Weit vor 2018.
Standaufsicht Registrierung
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Das ist zum heutigen Zeitpunkt richtig, historisch jedoch gab es vor einigen Jahren auch im DSB keinen extra Aufsichtslehrgang, sondern man absolvierte AUCH den "Schießsportleiter", um die Berechtigung als vAP zu erlangen. Um wie viele Jahre es sich handelt, hängt sicher vom jeweiligen LV ab. Diese alten Lizenzen gelten natürlich auch noch heute.
Wenn das schon historisch war, wie nennst Du dann die Zeit als manche der älteren Schützen hier angefangen haben?
Einige behaupten ja schon in den 70er und 80er Jahren aktiv gewesen zu sein.
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Das ist bisher die richtigste Antwort. Aber nur halb richtig.
Zum ersten: WOFÜR "verantwortliche Aufsichtsperson"?
a) Druckluftstand
b) KK / GK-Stand
c) Vorderlader-Schießen
d) "besondere Aufsicht" für Kinder und Jugendliche.
Für a) ist eine Waffen-Sachkunde nicht zwingend erforderlich.
für b) ist eine Waffen-Sachkunde zwingend erforderlich (z.B. durch Vorlage der WBK zu dokumentieren)
…Sorry, die VA für b) muss einzig Sachkundig sein, sie braucht keine WBK.
Natürlich ist der Nachweis mittels WBK am einfachsten, die Vorlage der Prüfungsbescheinigung reicht aber genauso aus.
Bei uns im BDMP gibt es dafür extra den „Aufsixhtenausweis“ in der alle Aufsichtsqualifikationen, die der Inhaber im Verband erworben hat entsprechend gekennzeichnet sind, also Schießleiter, Standaufsicht und die unterschiedlichen Range Officers, die man erwerben kann.
In einigen Vereinen, auch DSB angehörige Vereine, bekommen die VAs vom Verein einen Aufsichtenausweis, mit Lichtbild.Aber letztlich muss das Mitglied nur sein Prüfungszeugnis dem Vereinsvorsitzenden vorlegen, aus dem hervorgeht, dass er Aufsicht ist.
Ein weiterer Punkt, den ich gut finde, bei uns im BDMP kann man mit Hilfe der BDMP Mitgliedsnummer und/oder der individuellen Schießleiternummer online überprüfen, ob die Person Schießleiter ist und die Qualifikation auch noch gültig ist.
Bei uns erhält jeder Schießleiter (BDMP) einen eigenen Schießleiterstempel, der die individuelle Schießleiternummer beinhaltet. Über diese Nummer kann somit der Schießleiter, der den Stempel ins Schießbuch gedrückt hat.
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Natürlich ist der Nachweis mittels WBK am einfachsten, die Vorlage der Prüfungsbescheinigung reicht aber genauso aus.
Ich habe nichts anderes geschrieben.
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Califax Danke für #16. Es ist kaum zu glauben was man innerhalb des Vereins für Diskussionen führen muss, die von "haben wir noch nie gemacht" (was gar nicht stimmt), über "brauchts nicht, ist doch alles nur Bürokratie", "wird eh nicht kontrolliert", bis zum Klassiker "die anderen Vereine haben sich nicht so penibel" , oder "die machen das auch nicht".
Nur weil man etwas seit Jahrzehnten falsch macht wird es dadurch nicht richtig. Und Bestandsschutz für langjähriges ignorieren gibt's auch nicht.
Hab mich mit der Aussage nicht tiefer befasst, aber ein Sachverständiger meinte im letzten Gespräch, dass es im Waffenrecht keine Ordnungswidrigkeit mehr gibt, sondern man sich immer im Strafrecht bewegt und da sollte niemand aus lauter Bequemlichkeit, oder Fahrlässigkeit seinen Vorstand am Schafottt parken.
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Hab mich mit der Aussage nicht tiefer befasst, aber ein Sachverständiger meinte im letzten Gespräch, dass es im Waffenrecht keine Ordnungswidrigkeit mehr gibt, sondern man sich immer im Strafrecht bewegt und da sollte niemand aus lauter Bequemlichkeit, oder Fahrlässigkeit seinen Vorstand am Schafottt parken.
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Hab mich mit der Aussage nicht tiefer befasst, aber ein Sachverständiger meinte im letzten Gespräch, dass es im Waffenrecht keine Ordnungswidrigkeit mehr gibt, sondern man sich immer im Strafrecht bewegt
Wie Du schon erkannt hast, reden in der Szene viele Leute über Dinge, von denen sie maximal Halbahnung haben.

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Ich habe den Ordner rausgesucht zum Thema Administatives beim Schießen.
Ich habe Sachkunde und Veranwortliche Aufsicht (VA) absolviert.
Der Verein hat mich als Aufsicht bestellt, der 1. Vorsitzende und der Schießmeister haben unterschrieben.
DSB, Verband RSB
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Wie Du schon erkannt hast, reden in der Szene viele Leute über Dinge, von denen sie maximal Halbahnung haben.

Und was soll mir das jetzt sagen? Dass ich mich auf Aussagen von bestellten Schießstandsachverständigen nicht verlassen soll, oder dass es maximale Halbahnung ist, wenn ich feststelle dass ein großer Teil der Vereine das Thema zur verantwortlichen Aufsichtsperson nicht ernst nimmt?
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Und was soll mir das jetzt sagen?
Das soll dir sagen, dass du maximal Halbahnung hast. U.U. deutlich weniger.
Carcano
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Und was soll mir das jetzt sagen? Dass ich mich auf Aussagen von bestellten Schießstandsachverständigen nicht verlassen soll
Siehe Hansaxel s Verweis auf aufs WaffG. Dein Sachverständiger war jedenfalls nicht im WaffG sachverständig.
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Das soll dir sagen, dass du maximal Halbahnung hast. U.U. deutlich weniger.
Carcano
Ja Danke - plötzlich vom Olymp hinabgestiegen und wieder nicht mehr als Abwertung im Gepäck. Da bleibst Du Dir leider konsequent treu. Die mit Vollahnung sind auf dieser Welt selten und Weihrauch schenken sie sich erkennbar selbst genug.
Hansaxel Ein echtes Danke. SO einfach und hilfreich kann eine Antwort ausfallen
.Dank der anderen wieder mal eher persönlicher als hilfreicher Antworten habt Ihr mir da jetzt wahnsinnig weitergeholfen. Zum Glück weiß ich ja jetzt wo ich - besser mein Sachverständiger - falsch liege und wo nicht. Das macht das Forum so wertvoll.
Mir persönlich ist das auch vollkommen egal ob, wie und auf welcher Grundlage Verstöße geahndet werden. Deshalb hab ich mich mit der Aussage des Sachverständigen nicht tiefer befasst weil es in der Sache auch egal ist und es im Gespräch um unseren Stand ging.
Mir ging es darum dass anscheinend viele Vorstände das Thema Aufsicht als nicht beachtenswert abtun.
Da dürft Ihr jetzt gerne weiter darauf herumhacken.
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Hansaxel Ein echtes Danke. SO einfach und hilfreich kann eine Antwort ausfallen
.Nachschauen bei Google wäre schneller gemacht, als ein wehleidiger Beitrag ins Forum zu stellen.
Mir ging es darum dass anscheinend viele Vorstände das Thema Aufsicht als nicht beachtenswert abtun.
Wie kommst Du darauf?
Hast Du irgendwie konkrete Erfahrungen, kein Stammtisch- oder Formsgeschwätz?
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Mir ging es darum dass anscheinend viele Vorstände das Thema Aufsicht als nicht beachtenswert abtun.
Das beobachte ich in meiner kleinen Bubble leider ebenfalls. Es fehlt halt jeglicher Kontrolldruck...
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Ich bin Mitglied in 7 Vereinen in 3 Landesverbänden, in 5 Vereinen schieße ich aktiv.
Es gilt grundsätzlich: Kein Schießen ohne Aufsicht.
Wenn da nur einer schießt und es stehen noch Leute asuf dem Stand, die aber nicht schießen,
auch dann muss da eine Aufsicht im Stand sein.Bei einem Verein dieser sieben Vereine, mussten wir vor 2 Jahren die erfahrenen Schützen an die Regelung erinnern.
Es ist die Aufgabe der Schießsportleiter und Schießmeister (ich meine auch die weiblichen) die Einhaltung ständig zu prüfen.
Gerade dann, wenn man einmal ein Auge zudrücken würde, kommt eine Kontrolle.
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Das beobachte ich in meiner kleinen Bubble leider ebenfalls. Es fehlt halt jeglicher Kontrolldruck...
Wirklich bei der angeblichen negativen Einstellung wären die erfolgenden Standschließungen doch ein leichtes Ziel.
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Chips und Bier stehen bereit. Es könnte lustig werden. 😉
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Weiterhin gibt es in der Tat die dubiosesten Online-Lehrgänge mit den phantasievollsten Abschlüssen
Als dubios kann man den "Lehrgang" schon bezeichnen. Wenn ich schon lese: "Live-Onlineprüfung Schießleiter, per ZOOM" und "Live-Onlineprüfung Schieß- und Standaufsicht...", bekomme ich einen Lachanfall. Abgesehen davon, dass hier Begrifflichkeiten zusammengewürfelt werden, die definitiv nicht zusammengehören (Schießleiter/Schießsportleiter). Was ein Schießsportleiter ist, wurde ja schon korrekt erklärt.
Schon interessant, was es alles so gibt. Nur noch zu toppen von den "Biertisch-Sachkundeprüfungen", bei denen im Nachhinein die "erfolgreichen Teilnehmer" nicht mal wissen, was ein Kaliber ist. Ganz zu schweigen von gesetzlichen Bestimmungen oder dem Unterschied von Notwehr und Notstand. Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Traurig, aber wahr. Und das Schlimmste daran: es ist gefährlich! -
Mittlerweile finden, je nach zuständiger Behörde, Kreis und Bundesland auch Kontrollen durch die Waffenbehörden in den Schützenvereinen statt.
Wenn dann nicht alles nach den Regeln läuft, gibt das schon ordentlich Mecker.
Oftmals finden diese Kontrollen zwar erst dann statt, nachdem es von irgendwo Beschwerden gegeben hat, sie finden aber statt.So auch vor einigen Monaten in eine Schützenverein in meinem Umkreis, als ein eingemieteter Verein gerade Training hatte.
Da gab es wohl ein paar Unstimmigkeiten. Was genau und ob es Strafen gab, weiß ich nicht.
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Nachschauen bei Google wäre schneller gemacht, als ein wehleidiger Beitrag ins Forum zu stellen.
Wie kommst Du darauf?
Hast Du irgendwie konkrete Erfahrungen, kein Stammtisch- oder Formsgeschwätz?
a) es war mir nicht wichtig genug und die Kernaussage hat Dich und seine Heiligkeit ja nicht interessiert
b) Ja
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