Schützenwesen im NWDSB

  • „Und bist du nicht willig, so brauch ich Gewalt“

    ist der zweite Vers der vorletzten Strophe aus Goethes Ballade Erlkönig. Es ist die letzte Aufforderung des Erlkönigs an den Jungen im Arm des Vaters, mit ihm zu gehen. Im Gedicht ist der Erlkönig ein dämonischer, todbringender Verführer. Heute wird das Zitat scherzhaft verwendet, wenn man Schwierigkeiten bei bestimmten Handlungen und Anweisungen hat und glaubt, nur mit Gewalt weiter zu kommen.

    Wie kann man ständig von den Stärken des Schützenwesens sprechen, wenn man aufgrund selbst verschuldeter Unzulänglichkeiten die Menschen (wir nennen uns Schützenschwestern und Schützenbrüder) dafür bestraft, eigene, berechenbarere Wege zu gehen , die aufgrund von Mehrheitsbeschlüssen autonomer Vereine unter angepassten Bedingungen ihren Sport ausüben wollen. Die Verbands-Verantwortlichen für die Abkehr vieler Mitglieder und Vereine vom Verband drehen mit diesen verzweifelten Maßnahmen (Verweigerung der Sportpässe, Entzug der Lizenzen ....) - die Führer nennen es Machtausübung -weiter an der Eskalationsschraube.

  • Die "Maßnahmen" haben einerseits einen stickigen, angstgeschwängerten Geruch von Verzweiflung, und andererseits wirken sie auf Außenstehende -zu Recht oder Unrecht - bösartig und machtmißbrauchend.

    Um es klar zu sagen: die Position der (noch-) NWDSB-Führung lässt sich sicherlich zu einem gewissen Grad nachvollziehen. Der Verlust so vieler Traditionsschützen, ganzer Vereine (es werden immer mehr und mehr, fast jede Woche) und das Schrumpfen eines Schützenkreises auf weniger als 1/3, das ist bedrohlich. Das ist erst recht nicht im Interesse des Schützenwesens insgesamt, und es bedroht auch den DSB, der zu Recht besorgt ist.

    Aber um diesem kollektiven Problem gegenzusteuern, sind Schikanen gegen einzelne Schützen nicht der richtige Weg. Vor allem, weil diese Schikanen genau die Falschen treffen: nämlich solche Schützen und Schützinnen, die sportlich aktiv sind und bleiben wollen, gerade INNERHALB des Verbandes (nun eben in einer SSG, weil die Mehrheit ihres Traditionsvereins ausgetreten ist), und die sich freiwillig für den Verband weitergebildet haben und tlw. Aufgaben übernommen haben (Schießsportleiter),
    Ein solches Vorgehen des Verbandes wirkt wirklich selbstzerstörerisch.

    Carcano

  • Welche Schießsportleiterlizenzen werden denn jetzt eingefordert? Die Lizenzen derer die mit ihren Vereinen aus dem DSB/NWDSB komplett raus sind und auch über andere Vereine nicht mehr entsprechend Mitglied oder wirklich alle Lizenzen auch wenn sie weiterhin Mitglied im NWDSB/DSB sind?
    Und wo bekomme ich das schriftlich zu sehen das dem so ist?

  • Die nähe zu einem Teil der Verbandsspitze ist hilfreich in bestimmten situationen das gebe ich zu, dennoch höre ich selber lieber BEIDE Seiten und hole infos von BEIDEN Seiten ein. Und mir fehlt halt noch die eine Seite.

  • Hallo Erzwo,

    ich würde nichts schreiben, was man nicht sehen kann. Wer Zugriff auf das Forum von Herrn Wintjen bei Facebook hat kann sich das Schreiben dort ansehen.

    Es ist an den Vorstand des ausgetretenen Vereins gerichtet. Der Vorstand! Soll die Lizenzen bei den Mitgliedern einsammeln und an den NWDSB schicken.

    Das Schreiben ist aus März und von Jonny Otten unterschrieben.

    Da in dem Schreiben von allen Lizenzen die auf den Verein ausgestellt sind gesprochen wird, sind wohl alle Personen betroffen, die diesen Verein als Stammverein haben.

    Einmal editiert, zuletzt von pegasus (24. März 2015 um 13:46)

  • Übrigens habe ich noch von einem Funktionär erfahren, dass die Trainer C Glück haben. Bei Ihnen fehlt wohl der entsprechende Hinweis im Pass. Sonst...

  • Mir fehlt der zugriff auf das facebookforum, da ich keinen facebookaccount habe, daher frag ich da immer nach.

    solange die schützen weiterhin in einem dsb/nwdsb verein sind behalten sie meines erachtens ihre lizenzen, anders schaut es dann halt aus wenn sie austreten, dann müssen sie halt ihre sportleiterlizenzen, gültig nur im dsb/nwdsb zurückgeben.

  • Die Frage ist jetzt, können die Betroffenen die Lizenz jetzt noch auf einen anderen Verein umschreiben lassen?

    Ferner finde ich auch sehr merkwürdig, auf welcher Basis der Entzug erfolgt. Es heißt in dem Passus nämlich, dass der Entzug bei Verstößen des Schießsportleiters erfolgt. Welchen Verstoß hat er denn begangen?

    Hier wird dem Schießsportleiter das Verhalten des Vereins angelastet.

    Ferner wird die Rücksendung der Nadel verlangt. Damit ist es ein unehrenhafter Rausschmiss. Sonst dürfte die Nadel behalten werden.

  • Es gibt auf der Rückseite der Lizenzen ja noch einen zweiten Absatz

    Zitat

    Die Bezeichnung Schießsportleiter darf nach Beendigung der Mitgliedschaft nicht weitergeführt werden. Die ausgestellte Lizenz ist dem Nordwestdeutschen Schutzenbund e.V. durch den zuständigen Bezirk zurückzusenden.


    das ist für mich doch recht deutlich das man nur solange die lizenz des verbandes hat solange man mitglied in eben disem ist und sobald man es nicht mehr ist diese abzugeben sei.


    was jetzt ehrenvolles Ausscheiden ist, liegt wohl im augedes betrachters.

    frag mich grade wo meine Nadel abgeblieben ist *grübel*

  • Bin gespannt ob die Betroffenen jetzt versuchen die Lizenzen in die SSG zu retten. Analog den Startpässen.

    Mir ist das Rechtliche aber noch nicht so klar...
    Es ist eine Lizenz die durch den DSB vorgegeben und geregelt wird. Ein Landesverband bildet aus. Alle anderen Landesvrbände sind verpflichtet die Lizenz anzuerkennen.
    Wenn ich jetzt von Hamburg nach München umziehe und den Verein wechsel, muss ich die Lizenz dann zurückgeben und die Prüfung neu machen?

    Einmal editiert, zuletzt von pegasus (24. März 2015 um 15:06)

  • Also wenn mir eine Lizenz entzogen wird, die nur im Verband X eine Relevanz besitzt, weil ich nicht mehr Mitglied im Verband X bin, dann ist mir das doch völlig egal?!?

    Verstehe die Aufregung nicht...

  • Nein. Die Schießsportleiterlizenz eines DSB-Landesverbandes wird in allen anderen Landesverbänden anerkannt und ist als sogenannte "Basisqualifikation" eine vorausgesetzte Ausbildungsstufe für den Trainer C.

  • Ja das mit der Anerkennung ist schon klar. Aber muss ich bei einem Vereinswechsel in einen anderen Landesverband die Prüfung neu machen? Ich muss die Lizenz des NWDSB ja abgeben. Oder bekomme ich im neuen LV die Lizenz dann ohne Prüfung?

  • Einen Verbandswechsel habe ich noch nicht hinter mir, der kommt erst wenn die LV auf die politischen Grenzen gestutzt werden.

    Allerdings hatte ich noch nie Probleme mit der Anerkennung meines Scheins bei anderen Verbänden auch außerhalb meines Bundeslands soweit diese im DSOB organisiert waren.

    Karl