Denn es gibt eine Vielzahl von Schützenvereinen, die nicht oder nur teilweise dem NWDSB gemeldet sind und die Bezirke wissen davon. Jetzt haben Sie jedoch die Möglichkeit ganz legal ihre Sportschützen anzumelden oder ihre Anzahl legal zu mindern.
Wenn sie bisher nicht Mitglied im NWDSB waren hätten sie auch so schon die Möglichkeit gehabt, einen Schießsportverein zu gründen und mit diesem Mitglied zu werden. Solange dieser selbständig ist, hat der Verband keine Handhabe das zu unterbinden (außer es sprechen formale Gründe dagegen). Wir haben im Olympichen Bereich ein Monopol und MÜSSEN daher willige Vereine aufnehmen.
Mit Deinen Aussagen zur Satzung gehe nicht konform. Diese Vorgehensweise widerspricht m.E. nicht dem Vereinsrecht, da jeder ein Vielzahl von Ämtern innehaben kann.
Wenn diese Leute (Vorstandsmitglieder) "zufällig" in der Delegiertenversammlung des Schießsportvereins mit in den Vorstand gewählt werden, ist da sicher nichts gegen zu sagen, aber wenn in der Satzung (des Schießsportvereins) festgeschrieben ist, dass vier Mitglieder des "Vorstands des Hauptvereins" im Vorstand des Schießsportvereins sein MÜSSEN, dann dürfte das rechtlich nicht sauber sein. Aber wie du schon sagst: Es geht ja noch zum AG.