Regeln und Maße für LG/Auflage nach SpO 2025

  • Es wäre ja schon ein Gewinn wenn Schütze die bestehenden Regeln beachten würde.

    Vor einigen Monaten fand hier eine Mehrzahl den Lärm bei Wettbewerben noch toll.

    da war aber von einem "Finalschießen" die Rede.

    das gehört dazu, wurde jetzt aber auch durch Streichung bestimmter Musikinstrumente begrenzt

    Grüße vom "Otmar Martin Fan-Club" ;)

  • Irgendwie sind wir uns hier teilweise einig, teilweise aber auch nicht. Man findet irgendwie immer einen kleinen Spielraum für Interpretationen betreffend des Regelwerks. Ob unsere Diskussion nun der DSB / die TK hier mitverfolgt oder Anfragen von Verbänden wirklich liest und bewertet ist leider auch nicht herauszufinden. Von der Sitzung am 15.03. gab es zumindest keine neue Auslegung der TK, die auf der Seite des DSB veröffentlich wurde, oder?

    Ob der DSB eine Online-Petition beachten würde, die von allen Auflage-Schützen unterschrieben wird? Ggf. kann man in dieser Form etwas erreichen, wenn man diese beim DSB einreicht.

  • Ob der DSB eine Online-Petition beachten würde, die von allen Auflage-Schützen unterschrieben wird? Ggf. kann man in dieser Form etwas erreichen, wenn man diese beim DSB einreicht.

    Das wird schwierig, da müssen die Schützen erstmal wissen was sie wollen.

  • Es ist eben nicht klar formuliert. Ich bin ja dafür, dass die Regelung auch für LG-A gilt, aber man darf doch von unseren Regelhütern erwarten, dass es keine widersprüchlichen Aussagen in der SpO gibt, um jegliche Diskussionen und Auslegungsdebatten zu vermeiden. Wenn ein Schütze kommt und sagt, in Teil 9 wird bei LG-A auf 1.4.7 bezüglich der Schaftkappe verwiesen und nicht auf 1.4.6, dann habe ich als Kampfrichter keine Gegenargumente.

    Es sollte deutlich unterschieden werden, was für mich oder für Dich bedeutet🤔 Ich sagte, dass die Regel für mich eindeutig ist - nicht für alle Menschen auf diesem Planeten.

  • Ich halte ich an mein Verständnis und begrenzte meine Einstellungsmöglichkeiten, weil ich persönlich selbige eindeutig so aus dem aktuellen Kontext entnehme. Nirgends steht geschrieben, das die Regel nur für Freihand oder nur für Auflage gilt. Also gilt sie erst mal für alle. Unter dem Punkt 1.4 erfolgt zunächst eine Aufzählung des Zubehörs für alle Gewehre.

    In der Tabelle am Ende von Abschnitt 9 steht:

    Für 1.11 gilt 1.4.7

    Für 1.36 gilt 1.4.6

    Für 1.41 gilt 1.4.6

    Das schafft natürlich Verwirrung. Aus meiner Sicht gibt es genau deswegen die Aussage der TK 10.2024, welche jetzt am 15.03.2025 nochmals über den Flurfunk vorab bestätigt wurde.

    1.4.7 steht nicht im Widerspruch zu 1.4.6. Es handelt sich um eine LG- spezifische Ergänzung.

    1.4.7 gilt aber nicht für 1.36 / 1.41, da dies explizit ausgeschlossen wurde.

    Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Veröffentlichungen der TK die DSB-Sportordnung konkretisieren und sogar überschreiben. Wenn die Aussage also so lautet, wie sie aktuell ist, gilt sie - für MICH ohne Zweifel.

    Ich gebe zu, dass die Pflege der SPO desolat ist. Da ich aber keine Lust habe selbiges zu verbessern, lebe ich damit.

    Es kann ja auch so betrachtet werden:

    Ich werde mit Sicherheit nicht disqualifiziert. Grenzgänger müssen halt damit leben auch mal zu weit zu gehen🤗

  • Es sollte deutlich unterschieden werden, was für mich oder für Dich bedeutet🤔 Ich sagte, dass die Regel für mich eindeutig ist - nicht für alle Menschen auf diesem Planeten.

    Nach Deiner oder auch der Logik anderer muss die 1.4.6 und damit auch die 25 mm dann auch für LG-Freihand gelten, denn auch LG-Freihand ist nicht als Ausnahme aufgeführt. Da möchte ich mal unsere internationalen Athleten hören, was die dazu sagen, denn international gibt es die 25 mm bei LG-Freihand nicht.

  • Solange der DSB auf seine SpO besteht diese aber so zweifelhaft formuliert macht das ganze einfach keinen Spass mehr.

    Ich höre mit dem schießen auf, basta feierabend.

    Auch die modernste und teuerste Waffe trifft nicht allein,

    ein altes FWB LG P 70 tuts auch.

    Aber, ohne Training geht nix.

  • welche jetzt am 15.03.2025 nochmals über den Flurfunk vorab bestätigt wurde.

    Ist Flurfunk jetzt neuerdings was Amtliches? Ich erinnere an den Flurfunk zu einer Geister-TK-Sitzung vom 08.01.2025.

    Ja, es ist wahrscheinlich vieles so gemeint, wie du es darstellst, aber die Umsetzung hat nicht funktioniert. Auch ich bin dafür, die Regelung für alle Auflage-Disziplinen so anzuwenden, aber das geht erst nach einer eindeutigen Klarstellung und Änderung einiger anderer Regeln. Der BSpL und die TK haben die SpO im Vorfeld nicht richtig gelesen. Es reicht nicht in 1.4.6, einer Regel, die seit jeher nicht für 10m gilt (auch wenn du es anders sehen willst) 2 Wörter zu streichen und plötzlich soll es doch für 10m gelten, dann aber womöglich nur für Auflage, da wir uns anderenfalls mit der Freihand-Disziplin verheddern. So funktioniert es nicht.

    Daher sind die bisherigen Disqualifikationen bei 10m zu Unrecht ausgesprochen worden.

    Nachtrag zu 1.4.6: Die 25 mm wurden vor ca. 10 Jahren nach der internationalen Einführung durch die ISSF für die 50m Disziplinen in die Regel eingebaut. Ausgenommen wurden explizit die nur national geschossenen Disziplinen auf 15m und 100m. LG ist bei den Ausnahmen nicht aufgeführt. Angewandt werden die 25 mm bei LG auch nicht. Wenn deine Auffassung richtig wäre, dass 1.4.6 für alle Disziplinen gilt, müsste es aber so sein. Bist du immer noch sicher, dass 1.4.6 auch für 10m gilt?

  • Ist Flurfunk jetzt neuerdings was Amtliches? Ich erinnere an den Flurfunk zu einer Geister-TK-Sitzung vom 08.01.2025.

    Ja, es ist wahrscheinlich vieles so gemeint, wie du es darstellst, aber die Umsetzung hat nicht funktioniert. Auch ich bin dafür, die Regelung für alle Auflage-Disziplinen so anzuwenden, aber das geht erst nach einer eindeutigen Klarstellung und Änderung einiger anderer Regeln. Der BSpL und die TK haben die SpO im Vorfeld nicht richtig gelesen. Es reicht nicht in 1.4.6, einer Regel, die seit jeher nicht für 10m gilt (auch wenn du es anders sehen willst) 2 Wörter zu streichen und plötzlich soll es doch für 10m gelten, dann aber womöglich nur für Auflage, da wir uns anderenfalls mit der Freihand-Disziplin verheddern. So funktioniert es nicht.

    Daher sind die bisherigen Disqualifikationen bei 10m zu Unrecht ausgesprochen worden.

    Nachtrag zu 1.4.6: Die 25 mm wurden vor ca. 10 Jahren nach der internationalen Einführung durch die ISSF für die 50m Disziplinen in die Regel eingebaut. Ausgenommen wurden explizit die nur national geschossenen Disziplinen auf 15m und 100m. LG ist bei den Ausnahmen nicht aufgeführt. Angewandt werden die 25 mm bei LG auch nicht. Wenn deine Auffassung richtig wäre, dass 1.4.6 für alle Disziplinen gilt, müsste es aber so sein. Bist du immer noch sicher, dass 1.4.6 auch für 10m gilt?

    Nach eurer anstehenden Landesmeisterschaft LGA reden hier bestimmt einige anders. (Theorie und Praxis)

    Diskutieren mit dem Kampfrichter :/ Da kommt der große Hammer, nach dem Motto "friss oder stirb" :stunned:

    Oder "dann höre ich mit dem Schießsport auf" Na und ? da rutscht der nächste nach.

    Bei den Landesmeisterschaften sind alle Startplätze ausgebucht.

    Ich weiss - klingt Scheiße - aber das ist die Realität  (Theorie und Praxis)

    Ich habe in München Schützen erlebt, die waren genau so stur drauf wie einige hier, die haben noch zwischen den Finalen an der Schaftkappe geschraubt.

    Vorrundenergebnisse von 318 Ringen und Wettkampfergebnis in München unter 300. :stunned:

    Es war ein trauriger Anblick. :disappointed: Sorry, an die Betroffenen - ich weiss ja das ihr hier im Forum mitlest.

    Schade dass solche Betroffene, sich hier nicht mal zu Wort melden, zum Thema "Diskussionen mit dem Kampfrichter"

    Die hier aufgestellten Theorien sind ja absolut fachmännisch begründet und nachvollziehbar, vielleicht sogar berechtigt .

    Schlimm finde ich nur, dass hier Schützen mitlesen, dann mit euren Theorien zum Kampfrichter rennen und diskutieren.

    Obwohl schon in der Einladung zu dem Wettkampf ganz klar drin stand, dass die Änderung der 1.4.6. angewendet wird.

    Grüße vom "Otmar Martin Fan-Club" ;)

    2 Mal editiert, zuletzt von poolbaucenter (31. März 2025 um 18:07)

  • Schlimm finde ich nur, dass hier Schützen mitlesen, dann mit euren Theorien zum Kampfrichter rennen und diskutieren.

    Obwohl schon in der Einladung zu dem Wettkampf ganz klar drin stand, dass die Änderung der 1.4.6. angewendet wird.

    Es müssten alle hinrennen und diskutieren, damit man merkt, dass man Sch... verzapft hat. Es soll ja angewendet werden, aber bitte nicht mit dem Verweis auf 1.4.6, da der falsch ist, sondern nachdem man die richtigen Punkte der SpO geändert hat.

  • Ich habe die Kappe auch angepasst, um Problemen aus dem Weg zu gehen und auch keine Schwierigkeiten mit dem Anschlag, wahrscheinlich, weil ich zuvor auch nicht alles "ausgereizt" habe und nicht so viel ändern musste. Die Vorgehensweise bei der Regeländerung finde ich aber falsch.

    Knapp daneben ist auch vorbei ! ;)
    Anschütz 9015 Black Alu Nuss, FWB 700 Auflage, Anschütz 2007/13, Suhl 150-1, FWB P34, Walther GSP

  • Ich habe die Kappe auch angepasst,

    Ich habe übrigens gar nichts anpassen müssen, da ich mit den weit verbreiteten Varianten wie Ansetzen an Brustbein oder Schlüsselbein usw. gar nicht klar gekommen bin. Setze schon immer in der Schulter ein. Von daher könnte mir das alles egal sein, aber die Vorgehensweise ist einfach nicht in Ordnung, und als Kampfrichter bin ich nicht gewillt, eine Regel entgegen der SpO anzuwenden, bloß weil man in der TK nicht in der Lage ist, die Zusammenhänge zu erkennen. Bleibt die Hoffnung auf eine doch noch widerspruchsfreie Klärung durch den BSpL.

  • Ist Flurfunk jetzt neuerdings was Amtliches? Ich erinnere an den Flurfunk zu einer Geister-TK-Sitzung vom 08.01.2025.

    Ja, es ist wahrscheinlich vieles so gemeint, wie du es darstellst, aber die Umsetzung hat nicht funktioniert. Auch ich bin dafür, die Regelung für alle Auflage-Disziplinen so anzuwenden, aber das geht erst nach einer eindeutigen Klarstellung und Änderung einiger anderer Regeln. Der BSpL und die TK haben die SpO im Vorfeld nicht richtig gelesen. Es reicht nicht in 1.4.6, einer Regel, die seit jeher nicht für 10m gilt (auch wenn du es anders sehen willst) 2 Wörter zu streichen und plötzlich soll es doch für 10m gelten, dann aber womöglich nur für Auflage, da wir uns anderenfalls mit der Freihand-Disziplin verheddern. So funktioniert es nicht.

    Daher sind die bisherigen Disqualifikationen bei 10m zu Unrecht ausgesprochen worden.

    Nachtrag zu 1.4.6: Die 25 mm wurden vor ca. 10 Jahren nach der internationalen Einführung durch die ISSF für die 50m Disziplinen in die Regel eingebaut. Ausgenommen wurden explizit die nur national geschossenen Disziplinen auf 15m und 100m. LG ist bei den Ausnahmen nicht aufgeführt. Angewandt werden die 25 mm bei LG auch nicht. Wenn deine Auffassung richtig wäre, dass 1.4.6 für alle Disziplinen gilt, müsste es aber so sein. Bist du immer noch sicher, dass 1.4.6 auch für 10m gilt?

    Ich beschreibe hier MEINE Auffassung. Ich will hier Niemanden bekehren. Wenn ich mir die Intention der Anpassung zur 1.4.6 durchlesen, kann ich für mich persönlich nur zu dem von mir gefasste Schluss kommen, dass 1.4.6 für Auflageschützen gilt. Zitat der TK:

    "Beim Auflageschießen ist mehr und mehr zu beobachten, dass Keile zwischen Schaft und Schaftkappe eingebaut werden, wobei dann der obere Schenkel der Schaftkappe auf der Schulter aufliegt. Da ein Auflegen der Schaftkappe auf der Schulter nicht zulässig ist, wird die Sportordnung entsprechend angepasst. "

    Wenn 1.4.6 nicht hätte für Auflageschützen gelten sollen, wäre diese Anmerkung der TK nicht nötig gewesen. Da ist es mir dann völlig egal, wie die Regel früher mal formuliert war oder für wen sie vorher halt oder nicht galt. JETZT gilt sie halt für Auflageschützen.

    Wie andere auch schon schreiben, habe ich im Wettkampf keinen Bock auf Diskussionen mit einem KR. Die können ja dann mit Dir diskutieren 😉

    Ich bin aber absolut der Meinung, dass die Formulierungen besser hätten gemacht werden können. Ist aber nicht mein Job. Deiner wohl auch nicht🤨 Ich bin mir fast sicher, dass wenn einer aus diesem Forum die Sportordnung Wohlwollen und nach bestem Gewissen überarbeiten würde, die Meinungen über den einen oder anderen Abschnitt ebenfalls heftig diskutiert werden würden. Bestimmt auch mit so Formulierungen wie: "seit über 10 Jahren wurde Abschnitt XYZ doch immer so ausgelegt und auf einmal..." - ja eben nicht mehr - wie sagt Steffi doch immer so schön: "es ist so, wie es ist"

  • Ich glaube nicht , das nun so viele Schützen mit den Karis diskutieren möchten. Es geht doch im Grunde darum das der DSB eine Beschreibung der Disziplin Auflage erstellt hat, die im eigenen Haus gelehrt wird und viele Schützen seit Monaten bzw. Jahren Ihr Training danach ausgerichtet haben und nun wird das Gelehrte durch eine technische Regel für einen Großteil der Sportler ausgehebelt.

    Das bedeutet für mich das die linke Hand nicht weiß was die rechte tut und da liegt das Hauptproblem.

  • Wenn ich mir die Intention der Anpassung zur 1.4.6 durchlesen, kann ich für mich persönlich nur zu dem von mir gefasste Schluss kommen, dass 1.4.6 für Auflageschützen gilt

    Du warst aber schon mal der Meinung, dass 1.4.6 für alle Disziplinen gilt. Von LG-Freihand scheinst du dann ja abgerückt zu sein. Ja, es gilt u.a. für die KK-Auflageschützen, was auch niemand anzweifelt und ja, es soll sicherlich auch für LG-A gelten, so ist es bestimmt angedacht. Damit es aber für LG-Auflage angewendet werden kann, müssen eben, z.B. durch eine Erweiterung der TK-Meldung, auch die 1.5.4 und die Tabelle in Teil 9 entsprechend geändert, angepasst oder außer Kraft gesetzt werden, weil diese Punkte dazu im Widerspruch stehen. Regeltexte sollten schon so eindeutig verfasst sein, dass kein Interpretationsspielraum besteht.

  • Ich kann die Meinung der anderen verstehen, habe aber auch eine eigene - das ist ein Unterschied 😉

    Über eine Meinung kann ich nachdenken, mir Argumente anhören, die Meinung dann überdenken und sogar ändern.

    Ich möchte Dich bitten, Aussagen über das was ich denke und meine bitte immer mit der zugehörigen Stelle von mir zu belegen, aus der Du das ableitest.

  • Du warst aber schon mal der Meinung, dass 1.4.6 für alle Disziplinen gilt.

    Die Regeln für Gewehr gelten erst einmal für alle Disziplinen Gewehr. Insofern natürlich auch für die 10m Auflagedisziplin. Ich verstehe da auch die Diskussionen nicht, denn es gibt auch keinen Widerspruch zur Sportordnung. In 1.5.4 stehen die maximalen Abmessungen des Gewehrs, das ist in Ordnung so. In der Tabelle wird auf die 1.4.7 als (zusätzliche) Sonderregelung abweichend von den für alle gültigen Regelungen hingewiesen.

    Damit wird weder 1.4.6, noch irgendeine andere Regelung ausgehebelt, wenn diese dadurch nicht abweichend geändert wird.

    Wie schrieb Otmar doch am 4. März in einer Mail:

    Zitat:

    'ich habe hier den Eindruck, dass eine Vorgabe der TK falsch verstanden werden will, denn eigentlich ist sie schon jetzt eindeutig. Siehe anhängendes Bild, abgeleitet aus 1.4.6. mit Nutzung der Zeichnung aus der „Zurückverlagerung“ (Teil 9, Seite 8) für die normale Schaftkappe, ohne Haken.

    Wie schon mehrfach mitgeteilt, wird das nochmal Thema in zwei Wochen in TK und Sportausschuss sein. Wobei es da aber sicherlich nur um die Darstellung der Regel in der Sportordnung gehen wird, nicht um die Regel an sich.'

    Viele Grüße

    Uli

  • Hallo Uli, das was du hier behauptest, steht nicht in Teil 9 und du erfindest auch wieder eine Bezug zu einer Zeichnung, die etwas anderes erklären soll.

    Und wenn Otmar (wer?) dies so sieht, istes ebenso falsch! Da dies ein reine zusätzliche Interpretation einer Abbildung ist und hier die 25 mm eben nicht und niemals eingehalten werden!

    Nach jetziger eurer Auslegung dürfte ich dann die Hakenkappe bei LG-A verwenden, was sicherlich nicht gedacht ist.

    Fakt ist, dass der 1.4.6 ein reiner KK-Punkt war und bisher Auflage ausgenommen war.

    Wenn man die Begründung der TK vom 30.10. liest, sehe ich darin auch die Verwerfungen an den Kk-Gewehren und nicht an den LGs. auch zeitlich passt die Meldung eher zu KK als zu LG.

    Es steht nun Aussage gegen Aussage und der Richter (TK) äußert sich nicht, obwohl es ja ziemlich einfach wäre. Meines Wissens haben sie dazu jetzt bereits 2x getagt und konnten sich nicht entscheiden, dass für LG neben dem Bogenmaß auch die 25 mm-Regelung gilt.

    Und dann wundert man sich über die Diskussionen?
    Die Auflage-Wettbewerbe sind eine „Cash-Cow“, zumindest für den BSSB und den DSB, und da könnte man als Schütze schon eine klare Aussage erwarten.

    Eine klare Aussage, mehr nicht!

    Mit sportlichen Grüßen

    Holger

    ex C-Trainer DOSB - Steyr Challenge E - Anschütz 1913 im SE Shape H mit Zeiss Diasport - Walther LP 400 - TOZ 35 mit Lottes Balance/Rink-Griff