ZitatDie derzeitige gesetzliche Regelung ermögliche die Ausbildung an einer großkalibrigen Pistole bereits ab dem 14. Lebensjahr. Eine Heraufsetzung der Altersgrenze auf 21 Jahre sei unerlässlich, fordern die Hinterbliebenen. "Grundsätzlich muss die Frage erlaubt sein, ob der Schießsport nicht gänzlich auf großkalibrige Waffen verzichten kann." Der Gesetzgeber müsse Verstöße gegen das geltende Waffenrecht deutlicher und stärker ahnden.
Trauerfeier: Opferfamilien aus Winnenden verlangen Killerspiel-Verbot (Spiegel Online)