Startverbot durch Hausverbot

  • Harte Worte

    Nachdem im Editorial der Bayerischen Schützenzeitung „August 2011“ vom 1. Landesschützenmeister Wolfgang Kink – zu Recht – die Abberufung eines Gauschützenmeisters sowie die Aberkennung von hohen Auszeichnungen wegen dessen vorsätzlicher Nichtmeldung „einer größeren Zahl von Mitgliedern an den BSSB" beschrieben wurde, erklärt der Landesschützenmeister ein Verbot der Präsentation der Organisation „Pro-legale“ auf dem Gelände der Olympia-Schießanlage. „Wer gegen dieses Verbot – z.B. während der Deutschen Meisterschaft, die dieser Tage beginnt – verstößt, muss mit einem Hausverbot und dem sofortigen Verweis vom Gelände rechnen. Damit ist zwangsläufig ein Startverbot verbunden.“

    Ich bin kein Jurist. Jedoch habe ich Zweifel, dass bei freier Meinungsäußerung, z. B. auch durch einen Aufkleber "Pro-legale" am Gewehrkoffer – dies zu einem Startverbot auf der DM führen kann.

  • Ich denke nicht, dass ein Aufkleber allein hier den Ausschlag geben kann. Es geht wohl eher um Flyer verteilen, Leute gezielt ansprechen und für die Ziele von "pro legal" gewinnen zu wollen.

    Ob nun pro legal etwas gutes oder schlechtes ist, bleibt dahingestellt. Das haben wir schon ausführlich diskutiert und müssen es hier wohl nicht mehr neu aufrollen. Festzuhalten ist hier, dass der BSSB einen anderen Weg als pro legal gehen will, nämlich Dialog statt Konfrontation, nicht Politiker unter Druck setzen und sie verärgern, sondern lieber die Politiker als Partner zu gewinnen. Dass dies auch ein guter Weg sein kann, sieht man an den bayerischen Politikern wie Dobrinth, Seehofer, Ramsauer oder Hermann, die alle hinter dem Schützensport in Bayern stehen.

    Im übrigen ist die Olympiaschießanlage Eigentum des BSSBs und dort kann dieser auch eigene Verhaltensregeln definieren. Ein Hausverbot ist hier somit möglich. Leider kann man auch an keinen Stand treten, wenn man für das Gelände Hausverbot erhalten hat. Dies wäre meine Ansicht. Vielleicht kann Carcano als Fachmann verlässliche Infos liefern.

    Mit bestem Schützengruß aus Niederbayern

    dingo

  • Hallo Michael Kuhn,

    eine vorherrschende Meinung gibt es hier aus meiner Sicht nicht, höchstens einen Konsens, dass die Art, wie z. Bsp. BBF an die meisten Sachen ran geht, der Sache nicht dienlich ist.

    Ich finde es nicht richtig, dass der BSSB und leider auch der DSB sich genötigt sieht, sich von einer Organisation wie prolegal distanzieren zu müssen. Man sollte immer berücksichtigen, dass, wenn auch unterschiedliche Wege gegangen werden, hier doch klar gemeinsame Interessen und Ziele verfolgt werden.

    Für dingos Thesen bezüglich der angeblich zu aggressiven Vorgehensweise kann ich so auch keine Belege finden. Ich glaube, hier wird der Fehler begangen, irgendwelche zum Teil wirklich fragwürdigen Äußerungen in den Foren von vermeintlichen Bekennern mit der offiziellen Sichtweise und den offiziellen Äußerungen und der Vorgehensweise von prolegal gleichzusetzen. Und mit den Politikern in Bayern wäre ich auch etwas vorsichtiger. Die meisten dort sind nämlich mittlerweile auch recht geschmeidig, um es mal vorsichtig auszudrücken.

    Leider merken immer noch viele Schützen nicht, dass wir uns durch die ganzen Distanzierungen und das Klein-Klein-Denken nur weiter schwächen und unsere Gegner (ja, die gibt es) nur weiter stärken.

    Leider hat aber auch jemand wie BBF in den letzten Monaten hier alles daran gesetzt, die Gräben weiter zu vertiefen. Dafür habe ich überhaupt kein Verständnis. Aber für diese Maßnahme des BSSB habe ich auch kein Verständnis.

    Wie gesagt, ich sehe hier keine einheitliche vorherrschende Meinung. Daher solltet wir das Thema hier auch diskutieren können und daher würde ich auch einen Beitrag von Dir hier begrüßen.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank

  • Zitat

    Harte Worte

    Nachdem im Editorial der Bayerischen Schützenzeitung „August 2011“ vom 1. Landesschützenmeister Wolfgang Kink – zu Recht – die Abberufung eines Gauschützenmeisters sowie die Aberkennung von hohen Auszeichnungen wegen dessen vorsätzlicher Nichtmeldung „einer größeren Zahl von Mitgliedern an den BSSB" beschrieben wurde, ....

    Was hat die NIchtmeldung von Mitgliedern an den Verband...


    Zitat

    ...erklärt der Landesschützenmeister ein Verbot der Präsentation der Organisation „Pro-legale“ auf dem Gelände der Olympia-Schießanlage. „Wer gegen dieses Verbot – z.B. während der Deutschen Meisterschaft, die dieser Tage beginnt – verstößt, muss mit einem Hausverbot und dem sofortigen Verweis vom Gelände rechnen. Damit ist zwangsläufig ein Startverbot verbunden.“

    ... mit einem Verbot und potentiellen Hausverbot durch PL Werbung zu tun?

    Auch wenn es wohld er falsche weg ist, aber vieleicht sollten aus Protest gegen diese Haltung des Verbandes, alle PL Mitglieder, die an der DM teilnehmen, ihre Teilnahme absagen.......

    Sicherlich hat der BSSB das Hausrecht, ist aber nicht der Veranstalter, sondern das ist ja der DSB.
    Wie steht also der DSB dazu, dass ein Landesverband solche Drohungen gegenüber Teilnehmern ausspricht?

  • Hallo Dan More,
    die Nichtmeldung von Mitgliedern an den Verband und "Das Landesschützenmeisteramt hat daher diesen Organisationen ein Verbot der Präsentation auf dem Gelände der Olympia-Schießanlage erteilt" hat so nichts miteinander zu tun.

    Die Einleitung habe ich gewählt, um anzudeuten, dass der Anspruch auf "Zuverlässigkeit, Redlichkeit und Ehrlichkeit, die unser Schützenwesen stark gemacht haben" - das findet sich auch im Editorial-Text - sehr subjektiv ausfallen kann, wenn im folgenden Absatz "das Landesschützenmeisteramt" Verbote ausspricht und durch ein ausgesprochenes Hausverbot im Ergebnis Sportlern und Teilnehmern an einer Deutschen Meisterschaft die Startmöglichkeit nimmt.

    Gegenüber den angereisten Sportlern/innen wäre dies unfair, da sie im Zweifel davon nichts gewusst haben, als sie der Einladung zur DM-Teilnahme gefolgt sind. Ich nehme dabei an, dass es zu diesem Thema keinen Hinweis bei der Startbenachrichtigung gab- oder?

    Eine weitere Frage ist die nach einer Abstimmung mit dem Auftraggeber zur Durchführung der DM-Wettbewerbe in München, dem DSB. Entspringt das Verbot einer gemeinsamen Absprache mit dem DSB oder ist es mehr dem Alleingang des Landesschützenmeisteramts entsprungen?

  • Danke für die Aufklärung. Für mich hat es sich so gelesen, dass es etwas miteinander zu tun hätte.

    Nur verstehe ich nachwievor nicht, warum der BSSB solche Geschütze auffährt.
    Es gibt einige Schützen, die bei PL Mitglied sind und auch mal den ein oder anderen Flyer verteilen. Solche Veranstaltungen bieten sich dafür auch an.

    Diesen Teilnehmern aber ein Haus- und damit Startverbot zu erteilen, weil sie einen Flyer verteilen und für eine, in ihren Augen sinnvolle Organisation Werben, halte ich für vollkommen ungerechtfertigt.

  • Ich denke nicht, dass ein Aufkleber allein hier den Ausschlag geben kann. Es geht wohl eher um Flyer verteilen, Leute gezielt ansprechen und für die Ziele von "pro legal" gewinnen zu wollen.

    Ob nun pro legal etwas gutes oder schlechtes ist, bleibt dahingestellt. Das haben wir schon ausführlich diskutiert und müssen es hier wohl nicht mehr neu aufrollen. Festzuhalten ist hier, dass der BSSB einen anderen Weg als pro legal gehen will, nämlich Dialog statt Konfrontation, nicht Politiker unter Druck setzen und sie verärgern, sondern lieber die Politiker als Partner zu gewinnen. Dass dies auch ein guter Weg sein kann, sieht man an den bayerischen Politikern wie Dobrinth, Seehofer, Ramsauer oder Hermann, die alle hinter dem Schützensport in Bayern stehen.

    Im übrigen ist die Olympiaschießanlage Eigentum des BSSBs und dort kann dieser auch eigene Verhaltensregeln definieren. Ein Hausverbot ist hier somit möglich. Leider kann man auch an keinen Stand treten, wenn man für das Gelände Hausverbot erhalten hat. Dies wäre meine Ansicht. Vielleicht kann Carcano als Fachmann verlässliche Infos liefern.


    Über den Aufkleber oder Kappen und T-shirts sollte sich der BSSB äussern.

    Politiker unter Druck setzen und sie verärgern? Dialog statt Konfrontation? Politiker als Partner gewinnen.

    Wer hat Ihnen denn vermittelt, dass das eine getan und das andere unterlassen wird?

    Ein Hausverbot wäre dann möglich, wenn der BSSB das Hausrecht hätte. Hier ist das aber an den DSB durch die Vermietung/zur Verfügung Stellung abgetreten. Also ist das schon seltsam. Zudem ist es doch seltsam, dass hier Grundrechte wie die Meinungsfreiheit berührt sind.

  • Nur verstehe ich nach wie vor nicht, warum der BSSB solche Geschütze auffährt.

    Das ist doch nun wirklich nicht schwer zu verstehen der BSSB möchte im Auftrag des DSB keine Konkurrenz auf der eigenen Veranstaltung haben. Je weniger Informationen die schlafenden DSB Schützen erhalten um so besser für die Funktionäre.

    BBF

  • Ich kann dazu nur auf mein Statenment in einem anderen Thread hier verweisen.

    Auszug (gekürzt):

    Wenn liberal politisch interessierte Menschen ohne Waffenbesitz bereit sind, unsere freiheitlichen Rechte zu verteidigen, dann sollten doch politisch nicht eingrenzbare LWBs erst Recht der Meinung sein, dass dieses Recht ein Recht ist, das man verteidigen sollte.

    Und dazu gehören PL-Bashings leider nicht

    • Wenn PL so leise wäre wie unsere Verbände (DSB, DJV, FWR, VDB etc.), dann bräuchten wir sie nicht.
    • Wenn sie etwas lauter als unsere Verbände sind, dann hat PL bereits eine Existenzberechtigung.
    • Wenn PL dabei so sorgfältig mit ihrer Meinung umgehen, dass mir schon die Hutschnur platzt, dann scheinen sie sich den politischen Gepfogenheiten schon angenähert zu haben. (Wäre ich PL-Direktorin, dann wäre das, was PL bisher von sich gibt, zu seicht)


    Nachtrag zum BSSB: anscheinend hat die Allianz der Ehrenmitgliedschaft mit den bayerischen Jägern, Gebirgsschützen, Trachtenvereinen, Gebirgsjägern, Anglern und Steuerzahlen nur eines bewirt: Bayern ist Bayern und da lassen wir "koan rin"

    Ich hatte ja tatsächlich gehofft, dass die Allianzenbildung der Bayern über den eigenen "Topf" hinaus ihnen einen Blick "über den Tellerrand" zu andern Allianzen geöffnet hat. Dem scheint jedoch nicht so. Wer solche "Kinderkacke" verzapft, braucht keine Unterstützung.

    Ich habe aufgrund der bayrischen Allianzen öffentlich viel Lob versprüht und wurde dafür gerügt. Anscheinend hatten meine Kritiker Recht: Nicht die grenzenüberschreitende Allianz wurde angestrebt, sondern eine bayerische Abkapselung. Schade ;(

  • Ich hatte im Vorfeld mit der Sportleitung telefoniert, um sicherzustellen daß ich auch starten dürfe. Herr Kink hat mich in seinem Editorial schließlich auch als möglichen Kandidat für ein Haus/Startverbot angesprochen.

    Man sagte mir, ich dürfe gerne kommen, aber keinesfalls Pro-Legal-Material verteilen oder ein T-Shirt mit der Aussage "Kretschmann muß weg" oder "Achtung Sportschütze" tragen. Die Aussage Kinks würde sich nur auf aktive Werbung und Provokation beziehen, nicht aber auf Aufkleber etc., solange diese nur das Logo von Pro-Legal tragen.

  • Leider hat aber auch jemand wie BBF in den letzten Monaten hier alles daran gesetzt, die Gräben weiter zu vertiefen. Dafür habe ich überhaupt kein Verständnis. Aber für diese Maßnahme des BSSB habe ich auch kein Verständnis.

    Nur muss das noch lange nicht heißen die getroffene Entscheidung wäre ungeeignet oder überzogen. Nicht zuletzt durch unsere Erfahrungen der letzten Wochen oder Monate kann ich inzwischen gut nachvollziehen, dass Veranstalter und Standbetreiber nicht akzeptieren können, dass Wettkämpfe oder Meisterschaften als „Bühne“ für Interessensgruppen verwendet bzw. missbraucht werden. Der BSSB geht - davon einmal abgesehen - einen völlig anderen und ziemlich erfolgreichen Weg zur Kommunikation mit Öffentlichkeit, Politik und Medien.

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
    average minds discuss events;
    small minds discuss people.“

  • Die Aussage mit dem "Erfolg" ist falsch so.

    Ansonsten freilich kann man es schon so sehen wie Geronimo. Denn klar ist das Interesse als solches legitim und dient dem Sport; aber es ist nun einmal ein Politisches. Problematisch wäre es nur, wenn z.B. die FvLW oder das FWR einen Stand hätten, PL aber nicht.

    Carcano

  • Die Aussage mit dem "Erfolg" ist falsch so.

    Wirklich? In Bayern genießen Sportschützen durch die tolle Arbeit von Verbänden und Vereinen einen äußerst guten Ruf.

    Gerhard Seemüller

    „Great minds discuss ideas;
    average minds discuss events;
    small minds discuss people.“

  • Hallo Geronio,

    Nicht zuletzt durch unsere Erfahrungen der letzten Wochen oder Monate kann ich inzwischen gut nachvollziehen, dass Veranstalter und Standbetreiber nicht akzeptieren können, dass Wettkämpfe oder Meisterschaften als „Bühne“ für Interessensgruppen verwendet bzw. missbraucht werden.


    gab es denn überhaupt schon mal "Vorfälle" oder missbräuchliche Verhaltensweisen anlässlich der DM, welche diese schwammige und je nach Auslegung auch rechtlich fragwürdige Anordnung rechtfertigen könnten. Aus dem zugebenermaßen oft auch schrägen Äußerungen Einzelner in Foren auf das Verhalten bei Meisterschaften zu schließen, halte ich für zumindest fragwürdig.

    Wer schlau ist, sollte sich mit solchen Verboten lieber generell etwas zurückhalten. Wie man ja auch am Beispiel London sieht, kann so etwas auch leicht nach hinten losgehen, um es mal in der Sprache der Schützen auszudrücken.

    Abgesehen davon wirft diese "Anordnung", wie man ja hier auch lesen kann, etliche Fragen auf.

    Warum wurde dieser Hinweis nur in der Zeitung des BSSB veröffentlicht, auf welche nur ein kleiner Teil der Teilnehmer der DM und der Besucher Zugriff hat?

    Was wird überhaupt toleriert und was nicht? Aufkleber, Kappen und T-Shirts sind erlaubt und wenn ja, mit welchen Botschaften? Flyer nein? Warum wird dann das Verteilen von Flyern mit Werbung zumindest toleriert, teilweise auch von Produkten, die keinen Bezug zum Schießsport haben? Wie sieht es mit der Firma Armatix aus? Wie gesagt, ich kenne den Artikel in der BSSB-Zeitung überhaupt nicht.

    Nur mal ein Beispiel, hier bei uns läuft seit einigen Jahren eine schon etwas ältere und sehr sympathische Schützin mit einem recht großen "Airborne" und "We kill for peace" Aufnäher auf ihrer Schießjacke herum. Also nicht das Motiv des Warhol-Posters, sondern ein Abzeichen mit dem unvermeidlichen Totenkopf am Fallschirm von einer amerikanischen Fallschirmjäger- oder SOG-Einheit. Ist natürlich etwas fragwürdig, aber ihr persönlicher stiller Protest gegen die ganze Hetze der letzten Jahre. Verboten oder nicht?

    Wie verhält es sich überhaupt mit dem Hausrecht, wenn der DSB der Ausrichter der DM ist?

    Darf im Zweifelsfall das FWR einen Stand betreiben, prolegal aber nicht. Dürfte der DJV, der Deutsche Jagdschutz Verband, einen Stand betreiben? Oder die Bundeswehr?


    Kann mir überhaupt mal einer vernünftig - jetzt mal von Katjas Anmerkungen abgesehen- erklären, warum der BSSB und wohl auch DSB sich genötigt sieht, so massiv Front gegen prolegal zu machen? Ich blicke da nämlich nicht mehr durch. Sind da Sachen vorgefallen, von denen ich nichts weiß. Kann ich mir nicht wirklich vorstellen.


    Ach ja, ich bin (bisher) kein Mitglied bei prolegal. Das heißt für mich aber noch lange nicht, dass ich mich auch von denen distanzieren muss. Im Gegenteil, ich bin als Sportschütze auch Waffenbesitzer und damit auch von dem ganzen Mist betroffen, egal, ob ich das überhaupt will oder nicht.


    Mit bestem Schützengruß

    Frank


  • Das ist doch nun wirklich nicht schwer zu verstehen der BSSB möchte im Auftrag des DSB keine Konkurrenz auf der eigenen Veranstaltung haben. Je weniger Informationen die schlafenden DSB Schützen erhalten um so besser für die Funktionäre.

    BBF, was auch immer Du so rauchst, bitte wechsele die Sorte!

    Gestern standen wir am Abgrund. Heute sind wir einen Schritt weiter!

  • Die Anlage wird während der DM vom DSB benutzt. Dies schließt aber kein erteiltes Hausverbot durch den BSSB aus. Der Gesamtschießleiter, der während diesen zwei Wochen das Sagen hat ist der Bayerische Landessportleiter Gerhard Furnier. Ich denke mal nicht, dass er während dieser Zeit von den Weisungen seines Landesschützenmeisters abweicht, sondern sich an diese hält. Aus meiner Sicht kann deshalb das Hausverbot durchgezogen werden.