Kartusche ohne TÜV

  • Hallo zusammen ,

    Ich habe ein Angebot für eine Walther LP300 (Pressluftpistole) Die Kartusche hat leider keinen TÜV mehr.Gibt es eine Möglichkeit den TÜV zu verlängern? Wenn ja wären ein paar Infos bzw.. links mir als Neuschütze sehr hilfreich. wenn nicht wo kann man Kartuschen für mein Modell zu einen erschwinglichen Preis erwerben?

  • Um was für eine Kartusche handelt es sich denn? K.A. was es so in der LP300 verbaut gab aber Alukartuschen werden nicht mehr geprüft. Für Stahlkartuschen kann man für 30-40€ ne neue Abnahme bekommen, dass die Kartusche bis höchstens 20 Jahre nach Herstellungsdatum gültig ist. Falls Du die Art der Kartusche nicht erkennst, häng hier doch ein Foto ein.

  • Die Nutzungsdauer kann bei einer Alukartusche nicht verlängert werden, d.h. eine erneute TÜV-Abnahme nach Ablauf der 10Jahresfrist ist nicht möglich. Stahlkartuschen können einmalig überprüft werden, so dass man auf eine Nutzungsdauer von max. 20 Jahren kommt. Das kannst Du z.B. auch auf der Homepage von Walther nachlesen: http://www.carl-walther.de/cw.php?lang=de&content=help&faq=1.

    Wenn Du eine neue Kartusche brauchst, musst Du nicht unbedingt die teuren Originalkartuschen kaufen. Ein Beispiel hat scherge schon verlinkt. Schau auch mal auf die Homepage deines Landesverbandes, die verkaufen in Ihren Onlineshops z.T. Kartuschen weit unter dem Preis der Originalhersteller (z.B. WSV-Shop http://shop.wsb1861.de/shop/shop.php?sid=9ezEcnWB9YGJFAxy7C9zU5ng7UmyVOe8&lv=wt&kat=28).

  • Ohne hier Händler ''schlecht'' machen zu wollen, meine Kartusche von 10punkt9 konnte ich nach nur einem halben Jahr nicht mehr in meinem FWB Pistole schrauben.

    Hier hatte sich das Gewinde verabschiedet. Ist vielleicht auch nur ein Einzelfall, aber eben passiert. Vom Händler wurde ich leider abgewiegelt und sollte meine Waffe zwecks Überprüfung zu schicken, was ich aber dankend ablehnte, da die Original FWB Kartusche wie gewohnt eingeschraubt werden konnte.


  • Hier hatte sich das Gewinde verabschiedet. Ist vielleicht auch nur ein Einzelfall, aber eben passiert.


    Ich hab schon die verschiedensten Kollateralschäden an Gewehren/Pistolen oder auch an Kartuschen gesehen, die meißten hatten ihren Ursprung in "Wo rohe Kräfte sinnlos walten". Einmal schief angesetzt und schon gibt das weichere Material nach. Besser das Gewinde von der Kartusche muss dran glauben als das von Gewehr oder Pistole. Und auch ich will mich da nicht von freisprechen, dass mir das nie passierern wird, in der Routine besteht genauso wie in der Sorglosigkeit die Gefahr :) Und bis jetzt waren es eigentlich immer die Originalkartuschen, die nen vergriesgnaddeltes Gewinde hatten. Deswegen sage ich denen absolut keinen Qualitätsmangel nach.


  • sicherlich nicht günstiger als 10.9 sie anbietet, wird es wahrscheinlich noch in diesem Jahr Kartuschen geben, die eine "unbegrenzte" Nutzungsdauer haben werden, die nur alle 10 Jahre vom TÜV bestätigt werden muss.

    Hast du dazu nähere Infos? Was sollen das für kartuschen sein?

  • Und die gesetzlichen Bestimmungen werden dann geändert?? (mit gesetzlich meine ich die gesetzlichen und nicht die Sportordnung, für die Juristen)

    Karl

  • Welche Rolle sollten Juristen spielen, wenn Material und Qualität entscheidend verbessert werden und dies technisch in umfangreichen Prüfungen bestätigt wird?

    Warte te doch einfach ab und freue dich, auf die angekündigten Verbesserungen.

  • Welche Rolle sollten Juristen spielen, wenn Material und Qualität entscheidend verbessert werden und dies technisch in umfangreichen Prüfungen bestätigt wird?

    Wenn das Supermaterial wirklich auf den Markt kommt müssen erstmal die gesetzlichen Bestimmungen die dann ein mehrmaliges Prüfen (für je 10 Jahre) erlauben geändert werden, dies ist zur Zeit noch nicht der Fall.

    Quote


    Warte te doch einfach ab und freue dich, auf die angekündigten Verbesserungen.

    Dafür gibt mir das von Dir verlinkte Werbeschreiben zuwenig Grund.

    Karl

  • Und die gesetzlichen Bestimmungen werden dann geändert?? (mit gesetzlich meine ich die gesetzlichen und nicht die Sportordnung, für die Juristen)

    Welche wären das?
    Die 10-Jahresfrist ist IMHO durch den Hersteller vorgegeben:

    Quote

    Sowohl die Erkenntnisse aus der Vergangenheit, als auch weitergehende Überprüfungen nach dem derzeitigen Stand der Technik sowie die vorliegenden praktischen Erfahrungen der letzten Jahre haben uns dazu veranlasst, festzulegen, die herstellerbezogene Nutzungsdauer von Druckgasbehältern aus Aluminium auf maximal 10 Jahre zu beschränken, um die Sicherheit der Verwender und auch Dritter zu maximieren. Aus Vorsorge gegenüber den Verwendern und auch gegenüber Dritten sind wir der Auffassung, dass eine Verlängerung der Nutzungsdauer durch eine „Überholung“ oder „Prüfung“ der Aluminiumkartuschen in Form einer erneuten Druckprüfung, ohne Untersuchung der inneren Beschaffenheit (insbesondere der Gefügestruktur), nicht empfehlenswert ist. Denn eine solche Prüfung kann nach unserer Auffassung, unter Berücksichtigung der über die Jahre auf das Material einwirkenden Beanspruchungen (insbesondere durch Beschädigungen, Veränderungen oder nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch) nicht die 100%ige Gewähr bieten, dass die Aluminiumkartuschen weiterhin gefahrlos verwendet werden können. Insofern sollten nach Ablauf der 10 Jahre, ab Herstellerdatum (das auf den Kartuschen angebracht ist), die Druckgasbehälter aus Aluminium aus Sicherheitsgründen nicht mehr weiter verwendet und gefahrlos entleert werden. Verwendet ein Schütze die Druckgasbehälter aus Aluminium über die herstellerbezogene Nutzungsdauer von 10 Jahren hinaus, so erfolgt dies auf eigene Verantwortung - eventuell besteht sogar Verletzungsgefahr!


    Quelle: Carl Walther GmbH

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Ich habe mich ungenau ausgedrückt, weil ich auf Karl geantwortet habe.

    Ich meinte mit 10-Jahres-Frist die max. Lebensdauer von Alukartuschen. Diese ist aus wohl haftungsrechtlichen Gründen von den Herstellern so vorgegeben.
    Die 10-Jahres-Frist zur periodische Prüfung anderer Druckbehälter (z.B. auch von Preßluftfflaschen) ist klar.

    Geht auch genauso aus dem von dir verlinkten TÜV-Dokument hervor.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)