• Hallo zusammen,
    ich habe mir überlegt in meinem heimischen Keller einen Schießstand zu bauen. Noch ist es nur eine Idee aber ich bin mir nicht sicher ob das legal ist oder ob ich irgendeine Genehmigung brauche? Ich habe mal bei Holme nachgefragt und würde einen sehr vernünftigen Preis bekommen, aber darf ich auf Privatgrund einen Schießstand betreiben?
    LG

    Aktiver Schütze in der Bezirksoberliga (LG) und Gauliga (LP)
    Bestleistung: 99 100 98 100 397 (LG)

  • Hallo zusammen,
    ich habe mir überlegt in meinem heimischen Keller einen Schießstand zu bauen. Noch ist es nur eine Idee aber ich bin mir nicht sicher ob das legal ist


    Ja.

    Zitat

    oder ob ich irgendeine Genehmigung brauche?


    JA. Abnahme durch Schießstandsachverständigen und behördliche Erlaubnis.

    Carcano

  • Es gab schon einige Beiträge in diesem Zusammenhang, siehe

    Jede Schießsport-Disziplin hat ihre Existenzberechtigung. Zusammenhalt ist wichtig - über die Grenzen von Disziplinen und Verbänden hinweg.

  • Lies Art. 12 Abs. 4 Waffengesetz (WaffG) zum Schießen außerhalb von (genehmigten) Schießstätten:

    (4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt.
    Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig
    1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum
    a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird
    oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum
    nicht verlassen können,
    b) mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann, ...

    Alles klar?

  • Hallo Wollvieh,

    der Hinweis auf § 12 WaffG reicht hier alleine nicht.

    Siehe dazu auch § 27 WaffG. Der Betrieb einer Schießstätte bedarf einer behördlichen Genehmigung. Und wen jemand sich zu Hause einen Kugelfang an die Wand schraubt, dann mutiert der Raum ganz schnell zu einer Schießstätte und der Bastler ganz schnell zum Betreiber einer Schießstätte. Daher ja auch der wiederkehrende Hinweis auf die möglichen Fallstricke des Gesetzes.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • MattBre wenn du den Platz dafür hast, wird es kein Problem sein!!! Aber an deiner Stelle würde ich mir überlegen evtl. eine Scatt Anlage zu kaufen!

    Der PC rechnet mit allem, nur nicht mit seinem Besitzer
    Atomkraft, ja bitte!

  • Hallo MichaelB,

    ich verweise mal besser auf die Definition aus den aktuellen Schießstandrichtlinen (VGB), da sich im Zweifel auch behördliche Stellen auf diese Richtlinien beziehen.


    1.1.2. Begriffsbestimmungen

    1.1.2.1. Schießstände

    Schießstände im Sinne dieser Richtlinien sind

    Schießstätten nach den geltenden Bestimmungen des Waffengesetzes,
    Anlagen für sportliches Schießen, die nicht den Bestimmungen des Waffengesetzes unterliegen (z.B. Schießstände für Hocharmbrust und Bogenschießen).

    Eine Anlage im waffengesetzlichen Sinne ist nur gegeben, wenn der Ort, an dem geschossen werden soll, für diesen Zweck besonders hergerichtet ist oder wenn die ortsveränderliche Anlage, die für das Schießen aufgestellt werden kann, nicht nur ein aufstellbares Ziel umfaßt, sondern auch den Stand des Schützen durch besondere Einrichtungen festlegt.

    Schießstände können zu folgenden Zwecken betrieben werden:

    zum sportlichen und jagdlichen Übungs- und Wettkampfschießen
    zu speziellen Schießvorhaben durch Behörden oder andere Institutionen,
    zu wissenschaftlichen oder technischen Zwecken,
    zur Belustigung (Schießbuden).

    Bei letzteren wird auf die landesrechtlichen Bestimmungen für die sog. "fliegenden Bauten" und die Ausführungen gemäß Nr. 44.2 der WaffVwV über "Schießbuden" hingewiesen.


    @wayne

    Es kann ganz schnell zu einem Problem werden und durchaus auch erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Du willst sicherlich nur nen LG Schießstand im Keller. Hab ich auch.

    Du kannst in deinem Keller tun und lassen was du willst*. Beachte einfach die üblichen Sicherheitsaspekte, damit dir und deinen Hausmitbewohnern nichts passieren kann.

    *) Solange du dort keine öffentlichen Schießveranstaltungen machst.

    Mein Trainingsmotto:
    Wer aufhört besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein. (Philip Rosenthal, Unternehmer, *1916)

  • Zitat von MichaelB

    Definiere Schießstätte


    Ich denke, das macht § 27 Absatz 1 Satz 1 WaffG implizit:

    Zitat

    ... eine ortsfeste oder ortsveränderliche Anlage, die ausschließlich oder neben anderen Zwecken dem Schießsport oder sonstigen Schießübungen mit Schusswaffen, der Erprobung von Schusswaffen oder dem Schießen mit Schusswaffen zur Belustigung dient (Schießstätte), ...

    Jede Schießsport-Disziplin hat ihre Existenzberechtigung. Zusammenhalt ist wichtig - über die Grenzen von Disziplinen und Verbänden hinweg.

  • Mit Verlaub, Ludwig, das ist so schlicht falsch!

    Die gesetzlichen Rahmenbedingungen wurden hier alle schon genannt. Daher erspare ich mir jetzt auch weitere Erläuterungen dazu.

    Nur soviel, der Begriff Schießstätte ist nicht an die Durchführung öffentlicher Schießsportveranstaltungen geknüpft.


    Jedenfalls kannst Du auch in vielen anderen Dingen in deinem Keller oder auf deinem Grund und Boden nicht tun und lassen, was Du willst, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank - trainiert auch schon mal gerne zu Hause

  • Ok Leute, dann noch ein Versuch um unsere "Rechtsgelehrten" zu überzeugen:

    Ich gehe davon aus, dass der Raum, in dem geschossen wird, keine besonderen Vorrichtungen zur Verhütung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung braucht ... er liegt ja im Keller.
    Ich gehe davon aus, dass nur der Eigentümer selbst oder jemand mit Erlaubnis des Eigentümers privat, nichtöffentlich und ohne gewerbliches Interesse dort schießt.
    Ich gehe davon aus, dass der Raum nur vorübergehend als Schießstand hergerichtet und genutzt wird und nach dem Training wieder seiner ursprünglich gedachten Nutzung zugeführt wird.

    Ist ja auch wurscht. Haltet Euch bei der Einrichtung Eurer Schießstände zuhause an das Gesetz bzw. die dazu erlassenen Ausführungsverordnungen und Verwaltungsvorschriften, dann braucht Ihr Euch nicht aufregen, braucht keine Erlaubnis und könnt zuhause auch in aller Ruhe trainieren.

    Siehe nachstehend Auszug aus der Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz

    Allgemeine Verwaltungsvorschrift
    zum Waffengesetz
    (WaffVwV)
    Vom 5. März 2012

    Zu § 27

    ... Sofern für gelegentliches Schießen in befriedetem Besitztum nach § 12 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a mit erlaubnisfreien
    Druckluft-, Federdruckwaffen, Armbrüste und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, vorübergehend eine besondere Herrichtung erfolgt und schießtechnische Einrichtungen vorgehalten werden, wird im Falle privater, nichtöffentlicher, also insbesondere nicht kommerzieller oder gewerblicher Nutzung, keine erlaubnispflichtige Schießstätte nach § 27 Absatz 1 betrieben ...

  • Hallo Wollvieh,

    hier hat bisher niemand behauptet, dass man unter bestimmten Voraussetzungen auf einem (seinem) befriedeten Besitz nicht schießen darf. Es wurde aber auch und zu Recht auf die mögliche Falle "Betrieb einer Schießstätte" und dessen Erlaubnispflicht hingewiesen.

    Dein Auszug aus der Verwaltungsvorschrift ist auch kein Freibrief. Die Wörtchen 'gelegentlich' und 'vorübergehend' geben hier die Marschrichtung vor. Deshalb habe ich auch im vorigen Beitrag vom "Kugelfang an die Wand schrauben" geschrieben.

    Abgesehen davon ist diese Verwaltungsvorschrift weder für den Bürger noch einen Richter bindend. Sie bindet nur die Verwaltung. Aber bei der vorliegenden Formulierung mit den obigen Begriffen ist es auch nicht besonders schwer, einem Schützen bei Bedarf trotzdem einen Strick zu drehen.


    Apropos, wenn Du einen 'richtig netten' Nachbarn oder andere 'gute' Freunde hast, dann kann es Dir heutzutage sogar passieren, dass erst mal ein SEK zur Überprüfung deiner 'Schießstätte' kommt.

    http://www.ostsee-zeitung.de/nordwestmecklenburg/index_artikel_komplett.phtml?SID=88bef515f603b23684cc4acb3226fb03&param=news&id=3498044


    Bitte nicht falsch verstehen. Ich bin sicher der Letzte, der hier Panik machen will. Aber bei dem jetzigen Klima in Bezug auf Schusswaffen und Waffenbesitzer (Sportschützen) ist bei allen Aktionen eine gewisse Vorsicht angeraten. Es ist auch nach wie vor erlaubt, seine Schusswaffen auf der Terrasse zu putzen oder damit sogar auf dem eigenen Grundstück Streife zu laufen. Empfehlen würde ich das aber auch nicht mehr unbedingt.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank - kein Rechtsgelehrter, liegt aber bei diesen Sachen doch oft gar nicht so falsch und rät im Zweifelsfall immer zur Vorsicht

  • Wäre manchmal echt praktisch. Ich hab's aber nicht weit zum Schießstand. :D

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
    average minds discuss events;
    small minds discuss people.“

  • Jo das wäre echt ein Traum, aber ist es nun erlaubt oder nicht?

    Warum sollte es nicht? Zwei Kumpel von mir haben beide zu Hause einen Stand gebaut, der eine für Luftplempen, der andere für LW bis 7000J!

    Gestern standen wir am Abgrund. Heute sind wir einen Schritt weiter!

  • Hallo _Oli,

    bereits der zweite Beitrag in diesem Strang beantwortet die Frage klar und eindeutig.

    Es ist erlaubt, aber Du musst den Schießstand abnehmen lassen und brauchst auch eine behördliche Erlaubnis.

    Das gilt auch für Druckluft, es sei denn, Du schießt nur gelegentlich und baust die dazu nötigen Einrichtungen wie Kugelfang usw. nur vorübergehend auf.


    Noch ein kleiner Hinweis. Als Sechzehnjähriger darfst Du eh nur auf einer Schießstätte unter Aufsicht und (schriftlich vorliegender) Einverständnis oder Anwesenheit des Erziehungsberechtigten schießen.

    Sorry, aber ich habe diese Gesetze nicht gemacht und was ich stellenweise davon halte, kann man hier in anderen Beiträgen nachlesen. Nur sollte man sich gerade im Waffenrecht besser an das Gesetz halten, will man keine unliebsamen Überraschungen erleben.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank