Standaufsicht Registrierung

  • Hallo liebes Forum,

    ich hätte ein paar allgemeine Fragen zu dem Thema Standaufsicht. Falls es unterschiede geben sollte bezüglich der Bundesländer und Verbände, es geht um Hessen / DSB.

    Und zwar habe ich vor kurzem meine Sachkundeprüfung absolviert inkl. des Lehrgangs der Standaufsicht.

    Meine erste Frage wäre, ob ich von meinem Verein überhaupt zur Standaufsicht bestellt/registriert werden kann/darf, ohne dass ich eine WBK besitze. In meiner Bescheinigung steht nämlich etwa drin, dass die Bescheinigung nur im Zusammenspiel mit einer gültigen WBK oder Jagdschein, gültig ist. Eigentlich wäre dies daher ja schon eine explizite Antwort auf meine Frage. Nun ist es jedoch so, dass mein Verein sagt, dass er dem zustimmen muss und er mich registrieren möchte ohne entsprechende WBK. Da ich auch noch keine 12 Monate Mitglied bin, kann ich auch erst in einigen Monaten eine beantragen. Was ist nun korrekt?


    Die zweite Frage wäre, wie funktioniert solch eine Registrierung/Bestellung der Aufsichtsperson also zur Standaufsicht in einem Verein? Ich habe schon mehrere Varianten gehört. Einmal wurde mir gesagt, dass die Registrierung bei der Behörde geschieht und dort die Zuverlässigkeit, etc. geprüft wird und somit keine WBK erforderlich ist. Dann habe ich jedoch auch gehört, dass die Registrierung ausschließlich Vereinsintern passiert und somit eine WBK benötigt wird um die Zuverlässigkeit zu gewährleisten. Eine dritte Variante war, dass es vom Verein an den Verband gemeldet wird und der Verband es weiter an die Behörde gibt, und das ist nicht mal die letzte Variante, welche mir von verschiedenen Personen mitgeteilt wurden. Kennt sich mit diesem Thema jemand aus?


    Schon einmal vielen herzlichen Dank!

  • In meiner Bescheinigung steht nämlich etwa drin, dass die Bescheinigung nur im Zusammenspiel mit einer gültigen WBK oder Jagdschein, gültig ist.

    Hallo JenPew,

    könntest du evtl. das Photo hochladen? Der Zusammenhang zwischen WBK und Standaufsicht ist mir nicht ersichtlich, u.a. wegen LG/LP, wo keine WBK erforderlicj ist, aber die Aufsicht schon.

    MfG,

    KabalMSU

  • Hallo JenPew,

    könntest du evtl. das Photo hochladen? Der Zusammenhang zwischen WBK und Standaufsicht ist mir nicht ersichtlich, u.a. wegen LG/LP, wo keine WBK erforderlicj ist, aber die Aufsicht schon.

    MfG,

    KabalMSU

    Hallo KabalMSU,


    vielen Dank für deine Antwort. Ein Foto kann ich später hochladen, kein Problem.

    Was ich schon mal erwähnen kann ist Folgendes. Auf der Bestellbestätigung vom Lehrgang zur Standaufsicht, steht ein Satz, dass die Bescheinigung für "Feuerwaffen" nur im Zusammenhang mit einer WBK, gültig ist. Für Luftdruck, CO2 Ständen, wäre eine WBK nicht notwendig. So in etwa steht es als Info auf der Bescheinigung des Lehrgangs


    Viele Grüße

    JenPew.

  • Auf der Bestellbestätigung vom Lehrgang zur Standaufsicht, steht ein Satz, dass die Bescheinigung für "Feuerwaffen" nur im Zusammenhang mit einer WBK, gültig ist.

    Hallo JenPew,

    das kann ich immer noch nicht nachvollziehen. Eine WBK berechtigt zum Erwerb/Besitz, ist aber für den Umgang (als Ausichtsperson am Stand) nicht erforderlich.

    MfG,

    KabalMSU

  • Wie es bei Euch in Hessen ist, ist eine gute Frage. Leider wird es wahrscheinlich wieder nicht einheitlich sein.

    In Niedersachsen gibt es seitens des NSSV ein Formular:

    https://www.nssv.de/recht/waffenre…echt/aufsichten

    Das füllt der Verein aus und der Vorsitzende unterschreibt das ganze. Dazu wird die Kopie der Urkunde über Sachkundeprüfung inkl. Standaufsicht geheftet und im Vereinsheim aufbewahrt. Das soll bei uns angeblich ausreichen und hat mein Verein so mit mir gemacht.

  • Hier im Kreis sollte laut Waffenbehörde die vom Vereinen benannten Standaufsichtspersonen dem Kreis gemeldet werden.

    Vorraussetzung Waffensachkunde und Standaufsichtlehrgang...

    Beim Kreis durchläufst du dann fast den gleichen Prozess... wie bei der WBK...

    Walther LG400 Holz Auflage

  • Der Verein bestellt Dich als Aufsicht durch ein Schriftstück unterschrieben vom Schießsportleiter.

    Es wird auf dem Schießstand eine Liste der Aufsichten ausgehängt.

    Linksschütze
    EVO 10E
    GSP Atlanta
    FWB 900
    Anschütz 1807Z, 1807L, 2013

  • Nur eine Vermutung meinerseits:

    Normalerweise wird die Aufsicht dem Verband gemeldet und der muss dann bei der Behörde die Zuverlässigkeit prüfen lassen.

    Vielleicht will sich der Landesverband Hessen die Gebühren für die Prüfung sparen, indem nur bereits geprüfte, sprich Personen mit WBK, Standaufsicht werden können.

    Ich bin keine Signatur, ich mach' hier nur sauber.

  • Ich kenne es so, dass die Aufsichten nicht an eine Behörde oder Verband gemeldet werden müssen.

    Und das entspricht AWaffV §10 (3): "Registrierung der Aufsichtsperson bei dem Verein."


    Gruss Marcos

  • Eine WBK zur Ausübung der Rolle VA ist rechtlich nicht notwendig. Die Einschränkung der VA-Bescheinigung ist sinnlos und sollte wenn überhaupt auf "in Verbindung mit Sachkundenachweis" beschränkt werden. Der kann dann ein § 7 WSK-Nachweis oder etwas Äquivalents für Druckluftstände ("VA WSK light", ich habe Kurse dazu gesehen) sein. Wobei alle VA-Kurse die ich bisher gesehen habe, entsprechende Sachkundenachweise als Voraussetzung zur Kursbelegung hatten, ergo kann die VA-Bescheinigung dann auch gleich die nötige Sachkunde mitbescheinigen und jegliche Gültigkeitseinschränkungen auf Sachkundenachweise sind komplett überflüssig.