Lieber ein Ende mit Schrecken, als Schrecken ohne Ende!
Axel
Lieber ein Ende mit Schrecken, als Schrecken ohne Ende!
Axel
Eine Phrase, die hier unangebracht ist
In der Tat.
Ich möchte hier eher auf einen Neuanfang hoffen. Unter Abwurf alten Ballastes.
Eine Phrase, die hier unangebracht ist
Die Zukunft wird es zeigen
Warum erinnert mich das nur an Griechenland... Es kann nicht sein, was nicht sein darf ...
Axel
Nach meinen Informationen sollte heute das Urteil im Fall NWDSB gegen SSG Wesermünde/Bezirk Bremerhaven (Wettkampfpässe) fallen.
Hat jemand hierzu schon neue Informationen?Gruß
Queel
Mir ist zu Ohren gekommen, dass der NWDSB Recht bekommen hat, weiß jemand mehr darüber?
Hallo Urtica,
was nützt es dem NWDSB, wenn er Recht bekommen hat?
Ich weiß es nicht.
Ich weiß nur, dass die offensichtlichen Ursachen für die Austritte, die Geschehnisse um das Landesleistungszentrum (u.a. unsichere Finanzierung, konzeptionelle Nutzung) durch mangelnde Information der Mitglieder, die viele, bisher unbeantwortete, Fragen gestellt haben, und die Interessenlosigkeit der Traditionsvereine an einem funktionierenden LLZ vom Verband für viele nicht erkennbar bearbeitet werden. Deshalb wird es auch in Zukunft weitere Vertrauens- und Mitgliederverluste geben.
Viel Energie steckt der NWDSB aktuell in die neue Satzung mit einer neuen Aufnahmeordnung, die damit beginnt §1 (1) Allgemeine Aufnahmekriterien "Mitglied des NWDSB jedweder Art kann nicht werden, wer gem. Anlage 1 (Beurteilungskriterien) der NWDSB-Satzung als Mitglied ausgeschlossen werden könnte"
Auch eine neue Rechts- und Geschäftsordnung wird sich der Verband geben. Die Verbandsspitze hat scheinbar andere Prioritäten gesetzt.
... naja, es sind dem LV eine Menge Kosten erspart geblieben, jedenfalls gehe davon aus, entweder muss J. Wintjen/Bezirk die Kosten tragen, oder es ist so etwas wie ein Vergleich, also +/- 0 für beide Parteien.
Ach, und noch etwas, es gibt Gerüchte, dass ein Verein aus diesem Bezirk wieder zurück zum NWDSB gegangen ist. Ist da etwas dran? Wäre ja auch mal was Positives.
Mal abwarten, was die Regionalzeitungen berichten.
Ach, und noch etwas, es gibt Gerüchte, dass ein Verein aus diesem Bezirk wieder zurück zum NWDSB gegangen ist. Ist da etwas dran? Wäre ja auch mal was Positives.
Das wundert mich nicht, für Leute die Wettkämpfe bestreiten wollen gibt es nun mal keine Alternative.
Karl
... und das sollte eigentlich jedem klar sein, der aktiv Schießsport betreiben möchte.
Soweit mir bekannt ist, ist die Lage folgende:
- Soweit es den Rechtsstreit angeht, steht das Hauptverfahren erst noch an und somit auch die Endscheidung, wer die Kosten dieses Rechtsstreites zu
tragen hat. Warten wir ab, wie das Gericht entscheiden wird.
- Vergleichsangebote des Bezirkes Brhv wurden vom NWDSB mehrfach abgelehnt.
- Bis jetzt ist noch kein Verein wieder zurückgekehrt, denn die Sportschützen der ausgetretenen Vereine sind ja in die SSG´s gewechselt und
bei der bisherigen Verhaltensweise des NWDSB, wird es sehr schwer werden, diese Vereine zurückzugewinnen. (Vielleicht ja mit einem neuen
Präsidenten - eine gute Alternativ gibt es ja)
Jetzt aber mal eine andere Frage - Wie ist eigentlich der Sachstand beim LLZ ?
- Haben sich jetzt eigentlich genügend private Geldgeber gefunden und soll, hoffentlich ja, wann/wie soll der Bau weitergehen?
Oder steht das LLZ nicht mehr an erster Stelle der Prioritätenliste des NWDSB. Wenn man hört mit welchem Elan an der neuen Satzung gearbeitet wurde und wird, wird man diesen Eindruck nicht los.
Die erstinstanzliche Entscheiodung des Landgerichts ist ihrerseits mit einem Rechtsmittel angreifbar (Berufung, weil schon mündliche Verhandlung erfolgt ist). Das betrifft das jetzige Verfügungsverfahren (als EIlverfahren) selbst.
Daneben ist weiterhin das JKlageverfahren der HAuptsache möglich.
Was ist denn jetzt fakt?
Um was geht es genau wo der NWDSB recht bekommen haben soll?
Bei der nicht anerkennung der SSG's, bei einer der noch ausstehenden einstweiligen verfügung oder ist einfach nur das schriftliche urteil zum entscheid der zweiten einstweiligen verfügung gekommen bei der es um anträge ging die verspätet, also nach (um)meldeschluß für wettkampfpässe, gestellt wurden?
Korrektur: das Klageverfahren der Hauptsache ist weiterhin anhängig, wie ich präziser hätte schreiben sollen, unter dem Az. 5 O 278/14.
In ihm geht es darum, dass bzw. ob die beiden in den Bezirksverband unmittelbar neu aufgenommenen Schießsportgemeinschaften Nordholz und Wesermünde dadurch ihrerseits mittelbare Mitglieder des NWDSB als Landesverband geworden sind.
Carcano
Jetzt fängts in Oldenburg an.
http://mobil.nwzonline.de/oldenburg-krei…1522935947.html
Teilweise akzeptiert der OSB schon Abteilungen, msl sehen wies ausgeht.
Jetzt mal blöd dahingefragt:
Ich verstehe den Artikel so, dass die Traditionsschützen auch noch schießen jedoch nicht mehr an Wettkämpfen teilnehmen.
Ist für diesen Fall denn überhaupt noch ein "Bedarf" für die WBKs da oder müssten alle Traditionsschützen ihre KK Büchsen nun abgeben?
Bei der Gründung dieser ganzen Schießsportabteilungen wird aber meiner Meinung nach außer acht gelassen, dass sich der Finanzbedarf des Verbandes deswegen auch nicht automatisch verringert. Für den Moment zahlen die Vereine dann vielleicht weniger an den Verband, aber am langen Ende hast du über kurz oder lang halt eine höhere Verbandsumlage.
Einziger Vorteil ist dann vielleicht, dass ich die Umlage über die Beiträge einfacher bei den Mitgliedern der SSG holen kann. Wobei das durchaus auch ohne einen Austritt aus dem Dachverband möglich ist ..
Jetzt mal blöd dahingefragt:
Ich verstehe den Artikel so, dass die Traditionsschützen auch noch schießen jedoch nicht mehr an Wettkämpfen teilnehmen.
Ist für diesen Fall denn überhaupt noch ein "Bedarf" für die WBKs da oder müssten alle Traditionsschützen ihre KK Büchsen nun abgeben?
Ohne Mitgliedschaft in einem anerkannten Verband -> Kein Bedürnis -> keine WBKs
Ohne Mitgliedschaft in einem anerkannten Verband -> Kein Bedürnis -> keine WBKs
Das stimmt nicht.
Erstens gibt es das Bedürfnis Brauchtum,
Zweitens kann durch das isolierte Genemigungsverfahren auch nicht anerkannten ein Bedürfnis unterstellt werden.
Das stimmt nicht.
Erstens gibt es das Bedürfnis Brauchtum,
Über das Brauchtum sind allerdings nur Einzellader Langwaffen abgedeckt.
ZitatZweitens kann durch das isolierte Genehmigungsverfahren auch nicht anerkannten ein Bedürfnis unterstellt werden.
richtig, "kann".
Bei dem Theater, welcher selbst der DSB bei einfachen Änderungen seiner Sportordnung mit dem BVA hatte, kann man sich die Chancen ausmalen.
Das BVA bekommt seine Vorgaben aus der Politik und die Marschrichtung ist klar!
Child fragte nach KK Büchsen.
Damit schießen die Traditionellen meisst.
Im übrigen können sie als Gastschützen bei ihrer SSG schießen.