Vereine ohne Verband

  • Eine WBK kann nur ein Verein an seine Mitglieder ausstellen wenn er selber im DSB (bzw Unterverband) organisiert ist.

    Aber ehrlich gesagt finde ich es schäbig, den Verbandsbeitrag einsparen zu wollen.


    Im Normalfall ist ein Austritt sicher nicht erforderlich ein Schützenbund bietet eg. viele Vorteile für seine Mitglieder. Es gibt aber Bezirks bzw. Landesverbände (NWDSB), die sich nur mit Sportschützen beschäftgien wollen. Tradionsschützen sind nur als eifrige Beitragszahler gerne gesehen. Daher kann ich die Überlegung verstehen. Unter anderem sind große Vereine wie Lohne nicht im Landesverband, wahrscheinlich nicht ohne Grund.

  • Eine WBK kann nur ein Verein an seine Mitglieder ausstellen wenn er selber im DSB (bzw Unterverband) organisiert ist.

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    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Ok ich gebe zu da habe ich mich suboptimal ausgedrückt. Ein Bedürfnis als Sportschütze kann mir nur ein Verein bescheinigen der im Schützenbund ist. Und ohne nachgewiesenes Bedürfnis keine WBK.

  • Zitat

    § 8 Bedürfnis, allgemeine Grundsätze
    Der Nachweis eines Bedürfnisses ist erbracht, wenn gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung

    1. besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen, vor allem als Jäger, Sportschütze, Brauchtumsschütze, Waffen- oder Munitionssammler, Waffen- oder Munitionssachverständiger, gefährdete Person, als Waffenhersteller oder -händler oder als Bewachungsunternehmer, und

    2. die Geeignetheit und Erforderlichkeit der Waffen oder Munition für den beantragten Zweck glaubhaft gemacht sind.

  • Ein Bedürfnis als Sportschütze kann mir nur ein Verein bescheinigen der im Schützenbund ist.


    Auch dieser Satz ist - immer noch - grundfalsch.

    @AxelA:
    Du zitierst die Lex Generalis, die aber von der jeweiligen Lex Spezialis präzisiert wird.
    Ja, man kann ganz ohne Verein und ohne Schießsport eine WBK erhalten.
    Aber eine Sportschützen-WBK (gelbes Formular) gibt es nur für Mitglieder in einem Verein, der mittelbar oder unmittelbar Mitglied in einem anerkannten Dachverband ist (sh.§14 Abs. 4 WaffG).

    Verliert ein Sportschütze diese Eigenschaft, so hat im Normalfall der SB die WBKs zu widerrufen. Es sei denn, man kann ein neues Bedürfnis glaubhaft machen - nämlich hier das eines Traditionsschützen.
    Dann gilt für ihn aber auch die im Traditionsschützen-§ festgelegten Waffenarten und jeweiligen Höchstmengen.

    Dann sollte man sich auch ganz genau die WaffVwV - "Zu §16" (S. 21) durchlesen. Hier ist definiert, was der SB als Brauchtumsverein anzuerkennen hat. und, relativ weit unten, der ganz böse Satz:

    Zitat

    Die in § 14 getroffenen Spezialregelungen für Sportschützen
    sind nicht anwendbar. Daher ist es im Rahmen des
    Brauchtums-Bedürfnisses nicht gestattet, Waffen für sportliches
    Schießen zu erwerben
    .

    Jetzt klar, warum ich das Ansinnen des Threadstartes für nicht so optimal halte?
    Aber wir sind ein freies Land, jeder kann im Rahmen der Gesetze tun und lassen, was er will.

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    3 Mal editiert, zuletzt von Califax (14. November 2013 um 19:49)

  • Zu Sportschützen, die nicht Mitglied in einem anerkannten Verband sind, führt die WaffVwV aunter "Zu § 8" (Seite 8) u.a. aus:

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  • Und wie würdet Ihr es sehen wenn der Angehörige eines anerkannten Verbands nicht mehr den Sport ausüben kann?

    Auch die WBK widerrufen? ?(

  • Und wie würdet Ihr es sehen wenn der Angehörige eines anerkannten Verbands nicht mehr den Sport ausüben kann?

    Auch die WBK widerrufen? ?(

    Du wirst lachen - ja, das ist (leider!!!) usus. Z.T., weil die alten Leutchen von ihrem Vorstand schlecht beraten und vertreten werden.

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  • Du wirst lachen - ja, das ist (leider!!!) usus. Z.T., weil die alten Leutchen von ihrem Vorstand schlecht beraten und vertreten werden.


    Das scheint aber nun doch ein mehr regionales Problem zu sein.

    Die Frage kam mir nur in den Sinn, weil in diesem Zusammenhang doch mit einer (vermutlich von mir fälschlich angenommenen) Schadenfreude auf den Wegfall des Bedürfnis hingewiesen wurde.

    Karl

  • Die Frage kam mir nur in den Sinn, weil in diesem Zusammenhang doch mit einer (vermutlich von mir fälschlich angenommenen) Schadenfreude auf den Wegfall des Bedürfnis hingewiesen wurde.

    Du kannst ganz sicher sein, daß mir auf diesem Gebiet das Schadenfreude-Gen fehlt. Vollkommen.
    Nur hält sich mein Mitleid in Grenzen für Leute, die ganz besonders schlau sein wollen - aber dabei von einem Fettnapf in den nächsten hüpfen.

    Wer mutwillig wegen ein paar gesparter Euronen sein Bedürfnis aufs Spiel setzt, den kann ich warnen, aber nicht von seinem Tun abhalten.
    Die Warnung habe ich sachlich und fundiert oben ausgesprochen. Ist keine Rechtsberatung sondern nur der Rat eines juristischen Laien.

    Den Schützen, der aufgrund irgendwelcher Beeinträchtigungen nicht mehr sein Hobby ausüben kann, dem kann man aber - guten Willen und das entsprechende Wissen vorausgesetzt - ziemlich immer helfen. Daß das -regional verschieden - oftmals nicht kompetent gehandhabt wird, tut mir persönlich sogar sehr leid.

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  • Ein Verein hier bei uns im Landesverband, wenn es das Twistringen ist das gemeint ist, das sich eher auf Tradition und im Allgemeinen auf den Spielmannszug konzentriert.
    Haben glaube ich fristgerecht gekündigt, das sie zum 31.12.13 raus aus ihrem Kreis, Bezirk und dem Landesverband sind.

  • Ein Verein hier bei uns im Landesverband, wenn es das Twistringen ist das gemeint ist, ...

    Ja, bekannt.
    Ich fragte mich nur, ob der Threadstarter, der insgesamt 4x hier im Forum gepostet hat - und sämtliche Posts nur in diesem Thread - nicht aus eben diesem Verein kommt.

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