Standaufsicht Registrierung

  • Hallo liebes Forum,

    ich hätte ein paar allgemeine Fragen zu dem Thema Standaufsicht. Falls es unterschiede geben sollte bezüglich der Bundesländer und Verbände, es geht um Hessen / DSB.

    Und zwar habe ich vor kurzem meine Sachkundeprüfung absolviert inkl. des Lehrgangs der Standaufsicht.

    Meine erste Frage wäre, ob ich von meinem Verein überhaupt zur Standaufsicht bestellt/registriert werden kann/darf, ohne dass ich eine WBK besitze. In meiner Bescheinigung steht nämlich etwa drin, dass die Bescheinigung nur im Zusammenspiel mit einer gültigen WBK oder Jagdschein, gültig ist. Eigentlich wäre dies daher ja schon eine explizite Antwort auf meine Frage. Nun ist es jedoch so, dass mein Verein sagt, dass er dem zustimmen muss und er mich registrieren möchte ohne entsprechende WBK. Da ich auch noch keine 12 Monate Mitglied bin, kann ich auch erst in einigen Monaten eine beantragen. Was ist nun korrekt?


    Die zweite Frage wäre, wie funktioniert solch eine Registrierung/Bestellung der Aufsichtsperson also zur Standaufsicht in einem Verein? Ich habe schon mehrere Varianten gehört. Einmal wurde mir gesagt, dass die Registrierung bei der Behörde geschieht und dort die Zuverlässigkeit, etc. geprüft wird und somit keine WBK erforderlich ist. Dann habe ich jedoch auch gehört, dass die Registrierung ausschließlich Vereinsintern passiert und somit eine WBK benötigt wird um die Zuverlässigkeit zu gewährleisten. Eine dritte Variante war, dass es vom Verein an den Verband gemeldet wird und der Verband es weiter an die Behörde gibt, und das ist nicht mal die letzte Variante, welche mir von verschiedenen Personen mitgeteilt wurden. Kennt sich mit diesem Thema jemand aus?


    Schon einmal vielen herzlichen Dank!

  • In meiner Bescheinigung steht nämlich etwa drin, dass die Bescheinigung nur im Zusammenspiel mit einer gültigen WBK oder Jagdschein, gültig ist.

    Hallo JenPew,

    könntest du evtl. das Photo hochladen? Der Zusammenhang zwischen WBK und Standaufsicht ist mir nicht ersichtlich, u.a. wegen LG/LP, wo keine WBK erforderlicj ist, aber die Aufsicht schon.

    MfG,

    KabalMSU

  • Hallo JenPew,

    könntest du evtl. das Photo hochladen? Der Zusammenhang zwischen WBK und Standaufsicht ist mir nicht ersichtlich, u.a. wegen LG/LP, wo keine WBK erforderlicj ist, aber die Aufsicht schon.

    MfG,

    KabalMSU

    Hallo KabalMSU,


    vielen Dank für deine Antwort. Ein Foto kann ich später hochladen, kein Problem.

    Was ich schon mal erwähnen kann ist Folgendes. Auf der Bestellbestätigung vom Lehrgang zur Standaufsicht, steht ein Satz, dass die Bescheinigung für "Feuerwaffen" nur im Zusammenhang mit einer WBK, gültig ist. Für Luftdruck, CO2 Ständen, wäre eine WBK nicht notwendig. So in etwa steht es als Info auf der Bescheinigung des Lehrgangs


    Viele Grüße

    JenPew.

  • Auf der Bestellbestätigung vom Lehrgang zur Standaufsicht, steht ein Satz, dass die Bescheinigung für "Feuerwaffen" nur im Zusammenhang mit einer WBK, gültig ist.

    Hallo JenPew,

    das kann ich immer noch nicht nachvollziehen. Eine WBK berechtigt zum Erwerb/Besitz, ist aber für den Umgang (als Ausichtsperson am Stand) nicht erforderlich.

    MfG,

    KabalMSU

  • Wie es bei Euch in Hessen ist, ist eine gute Frage. Leider wird es wahrscheinlich wieder nicht einheitlich sein.

    In Niedersachsen gibt es seitens des NSSV ein Formular:

    https://www.nssv.de/recht/waffenre…echt/aufsichten

    Das füllt der Verein aus und der Vorsitzende unterschreibt das ganze. Dazu wird die Kopie der Urkunde über Sachkundeprüfung inkl. Standaufsicht geheftet und im Vereinsheim aufbewahrt. Das soll bei uns angeblich ausreichen und hat mein Verein so mit mir gemacht.

  • Hier im Kreis sollte laut Waffenbehörde die vom Vereinen benannten Standaufsichtspersonen dem Kreis gemeldet werden.

    Vorraussetzung Waffensachkunde und Standaufsichtlehrgang...

    Beim Kreis durchläufst du dann fast den gleichen Prozess... wie bei der WBK...

    Walther LG400 Holz Auflage

  • Der Verein bestellt Dich als Aufsicht durch ein Schriftstück unterschrieben vom Schießsportleiter.

    Es wird auf dem Schießstand eine Liste der Aufsichten ausgehängt.

    Linksschütze
    EVO 10E
    GSP Atlanta
    FWB 900
    Anschütz 1807Z, 1807L, 2013

  • Nur eine Vermutung meinerseits:

    Normalerweise wird die Aufsicht dem Verband gemeldet und der muss dann bei der Behörde die Zuverlässigkeit prüfen lassen.

    Vielleicht will sich der Landesverband Hessen die Gebühren für die Prüfung sparen, indem nur bereits geprüfte, sprich Personen mit WBK, Standaufsicht werden können.

    Ich bin keine Signatur, ich mach' hier nur sauber.

  • Ich kenne es so, dass die Aufsichten nicht an eine Behörde oder Verband gemeldet werden müssen.

    Und das entspricht AWaffV §10 (3): "Registrierung der Aufsichtsperson bei dem Verein."


    Gruss Marcos

  • Eine WBK zur Ausübung der Rolle VA ist rechtlich nicht notwendig. Die Einschränkung der VA-Bescheinigung ist sinnlos und sollte wenn überhaupt auf "in Verbindung mit Sachkundenachweis" beschränkt werden. Der kann dann ein § 7 WSK-Nachweis oder etwas Äquivalents für Druckluftstände ("VA WSK light", ich habe Kurse dazu gesehen) sein. Wobei alle VA-Kurse die ich bisher gesehen habe, entsprechende Sachkundenachweise als Voraussetzung zur Kursbelegung hatten, ergo kann die VA-Bescheinigung dann auch gleich die nötige Sachkunde mitbescheinigen und jegliche Gültigkeitseinschränkungen auf Sachkundenachweise sind komplett überflüssig.

  • Der Verein bestellt Dich als Aufsicht durch ein Schriftstück unterschrieben vom Schießsportleiter.

    Es wird auf dem Schießstand eine Liste der Aufsichten ausgehängt.

    Das ist bisher die richtigste Antwort. Aber nur halb richtig.

    Zum ersten: WOFÜR "verantwortliche Aufsichtsperson"?

    a) Druckluftstand

    b) KK / GK-Stand

    c) Vorderlader-Schießen

    d) "besondere Aufsicht" für Kinder und Jugendliche.

    Für a) ist eine Waffen-Sachkunde nicht zwingend erforderlich.
    für b) ist eine Waffen-Sachkunde zwingend erforderlich (z.B. durch Vorlage der WBK zu dokumentieren)
    für c) ist eine Erlaubnis gem. $27 SprengG zusätzlich zur Waffensachkunde erforderlich
    für d) ist in der Regel eine Sachkunde erforderlich, es sei denn, die Aufsicht ist auf a) beschränkt. auf jeden Fall eine weitergehende Qualifikation, z.B. JuBaLi, BDS Jugendaufsicht, Meister, AdA-Schein, staatlich geprüfter Pädagoge, z.B. Lehrer oder Kindergärtnerin ...)

    Der Verein - bzw. sein Vorstand - NICHT EIN SCHIESSSPORTLEIER (!!!) prüft deine Qualifikation - und dazu gehört in der Regel auch ein Lehrgang zur Standaufsicht (*). Was der Verein als "ausreichend" anerkennt, ist grundsätzlich ihm überlassen. Im Zweifelsfall gibt es Ärger, wenn was passiert ist oder eine Kontrolle nicht zufrieden gestellt wurde. Der Verein (vertreten durch den BGB-Vorstand) bestellt dich als Aufsichtsperson für a), b), c) und/oder d) und stellt dir ein Dokument darüber aus. Dieses hast du während der Aufsichtstätigkeit (oder dem alleine Schießen) mit dir zu führen und ggf. prüfenden Behörden-Mitarbeitern vorzulegen.

    Die konkrete Aufsicht beginnt, wenn du deinen Namen "ans Brett" schreibst und endet, wenn du diesen Eintrag wieder löschst. die andere Zeit bist du "zur Aufsichtsführung berechtigt" (und kannst somit z.B. alleine, ohne weitere Aufsicht, schießen)

    Eine Meldung der vAP an die Behörde haben gem. WaffG nur gewerbliche Schießstandbetreiber zu erledigen, Vereine sind davon in der Regel befreit (haben aber eine entsprechende Liste intern zu führen - die kann, muss aber nicht öffentlich zugänglich ausgehängt werden) - aber es gibt Vereine, bei denen fordert das die zuständige Behörde. Ob rechtens oder nicht, können sicher die hier aktiven Rechtsanwälte erklären.


    (*) Solche Lehrgänge zur "verantwortlichen Aufsichtsperson" - vulgo "Standaufsicht" haben viele z.T. irreführende Namen: "Schießleiter", "Schießsportleiter", "Standaufsicht" ... - es gibt sie von den Verbänden, es gibt sie von Online-Anbietern. Was jeweils anerkannt wird, entscheidet stets der Veranstalter. Nicht der Verband. Akzeptiert der Schießstandbetreiber nur lizensierte Aufsichtslehrgänge von den offiziellen Verbänden, ist er immer auf der sicheren Seite.


    In der Praxis wird das (leider) nicht immer so durchgeführt, aber wenn jemand bei Rot über die Ampel geht und nicht bestraft wird, heißt das noch lange nicht, dass es richtig wäre.

    Jeden Tag ´ne grüne Tat: Verbieten, was ein andrer mag!

    "Das Scheibenbild zeigt zum Schützen." (DSB Sportordnung 0.4.1.1)

    3 Mal editiert, zuletzt von Califax (9. Februar 2026 um 00:07)

  • Schießsportleiter

    Den gibts meiner Kenntnis nach nur beim DSB und ist kein Aufsichts-Lehrgang, sondern setzt einen solchen als absolviert voraus. Bildet aus zur grundlegenden Leitung des Sportbetriebs im Verein und ist wiederum Einstiegsquali für Trainerausbildungen im DSB.

    Ansonsten: sehr gute Zusammenfassung.

  • Den gibts meiner Kenntnis nach nur beim DSB und ist kein Aufsichts-Lehrgang, sondern setzt einen solchen als absolviert voraus.

    Das ist zum heutigen Zeitpunkt richtig, historisch jedoch gab es vor einigen Jahren auch im DSB keinen extra Aufsichtslehrgang, sondern man absolvierte AUCH den "Schießsportleiter", um die Berechtigung als vAP zu erlangen. Um wie viele Jahre es sich handelt, hängt sicher vom jeweiligen LV ab. Diese alten Lizenzen gelten natürlich auch noch heute.

    Ich bin seit mehr als 20 Jahren Sportschütze und habe nie einen Lehrgang "Aufsicht" besucht, sondern DSB Schießsportleiter --> Trainer und später KaRi, sowie, im anderen Verband: BDS Schießleiter = darf LM innerhalb des Standardprogramms des BDS leiten. Standaufsicht ist natürlich jeweils includiert. Heute ist alles ganz anders. Auch im BDS gibt es den Schießleiter nicht mehr, ohne vorher die Standaufsicht (im richtigen Verband!) gemacht zu haben.

    Weiterhin gibt es in der Tat die dubiosesten Online-Lehrgänge mit den phantasievollsten Abschlüssen.

    Zum Bleistift diesen. Wobei ich die Qualität nicht beurteilen kann. Aber die Bezeichnung.

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    2 Mal editiert, zuletzt von Califax (9. Februar 2026 um 00:26)

  • Es gibt nur ein richtig.

    Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
    § 10 Aufsichtspersonen;

    (3) Bei der Beauftragung der verantwortlichen Aufsichtsperson durch einen schießsportlichen Verein eines anerkannten Schießsportverbandes genügt an Stelle der Anzeige nach Absatz 2 Satz 1 eine Registrierung der Aufsichtsperson bei dem Verein. Dieser hat bei der Registrierung das Vorliegen der Voraussetzungen der erforderlichen Sachkunde und, sofern es die Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugendliche betrifft, auch der Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit zu überprüfen und zu vermerken. Der Aufsichtsperson ist durch den Verein hierüber ein Nachweisdokument auszustellen. Die Aufsichtsperson hat dieses Dokument während der Wahrnehmung der Aufsicht mitzuführen und zur Kontrolle Befugten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Für eine Überprüfung nach Satz 4 hat der Verein auf Verlangen Einblick in die Registrierung der Aufsichtsperson zu gewähren.

    Sportliche Grüße Wolfgang

    Die nächste Ausgabe der DSB Sportordnung ist ohne Fehler und für alle verständlich. ;)

  • Das ist zum heutigen Zeitpunkt richtig, historisch jedoch gab es vor einigen Jahren auch im DSB keinen extra Aufsichtslehrgang, sondern man absolvierte AUCH den "Schießsportleiter", um die Berechtigung als vAP zu erlangen.

    Spannend - interessante Info. Muß dann vor 2018 gewesen sein.