst, nur die Teilnahme zählt.

    SVVB schreibt auf seiner Seite noch was von 'gewissen Ringzahlen'
    genaues weiß ich da nicht, denn mein Leben ist auch ohne
    betteln um Bestätigungen beim SVBB spannend genug.

    Ob zwei Kurzwaffen für die gleiche Disziplin möglich sind weiß ich auch nicht.
    (Habe ich noch nicht gebraucht)
    Im Antrag ist ja nur von 'Teilnahme am Wettkampf' und 'zusätzliche Disziplinen' die Rede.

    Für den Threadstarter heißt das wahrscheinlich, 2x GK Kurzwaffe ist
    für die Behörde ok, soweit der Verband mitmacht und eine Bestätigung vorliegt.

    Die dritte Kurzwaffe gibts erst nach Bestätigung über bestrittene Wettkämpfe.
    Welche Auflagen der zuständige Verband und die Waffenbehörde bei ihm zusätzlich noch machen,
    ob Wettkämpfe mit nicht erlaubnispflichtigen Waffen anerkannt werden, usw.
    kann ich natürlich nicht sagen.
    Deshalb mein Rat, das mit denen vorab zu klären.

  • Das WaffG gesteht dem Sportschützen ein Regelbedürfnis von zwei Kurzwaffen zu.

    Erst ab der dritten Kurzwaffe werden höhere Ansprüche an das Bedürfnis gestellt.

    § 14 (3) WaffG fordert hierfür, dass der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat.

    Die Verwaltungsvorschrift erläutert diese Forderung:

    WaffVwV 14.3

    Wettkampfebene:
    Schießsportwettkämpfe im Sinne des § 14 Absatz 3 sind alle
    nach den jeweiligen Verbandsregeln ausgeschriebenen schieß-
    sportlichen Veranstaltungen mindestens auf Vereinsebene, die
    einem Leistungsvergleich dienen. Es ist insbesondere nicht er-
    forderlich, dass die Veranstaltung auf überörtlicher oder gar
    landesweiter Ebene stattfindet. Die Voraussetzungen erfüllt
    vielmehr auch ein organisierter vereinsinterner Wettkampf
    oder ein Wettkampf zwischen Vereinen. Ausreichender, ver-
    lässlicher Ansatzpunkt für das Erfordernis eines organisierten
    Wettkampfes ist, dass er nach den jeweiligen Verbandsregeln
    ausgeschrieben wurde.

    Es reicht also schon die regelmäßige Teilnahme an Wettkämpfen auf Vereinsebene. Und was man unter 'regelmäßig' zu verstehen hat und wie es sich mit der Waffenart verhält, wird auch in der Verwaltungsvorschrift erläutert.

    Irgendwelche wilden Sachen hingegen wie mindestens Teilnahme an der Landesmeisterschaft oder so sind also von der gesetzlichen Seite her völlig haltlos und gehen ausschließlich auf das Konto der jeweiligen Verbände. Warum sich manche Verbände dazu genötigt fühlen, sollte man diese am besten selbst fragen.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank


    Anlagen: WaffG, WaffVwV

    http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/index.html

    http://www.dsb.de/media/PDF/Rech…_22_03_2012.pdf

  • Es reicht also schon die regelmäßige Teilnahme an Wettkämpfen auf Vereinsebene. Und was man unter 'regelmäßig' zu verstehen hat und wie es sich mit der Waffenart verhält, wird auch in der Verwaltungsvorschrift erläutert.

    Irgendwelche wilden Sachen hingegen wie mindestens Teilnahme an der Landesmeisterschaft oder so sind also von der gesetzlichen Seite her völlig haltlos und gehen ausschließlich auf das Konto der jeweiligen Verbände. Warum sich manche Verbände dazu genötigt fühlen, sollte man diese am besten selbst fragen.

    Also schenkt uns der SB doch nichts, zumal bei einer Teilnahme auf Landesebene doch einige der Kollegen Probleme bekommen würden.

    Karl