Wir wollen im nächsten Jahr das Thema im Verein angehen. Hat jemand schon Erfahrungen damit?
Schutzkonzept gegen psychische, physische und sexualisierte Gewalt
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https://www.tlsb.at/wp-content/upl…e-TLSB_V1.0.pdf
War bei mir in Österreich auch Inhalt im Übungsleiterbasiskurs.
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wegi82 - vielen Dank für das Konzept des Tiroler Verbandes. Das ist nicht schlecht, aber doch sehr unkonkret.
Ich habe darum mit meinen Vereinsdaten Perplexity (eine AI) gefüttert und ein ziemlich brauchbares Rohkonzept bekommen.
Das natürlich an die tatsächliche Situation angepasst - und nach 20-30 min hat man etwas Vorzeigbares, hier das, was Perpexity auf meine Anfrage erstellt hat:ZitatAlles anzeigen1. Präambel und Geltungsbereich
Der Schützenverein __________________ e. V. versteht sich als Ort des fairen, respektvollen und sicheren Sports für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Sexualisierte Gewalt, sexuelle Belästigung, Grenzverletzungen und Machtmissbrauch werden in unserem Verein nicht geduldet. Dieses Schutzkonzept dient der Prävention, der Sensibilisierung und einem klaren, verlässlichen Vorgehen bei Verdachtsfällen oder bekannt gewordenen Übergriffen.
Die Regelungen gelten für alle Mitglieder, insbesondere für alle Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten (Trainer, Betreuer, Vorstandsmitglieder, Ehrenamtliche, Helfer), sowie für Gasttrainer und sonstige im Verein tätige Personen. Für Minderjährige gilt ein besonderer Schutzauftrag auf Grundlage des deutschen Kinder- und Jugendschutzrechts.
2. Leitbild des Vereins
- Wir stellen das Wohl der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen über sportliche oder wirtschaftliche Interessen.
- Wir achten die persönliche Würde und Selbstbestimmung jeder Person, unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, Herkunft, Religion, Behinderung oder Leistungsstand.
- Wir schaffen eine Vereinsatmosphäre, in der Nähe und Vertrauen im sportlichen Miteinander möglich sind, ohne Grenzen zu überschreiten oder Macht zu missbrauchen.
- Wir gehen aktiv gegen jede Form von sexualisierter Gewalt, sexueller Belästigung, Diskriminierung und erniedrigender Behandlung vor.
- Wir verstehen Prävention und Kinderschutz als dauerhaften Prozess: Reflexion, Fortbildung und Anpassung des Schutzkonzeptes gehören selbstverständlich dazu.
3. Strukturen, Verantwortlichkeiten, Führungszeugnisse
3.1 Kinderschutzbeauftragte Person
Der Verein benennt mindestens eine Kinderschutzbeauftragte Person (Name, Kontaktdaten), die vom Vorstand eingesetzt wird. Aufgaben sind insbesondere:
- Ansprechperson für Kinder, Jugendliche, Eltern, Trainer und Mitglieder bei Fragen, Sorgen oder Verdachtsfällen.
- Beratung des Vorstands in Kinderschutzfragen.
- Koordination von Schulungen und Fortbildungen zum Thema Prävention sexualisierter Gewalt.
- Dokumentation von Meldungen und Maßnahmen nach diesem Schutzkonzept.
Die Kinderschutzbeauftragte Person wird regelmäßig fortgebildet und erhält bei Bedarf externe Fachberatung (z. B. über Landessportbund, Fachberatungsstellen).
3.2 Erweiterte Führungszeugnisse
Alle Trainer, Betreuer und übrigen Personen, die regelmäßig und in verantwortlicher Weise mit Minderjährigen zusammenarbeiten, legen in den gesetzlich vorgesehenen Abständen ein erweitertes Führungszeugnis vor. Die Einsicht erfolgt datenschutzkonform durch ein vom Vorstand beauftragtes Vorstandsmitglied. Es wird dokumentiert, dass Einsicht genommen wurde, nicht jedoch der konkrete Inhalt.
4. Verhaltenskodex Nähe–Distanz und Kommunikation
Der folgende Verhaltenskodex ist von allen Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, schriftlich anzuerkennen. Verstöße können vereinsrechtliche Maßnahmen (z. B. Abmahnung, Ausschluss) und ggf. strafrechtliche Schritte nach sich ziehen.
4.1 Allgemeine Grundsätze
- Ich respektiere die körperlichen und seelischen Grenzen der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen.
- Ich nutze meine Rolle als Trainer nicht aus, um private oder intime Nähe herzustellen.
- Ich vermeide jede zweideutige, sexualisierte oder herabwürdigende Sprache und Gestik.
- Ich verzichte auf Kommentare zum Körper, Aussehen oder zur Sexualität von Kindern und Jugendlichen, die über sportfachliche Hinweise hinausgehen.
- Ich trenne private und dienstliche/ehrenamtliche Kontakte soweit wie möglich (z. B. keine heimlichen Einzelchats, keine vertraulichen Sprachnachrichten mit sexualisierten Inhalten oder Anspielungen).
4.2 Korrektur des Anschlags (körperliche Hilfestellung)
Im Pistolensport sind körperliche Hilfestellungen zur Korrektur des Anschlags fachlich notwendig. Sie sind wie folgt geregelt:
- Körperliche Hilfestellungen sind auf das sportlich Notwendige zu beschränken (z. B. Korrektur von Stand, Schulterposition, Armhaltung, Griff).
- Vor jeder Berührung kündigt der Trainer diese klar an und holt eine ausdrückliche Zustimmung ein, z. B.: „Ich korrigiere jetzt kurz deine Schulter/Hand. Ist das für dich in Ordnung?“
- Der Jugendliche kann jederzeit „nein“ sagen. Eine Ablehnung wird ohne Druck akzeptiert; stattdessen wird auf verbale Erklärungen, Demonstrationen oder Videoanalysen ausgewichen.
- Berührungen im Intimbereich, Brustbereich oder an sonstigen eindeutig sexualbezogenen Körperstellen sind strikt untersagt.
- Korrekturen erfolgen prinzipiell in offenen, einsehbaren Bereichen des Schießstandes und nicht in abgeschlossenen Räumen ohne Sichtkontakt zu Dritten.
4.3 Lob, Emotionen und Umarmungen
- Standardformen der Anerkennung sind verbale Wertschätzung („Gut gemacht“, „Starke Leistung!“) und kurze Gesten wie Handschlag, High-Five, Fist-Bump.
- Eine Umarmung bei besonderen Erfolgen oder emotionalen Situationen ist nur dann zulässig, wenn
- der Sportler vorher ausdrücklich gefragt wird („Möchtest du, dass ich dich kurz in den Arm nehme?“) und zustimmt,
- die Umarmung kurz, locker und für Dritte sichtbar bleibt,
- klar erkennbar ist, dass es sich um sportbezogene Freude handelt, nicht um die Herstellung einer privaten/intimen Nähebeziehung.
- Kinder und Jugendliche werden niemals „aus Mitleid“ oder gegen ihren Willen in den Arm genommen, insbesondere nicht in Situationen großer Enttäuschung. Zuerst erfolgt Zuwendung über Worte, Abstand und ggf. die Einbindung der Eltern.
4.4 Einzelkontakte, digitale Kommunikation
- Einzeltrainings mit Minderjährigen finden nach Möglichkeit nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Es gilt das Vier-Augen-Prinzip (weitere Person in Hör- oder Sichtweite) oder die Nutzung offener, einsehbarer Bereiche.
- Digitale Kommunikation (Messenger, soziale Netzwerke) mit Minderjährigen erfolgt transparent, möglichst über Gruppenkanäle oder offizielle Vereinswege. Heimliche, intime oder sexualisierte Kommunikation ist verboten.
- Es werden keine Fotos/Videos von Kindern und Jugendlichen ohne Einwilligung der Sorgeberechtigten veröffentlicht; interne Trainingsaufnahmen werden nur zweckgebunden verwendet (Analyse, Technikschulung).
5. Räumliche Besonderheiten des Vereins
Der Schützenverein __________________ e. V. verfügt über keine Umkleiden. Es gibt eine Männertoilette (Urinale und Kabinen) und eine Damentoilette (Kabinen). Daraus ergeben sich folgende Regelungen:
- Toiletten sind reine Sanitärbereiche und keine Aufenthaltsräume. Trainer betreten die Toiletten nur in begründeten Ausnahmefällen (z. B. Notfall, Hilferuf) und informieren nach Möglichkeit eine zweite erwachsene Person.
- Körperpflege, Kleidungswechsel und Intimhandlungen finden nicht im Schießstand, sondern – soweit nötig – diskret im Sanitärbereich statt; es gilt, Kinder und Jugendliche möglichst selbstbestimmt und unbeobachtet handeln zu lassen.
- Es werden keine Fotos oder Videos in Sanitärbereichen gemacht.
6. Meldesystem und Beschwerdewege
Kinder, Jugendliche, Eltern, Trainer und alle Vereinsmitglieder sollen niedrige Hürden haben, sich zu äußern, wenn sie Grenzverletzungen wahrnehmen oder sich unwohl fühlen.
6.1 Interne Ansprechstellen
- Kinderschutzbeauftragte Person (Name, Kontakt, E-Mail, Telefon)
- 1 Vorstandsmitglied (z. B. Jugendleiter)
- Möglichkeit zur schriftlichen anonymen Meldung (z. B. Briefkasten „Kinderschutz“)
Meldungen können u. a. Folgendes betreffen:
- konkrete Übergriffe oder Verdachtsmomente sexualisierter Gewalt
- wiederholte Grenzverletzungen oder irritierende Situationen
- unangemessene Kommunikation oder digitale Kontakte
- allgemeine Unsicherheiten („Etwas fühlt sich komisch an.“)
6.2 Externe Ansprechstellen
Der Verein veröffentlicht gut sichtbar (Vereinsheim, Webseite, Infomaterial) Kontaktdaten von:
- örtlichem Jugendamt
- unabhängigen Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt (regional)
- übergeordneten Sportorganisationen (z. B. Landessportbund, Fachverbände, Safe-Sport-Hotlines)
7. Verfahren bei Verdacht, Grenzverletzung oder Übergriff
Der Verein verpflichtet sich zu einem standardisierten Vorgehen („Interventionsleitfaden“). Ziel ist der Schutz der betroffenen Person sowie ein faires, strukturiertes Verfahren.
7.1 Grundprinzipien
- Schutz der (vermutlich) betroffenen Person hat Vorrang.
- Jede Meldung wird ernst genommen, auch wenn sie zunächst vage erscheint.
- Es gilt der Grundsatz „so viel wie nötig, so wenig wie möglich“ bei der Weitergabe von Informationen (Datenschutz).
- Es besteht keine Pflicht zur „Ermittlung“ durch den Verein; strafrechtlich relevante Sachverhalte werden an die zuständigen Behörden weitergeleitet.
7.2 Schritte im Verdachtsfall
- Aufnahme der Meldung durch die Kinderschutzbeauftragte Person oder eine andere Ansprechperson (sachlich, ohne Suggestivfragen).
- Dokumentation der Beobachtungen/Aussagen (Datum, Ort, Beteiligte, wörtliche Aussagen soweit erinnerlich).
- Interne Erstberatung (Kinderschutzbeauftragte Person, ggf. Vorstand) über das weitere Vorgehen.
- Frühzeitige Einbindung externer Fachberatung (z. B. spezialisierte Beratungsstelle, Jugendamt), insbesondere bei schwerwiegenden oder unklaren Fällen.
- Schutzmaßnahmen im Verein (z. B. vorläufiger Ausschluss einer verdächtigten Person von der Kinder- und Jugendarbeit, Vermeidung von Einzelkontakten).
- Je nach Lage: Information der Sorgeberechtigten der betroffenen Person, sofern dadurch keine Gefährdung verschärft wird.
- Ggf. Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden bei strafrechtlich relevanten Verdachtsmomenten (z. B. sexueller Missbrauch, Besitz/Verbreitung kinderpornografischer Inhalte).
Alle Maßnahmen werden schriftlich festgehalten. Die Dokumentation wird vertraulich und gesichert aufbewahrt.
8. Qualifizierung und Fortbildung
- Alle Trainer und Betreuer im Kinder- und Jugendbereich verfügen über eine gültige Lizenz für die Jugendarbeit (z. B. JuBaLi des DSB) oder eine gleichwertige Qualifikation.
- Zusätzlich nimmt der Verein regelmäßig (z. B. alle 2–3 Jahre) an Fortbildungen zur Prävention sexualisierter Gewalt, Kinderschutz und Safe Sport teil, insbesondere bei Änderungen rechtlicher oder verbandlicher Vorgaben.
- Neue Trainer werden bei ihrem Einstieg in den Verein in das Schutzkonzept eingeführt und unterschreiben den Verhaltenskodex.
9. Information, Partizipation und Evaluation
- Das Schutzkonzept wird im Verein bekannt gemacht (Aushang, Vereinswebsite, Info für Eltern und neue Mitglieder).
- Kinder und Jugendliche werden altersgerecht über ihre Rechte, Beschwerdemöglichkeiten und den Umgang mit unangenehmen Situationen informiert (z. B. im Rahmen eines Jugendabends).
- Der Verein überprüft das Schutzkonzept mindestens alle drei Jahre oder bei Bedarf (z. B. nach einem Vorfall) und passt es an neue Erkenntnisse, Empfehlungen von Fachstellen und Vorgaben des Verbandes an.
10. Inkrafttreten
Dieses Schutzkonzept wurde vom Vorstand des Schützenvereins __________________ e. V. am __________ beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Es ist für alle Mitglieder und insbesondere für alle in der Kinder- und Jugendarbeit Tätigen verbindlich.
Hinweis zur Sprache:
Zur besseren Lesbarkeit werden im vorliegenden Schutzkonzept personenbezogene Bezeichnungen (z. B. „Trainer“, „Sportler“, „Mitglied“) in der männlichen Form verwendet. Sie gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. -
Beitrag von Califax (
22. Dezember 2025 um 07:30 )Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (22. Dezember 2025 um 07:30 ). -
Wir wollen im nächsten Jahr das Thema im Verein angehen. Hat jemand schon Erfahrungen damit?
Für mich der wichtigste Punkt ist die soziale Kontrolle, dass möglichst alle die Augen offen halten. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen muss gelebt werden. Sich hier auf detailliert ausgearbeitete Leitlinien zu verlassen reicht nicht.
Kritisch sehe ich den 3.2 im Entwurf von Califax. Im erweiterten Führungszeugnis steht ja viel drin. Mit den Schandtaten gehen die meisten ja nicht hausieren. Es geht auch keinen was an, wenn jemand wegen z. B. kreativer Steuergestaltung eine zwischen die Hörner bekommen hat. Auch im Verein menschelt es, Vertraulichkeit wird von jedem in anderen Grenzen ausgelegt.
Wichtiger ist gegenseitiges Vertrauen, auch die Kids sollten mehrere Ansprechpartner haben. Ein Beauftragter, der pers. wenig bekannt ist, ob der so schnell ins Vertrauen gezogen wird. Vertrauen ist auch im Vereinsumfeld absolut wichtig. Wenn jeder jedem mißtraut, dann wird es kritisch.
Sicher ist es wichtig, aber so schnell wie eine Kinderseele geschädigt wird, so schnell ist auch eine Existenz beschädigt. -
Zitat
1. Präambel und Geltungsbereich
Der Schützenverein __________________ e. V. versteht sich als Ort des fairen, respektvollen und sicheren Sports für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Sexualisierte Gewalt, sexuelle Belästigung, Grenzverletzungen und Machtmissbrauch........
Sehr amerikanisch, ein Grund auf eine Tätigkeit in einem derartigen Verein zu verzichten.
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Sehr amerikanisch, ein Grund auf eine Tätigkeit in einem derartigen Verein zu verzichten.
Du kennst anscheinend nicht die Vorgaben des DOSB? Und hast auch nie den "Ehrenkodex" unterschrieben?
https://cdn.dosb.de/alter_Datenbes…rter_Gewalt.pdf
Das hier sind die Hilfestellungen, die die DSJ den Vereinen zur Verfügung stellt:
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Kritisch sehe ich den 3.2 im Entwurf von Califax. Im erweiterten Führungszeugnis steht ja viel drin. Mit den Schandtaten gehen die meisten ja nicht hausieren. Es geht auch keinen was an, wenn jemand wegen z. B. kreativer Steuergestaltung eine zwischen die Hörner bekommen hat. Auch im Verein menschelt es, Vertraulichkeit wird von jedem in anderen Grenzen ausgelegt.
In dem (von der AI erstellten) Schutzkonzept steht drin:
"legen in den gesetzlich vorgesehenen Abständen ein erweitertes Führungszeugnis vor. "
Wo ist also mehr gefordert, als sowie schon gesetzlich geregelt?
Als Lehrer habe ich auch alle paar Jahre ein solches Führungszeugnis meinem Arbeitgeber vorzulegen.
Auch, als wir für den Verein eine kleine gastronomische Erlaubnis von der Stadt begehrten, musste ich eines vorzeigen.
Über den Verein bekommt man es sogar kostenlos.Dito bei inzwischen so ziemlich jeder höhere Qualifizierung über den DSB - da muss man den Justiziar des DSB das Teil anschauen lassen, der vernichtet dann anscheinend die Kopie.
Als Trainer und Übungsleiter sind wir Teil der freien Jugendhilfe. Entweder man spielt nach den geltenden Regeln, oder man spielt nicht mit. Ist jedem selbst überlassen.
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Sicher ist es wichtig, aber so schnell wie eine Kinderseele geschädigt wird, so schnell ist auch eine Existenz beschädigt.
Meinst du, mir gefällt das?
Du kannst dir nicht vorstellen, wie schwierig das ist, angehende Trainer und Übungsleiter z.B. im JuBaLi-Kurs zum Thema "sexualisierte Gewalt" zu schulen? Da ist nur sehr wenig plakativ schwarz oder weiß! Da gibt es tausende Grautöne!
Was ist mit dem 80-Jährigen Trainer, der aufgrund seiner Medikation stolpert und einen Sportler ungefragt berührt?
Was ist mit dem Trainer, der gleichzeitig Vater ist und sein Kind nach einer tollen Leistung umarmt?
Ja, was ist mit einem Sportlehrer, der Hilfestellung beim Sprung über den Kasten?Früher wurde das alles sehr lax gesehen, vielleicht zu lax - die Skandale (Kindesmissbrauch) haben dann zu einem strikten Umdenken der Gesellschaft geführt. Jetzt ist es fast so prüde wie im viktorianischen England, könnte man meinen.
Ich kann dir kein Patentrezept geben, keine Handlungsanleitung, die man als Folie auf jeden Fall legen kann, um zu sehen, was man tun soll.
Das musst du im Zweifel mit deinem Gewissen ausmachen.Aber es muss im Verein eine Ansprechstelle geben. Besser mehrere, denn wenn gerade der benannte Ansprechpartner das Problem darstellt, läuft das Ganze schief. Die Publikationen der Verbände verlangen, dass jeder mögliche Missbrauch unparteiisch untersucht wird. Und ja, das ist mit ganz schlimmer Rufschädigung verbunden, auch wenn das nicht offiziell thematisiert wird.
Ich kann jeden verstehen, der dieses Risiko nicht eingehen will.
Ich finde die AI-generierte Formulierung
Zitat7.2 Schritte im Verdachtsfall
- Aufnahme der Meldung durch die Kinderschutzbeauftragte Person oder eine andere Ansprechperson (sachlich, ohne Suggestivfragen).
- Dokumentation der Beobachtungen/Aussagen (Datum, Ort, Beteiligte, wörtliche Aussagen soweit erinnerlich).
- Interne Erstberatung (Kinderschutzbeauftragte Person, ggf. Vorstand) über das weitere Vorgehen.
- Frühzeitige Einbindung externer Fachberatung (z. B. spezialisierte Beratungsstelle, Jugendamt), insbesondere bei schwerwiegenden oder unklaren Fällen.
- Schutzmaßnahmen im Verein (z. B. vorläufiger Ausschluss einer verdächtigten Person von der Kinder- und Jugendarbeit, Vermeidung von Einzelkontakten).
- Je nach Lage: Information der Sorgeberechtigten der betroffenen Person, sofern dadurch keine Gefährdung verschärft wird.
- Ggf. Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden bei strafrechtlich relevanten Verdachtsmomenten (z. B. sexueller Missbrauch, Besitz/Verbreitung kinderpornografischer Inhalte).
Alle Maßnahmen werden schriftlich festgehalten. Die Dokumentation wird vertraulich und gesichert aufbewahrt.
gar nicht übel. Denn hier findet eine IMHO vernünftige Staffelung der Eskalationsstufen statt - zuerst interne Bewertung und erst, wenn "es heiß wird" externe Beratung bis hin zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden.
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(1) Du kannst dir nicht vorstellen, wie schwierig das ist, angehende Trainer und Übungsleiter z.B. im JuBaLi-Kurs zum Thema "sexualisierte Gewalt" zu schulen?
(2) Jetzt ist es fast so prüde wie im viktorianischen England, könnte man meinen.
(1) *Ich* würde sagen, dass es das Schlechteste und Dümmste überhaupt ist, was mensch sich vorstellen kann, *dafür* eine KI einzuspannen.
Inkompetenter und dysfunktionaler geht der Ansatz wirklich nicht mehr. Mach' diesen Fehler rückgängig, und zwar möglichst schnell.
(2) Wir wissen nun nicht, ob dieser Vergleich auch von der doofen KI stammt. Aber ich belehre dich gerne über die nicht so prüden Viktorianer (1837-1901) und ihre Schutzaltersgrenzen:
"In 1275, the first age of consent was set in England, at age 12 (Statute of Westminster I). In 1875, the Offences Against the Person Act raised the age to 13 in Great Britain and Ireland, and ten years later the Criminal Law Amendment Act 1885 raised it to 16."
(Quelle: Wikipedias age-of-consent-Artikel für Großbritannien)Ferner infomiere ich Dich, dass die Prostitution in London um die Jahrhundertmitte bekanntlich bei 11 bis 12 Jahren begann. Das Bürgertum sah das zwar als ein Zeichen der bedauerlichen SIttenlosigkeit der unteren Klassen an, sah' sich aber lange nicht bemüßigt, dagegen groß rechtlich einzuschreiten.
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Woran würdest du das konkret festmachen? Aber ja, KI spuckt meist gut klingende aber oftmals auch recht inhaltsleere Texte aus, so dass man vorher wissen sollte, was genau man sich erwartet, und anschließend das Ergebnis darauf abklopfen sollte, inwiefern die Ziele erreicht wurden.
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Ich habe darum mit meinen Vereinsdaten Perplexity (eine AI) gefüttert und ein ziemlich brauchbares Rohkonzept bekommen.
Das natürlich an die tatsächliche Situation angepasst - und nach 20-30 min hat man etwas Vorzeigbares, hier das, was Perpexity auf meine Anfrage erstellt hat:Aber nicht weinen, wenn sie dann niemand mehr findet, der den Job freiwillig ausüben möchte.
Hoffentlich kommen die bei uns im Verein nie auf die Idee, dass sowas thematisiert wird. Allein das einmalige Durchlesen dieses KI-generierten Pamphlets war eine Quälerei sondersgleichen.
Und bzgl. deinem Punkt 5, Unterabschnitt Kleidungswechsel. In unserem Verein (und in vielen anderen, die ich bisher besucht habe) gibt es keine Umkleidekabinen. Die Mädels ziehen sich im Gastraum um. Bis auf die Unterwäsche. Und was da teilweise zum Vorschein kommt würde jeden Dessous-Shop alt aussehen lassen. Wenn das so störend wäre, würden die im eigenen Interesse Maßnahmen ergreifen. Niemand würde je auf die Idee kommen, seine Klamotten mit aufs Schei*haus zu schleifen um sich dort umzuziehen.
Die Überreglementierungswut in Deutschland ist unendlich. Wenn du schon dabei bist.... Vergiss nicht den Hinweis für die Toilette "Punkt 1.1: Allgemeiner Grundsatz: Pro Person und pro Stuhlgang sind nur drei Stück Papier zulässig. Jede Zuwiderhandlung wird dokumentiert und dem Mitglied am Jahresende vor versammelter Mannschaft separat in Rechnung gestellt.
Habe die Ehre
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Inkompetenter und dysfunktionaler geht der Ansatz wirklich nicht mehr.
Doch. Wenn beamtete Juristen an Gesetzen mit heißer Nadel verschlimmbessern. Siehe z.B. Lex Sprave 2 im WaffG und die lustige Formulierung zur Fallenjagd im Bundesjagdgesetz.
Warum muss man sich überhaupt damit befassen? Weil es bald ohne "Schutzkonzept" keine Sportförderung geben wird. Wer die eh nicht bekommt, kann sich die Arbeit sparen. Und egal, ob du ein solches Konzept hast oder nicht, im Fall der Fälle wird der BGB Vorstand gegrillt, wenn er "etwas falsch macht".
Man kann ein solches "Schutzkonzept" natürlich vom Verband abkupfern und anpassen, was anderes macht aber die KI auch nicht.
Btw. ist die obige Fassung die, die direkt ausgespuckt wurde. Ohne menschliche Korrekturen, also definitiv nicht die Arbeitsfassung, die in die Abstimmungsrunde geht. Selbt diese ist nur eine Diskussionsgrundlage.
Ich weiß wirklich nicht, Carcano ,warum du dich so aufregst. Hilfreicher wäre es, auf die Fehler und uncleveren Formulierungen hinzuweisen als eine solche Pauschalverurteilung.
Vielleicht kann man ja so ein Konzept auch einfacher, kürzer gestalten?
Die entsprechenden über Förderung entscheidende Stellen wollen in Bälde ein dickes Papier sehen. Und das sollte möglichs genau das enthalten, was sie erwarten, aber auch nicht mehr.
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Allein das einmalige Durchlesen dieses KI-generierten Pamphlets war eine Quälerei sondersgleichen.
Du hast also auch noch nie einen Hygieneplan einer Arztpraxis gelesen, geschweige denn selber erstellt? Insbesondere, wenn die auch einen Steri haben?
Dagegen ist das hier Pillepalle.
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Nein, hab ich nicht. Ich führe kein Arztpraxis. Ich schieße an einem Schiessstand. Als Hobby. Und wenn du mit einem Text wie dem oben daherkommst, in dem auch steht "Es ist für alle Mitglieder und insbesondere für alle in der Kinder- und Jugendarbeit Tätigen verbindlich.", dann sag ich dir wahrscheinlich, dass du dir den Schrieb sonstwohin stecken kannst.
Mir ist von meinen Eltern, Lehrern, Meistern, etc. sozialverträgliche Verhaltensregeln beigebracht worde. Ich brauche kein mehrseitiges "Konzept", wie ich mit anderen Leuten, explizit Kindern, umzugehen habe. Wie krank diese Thematik ist sieht man ja schon an deinem Beispiel "Wenn ein Vater, der zufällig auch Trainer ist, nach dem Wettkampf SEINEN Sohn umarmt". Wird er dann angezeigt oder was?
Politiker meinen immer mit Verboten und Gesetzen besondere Vorkommnisse auszuschließen. Wir regen uns permanent über Gängeleien und Bevormundung seitens der Obrigkeit auf. Und jetzt kommen die Popelvereine selbst mit solchen Konzepten daher, angeblich weil es sonst keine Fördermittel gibt. Zeit für einen neuen Verein.
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https://waelderschuetzen.com/andelsbuch/
Schaut mal da, so machen wir das 🤫
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Wird er dann angezeigt oder was?
Er wurde auf einem Wettkampf vom Kampfrichter deshalb "zur Rede gestellt". Ein echtes Beispiel, bei dem ich den Betroffenen persönlich kenne.
Und ja, es ist krank.
Leider ist das aber der von oben vorgegebene Weg. Macht mich nicht glücklich, genau so wenig wie der rote Faden im Lauf, wird aber ab 2029 bundesweit verbindlich werden.
Kopf in den Sand stecken bringt wenig.
Es kommt dann auf die cleveren Formulierungen an. So habe ich auch mit fast wöchentlich angepassten Hygienekonzepten unseren Schießbetrieb in der Coronateit bestmöglich aufrechterhalten, als rundrum alles zu war.
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Tja......während Corona war ich nicht am Stand. Ich brauch niemanden, der mir jeden Schritt in meinem Leben vorschreibt.
Wegen deinem Beispiel mit dem Kampfrichter..... Noch ein Grund, warum ich keine Wettkämpfe oberhalb Vereinsebene schieße.
Fühlt ihr euch in so einem Umfeld eigentlich noch wohl? Bei jeder Handlung von allen und jedem als Sexualstraftäter verdächtigt zu werden wär mir echt zu dumm.
Den Link von Fendt312v hab ich mir grad angeschaut. Sowas lass ich mir eingehen.
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Hallo,
Tja......während Corona war ich nicht am Stand. Ich brauch niemanden, der mir jeden Schritt in meinem Leben vorschreibt.
Wegen deinem Beispiel mit dem Kampfrichter..... Noch ein Grund, warum ich keine Wettkämpfe oberhalb Vereinsebene schieße.
Fühlt ihr euch in so einem Umfeld eigentlich noch wohl? Bei jeder Handlung von allen und jedem als Sexualstraftäter verdächtigt zu werden wär mir echt zu dumm.
Da bin ich zu 1000% Prozent bei dir.
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Bei jeder Handlung von allen und jedem als Sexualstraftäter verdächtigt zu werden wär mir echt zu dumm.
Ich bin Lehrer, ich habe das jeden Tag.
Aber diese Kultur des absoluten Misstrauens und Rechtfertigungszwangs für jeden Pups, den man lässt, wird die Bereitschaft, sich aktiv einzubringen, egal wo, immer weiter erodieren lassen.
Als Vorstand UND Trainer ist man auf beiden Seiten der Dumme.
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