Sportordnung DSB

  • Hallo,

    bezüglich Auslegung der Sportordnung des DSB, Stand 01.01.2011 habe ich eine Fachfrage.

    In der Sportordnung des DSB von 2008 steht unter Punkt
    9.1.1.1 und 9.1.9 in Alter Fassung:


    Schäftung -
    Unterlegkeile dürfen nicht länger als die ursprüngliche Schäftung (Vorderschaft)
    sein


    - Stopper,
    Ausfräsungen usw. sowie rutschhemmende Materialien am Schaft sind nicht


    gestattet.


    - Die
    Auflagebreite darf maximal 60 mm betragen


    -
    Handstützen dürfen nicht verwendet werden.


    Auflagen - Die
    Auflagen dürfen nur aus Rundmaterial mit maximal 50 mm Durchmesser und einer


    Länge von mindestens 100 mm bestehen.


    -
    Diese Rohre dürfen mit glattem, nicht rutschhemmendem Material verkleidet sein.


    -
    Die Verwendung eigener Auflagen ist nur dann gestattet, wenn der Veranstalter
    keine


    [font='&quot'] zur
    Verfügung stellt.[/font]


    In der Sportordnung des DSB mit Änderung zum
    01.01.2011 steht unter Punkt 9 in Neuer Fassung:


    Auflage 9.0.6.1- Die Auflagen
    dürfen nur aus Rundmaterial mit maximal 50 mm Durchmesser und einer


    Länge von mindestens 100 mm bestehen.


    - Die
    Auflagen dürfen mit glattem, Material verkleidet sein.


    -
    Die Verwendung eigener Auflagen ist nur dann gestattet, wenn der Veranstalter
    keine


    zur
    Verfügung stellt.


    Schäftung 9.10.1.1


    -
    Unterlegkeile dürfen nicht länger als die ursprüngliche Schäftung (Vorderschaft)
    sein


    [font='&quot']- Stopper,
    Ausfräsungen usw.am Schaft sind nicht gestattet.[/font]
    [font='&quot'] - Die Auflagebreite darf maximal 60 mm
    betragen

    [/font]

    Weitere Hinweise auf rutschhemmende Materialien an
    der Schäftung sind in der gültigen Sportordnung nicht zu finden.


    Frage nun: Sind rutschhemmende Materialien an der Schäftung erlaubt bzw. anzubringen?


    Gruß Norddeutscher

  • Da gebe ich dir recht, fehlen noch ein paar Jahre :)

    Betrifft mehr die ältere Generation bei uns im Verein. Derjenige möchte an der Landesmeisterschaft Luftgewehr und KK- Sportgewehr Standauflage starten. Er fragte nach diesem Problem. Und da ja hier Fachkompetenz aufeinander trifft, habe ich diese Problematik hier gepostet.

    Gibt es denn eine Regelnummer die dieses eindeutig reklementiert?

  • Rutschhemmendes Material darf nicht angebracht werden, weil es einen Wettbewerbsvorteil mit sich bringen würde und diejenigen, die es nicht haben benachteiligt.

    Eine ähnliche Problematik gab es vor einigen Jahren bei den Federbockschützen. International darf die Oberseite des Federbocks mit rutschhemmendem Material (z.B. Handschuhoberflächenmaterial) beklebt werden. National darf aber nur nicht rutschhemmendes Material wie Moosgummi verwendet werden, damit der Schaft nicht verkratzt wird.