Hallo,
bezüglich Auslegung der Sportordnung des DSB, Stand 01.01.2011 habe ich eine Fachfrage.
In der Sportordnung des DSB von 2008 steht unter Punkt
9.1.1.1 und 9.1.9 in Alter Fassung:
Schäftung -
Unterlegkeile dürfen nicht länger als die ursprüngliche Schäftung (Vorderschaft)
sein
- Stopper,
Ausfräsungen usw. sowie rutschhemmende Materialien am Schaft sind nicht
gestattet.
- Die
Auflagebreite darf maximal 60 mm betragen
-
Handstützen dürfen nicht verwendet werden.
Auflagen - Die
Auflagen dürfen nur aus Rundmaterial mit maximal 50 mm Durchmesser und einer
Länge von mindestens 100 mm bestehen.
-
Diese Rohre dürfen mit glattem, nicht rutschhemmendem Material verkleidet sein.
-
Die Verwendung eigener Auflagen ist nur dann gestattet, wenn der Veranstalter
keine
[font='"'] zur
Verfügung stellt.[/font]
In der Sportordnung des DSB mit Änderung zum
01.01.2011 steht unter Punkt 9 in Neuer Fassung:
Auflage 9.0.6.1- Die Auflagen
dürfen nur aus Rundmaterial mit maximal 50 mm Durchmesser und einer
Länge von mindestens 100 mm bestehen.
- Die
Auflagen dürfen mit glattem, Material verkleidet sein.
-
Die Verwendung eigener Auflagen ist nur dann gestattet, wenn der Veranstalter
keine
zur
Verfügung stellt.
Schäftung 9.10.1.1
-
Unterlegkeile dürfen nicht länger als die ursprüngliche Schäftung (Vorderschaft)
sein
[font='"']- Stopper,
Ausfräsungen usw.am Schaft sind nicht gestattet.[/font]
[font='"'] - Die Auflagebreite darf maximal 60 mm
betragen
[/font]
Weitere Hinweise auf rutschhemmende Materialien an
der Schäftung sind in der gültigen Sportordnung nicht zu finden.
Frage nun: Sind rutschhemmende Materialien an der Schäftung erlaubt bzw. anzubringen?
Gruß Norddeutscher