"Neue" ISSF Regeln zum 01.01.2026

  • Es gab auch Leute die sind gekommen und wollten Mal eben wie Dirty Harry schießen mit einem .44 Revolver.

    Das ist ja entsetzlich! Solche Ahnungslosen gehören ganz zurecht herunter auf den traurigen Boden der Tatsachen geholt und mit einem Jahr verschärfter LuPi ohne Bewährung bestraft.

    Früher standen die Menschen einander näher. Was blieb ihnen auch übrig, so ganz ohne Feuerwaffen.

    It’s nice to be a Preiss.
    It’s higher to be a Bayer.
    And it's a Gottesgab to be a Schwab.
    But the highest you ever werden kann, is to be an Austrian!

  • dellfritz99

    Warum der Furor? Warum das pauschale Abqualifizieren anderer?

    Es wird keiner genötigt was zu lernen, didaktisch sinnvolle Ratschläge anzunehmen.

    Ich hab jetzt keine Ahnung wo und welchem Verband du schießt. Aber deine Aussage Wettkämpfe zu schießen und keinem Verein und Verband anzugehören widerspricht sich. Sicher hier in D und ggf. auch in AT. Da wurde/wird das Waffengesetz auch deutlich verschärft.

    Aber ich weiß von was ich schreibe. Ich betreibe das Schießen erst gute 50 Jahre.

    Deine Aussage „Vereinsfürsten“ kenne ich und ich halte sie, mit Verlaub, für dämlich. Jeder Schützenmeister, der seine Unterschrift unter eine Bestätigung, die für ein Bedürfnis notwendig ist, setzt steht in der Verantwortung. Es ist immer die Gefahr da, dass einer vor einem steht, der eigentlich nur an Waffen kommen will und mit dem Verein, Wettkämpfen etc. nicht viel am Hut hat. Sicher die Ausnehme, aber alles schon dagewesen.

    Die schlechtesten Schützen haben die besten Ausreden.:sobbing: ^^

  • ACHTUNG, hier kommt der wichtige Grund für das Verhalten der Vereine:

    Ein Schütze geht in den Verein, schieß ein Jahr lang regelmäßig LP, macht die Sachkunde, benatrag nach einem Jahr eine Sportpistole und eine Großkaliber-Pistole und taucht danach nicht mehr im Verein auf.

    Da hat es gegeben und das mag kein Verein. Wenn der Schütze nur in diesem Verein ist und in keinem anderen und gar nicht mehr schießt, dann hat der Schütze kein Bedürfnis mehr. Wenn das dem verein bekannt ist, muss der es der Behörde melden, so weit ich weiß.

    Lt. Waffenrecht ist es in D ja notwendig, dass nach Erteilung einer WBK noch Nachweise vorgelegt werden müssen um die WBK zu behalten. Wenn ich es jetzt richtig im Gedächtnis habe, 6 mal p. a. bzw. regelmäßig einmal pro Quartal in den letzten 24 Monaten vor der Überprüfung. Austritte von Schützen mit WBK müssen an die Waffenbehörde gemeldet werden.

    Die schlechtesten Schützen haben die besten Ausreden.:sobbing: ^^

  • Warum hast du dann so geschrieben? 😉

    Aha, liest sich aber anders.

    Stimmt, lesen und verstehen sind zwei paar Schuhe.....

    Okay. Würdest du mir zustimmen das es in D Verbände gibt wo keine Druckluftdisziplinen geschossen werden? Also wohl auch nicht in den angeschlossenen Vereinen? Also ergibt sich doch auch die Möglichkeit, ohne Gängelei, ein Schütze werden zu können der seine Waffen beherrscht, oder?

  • dellfritz99

    Es wird keiner genötigt was zu lernen, didaktisch sinnvolle Ratschläge anzunehmen.

    Das Konzept von Kimme und Korn kann per LuPi vermittelt werden. Und sichere Waffenhandhabung zum Teil auch.

    Aber ein Jahr LuPi mit Doppelatmung und zweiteiligem Absenken in den Haltebereich ist didaktisch für GK sicher nicht sinnvoll. Und es erscheint mir sehr nahe an Nötigung, wenn man es einem GK- Interessierten als Voraussetzung für eine Bestätigung aufzwingt. Hier kollidieren die vom Funktionär festgelegten "Vereinsinteressen" (Neulinge in LuPi als Disziplin dauerhaft hineinzwingen) mit denen des GK- Schützen und der Verein sitzt zuerst am längeren Hebel. Später schießt so ein Schütze dort, wo es ihm besser passt.

    Je besser die Schützen die LuPi- Abläufe verinnerlicht haben und dazu noch die Konzepte für das Abziehen der LuPi, desto schwerer wird es, ihnen richtiges Schießen und Treffen mit einer richtigen Pistole beizubringen.

    Früher standen die Menschen einander näher. Was blieb ihnen auch übrig, so ganz ohne Feuerwaffen.

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  • Das Konzept von Kimme und Korn kann per LuPi vermittelt werden. Und sichere Waffenhandhabung zum Teil auch.

    Aber ein Jahr LuPi mit Doppelatmung und zweiteiligem Absenken in den Haltebereich ist didaktisch für GK sicher nicht sinnvoll. Und es erscheint mir sehr nahe an Nötigung, wenn man es einem GK- Interessierten als Voraussetzung für eine Bestätigung aufzwingt. Hier kollidieren die vom Funktionär festgelegten "Vereinsinteressen" (Neulinge in LuPi als Disziplin dauerhaft hineinzwingen) mit denen des GK- Schützen und der Verein sitzt zuerst am längeren Hebel. Später schießt so ein Schütze dort, wo es ihm besser passt.

    Je besser die Schützen die LuPi- Abläufe verinnerlicht haben und dazu noch die Konzepte für das Abziehen der LuPi, desto schwerer wird es, ihnen richtiges Schießen und Treffen mit einer richtigen Pistole beizubringen.

    Auf den Punkt.

  • Ich bin Schießmeister und Aufsicht, ich bin kein Trainer. Ich kenne Trainer und schätze deren Erfahrung.

    Sie sagen die LP ist die Basis für das Schießen von KW in Präzision.

    Eine LP ist auch eine richtig Pistole.

    Wer nach einem Jahr nur noch GK schießen möchte kann das machen.

    Die eigene GK gibts erst nach einem Jahr, unsere Vereins-Pistolen sind LP und KK.

    Ich kann da keine Gängelei erkennen.

    Linksschütze
    P8X
    GSP Atlanta
    FWB 800 Wood Basic
    Anschütz 8002
    Anschütz1903

  • Wieder mal zum ursprünglichen Thema:

    Die angekündigten ISSF-Regeländerungen sind in Kraft getreten:
    https://backoffice.issf-sports.org/getfile.aspx?m…anuary-2026.pdf (Pistole im Kapitel 8, ab Seite 349)

    Pistolengriffe betreffend werden sie aber wohl erst ab März 2026 angewendet.

    Es ist müßig darüber zu diskutieren ob das Sinn macht oder nicht. Erst mal müssen alle, die international schießen und wir als Hersteller, damit leben!

    Wir haben eine neue Zeichnung erstellt, die hoffentlich verständlicher ist und Erläuterungen dazu geschrieben:
    https://formgriffe.de/Infos/zur-Regelkunde/Pistolentabelle/

    Hier das ganze noch als PDF: https://formgriffe.de/media/31/01/09/1767618822/Neue ISSF-Regeln fr Pistolengriffe.pdf?ts=1767618822

    Da wir zu einem großen Teil exportieren, werden alle unsere Luft- und Sportpistolengriffe, die ab dem 15. Januar 2026 ausgeliefert werden, den neuen ISSF-Regeln entsprechen.

  • Es gab auch Leute die sind gekommen und wollten Mal eben wie Dirty Harry schießen mit einem .44 Revolver.

    Wenn es machbar ist, d.h Waffe und Munition ist greifbar warum nicht, gibt einige Euro in die Kasse und der Kamerad freut sich.


    Manche denken tatsächlich, den kann man so ohne Vorbereitung einhändig schießen.
    Das machen wir nicht mit Neulingen oder Gästen.


    Früher konnte man das tatsächlich, das wurde auch nur so ausgebildet.

  • Ich kann da keine Gängelei erkennen.

    Aus Deiner Blickrichtung sieht das Ganze plausibel aus und wird Dir so aus dem Umfeld bestätigt. Da ist ja kein böser Wille dahinter.

    Ungefähr gleichlautend wurde mir von Einhandschützen (LuPi, SpoPi, FP) erklärt, daß "richtiges Sportschießen" mit GK- Pistolen und zwei Händen ja gar nicht möglich wäre. Mit zwei Händen wäre es einfach nur halb so schwierig also könnte es ja gar keine sportliche Herausforderung sein.

    Ich hab mich dann mit einem unserer SpoPi- und LuPi- Spitzenschützen (sehr freundschaftlich) auf unserem Schießstand (25m) getroffen und wir haben gegenseitig mal Waffen getauscht und in die andere Welt hineingeschnuppert. Da war ehrliches Interesse auf beiden Seiten vorhanden und wir hatten einen interessanten und lehrreichen Nachmittag. DAS sollte es öfters und vorurteilsfrei geben.

    Im Ergebnis kam heraus, daß der Kollege völlig überrascht war, daß man technisch mit einer hochwertigen GK- Pistole auf 25m die Innen- Zehn locker halten kann. Und daß zweihändiges Schießen eben nicht halb so schwer wie einhändiges ist. Es ist etwas völlig Anderes und das beidhändige Greifen muß erst gelernt werden mit Hineingreifen und Verteilung der Handkraft. Auch der Bewegungsablauf ist anders.

    Der Kollege hatte mitgenommen, daß ernsthaft betriebene FFWGK durchaus ein anspruchsvoller Sport ist. Und ich hatte mich für SpoPi zu interessieren begonnen und mich auf meine Odyssee mit der MG2E RF EVO begeben. Das gewonnene Verständnis für die jeweils andere Welt kann für den Schießsport insgesamt nur von Vorteil sein.

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  • Du beschreibst die Situation in DEUTSCHLAND.

    In Österreich ist bei Waffen der Kategorie B (Kurzwaffen und Langwaffe Halbautomaten) seitens der Behörde ein Bedarf von zwei Stück grundsätzlich anzunehmen und eine Waffenbesitzkarte entsprechend auszustellen, wenn Verlässlichkeit und Sachkenntnis nachgewiesen werden. Für Langwaffen gibt es keine Bedarfsprüfung. Wer will, kauft sich was und wer nicht will, läßt es eben sein.

    Deshalb fällt in AT niemandem ein, sich erstmal in einem Verein ein Jahr mit LuPi zu plagen, um irgendwann eine GK Kurzwaffe kaufen zu dürfen. Das spart auch den Vereinen die Zeit und Mühe, sich mit einem Alibi- Luftschützen beschäftigen zu müssen.

    So weit weg ist die Regelung in AT von der in D auch nicht. Statt Schießnachweisen gibt es halt die psychologische Prüfung. Wesentlicher Unterschied ist der Bedürfnisgrund „Selbstverteidigung innerhalb von Wohn- und Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften“

    Hier wird immer unterstellt, die Interessierte werden gegängelt, nur weil der eine oder andere Verein die Wünsche nicht sofort erfüllt. Ob jetzt die Zeiträume, von denen hier gesprochen wirklich bei einer nennenswerten Anzahl Vereine existieren, wage ich zu bezweifeln. Aber wenn einer nach ein paar mal Training grad mal die Scheibe trifft, der lernt es auch mit dem KK nicht schneller. Ansonsten gehen wir hier Immer vom Einzelfall her ran. Vor allem müssen wir uns im Gewehrbereich eher nicht mit solchen Diskussionen rumschlagen.

    Die schlechtesten Schützen haben die besten Ausreden.:sobbing: ^^

    Einmal editiert, zuletzt von jomei (8. Januar 2026 um 07:36)

  • So weit weg ist die Regelung in AT von der in D auch nicht. Statt Schießnachweisen gibt es halt die psychologische Prüfung.

    Da ist ja ein Vergleich von Äpfeln und Meeresfrüchten noch sinnvoller.

    Der Erwerb von Waffen der Kategorie B (Kurzwaffen und Halbautomaten) kann über Bedürfnis, Sachkunde und Zuverlässigkeit geregelt werden.

    • Bedürfnis in AT ist durch die Behörde für die ersten zwei Kurzwaffen ohne weitere Prüfung als gegeben anzunehmen.
    • Sachkunde in AT wird durch den Waffenführerschein nachgewiesen. (Kurs 1/2 Tag bei einem Büchsenmacher)
    • Zuverlässigkeit in AT durch behördliche Hintergrundprüfung und Psychotest


    • Bedürfnis in DE nur für Jäger oder aktive Sportschütze in einem anerkannten Verein (Schießnachweise vom Verein).
    • Sachkunde in DE für Sportschützen durch Schießnachweise vom Verein
    • Zuverlässigkeit in DE durch Führungszeugnis

    In AT muß man als Besitzer von bis zu zwei Waffen der Kategorie B bei gar keinem Verein sein. Weder um die Waffe zu bekommen noch um sie zu behalten. Wer seine Schießfertigkeiten damit verbessern möchte, erscheint freiwillig mit der GK Waffe bei einem Verein oder einem Trainer am Schießstand. Betonung auf FREIWILLIG.

    In DE geht der Einstieg nur über Schießnachweise und somit nur über einen Schützenerein. Der Interessent ist somit gezwungen, den einzig möglichen Weg über einen Verein zu gehen, der dann dem Interessenten den Ablauf nach Gutdünken von LuPi über SpoPi zu GK vorgibt.

    • Der LuPi und SpoPi- lastige Verein in DE "meint es gut"
    • Der GK- Interessent in DE fühlt sich gegängelt.

    Das ist ein klassischer Interessenkonflikt. Was ist daran so schwer zu verstehen?

    Früher standen die Menschen einander näher. Was blieb ihnen auch übrig, so ganz ohne Feuerwaffen.

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  • Oh mei, der gegängelte, geknechtete Großkaliberschütze.

    Ich weiß nicht, in welcher Welt Ihr lebt, aber in meiner Welt ist die Mitgliedschaft in einem Verein freiwillig.
    Du möchtest einfach nur Großkaliber schießen, ohne Dich mit der LuPi abplagen zu müssen?
    Super, such Dir einen Verein oder Verband, der das genau so anbietet.
    Jeder hat das Recht, sich einen Verein zu suchen, bei dem er den Sport seiner Wahl in genau der Art und Weise ausüben kann, wie er es möchte.

    Jeder Verein hat aber auch das Recht, selbst zu entscheiden, wen er unter welchen Voraussetzungen auf sein Eigentum, sprich seinen Schießstand, loslassen möchte. Da hat sich kein Außenstehender einzumischen.

    Jetzt möchtest Du unbedingt zu Verein xy, der aber diese absurde Regelung hat, dass man erst mit LuPi oder Kleinkaliber schießen lernen soll?

    Auch super: werde Mitglied, engagiere Dich im Verein, lass Dich in die Vorstandschaft wählen, überzeuge die anderen Mitglieder, dass die Regelung Müll ist und führe eine Änderung herbei. So läuft das in Vereinen ab.

  • Der Erwerb von Waffen der Kategorie B (Kurzwaffen und Halbautomaten) kann über Bedürfnis, Sachkunde und Zuverlässigkeit geregelt werden.

    • Bedürfnis in AT ist durch die Behörde für die ersten zwei Kurzwaffen ohne weitere Prüfung als gegeben anzunehmen.
    • Sachkunde in AT wird durch den Waffenführerschein nachgewiesen. (Kurs 1/2 Tag bei einem Büchsenmacher)
    • Zuverlässigkeit in AT durch behördliche Hintergrundprüfung und Psychotest

    In AT muß man als Besitzer von bis zu zwei Waffen der Kategorie B bei gar keinem Verein sein. Weder um die Waffe zu bekommen noch um sie zu behalten. Wer seine Schießfertigkeiten damit verbessern möchte, erscheint freiwillig mit der GK Waffe bei einem Verein oder einem Trainer am Schießstand. Betonung auf FREIWILLIG.

    Das österreichische Waffengesetez (erheblich geändert jetzt im November 2025) drückt es folgendermaßen aus:

    "§ 21
    (1) Die Behörde hat verlässlichen EWR-Bürgern, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und bei denen – soweit es sich nicht um Angehörige der in § 22 Abs. 2 Z 2 bis 4 genannten Berufsgruppen handelt – keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie einen verfassungsgefährdenden Angriff gemäß § 6 Abs. 2 Polizeiliches Staatsschutzgesetz (PStSG), BGBl. I Nr. 5/2016, begehen werden, und die für den Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B eine Rechtfertigung anführen können, auf Antrag eine Waffenbesitzkarte auszustellen.

    § 22
    (1) Eine Rechtfertigung im Sinne des § 21 Abs. 1 ist jedenfalls als gegeben anzunehmen, wenn der Betroffene glaubhaft macht, dass er

    1. die Schusswaffe der Kategorie B innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten Liegenschaften zur Selbstverteidigung bereithalten will oder

    2. Schusswaffen der Kategorie B sammelt oder

    3. die Schusswaffe der Kategorie B für die Ausübung der Jagd oder des Schießsports benötigt."

    Die "Rechtfertigung" nach österreichischem Waffenrecht ist weniger als der "Bedarf", und wird anscheinend trotz des Wortes "benötigt" in der Verwaltungspraxis als gegeben anerkannt. Wie CoolMint richtig sagt, auch ohne Vereinsmitgliedschaft. Die kommt dann erst auf einer höheren Stufe ins Spiel:

    "§ 23.
    (1) Im Waffenpaß und in der Waffenbesitzkarte ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, festzusetzen.

    (2) Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist mit zwei festzusetzen. Auf Antrag ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, auf höchstens fünf zu erhöhen, sofern seit der erstmaligen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind.
    Unabhängig davon darf eine größere Anzahl, auch wenn eine weitere Bewilligung ausgestellt wird, nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gelten insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports im Sinne des § 11b sowie das Sammeln von Schusswaffen.
    Bei der Festsetzung der Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B gemäß dem zweiten Satz ist die Anzahl der Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 sowie § 18, die der Betroffene besitzen darf, einzurechnen.

    (2b) Beantragt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte, mehr Schusswaffen der Kategorie B besitzen zu dürfen, als ihm bislang erlaubt war und liegt kein Grund vor, bereits gemäß Abs. 2 eine größere Anzahl zu bewilligen, so ist dem Mitglied eines Vereins gemäß § 3 VerG, dessen Zweck die Ausübung des Schießsports umfasst, eine um höchstens zwei größere aber insgesamt zehn Schusswaffen nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen, wenn

    • 1. seit der vorangegangenen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind,
    • 2. keine Übertretungen des Waffengesetzes 1996 vorliegen,
    • 3. glaubhaft gemacht werden kann, dass für die sichere Verwahrung der größeren Anzahl an Schusswaffen Vorsorge getroffen wurde.

    Bei der Festsetzung dieser Anzahl ist die Anzahl der Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 sowie § 18, die der Berechtigte besitzen darf, einzurechnen."

    Ich ergänze das noch um die Sportschützenvorschrift, die ersichtlich nach deutschem Vorbild verfasst worden ist:

    § 11b.
    (1) Die Ausübung des Schießsports als Sportschütze im Sinne dieses Bundesgesetzes liegt vor, wenn der Betroffene in einem entsprechenden Sportschützenverein ordentliches Mitglied ist und das zur Vertretung dieses Vereines nach außen berufene Organ bestätigt, dass er regelmäßig den Schießsport ausübt oder regelmäßig an Schießwettbewerben teilnimmt.

    (2) Ein Verein nach dem Vereinsgesetz 2002 (VerG), BGBl. I Nr. 66/2002, gilt als Sportschützenverein im Sinne des Abs. 1, wenn der Verein

    1. Mitglied im Landesschützenverband jenes Bundeslandes ist, wo er seinen Sitz hat, oder

    2. über mindestens 35 ordentliche Mitglieder verfügt und Mitglieder dieses Vereins regelmäßig, zumindest einmal jährlich, an nationalen, mindestens fünf Bundesländer übergreifenden, oder internationalen Schießwettbewerben teilnehmen.

    (3) Ein Sportschütze übt den Schießsport regelmäßig aus, wenn er als Mitglied eines Sportschützenvereins seit mindestens zwölf Monaten durchschnittlich mindestens einmal im Monat den Schießsport ausübt. Ein Sportschütze nimmt regelmäßig an Schießwettbewerben teil, wenn er in den letzten zwölf Monaten zumindest drei Mal an solchen teilgenommen hat.

    (4) Von der Ausübung des Schießsports mit einer Waffe der Kategorie A ist überdies nur dann auszugehen, wenn ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband bestätigt, dass eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.

  • Eure Regierung will das Waffenrecht ja deutlich verschärfen. Wie ist den da der Stand?

    Sicher gibt in D einiges das man im Waffenrecht ändern müsste, am besten schreibt man es neu. Wenn du etwas aufmerksamer lesen würdest, dann hättest du mitbekommen, dass mir die Unterschiede zu AT durchaus bewusst sind.

    Als GK-Interessent kann sich jeder gegängelt fühlen. Nur das Leben ist halt kein Wunschkonzert und wenn jemand bei einem Verein nicht glücklich ist, dann muss er sich einen anderen suchen. Aber wie es in einem Verein läuft, dass entscheidet der jeweilige Verein.

    Die schlechtesten Schützen haben die besten Ausreden.:sobbing: ^^

  • Oh mei, der gegängelte, geknechtete Großkaliberschütze.

    Ich weiß nicht, in welcher Welt Ihr lebt, aber in meiner Welt ist die Mitgliedschaft in einem Verein freiwillig.
    Du möchtest einfach nur Großkaliber schießen, ohne Dich mit der LuPi abplagen zu müssen?
    Super, such Dir einen Verein oder Verband, der das genau so anbietet.
    Jeder hat das Recht, sich einen Verein zu suchen, bei dem er den Sport seiner Wahl in genau der Art und Weise ausüben kann, wie er es möchte.

    Jeder Verein hat aber auch das Recht, selbst zu entscheiden, wen er unter welchen Voraussetzungen auf sein Eigentum, sprich seinen Schießstand, loslassen möchte. Da hat sich kein Außenstehender einzumischen.

    Jetzt möchtest Du unbedingt zu Verein xy, der aber diese absurde Regelung hat, dass man erst mit LuPi oder Kleinkaliber schießen lernen soll?

    Auch super: werde Mitglied, engagiere Dich im Verein, lass Dich in die Vorstandschaft wählen, überzeuge die anderen Mitglieder, dass die Regelung Müll ist und führe eine Änderung herbei. So läuft das in Vereinen ab.

    Genau meine Meinung.

    Die schlechtesten Schützen haben die besten Ausreden.:sobbing: ^^