Weit vor 2018.
Standaufsicht Registrierung
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Das ist zum heutigen Zeitpunkt richtig, historisch jedoch gab es vor einigen Jahren auch im DSB keinen extra Aufsichtslehrgang, sondern man absolvierte AUCH den "Schießsportleiter", um die Berechtigung als vAP zu erlangen. Um wie viele Jahre es sich handelt, hängt sicher vom jeweiligen LV ab. Diese alten Lizenzen gelten natürlich auch noch heute.
Wenn das schon historisch war, wie nennst Du dann die Zeit als manche der älteren Schützen hier angefangen haben?
Einige behaupten ja schon in den 70er und 80er Jahren aktiv gewesen zu sein.
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Das ist bisher die richtigste Antwort. Aber nur halb richtig.
Zum ersten: WOFÜR "verantwortliche Aufsichtsperson"?
a) Druckluftstand
b) KK / GK-Stand
c) Vorderlader-Schießen
d) "besondere Aufsicht" für Kinder und Jugendliche.
Für a) ist eine Waffen-Sachkunde nicht zwingend erforderlich.
für b) ist eine Waffen-Sachkunde zwingend erforderlich (z.B. durch Vorlage der WBK zu dokumentieren)
…Sorry, die VA für b) muss einzig Sachkundig sein, sie braucht keine WBK.
Natürlich ist der Nachweis mittels WBK am einfachsten, die Vorlage der Prüfungsbescheinigung reicht aber genauso aus.
Bei uns im BDMP gibt es dafür extra den „Aufsixhtenausweis“ in der alle Aufsichtsqualifikationen, die der Inhaber im Verband erworben hat entsprechend gekennzeichnet sind, also Schießleiter, Standaufsicht und die unterschiedlichen Range Officers, die man erwerben kann.
In einigen Vereinen, auch DSB angehörige Vereine, bekommen die VAs vom Verein einen Aufsichtenausweis, mit Lichtbild.Aber letztlich muss das Mitglied nur sein Prüfungszeugnis dem Vereinsvorsitzenden vorlegen, aus dem hervorgeht, dass er Aufsicht ist.
Ein weiterer Punkt, den ich gut finde, bei uns im BDMP kann man mit Hilfe der BDMP Mitgliedsnummer und/oder der individuellen Schießleiternummer online überprüfen, ob die Person Schießleiter ist und die Qualifikation auch noch gültig ist.
Bei uns erhält jeder Schießleiter (BDMP) einen eigenen Schießleiterstempel, der die individuelle Schießleiternummer beinhaltet. Über diese Nummer kann somit der Schießleiter, der den Stempel ins Schießbuch gedrückt hat.
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Natürlich ist der Nachweis mittels WBK am einfachsten, die Vorlage der Prüfungsbescheinigung reicht aber genauso aus.
Ich habe nichts anderes geschrieben.
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Califax Danke für #16. Es ist kaum zu glauben was man innerhalb des Vereins für Diskussionen führen muss, die von "haben wir noch nie gemacht" (was gar nicht stimmt), über "brauchts nicht, ist doch alles nur Bürokratie", "wird eh nicht kontrolliert", bis zum Klassiker "die anderen Vereine haben sich nicht so penibel" , oder "die machen das auch nicht".
Nur weil man etwas seit Jahrzehnten falsch macht wird es dadurch nicht richtig. Und Bestandsschutz für langjähriges ignorieren gibt's auch nicht.
Hab mich mit der Aussage nicht tiefer befasst, aber ein Sachverständiger meinte im letzten Gespräch, dass es im Waffenrecht keine Ordnungswidrigkeit mehr gibt, sondern man sich immer im Strafrecht bewegt und da sollte niemand aus lauter Bequemlichkeit, oder Fahrlässigkeit seinen Vorstand am Schafottt parken.
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Hab mich mit der Aussage nicht tiefer befasst, aber ein Sachverständiger meinte im letzten Gespräch, dass es im Waffenrecht keine Ordnungswidrigkeit mehr gibt, sondern man sich immer im Strafrecht bewegt und da sollte niemand aus lauter Bequemlichkeit, oder Fahrlässigkeit seinen Vorstand am Schafottt parken.
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Hab mich mit der Aussage nicht tiefer befasst, aber ein Sachverständiger meinte im letzten Gespräch, dass es im Waffenrecht keine Ordnungswidrigkeit mehr gibt, sondern man sich immer im Strafrecht bewegt
Wie Du schon erkannt hast, reden in der Szene viele Leute über Dinge, von denen sie maximal Halbahnung haben.

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