Zentrales Waffenregister in Deutschland - Medien


  • Hallo Karl,

    mit deiner Antwort machst Du es Dir etwas zu leicht.

    Es ist schon in meinem Interesse zu wissen, bei wem dieses besagte Gewehr ist. Denn nach jetzigem Stand sind meine Daten unrechtmäßig benutzt.


    Ich verstehe Dein Interesse, der hier immer zu Recht eingeforderte Datenschutz verbietet aber die Nennung des Erwerbers.

    Selbst wenn unsere Kenner des Rechts Ansprüche begründen könnten, wären die bestenfalls auf die Person des Verkäufers beschränkt.

    Zitat

    Hier liegt Seitens der Behörde nicht einfach nur ein Zahlendreher vor.

    Das ist auch richtig, möglich dass Du tatsächlich als Käufer angegeben wurdest oder irgendwelche Meldungen bei der Behörde vertauscht oder sonst wie falsch bearbeitet wurden.

    Zitat

    Wie kommen aber meine Adresse, mein Geburtsdatum und Ort, sowie die Waffenbesitzkartennummer und ausstellende Behörde in diese Bescheinigung?

    Waren die in der Meldung drinnen? Bei Deiner Behörde sind sie ja vorhanden.

    Zitat


    Meine WBK ist weder entwendet, noch habe ich sie einem Unberechtigten überlassen, oder ihm die Möglichkeit eines Einblickes gewährt.


    Es scheint sich um eine gelbe WBK zu handeln, wurde die bisher wirklich bei keinem Händler vorgelegt?


    [/quote]

  • Auf Anfrage an meine Berliner Behörde, wer den nun nach der Umstellung der Behörden in Brandenburg (aus 12 wurden 4 oder doch 6 oder 8?) nun zuständig ist, kam die Antwort - keine Ahnung.

    D.h.
    - es gibt knapp 600 Behörden
    - seit ca. 10 Jahren hat jede dieser Behörden mindestens eine Emailadresse
    - bis heute gibt es keinen Emailverteiler oder Adressliste dieser Behörden
    - jede Behörde murkelt alleine vor sich hin
    - jede Behörde hat nur Interesse an ihren eigenen Daten

    Wenn der Staat wirklich Interesse gehabt hätte, hätte er
    - vor Jahren bereits eine aktuelle Adressliste samt Emailverteiler installiert
    - einfach bei Unstimmigkeiten per Emailverteiler nach einer Seriennummer anfragen können

    DA dieser Staat dies aber nicht gemacht hat, ist der Grund und Umfang des NWR nicht der EU-Grund der Nachverfolgung von Waffen, die missbräuchlich verwendet wurde, sondern die Kontrolle über diejenigen, die eine Erlaubnis haben.

    Ich habe überhaupt nichts gegen ein NWR mit anonymer Listung aller Waffen mit Seriennummer und zuständiger Behörde.

    Wäre dies anonym,hätte ich auch nichts gegen die vielen (über 250.000) Staatsdiener, die Einblick nehmen können. Es könnten sogar noch mehr sein, oder sogar öffentlich. Denn man müsste im Einzelfall die Anfrage bei der zuständigen Behörde begründen.

    Der Hauptzweck einer Registrierung sollte in der Rückverfolgung liegen:

    - bei Waffen, mit denen Missbrauch betrieben wurde, kann das Register helfen, den letzten bekannten rechtmäßigen Eigentümer zu ermitteln
    - aufgefundene, vormals gestohlene Waffen können dem Besitzer zurückgegeben werden
    - wird der Lizenzinhaber straffällig, erleichtert das Register die Beschlagnahme seiner Waffen
    - Übertragungen von Waffen können hinsichtlich ihrer Legalität überprüft werden

    Doch das deutsche Gesetz sieht riskikoinkompetent und diskriminierend die Kontrolle als Hauptgrund an und verstößt gegen das Gleichheitsgebot und Erforderlichkeitsgebot. Ca. 100 Millionen Euro geben Bund und Länder für die Registrierung von Legalwaffen aus. Wieviel wird in die Strafverfolgung der deliktrelevanten illegalen und frei verkäuflichen Waffen gesteckt?

    M.E. wird hier eine "Einkaufsliste für Diebe" erstellt sowie eine Kontrollliste, die alle Erwerbsberechtigte und kriminellen Waffenverbotsträger enthält. Die legale Berechtigung reicht schon aus, um darin enthalten zu sein - man muss nicht mal eine Schusswaffe besitzen!

  • Hallo Karl,


    Dein erste Punkt ist korrekt. Der Schlüssel zum Klären dieses Sachverhalts geht vom Verkäufer aus. Meine Fragen zu dem Verbleib des besagten Gewehrs ist provokativ gemeint. Zu deiner letzten Anmerkung: Meine gelbe WBK hat bisher bei zwei Waffenhändlern vorgelegen. Zuletzt vor einer Woche beim Munitionserwerb. Weitere Spekulationen bringen keine Aufklärung. Ich werde versuchen, bei unserem Landkreis zu dem Sachverhalt weitere Informationen zu erhalten.


    Gruß

    Claus-Dieter

  • Hallo,

    der Vorgang ist aufgeklärt. Mir wurde in einem Schreiben vom Landkreis am 06.07.2012 mitgeteilt, dass es sich um einen Übertragungsfehler handelt. Die genannte Waffe wurde nicht an mich sondern an einen Waffenhändler verkauft. Eine Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten wurde beigefügt.

    Claus-Dieter

  • Hallo Freunde,

    da ich auch aus den Beiträgen hier entnehme, dass wohl vielen hier immer noch nicht so richtig klar ist, was für ein Datenmonster mit den NWR errichtet werden soll, hier noch ein paar Auszüge aus den amtlichen Quellen. Sorry schon jetzt für die Länge, aber ich kann da nichts für. Ist nicht auf meinem Mist gewachsen.

    Auszug Drucksache 849/11:

    § 3 Anlass der Speicherung

    Im Nationalen Waffenregister werden Daten aus folgenden Anlässen gespeichert:
    1. a) Ausstellung einer Waffenbesitzkarte, Erteilung einer Erwerbserlaubnis für die
    erste Schusswaffe sowie Eintragung einer Berechtigung zum Erwerb einer
    oder mehrerer Schusswaffen auf einer bereits ausgestellten Waffenbesitzkar-
    te nach § 10 Absatz 1 Satz 1 des Waffengesetzes,
    b) Eintragung einer Waffe auf oder Austragung einer Waffe aus der Waffenbe-
    sitzkarte sowie Eintragung oder Austragung der dazu erteilten Munitionser-
    werbsberechtigung nach § 10 Absatz 3 Satz 1 des Waffengesetzes,
    2. Eintragung oder Austragung einer berechtigten Person im Sinne des § 10 Ab-
    satz 2 Satz 1 des Waffengesetzes,
    3. Änderung der verantwortlichen Person im Sinne des § 10 Absatz 2 Satz 3 des
    Waffengesetzes,
    4. Ausstellung eines Munitionserwerbsscheins nach § 10 Absatz 3 Satz 2 des Waf-
    fengesetzes,
    5. Ausstellung eines Waffenscheins nach § 10 Absatz 4 Satz 1 des Waffengesetzes
    oder Verlängerung der Geltungsdauer eines Waffenscheins nach § 10 Absatz 4
    Satz 2 des Waffengesetzes für
    a) gefährdete Personen nach § 19 des Waffengesetzes,
    b) Bewachungsunternehmer nach § 28 Absatz 1 des Waffengesetzes in Ver-
    bindung mit § 34a der Gewerbeordnung, einschließlich der Benennung von
    Wachpersonen nach § 28 Absatz 3 des Waffengesetzes und der Aufnahme
    eines Zusatzes nach § 28 Absatz 4 des Waffengesetzes in den Waffen-
    schein,
    6. Ausstellung eines Kleinen Waffenscheins nach § 10 Absatz 4 Satz 4 des Waf-
    fengesetzes,
    7. Ausstellung einer Schießerlaubnis nach § 10 Absatz 5 oder § 16 Absatz 3 des
    Waffengesetzes,
    8. Ausstellung einer Erlaubnis für eine Person mit gewöhnlichem Aufenthalt in ei-
    nem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Erwerb und Besitz von
    erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder erlaubnispflichtiger Munition in den Fällen
    des § 11 des Waffengesetzes,
    9. Eintragung der Sicherung einer Schusswaffe nach § 20 Absatz 6 des Waffenge-
    setzes,
    10. Erteilung einer Ausnahme im Einzelfall nach § 20 Absatz 7 des Waffengesetzes,
    11. Erteilung einer Erlaubnis
    a) zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung oder Munitionsherstellung,
    b) zum gewerbsmäßigen Waffenhandel oder Munitionshandel
    nach § 21 Absatz 1 des Waffengesetzes einschließlich der Bewilligung einer
    Fristverlängerung nach § 21 Absatz 5 Satz 2 des Waffengesetzes,
    12. Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis nach § 21a des Waffengesetzes,
    13. Erteilung einer Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Herstellen, Bearbeiten und
    Instandsetzen von Schusswaffen nach § 26 des Waffengesetzes,
    14. Erteilung einer Erlaubnis zum Verbringen erlaubnispflichtiger Schusswaffen oder
    erlaubnispflichtiger Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes sowie
    aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes in die Europäische Union nach
    den §§ 29 bis 31 des Waffengesetzes,
    15. Erteilung einer Erlaubnis zur Mitnahme von Schusswaffen in den Geltungsbe-
    reich des Waffengesetzes nach § 32 Absatz 1 des Waffengesetzes,
    16. Ausstellung und Verlängerung eines Europäischen Feuerwaffenpasses nach
    § 32 Absatz 6 des Waffengesetzes in Verbindung mit § 33 Absatz 1 der Allge-
    meinen Waffengesetz-Verordnung,
    17. Aufnahme von Nebenbestimmungen und inhaltlichen Beschränkungen in eine
    waffenrechtliche Erlaubnis nach § 9 Absatz 1 und 2 des Waffengesetzes,
    18. Anordnungen oder Sicherstellungen nach § 37 Absatz 1 Satz 2, § 40 Absatz 5
    Satz 2, § 46 Absatz 2 bis 4 Satz 1 des Waffengesetzes, den § 94 Absatz 1 und
    § 111b Absatz 1 der Strafprozessordnung sowie Sicherstellungen nach den ge-
    fahrenabwehrrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder,
    19. Einziehung und Verwertung oder Vernichtung von Waffen oder Munition nach
    § 37 Absatz 1 Satz 3 sowie § 46 Absatz 5 Satz 1 und 2 des Waffengesetzes,
    20. Zulassung von Ausnahmen durch das Bundeskriminalamt nach § 40 Absatz 4
    des Waffengesetzes,
    21. Untersagung des Besitzes oder Erwerbs von Waffen oder Munition nach § 41
    Absatz 1 oder 2 des Waffengesetzes (Waffenverbot),
    22. Zulassung einer Ausnahme nach § 42 Absatz 2 des Waffengesetzes,
    23. Widerruf oder Rücknahme einer waffenrechtlichen Erlaubnis nach § 45 des Waf-
    fengesetzes sowie
    24. Ausstellung einer Ersatzausfertigung für eine verloren gegangene waffenrechtli-
    che Erlaubnis.

    So weit, so schlecht. Hier folgt jetzt der Auszug aus der entsprechenden Datenbankumsetzung nebst deren Codes für die einzelnen Positionen der Erfassung. Die Daten wurden der offiziell vorliegenden Exeltabelle unter http://www.xwaffe.de entnommen.

    Katalogname ErlaubnistypCode Stand:30.04.2012

    Code Codename Beschreibung
    1 Standard-Waffenbesitzkarte Standard-WBK
    2 Sportschützen-WBK (ab 01.04.2003) Sportschützen-WBK
    3 Waffenbesitzkarte für Sammler Sammler-WBK
    4 Waffenbesitzkarte für Sachverständige SV-WBK
    5 Waffenbesitzkarte für Vereine Vereins-WBK
    6 Mitbenutzererlaubnis eigentlich: Mitbesitz
    7 Munitionserwerbsschein MES, kein Waffenobjekt
    8 Kleiner Waffenschein KWS
    9 Waffenschein WS
    10 Ersatzbescheinigung WBK -
    11 Ersatzbescheinigung WS -
    12 Waffenhandelserlaubnis WHE
    13 Stellvertretererlaubnis Waffenhandel -
    14 gewerbliche Waffenherstellungserlaubnis -
    15 Stellvertretererlaubnis Waffenherstellung -
    16 private Waffenherstellungserlaubnis -
    17 Ausnahmegenehmigung von Erlaubnispflichten § 12 (5); § 58 (1)
    18 Ausnahmegenehmigung verbotene Waffe/Munition -
    19 Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Führens bei öffentlichen Veranstaltungen -
    20 Waffenverbot -
    21 Schießstättenerlaubnis-ortsfest -
    22 Schießstättenerlaubnis-ortsveränderlich derzeit nicht geplant
    23 Schießerlaubnis -
    24 Waffentrageberechtigung § 28 (3)
    25 Einfuhrerlaubnis § 29
    26 Ausfuhrerlaubnis § 31 (1)
    27 Allgemeine Ausfuhrerlaubnis in EU-Mitgliedsstaaten Nur Hersteller/ Händler, § 31 (2) Bestimmungsland generell EUMitgliedsstaat
    28 Europäischer Feuerwaffenpass § 32 (6) EFP
    29 Mitnahmeerlaubnis § 32 Wohnort Ausland
    30 Durchfuhrerlaubnis § 30 Wohnort Ausland
    31 Erwerbserlaubnis EU-Bürger § 11 (1) Wohnort Ausland
    32 Ausnahmegenehmigung Kind derzeit nicht geplant
    33 Genehmigung Verteidigungsschießen für gefährdete Personen derzeit nicht geplant
    34 Anerkennung von Sachkundelehrgängen derzeit nicht geplant
    35 Besitzanzeige Waffe (Finder, Gerichtsvollzieher etc.) derzeit nicht geplant
    36 Besitzanzeige Munition (§ 58 (1) S. 3) derzeit nicht geplant
    37 Sportschützen-WBK (bis 31.03.2003)

    Die Erfassungsmöglichkeit dieser Datenbank geht dabei schon heute noch weit über die umfangreiche vom Gesetz her geforderte Erfassung hinaus. Man beachte nur den verräterischen Zusatz 'derzeit nicht geplant'. Also derzeit noch nicht geplant, aber schon mal vorsichtshalber gleich mit eingebaut. Das wird dann demnächst bestimmt klamm und heimlich per Ermächtigungsgesetz verabschiedet. Oder man speichert einfach au jetzt schon und macht einfach ein Sternchen oder so dahinter

    Man beachte, zukünftig sollen auch alle Lehrgangsteilnehmer Sachkunde erfasst werden, alle Betreiber von Schießstätten usw.. Und noch besser, auch die Schüler und Jugendlichen, für welche eine Ausnahmeerlaubnis zum Schießen beantragt wurde.

    Ich wiederhole mich, dieses Gesetz verfolgt nur ein Ziel. Jeder, der irgendwie, es sei denn als Behördenmittarbeiter, legal mit Schusswaffen zu tun hat, und sei es nur im weitesten Umfeld, wird erfasst und als potentielles Risiko und Gefahr eingestuft. Wem das jetzt immer noch nicht klar sein sollte, dem kann ich leider auch nicht helfen.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Ich wiederhole mich, dieses Gesetz verfolgt nur ein Ziel. Jeder, der irgendwie, es sei denn als Behördenmittarbeiter, legal mit Schusswaffen zu tun hat, und sei es nur im weitesten Umfeld, wird erfasst und als potentielles Risiko und Gefahr eingestuft. Wem das jetzt immer noch nicht klar sein sollte, dem kann ich leider auch nicht helfen.


    Merci - DAS sage ich nämlich auch - und so wird es ja auch "verkauft": als Mehrwert für die Sicherheit.

    In Kanada hatte ein Polizist seine Polizeioffzier-Kollegen angeschrieben. 2631 hatten geantwortet.
    92% von denen (2410) waren der Meinung, dass die Registrierung nutzlos in der Verbrechensbekämpfung sei.

    Viele glaubten, dass die Registrierung sogar gefährlich für die Polizei sei. Die Abfrage vor einem Besuch wiege sie in die falsche Sicherheit, wenn keine Waffe registriert sei, dass auch keine im Haus sei. Diese Annahme ist jedoch wegen der vielen, illegalen (nicht registrierten) Waffen falsch.

    Hier nachzulesen auf Seite 62-63
    http://content.yudu.com/Library/A1x67c…tm?referrerUrl=

  • Zitat

    ...dass die Registrierung nutzlos in der Verbrechensbekämpfung sei.

    Es geht doch nicht um Verbrechensbekämpfung. Nein, nur darum, gesetzestreue Bürger, ins eine Scheinillegalität abzudrängen. Ist wie mit den verdachtunabhängigen Kontrollen. Entweder man lässt die Kontroleure rein oder man verliert seine Zuverlässigleit. So kann man das aushebeln.


    Martin

  • Das entspricht sehr gut meinem Weltbild und Verständnis von einem Rechtsstaat.

    Zitat

    Falsche Einschätzung der Sicherheitslage: Polizisten, die zu einem Einsatz gerufen werden, müssen immer damit rechnen, dass ein Bürger ohne behördliche Bewilligung zum Waffenbesitz über illegale Waffen verfügen kann.


    Treffend formuliert. Analogie: Polizisten, müssen immer damit rechnen, dass einerseits ein nicht neonfarbener Gegenstand harmlos und andererseits ein neonfarbener Gegenstand doch eine Waffe sein kann. 'Mehr desselben' macht einen Lösungsansatz nicht immer besser.

    Jede Schießsport-Disziplin hat ihre Existenzberechtigung. Zusammenhalt ist wichtig - über die Grenzen von Disziplinen und Verbänden hinweg.

  • Nur der Anfang......
    Schusswaffenkontrolle: Das Waffenregister ist nur ein Anfang - Politik | STERN.DE
    Na, da können wir ja gespannt sein, für die Zukunft. Wo sind eigentlich unsere Verbände, bei Verbreitung solchen Schwachsinns? Aber ich lass das lieber, ärgere mich sonst wieder. Eigentlich sollte man sich überhaupt nichts mehr antun, was das Thema betrifft. Ändern werden wir nix mehr.
    Dies hier schrieb ich in einem anderen Forum:

    Damit sollte eigentlich alles gesagt sein. Moment. Letztens hab ich auch einer, die gegen den Schießsport im gesamten wetterte und auch die häusliche Verwahrung hinterfragte, an den Kopf geworfen, was den nun wäre, wenn ich nicht nur so´n "böser" Sportschütze wäre, sondern auch noch Jäger, Sammler und BüMa. Was für Waffen müssten dann wie und wo verwahrt werden. Keine Reaktion. "Und, man wird es nicht glauben, Büma´s dürfen Waffen herstellen. Im Grunde aus dem "Nichts". Aus einem Stück Stahl." Da wär sie mir fast rot angelaufen.

    Martin

  • So geht die Piratenpartei mit dem Thema um

    AG Waffenrecht/Papiere/Nationales Waffenregister – Piratenwiki

    Hi Wilhelm,

    es wäre schön, wenn die Piratenpartei so mit dem Thema umgehen würde. Leider ist das bisher noch eine Mindermeinung der AG Waffenrecht, die einen echt schweren Stand innerhalb der Partei hat.

    Heute gab es einen Mumble-Abend in Bezug auf Lobbyismus. Dort wurde definiert, dass die AG keine Lobby-AG ist. Jetzt müssen wir den Rest der PP-Mitglieder noch überzeugen, dass unsere Minimalforderungen liberale Forderungen sind, die die PP vertreten könnten.

    frank17

    Danke - das war auf meinem Mist gewachsen, was dir gefiel;)

  • Wo sind eigentlich unsere Verbände, bei Verbreitung solchen Schwachsinns?


    Tja, wie man auch nebenan im Beitrag zum NWR wiedermal nachlesen kann, finden unsere Verbandsoberen, zumindest ein Teil von ihnen, dieses Register ja scheinbar auch ganz toll bzw. können auch damit (wiedermal) gut leben. Und die ganz 'Weitsichtigen" basteln ja auch schon ganz fleißig weiter in Richtung waffenlosen Zielsport.

    Zitate aus dem Artikel:

    Auch Jäger und Sportschützen äußerten Zustimmung.

    „Wer unseren Sport ausüben will, muss mit Kontrolle leben“, sagte auch Roland Müller, Geschäftsführer des Brandenburgischen Schützenbundes.

    Auch der Landesjagdverband akzeptiert die Registrierung. „Wir Jäger sind legale Waffenbesitzer und haben nichts zu verbergen“, sagte Geschäftsführer Bernd Möller.


    @Katja

    Auch das Argument, wonach mit dem NWR zukünftig die Möglichkeit besteht, den Weg einer Schusswaffe bis zurück zum Hersteller verfolgen zu können, ist nur ein Scheinargument. Nicht nur wegen der bekannten lustigen Einträge wie Gartenflinte und Schießgewehr. Da wurde im Laufe der Jahrzehnte inzwischen soviel Müll gesammelt und eingetragen, dass bei der Rückverfolgung über mehrere Besitzer über Jahrzehnte garantiert viele Wege direkt ins Nirvana führen. Das funktioniert selbst bei einer Anschütz 1813 nicht immer und schon gar nicht, wenn es auch nicht gewollt ist. BTDT. Von den ganzen Ordonanzwaffen und der Vielfalt der damals üblichen Numerierung und den daraus resultierenden Dubletten will ich erst gar nicht sprechen.

    Und wenn es ganz dumm laufen sollte, hier ein Zahlendreher, da ein Zahlendreher, und schon ist man durch diesen Mist auf einmal ein Verdächtiger. Und wir wissen ja inzwischen alle, wer dann zu Besuch kommen könnte, unangemeldet morgens um Fünf. ?(


    Mit leicht frustriertem Schützengruß

    Frank

  • Hallo Freunde,

    der von Martin aka P.O.Ackley weiter oben verlinkte Beitrag

    http://www.stern.de/politik/deutschland/schusswaffenkontrolle-das-waffenregister-ist-nur-ein-anfang-1928845.html#utm_source=sternde&utm_medium=zhp&utm_campaign=politik&utm_content=snippet-links

    ist so ziemlich mit das übelste Machwerk, welches ich in letzter Zeit so zum Thema lesen musste.

    Ich bin mir auch ziemlich sicher, der Verfasser schreibt an etlichen Stellen bewusst die Unwahrheit, um seiner Meinung und der aus seiner Sicht vermeintlich 'guten Sache' mehr Aussagekraft zu geben. Die Sache mit den Vermischen der Zahlen im Zusammenhang mit den Straftaten geht in die gleiche Richtung. Dieser, mit Verlaub, Schmierfink, hat dabei sogar noch die Chuzpe, sein Machwerk eine Analyse zu nennen. Zwei Minuten Recherche sollten dabei auch jedem Dorfschreiber genügen, um zu erkennen, dass etliche Aussagen bezüglich WaffG so schlicht falsch sind.

    Die Kommentarfunktion hat man wohl aus gutem Grund auch erst gar nicht freigeschaltet.

    Es scheint allerdings wohl heutzutage keine wirkliche Möglichkeit zu geben, gegen solche Lügenwerke vorzugehen und eine Beschwerde bei der Redaktion kann man sich wohl auch schenken. Eine Stellungnahme unserer Verbände insbesondere zu den ganzen Falschaussagen bezüglich WaffG würde ich aber schon begrüßen und vielleicht hilft ja auch eine Beschwerde beim Presserat.

    Zumindest nach meiner möglicherweise etwas altmodischen Sichtweise können solche Lügenwerke kein Maßstab für einen auch nur ansatzweise ethisch vertretbaren Journalismus sein.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Analyse ist scheinbar ein anderes Wort für Meinung. Was man dagegen machen kann? Seine eigene Meinung beitragen. Und wenn nicht dort - Kommentarfunktion ist abgeschaltet - dann halt woanders. Ich finde die Argumentation allerdings sehr dürftig, da heißt's beispielweise „Und die Polizei kann nur unter gewaltiger Mühe herausfinden, woher die bei Verbrechen benutzen Waffen stammen, welchen "Lebensweg" sie hinter sich haben, wenn sie von Besitzer zu Besitzer wanderten. Sage und schreibe 551 Behörden und Registrierstellen sind bundesweit für die Dokumentation des Waffenbesitzes zuständig. Will die Polizei in diesem bürokratischen Gestrüpp Auskünfte erlangn, dauert es aktuell drei bis vier Monate, bis eine Antwort vorliegt. Elektronisch ist da nichts zu machen, da es ein gemeinsames Netz der Waffenbehörden bisher nicht gab. Zuweilen wurden die Waffenunterlagen noch in vergilbten Aktenordnern verwahrt.“, als ob es irgendeinen Unterschied macht ob eine legale Waffe, und nur die werden vom Waffenregister erfasst, von Hersteller A hergestellt, vom Händler B verkauft, vom Schützen C gekauft, vom Schützen C verkauft, vom Schützen D gekauft, etc. wurde, viel interessaner wären solche Wege doch eigentlich bei illegalen Waffen, doch da scheint man sich nicht so arg dafür zu interessieren.

    Ein einheitliches Register ist eigentlich nicht problematisch, es hilft ggf. Kosten zu senken und den ganzen Ablauf zu vereinfachen, aber entscheidend ist immer wer unter welchen Voraussetzungen darauf Zugriff erhält und da ist der beste Datenschutz halt immer die Daten gar nicht erst zu erheben. Die „Analyse“ befasst sich aber gar nicht so sehr mit einem Waffenregister, sondern mit grundsätzlichen Fragen zu Waffenbesitz und Waffenaufbwahrung, wobei man da - meiner Meinung nach - generell den falschen Weg geht, man kann regeln und regeln, zentrale Aufbewahrung oder häufige Überprüfungen, entscheidend ist allerdings, dass sich Waffenbesitzer ihrer Verantwortung stets bewusst sind und entsprechend handeln. Das erreicht man nicht durch Verbote, sondern indem man ihnen, nach entsprechenden Prüfungen, umfangreiches Vertrauen entgegenbringt. Selbst die tollste Verbotskulisse lässt trotzdem noch scheunentorgroße Lücken.

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
    average minds discuss events;
    small minds discuss people.“

  • @ Geronimo,

    gut geschrieben und volle Zustimmung.
    Im Grunde ist ja ein zentrales Waffenregister nichts dramatisches. Wenn die richtigen Personen nur Zugriff haben. Und nicht, wie es schon Vorschläge gab, Sozialarbeiter, Schulämter oder solches Zeugs. Auch muss über die Sicherheit der Daten Klarheit bestehen und vorallem mit Augenmaß gehandelt werden. Nicht, weil der Betreffende Sportschütze ist, dies jedesmal einen SEK-Einsatz auslöst. :cursing:
    Nein, mir geht es um die Art und Weise, wie seit W. mit dem Waffenregister geworben wird. Auch, wie damals "behauptet" wurde, die "Waffenlobby" hätte jahrelang dieses blockiert. Es ist nicht die Schuld der Waffenbesitzer, wenn der Staatsapparat nicht "fähig" war und ist, bestimmte Daten ordentlich zu speichern und zu vernetzten. Auch geht es mir darum, dass wir anscheinend eine solch große Gefahr für die öffentliche Sicherheit wären, dass man uns nur mit solch einem Register in "Schach" halten kann. Auch, dass W. mit sowas verhindert worden wäre. Absoluter Blödsinn!
    Was mir fehlt, ist die Unvoreingenommenheit der Politik. Vorallem in den großen "Volksparteien". Das die Grünen hier total Ideologisch verblendet sind, ist klar. Eine Partie, die neben ihrer Meinung keine andere zulässt. Und alle anderen neben ihnen auf dem "Holzweg" sind, egal zu welchem politischen Thema, scheidet für mich als Diskussionspartner eh aus. Genauso wie die Kommunisten. Ich meine, die Grünen repräsentieren etwa 10%-15% der Wahlbeteiligten und die meinen, sie wären der Nabel der Welt. Nein. Politiker einer Regierungspartei müssen für alle Bundesbürger und deren Belange eine unvoreingenommene Politik mit Augenmaß betreibe. Seltsamerweise hatte der damalige Innenminister Schily, von dem ich eigentlich kein Fan bin, ein gewisses Augenmaß, beim Thema legaler Waffenbesitz. Heute sind wir alle nur noch der Feind. Bewaffnete Irre, die dem Schießsport verfallen sind und "geheilt" werden müssten. Gerade lief wieder irgendeine Doku zum US Waffenbesitz. Am Ende kommentierte der Reporter die Anwesenheit von Kindern bei Schießveranstaltungen damit: "...hier werden die Waffennarren der Zukunft herangezüchtet...". Dies sagt eigentlich alles aus. Jeder der sich auch nur annähernd für Schießsport oder Waffen interessiert, ist ein Waffennarr. Im Grunde wird ja schon der gesamte Stand der Büchsenmacher und alle die, die in diesem Handwerk arbeiten, in Frage gestellt.
    Ich persönlich habe leider etwas resigniert. Auch, wenn ich noch einiges an neuer Ausrüstung und auch Schußwaffen angeschafft habe. Gerade ist ne alte Block-Scheibenbüchse reingeschneit. Und beispielsweise habe ich immer noch keine KK-Sportpistole. Bin da aber drann. :D
    Aber ich schreibe seit einem Jahr keine Mails mehr und keine Briefe mehr, an Politiker oder Medien. Von allem was ich geschrieben habe, habe ich bis heute keine Antwort bekommen. Das ist so. Nur wieder ein "narrischer" Waffenbesitzer, der einen nervt oder meint, er habe ein "Recht".
    Und ja, ich sehe auch einen "waffenlosen" Sport in naher Zukunft. Aber ohne mich dann. Und auch wenn es bestimmte nicht gerne hören. Ich bin stolz darauf, was ich kann und weiß. Denn auch wenn man mir meine Schußwaffen und somit auch mein aktives Hobby irgendwann nehmen wird, mein Wissen, mein Können zu all diesem Thema, werden mir auch diese Gutmenschen nicht nehmen können. Und ich werde mein Wissen auch an meinen Sohn weiter geben. Wenn es ihn denn interessiert.
    Die Tendenzen vorallem im DSB kenne ich. Habe genug im Verein, die auch denken, auf den GK-Schießport kann man gut verzichten. Auch sind natürlich solche neue "Machwerke" wie die neuen Schießstandvorschriften von diesem Jahr voll und ganz nach deren Geschmack. GK ist einfach zu teuer und viele alte Stände verschwinden dann einfach.
    Die Salamitaktik seit 1971 zahlt sich langsam aus. Da braucht es keine Rot/Grünen Verbotsfantasien. Geben schon heute viele auf, weil sie auf Verwahrkontrollen, Waffenregister, genehmigte Schießordnungen und was auch immer keinen Bock mehr haben. Man ging aus Spaß an der Freude zum Schießen, nicht wegen einem tieferen Sinn, den einem Gesetzgeber und Verbände aufsetzen wollen.
    Das beste was man noch machen kann, in Zukunft, ist diese Idee mit der zentralen Lagerung. Das kostet uns dann noch mal ne Stange Geld, viel Geld, viele, vorallem GK-Disziplinen und Veranstaltungen wären nicht mehr durchführbar. Und ich denke das auf einen Schlag 75% der "verhassten" GK-Fraktion aufhören würden. Der Rest wird dann irgendwann auch aus finanziellen Gründen die Segel streichen. Und sowas wie mit einen Waffensteuer ist auch clever, muss man schon sagen. Ein Verbot nur für Sportschützen würde ja die "Sammler" und vorallem Jäger nicht treffen . Sowas aber schon. Und wie friedlich es dann bei uns wäre......

    Martin

  • "Das nationale Waffenregister"- Kurzbeitrag von Dr. jur. Robert E. Heller und Holger Soschinka

    zusammenfassender Eindruck über den Artikel: sachliche Aufbereitung des Themas ohne ideologische Botschaften, weder explizit noch zwischen den Zeilen. Dazu Hinweise auf die Anforderungen zum Datenschutz, die erforderliche IT-Sicherheit sowie die restriktiv zu handhabende Zugriffskontrolle.

    Auch die Rechte der Betroffenen werden beleuchtet, speziell das Auskunftsrecht gem. BDSG. Es wird ausdrücklich empfohlen, die eigenen Daten abzufragen, um fehlerhaft ermittelten Daten und deren ggf. negativen Begleiterscheinungen entgegen zu wirken.

    Zitat

    Dem Betroffenen ist zu empfehlen, nach dem 1. 1. 2013 einen Auszug der ihn betreffenden gespeicherten Daten aus dem NWR anzufordern. Stellt er Abweichungen zu den Eintragungen in seinen WBK fest, sollte er die örtliche und gegenüber dem NWR verantwortliche Waffenbehörde schriftlich darauf hinweisen und schriftliche Nachricht über die Korrektur durch einen korrigierten Auszug aus dem NWR beantragen. Damit vermeidet er z. B. Fehleinschätzungen bei Kontrollen durch die örtlichen Behörden.


    Die Auskunft ist unentgeltlich, der Antrag muss gem. § 19 II NWRG Angaben zur antragstellenden Person enthalten (Familienname, Vornamen, Anschrift und Tag, Ort und Staat der Geburt).

    Jede Schießsport-Disziplin hat ihre Existenzberechtigung. Zusammenhalt ist wichtig - über die Grenzen von Disziplinen und Verbänden hinweg.

  • Ein einheitliches Register ist eigentlich nicht problematisch, es hilft ggf. Kosten zu senken und den ganzen Ablauf zu vereinfachen, aber entscheidend ist immer wer unter welchen Voraussetzungen darauf Zugriff erhält und da ist der beste Datenschutz halt immer die Daten gar nicht erst zu erheben.

    Schön wäre es.

    Die Arbeit der 550 Waffenbehörden wird nicht weniger. Sie spiegeln lediglich die Daten ans NWR. Und dort werden 20 Mitarbeiter zusätzlich beschäftigt. Die Einrichtung kostet ca. 2 Mio. Euro, für die jährliche Wartung werden 1 Mio. Euro erwartet.

    350.000 Menschen haben Zugriff, es gibt automatische Datenabfragemöglichkeiten. Dort stehen Wohnadressen und Tresorarten drin. Künftig sollen noch Fotos folgen. (Vom Besitzer? Waffe? Tresor?) Florida nennt das Einkaufsliste für Diebe. Und genauso betitel ich dies auch. Die Sammler sind völlig konfus. Wussten bisher zwar die lokalen Behörden, dass sie EWB sind, könnten jetzt 350.000 Leute nach ihrer wertvollen Waffe suchen. Denn wer kontrolliert die Kontrolleure? Die Daten auf den Bank-CDs aus der Schweiz waren ja auch angeblich sicher.

    Es gab aber auch zwei gute Artikel zum NWR:

    http://web.de/magazine/nachr….html#.A1000107
    (Die Autorin hatte mich vor einigen Wochen generell zu Waffenbesitz & Co interviewt und ich habe ihr einen Haufen Infos und Links gegeben).

    http://www1.wdr.de/themen/politik/waffenregister100.html
    (Göpper vom FWR warnt vor Risiken einer großen Waffen-Datensammlung - womit er zu 100% Recht hat).

    Hätten die Verbände sich nur einmal wirklich mit dem NWR auseinandergesetzt, würden sie nicht so einen Blödsinn erzählen. Das gleiche gilt übrigens für die Politiker und die Gewerkschaften der Polizei. Ein Sicherheitsgewinn gibt das NWR nicht und dafür war es von der EU auch nicht geplant gewesen:

    Pro und Kontra zum NWR


    @ frank17

    Jeder sollte diese Anfrage ans BVA im Januar stellen. Dies schlägt auch RA Jede vor: http://deutscheswaffenrecht.de/zentrales-waffenregister/

  • Gibt es wirklich 10 Mio. Waffen in Deutschland?
    Wie es aussieht nein.

    Ich meine, sieben Millionen gemeldete Waffen sind zu viel, ...
    Scheinbar gute Intuition, auch diese Zahl war wohl deutlich zu hoch.

    Die Deutschen haben rund 5,5 Millionen Waffen im Privatbesitz. Legale Besitzer gibt es aber nur 1,4 Millionen. Diese Zahlen sind ab Januar im Nationalen Waffenregister zugänglich. Für die Behörden ist das Ergebnis überraschend.
    Wer ist jetzt "die Behörden", in welcher Bedeutung wird hier "überraschend" verwendet?

    Zitat

    Das sind vor allem scharfe Schusswaffen, aber auch bestimmte Schreckschuss-, Luftdruck- oder Gaswaffen, die eine relativ hohe Geschossenergie erzeugen oder kein spezielles amtliches Prüfsiegel tragen.


    Das Verhältnis zwischen scharfen und "aber auch"-Schusswaffen würde mich jetzt noch interessieren.

    Jede Schießsport-Disziplin hat ihre Existenzberechtigung. Zusammenhalt ist wichtig - über die Grenzen von Disziplinen und Verbänden hinweg.

  • Die "niedrigeren" Zahlen sind im Grunde schon seit zwei Jahren bekannt. Schon damals haben die Landeskriminalämter und das BKA bei den einzelnen Behörden angefragt um genauere Zahlen zu erfassen. Schon damals waren es 6,4 Mio. Nicht die immer und immer wieder gebetsmühlenartig wiederholten 10 Mio. Oder gar die letztens wieder vom BW-Innenminister genannten 17 Mio. registrierten Waffen. Das klingt populistisch einfach besser, als "nur" 5,5 Mio und 1,4 Mio. Besitzer. Und wenn man die Wahlberechtigten als Grundlage nimmt, hat plötzlich nurnoch jeder 11. Deutsche eine legale Schußwaffe. So erschließen sich mir "Vergleiche" mit US-Verhältnissen nicht mal annähernd. Da man schon 1971 von 17 Mio. illegalen ausging, die Zahl in den letzten 40 Jahren bestimmt nicht geringer wurde, kann man hier von sicherlich 20 Mio. Plus ausgehen. Das nun nebenbei. Anfang des Jahres korregierte man die 6,4 auf 5,7 Mio und man glaubt es kaum, es sind nun nurnoch 5,5 Mio. Die sinkenden Zahlen in letzter Zeit liegen klar an den vielen Altbesitzern, denen man ihre Waffen madig machte, genauso wie unzähliche Altschützen. Wo hier ein signifikanter Sicherheitsgewinn ist, erschließt sich mir eh nicht. Diese Waffen tauchen in keinerlei Statistiken auf.
    Aber die Zahl wird sicher in den nächsten Jahren noch sinken, genauso auch die Zahl der Besitzer. Und Dank den Grünen und IANSA werden wir dann in zwei, drei Jahren in der "heilen" Welt angekommen sein.
    Ich frage mich aber noch etwas, ob die "geringere" Zahl der Besitzer nicht eher schlecht ist, da so eine "Sinnhaftigkeit" des Waffenbesitzes für die "Allgemeinheit" immer mehr in Frage gestellt werden kann. Wenn´s nurnoch etwa 2,5% der Wahlberechtigten ausüben, kann man gut auf die paar "Spinner" verzichten......
    Auch frage ich mich so, wo hier die so hochverhasste "Waffenlobby" ist.


    Martin

    Einmal editiert, zuletzt von P.O.Ackley (29. Dezember 2012 um 13:50)