Hallo liebes Forum,
ich hätte ein paar allgemeine Fragen zu dem Thema Standaufsicht. Falls es unterschiede geben sollte bezüglich der Bundesländer und Verbände, es geht um Hessen / DSB.
Und zwar habe ich vor kurzem meine Sachkundeprüfung absolviert inkl. des Lehrgangs der Standaufsicht.
Meine erste Frage wäre, ob ich von meinem Verein überhaupt zur Standaufsicht bestellt/registriert werden kann/darf, ohne dass ich eine WBK besitze. In meiner Bescheinigung steht nämlich etwa drin, dass die Bescheinigung nur im Zusammenspiel mit einer gültigen WBK oder Jagdschein, gültig ist. Eigentlich wäre dies daher ja schon eine explizite Antwort auf meine Frage. Nun ist es jedoch so, dass mein Verein sagt, dass er dem zustimmen muss und er mich registrieren möchte ohne entsprechende WBK. Da ich auch noch keine 12 Monate Mitglied bin, kann ich auch erst in einigen Monaten eine beantragen. Was ist nun korrekt?
Die zweite Frage wäre, wie funktioniert solch eine Registrierung/Bestellung der Aufsichtsperson also zur Standaufsicht in einem Verein? Ich habe schon mehrere Varianten gehört. Einmal wurde mir gesagt, dass die Registrierung bei der Behörde geschieht und dort die Zuverlässigkeit, etc. geprüft wird und somit keine WBK erforderlich ist. Dann habe ich jedoch auch gehört, dass die Registrierung ausschließlich Vereinsintern passiert und somit eine WBK benötigt wird um die Zuverlässigkeit zu gewährleisten. Eine dritte Variante war, dass es vom Verein an den Verband gemeldet wird und der Verband es weiter an die Behörde gibt, und das ist nicht mal die letzte Variante, welche mir von verschiedenen Personen mitgeteilt wurden. Kennt sich mit diesem Thema jemand aus?
Schon einmal vielen herzlichen Dank!