Hallo Karl,mit deiner Antwort machst Du es Dir etwas zu leicht.
Es ist schon in meinem Interesse zu wissen, bei wem dieses besagte Gewehr ist. Denn nach jetzigem Stand sind meine Daten unrechtmäßig benutzt.
Ich verstehe Dein Interesse, der hier immer zu Recht eingeforderte Datenschutz verbietet aber die Nennung des Erwerbers.
Selbst wenn unsere Kenner des Rechts Ansprüche begründen könnten, wären die bestenfalls auf die Person des Verkäufers beschränkt.
ZitatHier liegt Seitens der Behörde nicht einfach nur ein Zahlendreher vor.
Das ist auch richtig, möglich dass Du tatsächlich als Käufer angegeben wurdest oder irgendwelche Meldungen bei der Behörde vertauscht oder sonst wie falsch bearbeitet wurden.
ZitatWie kommen aber meine Adresse, mein Geburtsdatum und Ort, sowie die Waffenbesitzkartennummer und ausstellende Behörde in diese Bescheinigung?
Waren die in der Meldung drinnen? Bei Deiner Behörde sind sie ja vorhanden.
Zitat
Meine WBK ist weder entwendet, noch habe ich sie einem Unberechtigten überlassen, oder ihm die Möglichkeit eines Einblickes gewährt.
Es scheint sich um eine gelbe WBK zu handeln, wurde die bisher wirklich bei keinem Händler vorgelegt?
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