Schützenwesen im NWDSB

  • Anhang der Rundmail des Bezirkspräsidenten Bremerhaven-Wesermünde

    Quelle: angehängtes Rundschreiben

    Nach den bisherigen Berichten über den Rechtsstreit keine unerwartete Entscheidung.

    Karl


  • Nach den bisherigen Berichten über den Rechtsstreit keine unerwartete Entscheidung.

    Das sehe ich anders.

    Aber entscheidend ist die Urteilsbegründung. Und die gilt es nun erst mal abzuwarten und auszuwerten. Erst dann lässt sich näheres zur Begründung und den daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen sagen.

  • Ich finde das Urteil einfach nur gut :D und gespannt bin ich auf die Urteilsbegründung dieses "Es kann nicht sein, was nicht sein darf." Hoffentlich fliegt jetzt noch mehr auseinander. Der NWDSB will also nicht nur 90 Prozent der Mitglieder verlieren sondern 100. Respekt :D

  • Ich finde das Urteil einfach nur gut :D und gespannt bin ich auf die Urteilsbegründung dieses "Es kann nicht sein, was nicht sein darf." Hoffentlich fliegt jetzt noch mehr auseinander. Der NWDSB will also nicht nur 90 Prozent der Mitglieder verlieren sondern 100. Respekt :D

    Es scheinen wenig gute oder besser gesagt, keine guten Verlierer auf dieser Seite zu sein, oder wie muss man diesen geistvollen Erguss interpretieren? Glückwunsch NWDSB! Bin mal gespannt auf das tagelange Gezeter der nun ihrem Ziel nicht näher Gekommenen.

  • Es scheinen wenig gute oder besser gesagt, keine guten Verlierer auf dieser Seite zu sein, oder wie muss man diesen geistvollen Erguss interpretieren? Glückwunsch NWDSB! Bin mal gespannt auf das tagelange Gezeter der nun ihrem Ziel nicht näher Gekommenen.

    Du begreifst es nicht, der NWDSB wird bei diesem gezeigten Verhalten IMMER verlieren. Der Sieg in diesem Verfahren ist ein klassischer Pyrrhussieg

  • Junge was bist Du verblendet, man kann geteilter Meinung sein, aber anderen seine Meinung aufzwingen und nicht fair verlieren können, da stellst Du dir selber ein Armutszeugnis aus. Man sollte die begründung abwarten und dann sehen wir wie es weiter geht Ob die Kyffhäuser des Warheits letzter Schluss ist, ist auch noch nicht raus. Also warum jetzt schon alles zerreden warten wir ab.

  • Aber entscheidend ist die Urteilsbegründung. Und die gilt es nun erst mal abzuwarten und auszuwerten. Erst dann lässt sich näheres zur Begründung und den daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen sagen.

    Die liegt jetzt inzwischen vor. Das Urteil ist überraschend schwach begründet. Jürgen Wintjen hat es auch prüfen können.
    Da die Wertrevision inzwischen abgeschafft ist (den Gegenstandswert haben die Oberlandesrichter aber dessen ungeachtet über der alten Revisionsgrenze angesetzt), kommt nur noch eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof in Betracht.

    Ich würde sie, nach meiner ersten Einschätzung der Schwächen des Urteils, in jedem Fall einlegen, und der Prozessbevollmächtigte würde es wohl auch (bzw. sie von einem BGH-Anwalt einlegen lassen). Das hängt aber natürlich auch von den Kosten ab.

    Carcano

  • ... kommt nur noch eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof in Betracht.

    Ich würde sie, nach meiner ersten Einschätzung der Schwächen des Urteils, in jedem Fall einlegen, und der Prozessbevollmächtigte würde es wohl auch (bzw. sie von einem BGH-Anwalt einlegen lassen). Das hängt aber natürlich auch von den Kosten ab.

    Da aber eine Nichtzulassungsbeschwerde in jedem Fall einen Streitwert von über 20.000,- EUR voraussetzt und darüber hinaus eine weitere/zusätzliche anwaltliche Spezialbetreuung (BGH-Anwalt) notwendig macht, andererseits auch eine Niederlage (und damit Kostenübernahme des Verfahrens incl. Gegner) einkalkuliert werden muss, erfordert dieses tatsächlich eine entsprechende Abwägung. Im Sinne der Rechtsprechung würde ich mir ein höchstinstanzliches Urteil wünschen, wenn ich auch bzgl. BGH mittlerweile meine Vorbehalte habe.

  • Da aber eine Nichtzulassungsbeschwerde in jedem Fall einen Streitwert von über 20.000,- EUR voraussetzt


    Mist. Hast recht, wegen § 26 Abs. 8 EGZPO, bis 31.12.2016 (schon mal verlängert). :(
    Ist hier aber gegeben. Dann hätten sie die Revision doch auch ruhig gleich zulassen können.

    2 Mal editiert, zuletzt von Carcano (29. Juni 2016 um 15:58)

  • Das sehe ich anders.


    Aber entscheidend ist die Urteilsbegründung. Und die gilt es nun erst mal abzuwarten und auszuwerten. Erst dann lässt sich näheres zur Begründung und den daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen sagen.

    Wo finden sich jetzt die Schwächen des Urteils?

    Ist das für einen Nichtjuristen in verständlicher Form zu erklären?

    Karl

  • Die Fristen sind ja offensichtlich abgelaufen. Wird weitergeklagt oder hat sich das was man gelegentlich Hausverstand nennt durchgesetzt?

  • Nun, ob denn nun weitergeklagt wird bezweifle ich. Aber die Mitglider sind nun einmal verloren.
    Was mich gewundert hat, die Beiträge bleiben stabil und der Haushalt ist auf wunderliche Weise stabilisiert.
    Wer rechnen kann, den wundert sowas.
    Aber dann hörte ich, dass Tafelsilber verkauft wurde. Die Freiflächen des LLZ, einstmals für Parkplätze und Bogensport vorgesehen, sind geschrumpft.
    Bauplätze verkaufen sich in Bassum also noch.
    Allerdings fehlt da ein Beschluss des Delegiertentages. Ohne diesen Vereinsvermögen zu verkaufen, das zum LLZ Konzept gehörte und in die Beschlussgebung des Kaufes mit einfloss... hier habe ich doch gewisse Zweifel.