Hallo Karl,
Du sprichst hier von einer Straftat, welchen Straftatbestand erfüllt denn Deiner Meinung nach ,der "mögliche" - denn bewiesen ist zur Zeit noch gar nichts-
Satzungsverstoss. Und wie ist dann der Satzungsverstoss des Präsidenten des NWDSB zu bewerten ? Er hat ohne Präsidiumsbeschluss einen Bauleiter eingestellt
und dies ist gemäß Satzung auch nicht statthaft. Nachdem man auf diese Sache aufmerksam geworden ist, hat er sich nochmal schnell das OK des Präsidiums nachgeholt.
Dies war wohl auch nicht der richtige Weg oder? Was den Bezirk Osanbrück betrifft, so sollte man sich mit solchen Äußerungen zurückhalten bis etwas bewiesen ist.