Gummibelag am Auflagepunkt

  • Hallo,

    ist es laut SpO erlaubt an der Unterseite des Schaftes einen Gummibelag anzubringen? Es wäre ja keine Einfräsung zur Arretierung o.Ä. und soll nur den Kontakt zur Auflage verstärken.

    Gruß
    PunktDe

    AMAT VICTORIA CURAM

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    Walther LG300XT alutec | Feinwerkbau 300S | Feinwerkbau 100 | HW 40 PCA | Hämmerli 208s (.22 lfb) | Walther P.38 (9x19mm)

  • OK...Modifikationen sind also nicht erlaubt...aber dann wären doch Tuningteile auch nicht erlaubt, da sie nicht original sind, oder?

    Gruß
    PunktDe

    AMAT VICTORIA CURAM

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    Walther LG300XT alutec | Feinwerkbau 300S | Feinwerkbau 100 | HW 40 PCA | Hämmerli 208s (.22 lfb) | Walther P.38 (9x19mm)

  • Der Schaft muss so bleiben wie er ist, also in Bezug auf deine Auflagefläche, es darf dort kein Gummibelag angebracht werden. Du kannst den Originalzustand schon im Rahmen der SpO sehr flexibel gestalten.

  • Lt. SpO muss der Schaft glatt und nicht haftend sein. Jetzt muss man sich nur drüber unterhalten, ob Gummi haftend ist oder nicht.


    Gruß


    TAFKAS

  • Laut Spo. muss die Auflagefläche des Schaftes original sein. Also ohne Gummi etc. Wenn der Schaft aus Holz ist, also Holz- Wenn er aus Alu ist eben aus Alu.

    Kogge

  • Den Begriff Auflagefläche finde ich schon mal gar nicht in der Sportordnung. Oder ich suche nur falsch.

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
    average minds discuss events;
    small minds discuss people.“

  • Hallo,
    so langsam finde ich die Diskussion lächerlich.Habe ich ein Gewehr und will Auflage im Wettkampf schießen, darf ich die Fläche wo ich das Gewehr mit auflege nicht verändern. Habe ich auf dieser Fläche rutschhämendes Material aufgebracht, werde ich nicht zum Wettkampf zu gelassen. Dazu gehört das man die Auflage nicht anfassen darf und das Gewehr nicht seitlich anlehnt usw. Was soll diese Diskussion?
    Kogge

  • Hallo,
    so langsam finde ich die Diskussion lächerlich.Habe ich ein Gewehr und will Auflage im Wettkampf schießen, darf ich die Fläche wo ich das Gewehr mit auflege nicht verändern. Habe ich auf dieser Fläche rutschhämendes Material aufgebracht, werde ich nicht zum Wettkampf zu gelassen. Dazu gehört das man die Auflage nicht anfassen darf und das Gewehr nicht seitlich anlehnt usw. Was soll diese Diskussion?
    Kogge

    Als Aufsicht würde ich es auch so sehen, auch in Zukunft. Aber ich hätte Probleme, diese Vorgehensweise dem Betroffenen zu erklären. Was du zum Schluss zum Teil aufgeführt hast, das steht in der SpO, der Teil, der die "lächerliche" Diskussion angeregt hatte aber nicht. Es ist doch OK, wenn es irgendwo steht und jeder weiß, wie er sich zu verhalten hat wenn es nicht erlaubt ist weil es nur zwischen den Zeilen steht. Letztere hinterlässt aber in mir als Sportler jedoch einen derb bitterren Beigeschmack. Ich komme mir bei der Waffenkontrolle oder Aufsicht lächerlich vor, wenn ich keine klaren Antworten geben kann. Und auch aus diesem Grund hab´ ich mich an der sachlichen Diskussion hier beteiligt. Weil ich es nicht gut finde, dass manche Sachen als logische Gegenheit hingenommen werden müssen.

  • Sinnlosigkeit fängt da an, wo keine Fragen mehr gestellt werden!

    Ich finde in der SpO unter 9.10.1.1 nur etwas über "Stopper, Ausfräsungen usw...." aber nicht über Gummi oder permanentadhesive Materialien. Auch nicht in 9.7.1 (ab 1.1.2014). Auch kann ich da nichts über "Originalmaterialien" finden.

    Woher soll denn ein Kontrolleur wissen, was original ist bzw. was vom Hersteller als Material zum Einsatz kam?

    Ich möchte doch nur wissen, was erlaubt ist und was nicht UND WARUM!

    AMAT VICTORIA CURAM

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    Walther LG300XT alutec | Feinwerkbau 300S | Feinwerkbau 100 | HW 40 PCA | Hämmerli 208s (.22 lfb) | Walther P.38 (9x19mm)

  • Hallo,

    zuerst mal: Gummibelag anbringen ist nicht gleich Schaft aus Holz, hartem Kundststoff oder Alu, was bei den Herstellern so
    üblicherweise als Schaft verkauft wird. PunktDE spricht eindeutig von Gummibelag abringen, d.h. auf dem vorhandenen Schaft
    zusätzlich anbringen.

    Ich bin der Ansicht, daß § 9.7.1 ausreichend ist, um gegen einen Gummibelag zu argumentieren.
    Den Gummibelag wird man unter dem Begriff Stopper, Ausfräsungen , usw. subsummieren, da faktisch eine stopperähnliche Wirkung.
    Sollte dies vom Material her anders sein, hast du immer noch das Problem, daß evtl. die Kante am Übergang Schaft-Gummibelag als Stopper
    angesehen werden kann.

    Ich meine, daß hier wie an manch anderen Punkten nachgebessert werden muß oder auf § 1.5.4 (letzter Absatz) der SpO verwiesen werden sollte.
    Dann wäre es auf jeden Fall klarer.

    Ich würde es bei der Waffenkontrolle nicht durchgehen lassen.

    VG

    Holger

    C-Trainer DOSB - Steyr Challenge - Anschütz 1913 in Tesro Evolution-Schaft mit Simalux ZF - Walther LP 400 - TOZ 35 mit Lottes Balance

    Einmal editiert, zuletzt von holgär (23. Dezember 2013 um 13:58)

  • Um zur Ursprungsfrage nochmal zurückzukommen:

    Es gibt auch noch die Regel 9.6 Auflage (n.SpO). Dort heisst es, dass die Auflage mit glatten nicht haftendem Material verkleidet sein darf. Heisst im Umkehrschluss für mich, dass haftendes Material nicht erlaubt ist. Wenn ein haftender Belag an der Auflage also nicht erlaubt ist, wäre es ja unlogisch, wenn man den dann am Gewehr anbringen dürfte.

    Zum Punkt mit den Auflagekeilen heisst es ja in der SpO deutlich, dass "Unterlegkeile zum Ausgleich der Schräge an den Schäften verwendet werden können". M.M. ist es gleichgültig, ob die jetzt aus Alu, Holz oder Kunststoff sind ... sie dürfen halt nicht rutschhemmend sein. Das FWB 800 Auflage hat ja auch ab Werk einen Aluschaft, aber die Vorderschafterhöhung ist aus Holz.

  • Bei uns im Verein hat ein Auflageschütze seine Auflage mit einer Gummimatte umwickelt.
    Nach der Waffenkontrolle musste er diese Matte abnehmen. Ich folgere daraus: Gummi nicht erlaubt!

    Mit bestem Schützengruß aus Niederbayern

    dingo

  • Hallo,
    wenn man alles anzweifelt, dann kann man die SPo. zum großen Teil noch einmal schreiben. Denn es steht ja jeden zu sich seine Gedanken zu machen. Aber es gibt ja ein altes deutsches Sprichwort, von der Wiege bis zur Bahre Formulare, Formulare.

  • So wie ich das bisher hier herauslese, gibt es wohl Vorschriften für die Beschaffenheit für die Auflage, aber nicht für die Beschaffenheit des Gewehrteils das die Auflage berührt. Noch nicht einmal die Materialarten scheinen festgelegt zu sein. Und das heißt normalerweise alles erlaubt und nicht alles verboten.

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
    average minds discuss events;
    small minds discuss people.“

  • Das sehe ich anders. Im Kapitel "Festlegungen Gewehr" steht unter 1.0.3.6.3.3 etwas u.a. zum Vorderschaft. Ich habe die Seite jetzt gerade nicht zur Verfügung, aber dort ist festgelegt, dass der Vorderschaft nicht mit rutschhemmenden Materialien belegt sein darf. Das schließt einen wie auch immer geschaffenen Gummibelag m.E. aus.
    Gruß
    HaJo

    Stammschießen?
    Ich bin dabei!

  • Tja, da steht es doch, was wir suchen, und warum soll man die Sportordnung nicht anzweifeln. Das Anzweifeln selber ist doch auch als Einspruch bei Wettkämpfen hochoffiziell erlaubt. Vielleicht sollte bei soviel Gehorsam mal das Staatssäckel demnächst mal auf die Weise aufgefüllt werden, dass auch Autofahrer geblitzt und zur Kasse gebeten werden, die vorschriftsmäßig fahren. Das wird genug geben, die das anstandslos bezahlen werden.
    Das was du zitierst ist die alte SpO, die ist auf den ersten Blick an den vielen Unterpunkten zu erkennen, jetzt gibt es glaube ich nur noch 3 Ebenen. In der neuen Ausgabe steht es unter

    1.5.4 Abmessungen
    ...
    Veränderung des Vorderschafts
    Der Vorderschaft darf innerhalb der Maximalmaße verändert werden Der Pistolengriff und der Schaft
    dürfen keine orthopädischen Formen aufweisen. Material, das die Griffigkeit verbessert, darf an Vorderschaft,
    Pistolengriff oder am unteren Tel! des Schafts nicht angebracht werden.
    ...

    Diesen Punkt 1.5.4 würde ich jetzt aber komplett dem GK-Standardgewehr und dem LG zuordnen, unter dem Punkt stehen sonst überhaupt keine Maße vom KK-Gewehr.