Kartusche ohne TÜV

  • Ja, genau das steht ja auch im Dokument drin. "MaximaleNutzungsdauer
    Aus diesen Gründen und insbesondere wegen verschiedener Unfälle, teilweise verbunden mit Rückruf Aktionen von Herstellern, haben einige Hersteller von Gewehrkartuschen eine maximale Nutzungsdauer von zehn Jahren festgelegt. "

    Die Gründe sind vorher aufgeführt.

  • Ja. Darum ist das eine Frage, die der jeweilige Hersteller zu klären hat - und nicht der Gesetzgeber.
    Darum kann jeder Hersteller, der ein Supadupaextremaluminium verwendet, die maximale Nutzungsdauer und die Revisionsintervalle unter Berücksichtigung/Einhaltung der einschlägigen Vorschriften (also immer den Anwendungsbereich und die Ausschlüsse korrekt lesen) selbst festlegen.

    Z.B. die Druckbehälterverordnung http://www.lanuv.nrw.de/anlagen/druckbe.pdf - hier fallen Kartuschen bis zu 0,1 Liter Volumen gar nicht drunter (§2 (1) 24)

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

    Einmal editiert, zuletzt von Califax (16. Januar 2014 um 16:12)