Hier mal eine Frage an die "Wissenden" über den Eintrag im persönlichen Schiessbuch.
Bekannterweise wird das Bedürfnis, wenn es von der Waffenbehörde abgefragt wird, mit den Einträgen im persönlichen Schiessbuch nachgewiesen.
Diesen Eintrag im Schiessbuch unterschreibt eine Standaufsicht.
Wie viel Schuss müssen denn mindestens gemacht werden damit dieser Eintrag gültig ist. Das heißt, kann der Schütze auf dem Schießstand 1 Schuss machen und dann den Eintrag verlangen?
Ich bin auf eure Antworten gespannt.
Sportliche Grüße Wolfgang