Schützenwesen im NWDSB

  • Denn es gibt eine Vielzahl von Schützenvereinen, die nicht oder nur teilweise dem NWDSB gemeldet sind und die Bezirke wissen davon. Jetzt haben Sie jedoch die Möglichkeit ganz legal ihre Sportschützen anzumelden oder ihre Anzahl legal zu mindern.

    Wenn sie bisher nicht Mitglied im NWDSB waren hätten sie auch so schon die Möglichkeit gehabt, einen Schießsportverein zu gründen und mit diesem Mitglied zu werden. Solange dieser selbständig ist, hat der Verband keine Handhabe das zu unterbinden (außer es sprechen formale Gründe dagegen). Wir haben im Olympichen Bereich ein Monopol und MÜSSEN daher willige Vereine aufnehmen.

    Mit Deinen Aussagen zur Satzung gehe nicht konform. Diese Vorgehensweise widerspricht m.E. nicht dem Vereinsrecht, da jeder ein Vielzahl von Ämtern innehaben kann.

    Wenn diese Leute (Vorstandsmitglieder) "zufällig" in der Delegiertenversammlung des Schießsportvereins mit in den Vorstand gewählt werden, ist da sicher nichts gegen zu sagen, aber wenn in der Satzung (des Schießsportvereins) festgeschrieben ist, dass vier Mitglieder des "Vorstands des Hauptvereins" im Vorstand des Schießsportvereins sein MÜSSEN, dann dürfte das rechtlich nicht sauber sein. Aber wie du schon sagst: Es geht ja noch zum AG. 8)

  • Also mein lieber NordWest, Du musst Dir keine Gedanken machen. Wegen der Vereinsgründung in Damme wird der NWDSB nicht ein einziges Mitglied verlieren. Im Gegenteil, er wird Mitglieder hinzu gewinnen. Das passt natürlich nicht in Dein Konzept, aber Damme ist nun mal einer der nicht organisierten Vereine im Bezirk Oldenburg. Scheinbar sitzen dort verantwortungsbewußte Leute im Vorstand, die erkannt haben, dass die bisherige Linie eben nicht der richtige Weg ist. Warum musst Du eigentlich einer positiven Nachricht sofort wieder einen negativen Anstrich geben. Jeder der sich in der Schützenlandschaft Nord-West einigermaßen auskennt, weiß, dass Du mit Deiner Aussage wieder einmal voll daneben liegst. Erst informieren, dann schwadronieren!

  • Zitat von BOL 4000: "aber Damme ist nun mal einer dernicht organisierten Vereine im Bezirk Oldenburg"
    In diesem Bezirk der bekanntlich dem NWDSB angehört, gibt es zahlreiche "unorganisierte" Vereine. Es ist weder dem Bezirk noch dem NWDSB bisher gelungen diese Vereine für eine Mitgliedschaft zu gewinnen. Im Zusammenhang mit den Auswirkungen des WaffG werden möglicherweise neue Vereine, in denen sich nur der Schießsport organisiert, den Dachverbänden beitreten. Im Gegenzug könnte es verstärkt zu Austritten kommen. Warten wir den Termin für die Mitgliedermeldungen am 15.11. - siehe § 12.9 der Satzung des NWDSB - ab.

  • Warten wir den Termin für die Mitgliedermeldungen am 15.11. - siehe § 12.9 der Satzung des NWDSB - ab

    Dieser Meldetermin ist unzweckmäßig und wird von den Bezirken i.d.R. nicht eingehalten, da die Verein 3 Monate vor dem 31.12. d.J. ein Kündigungsrecht haben. Also werden, wenn überhaupt nur Schätzungen gemeldet. Die tatsächlich Entrichtung der Mitgliedsbeiträge beziehen sich jedoch auf den 31.12. d.Vorjahres (§S12.8 der S. des NWDSB). Was durch die Bz jedoch so nicht tun. Da sie i.d.R. andere Termine für ihre Vereine festgelegt haben und nicht der der Satzung des NWDSB entspricht. Fazit: Alles durcheinander aber alle machen mit, irgendwie,aber nicht nach der Satzung des NWDSB.

    MfG Greenhorn

  • Zitat AxelA: "Vielleicht wird der NWDSB das mal mit dem Ausschluss der entsprechenden Mitglieder sanktionieren"
    Das wird nicht passieren, denn weniger Mitglieder bedeutet weniger Einnahmen. Wie will man dann das LLZ fertigstellen und unterhalten, und den NWDSB für die Zukunft gut aufstellen? "Ohne Moos nix los" :thumbdown:

  • an AxelA: ist mir schon klar. So klar, wie wenn sich die Verbandspolitik des NWDSB nichts ändert, d.h. man(n) nicht vom "aussitzen" abweicht, wird keine Besserung des Patienten NWDSB eintreten 8) Daran ändern auch Präsidentenbriefe nichts.

  • Ich muß Euch Recht geben! Dennoch muß man sich die Frage stellen, warum man sich eine Satzung gibt und sich nicht daran hält. Dann darf man sich nicht wundern, dass die Bz des NWDSB sich die Zahlunngen so zurecht legen, wie sie sie gebrauchen.
    Aber eine neue Satzung ist in Bearbeitung mal sehen was die Anlage Aufnahme so vorsieht.

    Anmerkung:

    Nach dem Urteil in der Sache NWDSB gegen Bz Bremerhaven- Wesermünde, müsste nun beim nächsten Delegiertentag des NWDSB ersteinmal die Entscheidung der Delegierten ( gegen die Aufnahme v. SSG´s)rückgängig gemacht werden, da sie unrechtmäßig war.

    Prost und fG

    Greenhorn


  • Anmerkung:

    Nach dem Urteil in der Sache NWDSB gegen Bz Bremerhaven- Wesermünde, müsste nun beim nächsten Delegiertentag des NWDSB ersteinmal die Entscheidung der Delegierten ( gegen die Aufnahme v. SSG´s)rückgängig gemacht werden, da sie unrechtmäßig war.

    Die Frage ist, worauf sich die Klage konkret bezog: Lag die ablehnende Entscheidung (des Vorstandes) für die Aufnahme der SSG vor dem Delegiertentag oder war sie ein Ausfluss der Entscheidung des Delegiertentags. Wenn letzteres der Fall, ist die Delegiertenentscheidung durch das Urteil aufgehoben und überstimmt. Der NWDSB hätte nur die Möglichkeit, im Wege der Berufung gegen das Urteil noch die Meinung seiner Delegierten durchzusetzen.
    Und selbst bei der ersten Variante bin ich am Zweifeln, ob es einen dezidierten Mitgliederbeschlusses Bedarf, um den Delegiertenbeschluss rückgängig zu machen. Bauchmäßig würde ich sagen: Eher nein! Denn der NWDSB (als Verband) wird durch das Urteil gebunden, der SSG die begehrte Mitgliedschaft zu gewähren. Dieser Gerichtsbeschluss steht über dem Mitgliederbeschluss und kann nur durch Berufung gegen das Urteil angefochten werden. Eine Nichtbefolgung des Urteilsspruch, selbst wenn die Delegierten weiterhin gegen die Mitgliedschaft der SSG wären, hätte sicher die Einleitung von Zwangsmaßnahmen und Strafgeldern durch die SSG zur Folge.
    Unrechtmäßige Beschlüsse müssen und dürfen nicht umgesetzt werden, wenn die Unrechtmäßigkeit feststeht. Ansonsten handelt man vorsätzlich (unrechtmäßig), was Regressforderungen gegen die handelnden Personen nach sich ziehen und auch andere rechtliche Folgen haben kann. Da bedarf es keiner formalen Rücknahme des rechtswidrigen Beschlusses !

  • Mit der grünen Schützenpost wurde die Urteilsbegründung des Verdener Landgerichts zur Klage des BSV Bremerhaven-Wesermünde zur Ausstellung von Wettkampfpässen für die SportschützenInnen in den zuvor vom BSV aufgenommenen Schießsportgemeinschaften Nordholz und Wesermünde abgegeben.

    • Es wurde bestätigt, dass die Aufnahme der zwei neuen Vereine durch den BSV wirksam ist und deren Vereinsmitglieder mittelbare Mitglieder des beklagten Landesverbandes NWDSB sind. Ein Ausschlussgrund ( „Tatsachen, die einen groben Verstoß gegen die allgemeinen Interessen des Schützenwesens“) konnte vom NWDSB in der Verhandlung nicht bewiesen werden. Das Gericht wies auch darauf hin , dass der NWDSB seine Mitglieder nicht auf Zwang verpflichten kann, die Entscheidungsfreiheit aus einem Verein auszutreten bei jedem Mitglied selbst liege, auf der anderen Seite auch keine Sanktionierungsmöglichkeit für die einmal ausgetreten Mitglieder eröffnet werden kann, indem einmal ausgetretenen Mitgliedern die erneute Mitgliedschaft in einem anderen Verein verweigert wird. „Es werden im Ergebnis keine Beitragspflichten umgangen, sondern der Beklagte hat nach Aufnahme der im Vergleich zu den früheren Vereinen kleinen Schießsportgemeinschaften nach den massenhaften Austritten eine reduzierte Anzahl weiterer beitragspflichtiger Mitglieder dazubekommen“
    • Die Klageanträge zur Ausstellung von Wettkampfpässen für die SSG-Mitglieder wurde vom Gericht mit der Begründung einer fehlenden Aktivlegitimation/Prozessführungsbefugnis des BSV abgelehnt. „Denn ein Anspruch auf Erteilung bzw. Änderung einer Wettkampferlaubnis ist von dem einzelnen Sportschützen selbst geltend zu machen, nicht aber von dem Kläger als Bezirksverband, in dem der Sportschütze über seinen Verein lediglich mittelbares Mitglied ist.“

    Ich bin gespannt, wie sich das Thema weiter entwickeln wird. Wird es Sportschützen/Innen geben, die jetzt gegen den NWDSB klagen: Entgangene Teilnahme an den sportlichen Wettbewerben der vergangenen Saison?

    Wird der NWDSB die nächst höhere gerichtlich Instanz anrufen, obwohl deutlich gemacht wurde, dass das Vorgehen der SSG und der einzelnen Schützen zwar kontrovers diskutiert wird, dies jedoch keine Umgehung der Beitragspflicht darstellt und damit juristisch zulässig ist?

    Soweit mir bekannt, hat der NWDSB die mehrfachen Vorschläge des BSV zu einer außergerichtlichen, gütlichen Regelung im Sinne der Sportschützen nicht angenommen. Das Urteil wird Konsequenzen haben.

    Für einige Bezirke und Vereine, die auf der letzten Delegiertentagung des NWDSB scheinbar noch geschlossen hinter dem NWDSB standen, sich zwischenzeitlich aber auch mit der Austrittsfrage beschäftigen, bzw. diese schon durch Austritt beantwortet haben, kommen unruhige Zeiten auf sie zu. Mir bleibt die Hoffnung, dass der Grund für die Austrittswelle, die Intransparenz und die Fehler bei der Planung und Durchführung der Baumaßnahmen zum LLZ endlich behoben und den Mitgliedern ein verlässliches, vollständiges Konzept und Zahlenwerk für die Zukunft vorgestellt wird.

  • Ich muss an dieser Stelle Wilhelm danken!

    Das Dir jetzt schon das Urteil vorliegt zeigt, dass die Führung des NWDSB immer noch nichts von Öffentlichkeitsarbeit versteht. Aber wie sollen sie auch. Nach dem Delegiertentag im April, einhergehend mit der Wiederwahl von Herrn Otten hatte ich vermutet, dass sich etwas entwickeln könnte. Aber ich muss leider feststellen, dass nichts passiert. Jetzt sollte eigentlich jeder der Otten-Getreuen merken, dass hier die Luft raus ist. Für mich steht fest, ein Wechsel ist notwenig. Problem ist aber, das die Bz-Präsidenten den armen Otten offen an die Mauer laufen lassen, augenscheinlich haben sie die NWDSB Akte für sich geschlossen.
    Nach meiner Auffassung gibt es z.Zt. aktuell drei Themen, die ohne Aufschub zu behandeln sind.
    1. LLZ
    2. SSG Urteil
    3. DSB Struktur ( Selbst Herr Kink (BSSB) hat in der letzten Ausgabe der Verbandszeitung, seinen Verband vorsichtig in die Richtung gebracht. Hochachtung an Herrn Kink. Ob es gelingt, warten wir ab, aber er hatte den Mut es anzusprechen!!)

    Was passiert bei uns? Gar nichts!

    MfG Greenhorn ;)

  • Hallo zusammen!

    Jetzt gehts in die Vollen. Ich habe heute von einem Schützenbruder folgenden Brief bekommen. Nach dem ich diesen gelesen habe, frage ich mich, was das NWDSB Präsidum raucht um auf solche Gedanken zu kommen. Jetzt wird der Krieg ausbrechen, da die Sportler, dass mit sich nicht machen lassen. Letztendlich gehören sie einem Verein des NWDSB an, auch wenn die Herren und Damen es nicht für richtig halten, hat ein Gericht entschieden. Da nun jeder Sportler(In) für sich gegen den NWDSB vorgehen muss, bedeutet das
    1. ca. 90 Anträge die nicht verlängert werden.
    2. ca 120 Anträge die wegen Zeitüberschreitung 2014 nicht genehmigt werden sollen.

    Naja, ich wünsche dem NWDSB viel Spaß bei der Bearbeitung.

    Achja, die Angaben der Pässe werden von den Bezirken für den NWDSB eingegeben. Malsehen, was der NWDSB sich jetzt einfallen läßt um das zu unterbinden. Vielleicht so wie im Bz Os, die keine Ausbildungen mehr machen dürfen. Fazit: Die Geschäftsstelle des NWDSB braucht Personal!

    Anmerkung: Ich kann mir persönlich nicht vorstellen, dass alle Mitglieder des Präsidiums damit einverstanden waren!Wenn ja, Alle weg und Neuanfang!! Regt Euch nicht auf, der Delitag in DH hat ja entschieden! Also müssen wir mit solchen Köpfen leben.

    MfG Greenhorn und viel Spaß beim lesen des Briefes! :thumbup:

  • Wenn ich sowas lese, kommt mir mein Frühstückskaffee wieder hoch.
    Was sind das für Menschen in den Präsidien, die sehenden Auges unseren Sport kaputt machen?
    Frustrierte alte Männer mit ausgeprägten Minderwertigkeitskomplexen.
    Anders kann ich mir solche pseudojuristische Amokläufe nicht erklären.

    Dieses Präsidium gehört achtkantig wegen vereinsschädigendem Verhaltens rausgeschmissen. Das wäre echt kein Verlust.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

  • Nachtrag:

    Bitte erlaubt mir folgende Anmerkung. Vor 25 Jahren hatten wir die Vereinigung. Und man rief in Leipzig anfänglich „Wir sind keine Rowdys!“ daraus wurde dann, „Wir sind das Volk!“ Ich frage mich langsam, wie lange wollen wir uns noch in unserem Hobby so bevormunden lassen. Es ist unverständlich, dass wir das mit uns machen lassen!

    Frage: Wer sind eigentlich die Vorstände ohne uns Schützen?

    Ich rufe Euch auf, nehmt Einfluss in den Kreisen und Bezirken! Nehmt an den Veranstaltungen teil und wählt. Schaut nicht mehr weg, was Eure Bezirksvertreter machen sondern schaut ihnen auf die Finger. Denn sie haben den Einfluss auf das Präsidium des NWDSB. Die Zeit ist reif für Veränderungen. Jedoch müssen wir alle dabei mitwirken, um den NWDSB wieder ins ruhige Fahrwasser zu bringen.

    Motto: Wer wegschaut macht mit! In diesem Sinne ..

    Mit freundlichen Grüßen

    Greenhorn!

  • Ich frage mich langsam, wie lange wollen wir uns noch in unserem Hobby so bevormunden lassen. Es ist unverständlich, dass wir das mit uns machen lassen!

    Jeder hat die Regierung oder Verbandsführung die er verdient und im Verein Verband ist er dann noch freiwillig dabei.

    Frage: Wer sind eigentlich die Vorstände ohne uns Schützen?

    Glücklich dass sie die Ämter losgeworden sind oder in anderen Vereinen tätig.

    Ich rufe Euch auf, nehmt Einfluss in den Kreisen und Bezirken! Nehmt an den Veranstaltungen teil und wählt. Schaut nicht mehr weg, was Eure Bezirksvertreter machen sondern schaut ihnen auf die Finger. Denn sie haben den Einfluss auf das Präsidium des NWDSB. Die Zeit ist reif für Veränderungen.

    Aber bitte nicht zu sehr wundern wenn die Sache von der anderen Seite des Tisches vollkommen anders aussieht.

    Wer wegschaut macht mit! In diesem Sinne ..

    Vielleicht schaut ja mancher weg weil er genau weiß dass es nun mal nicht anders geht.

  • Was soll der Quatsch? Die Reaktion des NWDSB ist voll im Einklang mit dem Gerichtsurteil. Vermutlich wird man in die Berufung gehen, was absolut sinnvoll wäre. Was Meisterschütze hier macht, ist eine nicht akzeptable Hetze und Aufwiegelei. Sicher ist das Schreiben für den Schützen nicht schön, aber er oder sie bekommt immerhin die Möglichkeit den Sport weiter auszuüben.
    Nicht der NWDSB macht den Schießsport kaputt, sondern das Verhalten eines Meisterschützen 111 sowie das Verhalten der Bezirke BHV und OS.
    Karl hat mit seinen Äußerungen absolut recht.

  • Nicht der NWDSB macht den Schießsport kaputt, sondern das Verhalten eines Meisterschützen 111 sowie das Verhalten der Bezirke BHV und OS.

    So hart würde ich da nicht urteilen, nur sollten sich hier beide Richtungen der NWDSB und die alternativen Traditionalisten zu dem Schluß kommen dass es gemeinsam eben so nicht geht und dem Trauerspiel durch einen klaren Bruch ein Ende setzen.

    Karl

  • Hallo BOL 4000 und Karl,

    und wieder werden Ursache und Wirkung ein wenig von Euch verdreht.

    Der Ursprung dieses ganzen Desasters ist und bleibt die Informationspolitik, sowie die, sagen wir mal "sehr merkwürdige Finanzplanung des LLZ", des NWDSB.

    Als Folge dieser Politik haben Vereine für sich entschieden, dieses nicht mehr zu akzeptieren und haben dem NWDSB den Rücken gekehrt. Die Sportschützen vieler dieser Vereine wollten aber beim NWDSB bleiben und haben z.B. im Bezirk Bhv 2 SSG´s gegründet, um beim NWDSB bleiben zu können. Was macht aber der NWBSD - er verweigert diesen Schützen die Aufnahme. Was folgte war eine Klage auf Aufnahme und das Urteil kennen wir ja jetzt. Die Aufnahme der SSG´s war rechtens und somit sind die SSG´s auch Mitglieder im NWDSB und zwar seit 2014!

    Was machen jetzt die trotzigen Herren in Bassum - Anstelle in Ruhe zu prüfen, ob und ggf. welche Chancen überhaupt eine Berufung hätte, nein - sie gießen, mit diesem Brief, wieder ordentlich Öl ins Feuer. Glauben sie wirklich so den SSG´s die Mitglieder auszuspannen? Was wird jetzt passieren?
    Wenn es ganz dumm für die Herren in Bassum läuft, wird ein Tsunami von Einstweiligen Verfügungen Sie überrollen (ganz wie das Urteil es fordert - jeder Schütze für sich selbst), damit die Sportschützen zu ihren Wettkampfpässen kommen.

    Warten wir doch einfach mal ab, wie diese Posse weitergeht.

    Gruß Adlerauge 05

    P.S. - Wie geht es eigentlich mit dem LLZ weiter?

  • Es prozessiert sich halt leicht wenn man es nicht aus der eigenen Tasche bezahlen muss. Mal sehen ob einer der betroffenen Schützen Eier hat.

    Axel