Regeln und Maße für LG/Auflage nach SpO 2025

  • Schlimm finde ich nur, dass hier Schützen mitlesen, dann mit euren Theorien zum Kampfrichter rennen und diskutieren.

    Obwohl schon in der Einladung zu dem Wettkampf ganz klar drin stand, dass die Änderung der 1.4.6. angewendet wird.

    Es müssten alle hinrennen und diskutieren, damit man merkt, dass man Sch... verzapft hat. Es soll ja angewendet werden, aber bitte nicht mit dem Verweis auf 1.4.6, da der falsch ist, sondern nachdem man die richtigen Punkte der SpO geändert hat.

  • Ich habe die Kappe auch angepasst, um Problemen aus dem Weg zu gehen und auch keine Schwierigkeiten mit dem Anschlag, wahrscheinlich, weil ich zuvor auch nicht alles "ausgereizt" habe und nicht so viel ändern musste. Die Vorgehensweise bei der Regeländerung finde ich aber falsch.

    Knapp daneben ist auch vorbei ! ;)
    Anschütz 9015 Black Alu Nuss, FWB 700 Auflage, Anschütz 2007/13, Suhl 150-1, FWB P34, Walther GSP

  • Ich habe die Kappe auch angepasst,

    Ich habe übrigens gar nichts anpassen müssen, da ich mit den weit verbreiteten Varianten wie Ansetzen an Brustbein oder Schlüsselbein usw. gar nicht klar gekommen bin. Setze schon immer in der Schulter ein. Von daher könnte mir das alles egal sein, aber die Vorgehensweise ist einfach nicht in Ordnung, und als Kampfrichter bin ich nicht gewillt, eine Regel entgegen der SpO anzuwenden, bloß weil man in der TK nicht in der Lage ist, die Zusammenhänge zu erkennen. Bleibt die Hoffnung auf eine doch noch widerspruchsfreie Klärung durch den BSpL.

  • Ist Flurfunk jetzt neuerdings was Amtliches? Ich erinnere an den Flurfunk zu einer Geister-TK-Sitzung vom 08.01.2025.

    Ja, es ist wahrscheinlich vieles so gemeint, wie du es darstellst, aber die Umsetzung hat nicht funktioniert. Auch ich bin dafür, die Regelung für alle Auflage-Disziplinen so anzuwenden, aber das geht erst nach einer eindeutigen Klarstellung und Änderung einiger anderer Regeln. Der BSpL und die TK haben die SpO im Vorfeld nicht richtig gelesen. Es reicht nicht in 1.4.6, einer Regel, die seit jeher nicht für 10m gilt (auch wenn du es anders sehen willst) 2 Wörter zu streichen und plötzlich soll es doch für 10m gelten, dann aber womöglich nur für Auflage, da wir uns anderenfalls mit der Freihand-Disziplin verheddern. So funktioniert es nicht.

    Daher sind die bisherigen Disqualifikationen bei 10m zu Unrecht ausgesprochen worden.

    Nachtrag zu 1.4.6: Die 25 mm wurden vor ca. 10 Jahren nach der internationalen Einführung durch die ISSF für die 50m Disziplinen in die Regel eingebaut. Ausgenommen wurden explizit die nur national geschossenen Disziplinen auf 15m und 100m. LG ist bei den Ausnahmen nicht aufgeführt. Angewandt werden die 25 mm bei LG auch nicht. Wenn deine Auffassung richtig wäre, dass 1.4.6 für alle Disziplinen gilt, müsste es aber so sein. Bist du immer noch sicher, dass 1.4.6 auch für 10m gilt?

    Ich beschreibe hier MEINE Auffassung. Ich will hier Niemanden bekehren. Wenn ich mir die Intention der Anpassung zur 1.4.6 durchlesen, kann ich für mich persönlich nur zu dem von mir gefasste Schluss kommen, dass 1.4.6 für Auflageschützen gilt. Zitat der TK:

    "Beim Auflageschießen ist mehr und mehr zu beobachten, dass Keile zwischen Schaft und Schaftkappe eingebaut werden, wobei dann der obere Schenkel der Schaftkappe auf der Schulter aufliegt. Da ein Auflegen der Schaftkappe auf der Schulter nicht zulässig ist, wird die Sportordnung entsprechend angepasst. "

    Wenn 1.4.6 nicht hätte für Auflageschützen gelten sollen, wäre diese Anmerkung der TK nicht nötig gewesen. Da ist es mir dann völlig egal, wie die Regel früher mal formuliert war oder für wen sie vorher halt oder nicht galt. JETZT gilt sie halt für Auflageschützen.

    Wie andere auch schon schreiben, habe ich im Wettkampf keinen Bock auf Diskussionen mit einem KR. Die können ja dann mit Dir diskutieren 😉

    Ich bin aber absolut der Meinung, dass die Formulierungen besser hätten gemacht werden können. Ist aber nicht mein Job. Deiner wohl auch nicht🤨 Ich bin mir fast sicher, dass wenn einer aus diesem Forum die Sportordnung Wohlwollen und nach bestem Gewissen überarbeiten würde, die Meinungen über den einen oder anderen Abschnitt ebenfalls heftig diskutiert werden würden. Bestimmt auch mit so Formulierungen wie: "seit über 10 Jahren wurde Abschnitt XYZ doch immer so ausgelegt und auf einmal..." - ja eben nicht mehr - wie sagt Steffi doch immer so schön: "es ist so, wie es ist"

  • Ich glaube nicht , das nun so viele Schützen mit den Karis diskutieren möchten. Es geht doch im Grunde darum das der DSB eine Beschreibung der Disziplin Auflage erstellt hat, die im eigenen Haus gelehrt wird und viele Schützen seit Monaten bzw. Jahren Ihr Training danach ausgerichtet haben und nun wird das Gelehrte durch eine technische Regel für einen Großteil der Sportler ausgehebelt.

    Das bedeutet für mich das die linke Hand nicht weiß was die rechte tut und da liegt das Hauptproblem.

  • Wenn ich mir die Intention der Anpassung zur 1.4.6 durchlesen, kann ich für mich persönlich nur zu dem von mir gefasste Schluss kommen, dass 1.4.6 für Auflageschützen gilt

    Du warst aber schon mal der Meinung, dass 1.4.6 für alle Disziplinen gilt. Von LG-Freihand scheinst du dann ja abgerückt zu sein. Ja, es gilt u.a. für die KK-Auflageschützen, was auch niemand anzweifelt und ja, es soll sicherlich auch für LG-A gelten, so ist es bestimmt angedacht. Damit es aber für LG-Auflage angewendet werden kann, müssen eben, z.B. durch eine Erweiterung der TK-Meldung, auch die 1.5.4 und die Tabelle in Teil 9 entsprechend geändert, angepasst oder außer Kraft gesetzt werden, weil diese Punkte dazu im Widerspruch stehen. Regeltexte sollten schon so eindeutig verfasst sein, dass kein Interpretationsspielraum besteht.

  • Ich kann die Meinung der anderen verstehen, habe aber auch eine eigene - das ist ein Unterschied 😉

    Über eine Meinung kann ich nachdenken, mir Argumente anhören, die Meinung dann überdenken und sogar ändern.

    Ich möchte Dich bitten, Aussagen über das was ich denke und meine bitte immer mit der zugehörigen Stelle von mir zu belegen, aus der Du das ableitest.

  • Du warst aber schon mal der Meinung, dass 1.4.6 für alle Disziplinen gilt.

    Die Regeln für Gewehr gelten erst einmal für alle Disziplinen Gewehr. Insofern natürlich auch für die 10m Auflagedisziplin. Ich verstehe da auch die Diskussionen nicht, denn es gibt auch keinen Widerspruch zur Sportordnung. In 1.5.4 stehen die maximalen Abmessungen des Gewehrs, das ist in Ordnung so. In der Tabelle wird auf die 1.4.7 als (zusätzliche) Sonderregelung abweichend von den für alle gültigen Regelungen hingewiesen.

    Damit wird weder 1.4.6, noch irgendeine andere Regelung ausgehebelt, wenn diese dadurch nicht abweichend geändert wird.

    Wie schrieb Otmar doch am 4. März in einer Mail:

    Zitat:

    'ich habe hier den Eindruck, dass eine Vorgabe der TK falsch verstanden werden will, denn eigentlich ist sie schon jetzt eindeutig. Siehe anhängendes Bild, abgeleitet aus 1.4.6. mit Nutzung der Zeichnung aus der „Zurückverlagerung“ (Teil 9, Seite 8) für die normale Schaftkappe, ohne Haken.

    Wie schon mehrfach mitgeteilt, wird das nochmal Thema in zwei Wochen in TK und Sportausschuss sein. Wobei es da aber sicherlich nur um die Darstellung der Regel in der Sportordnung gehen wird, nicht um die Regel an sich.'

    Viele Grüße

    Uli

  • Hallo Uli, das was du hier behauptest, steht nicht in Teil 9 und du erfindest auch wieder eine Bezug zu einer Zeichnung, die etwas anderes erklären soll.

    Und wenn Otmar (wer?) dies so sieht, istes ebenso falsch! Da dies ein reine zusätzliche Interpretation einer Abbildung ist und hier die 25 mm eben nicht und niemals eingehalten werden!

    Nach jetziger eurer Auslegung dürfte ich dann die Hakenkappe bei LG-A verwenden, was sicherlich nicht gedacht ist.

    Fakt ist, dass der 1.4.6 ein reiner KK-Punkt war und bisher Auflage ausgenommen war.

    Wenn man die Begründung der TK vom 30.10. liest, sehe ich darin auch die Verwerfungen an den Kk-Gewehren und nicht an den LGs. auch zeitlich passt die Meldung eher zu KK als zu LG.

    Es steht nun Aussage gegen Aussage und der Richter (TK) äußert sich nicht, obwohl es ja ziemlich einfach wäre. Meines Wissens haben sie dazu jetzt bereits 2x getagt und konnten sich nicht entscheiden, dass für LG neben dem Bogenmaß auch die 25 mm-Regelung gilt.

    Und dann wundert man sich über die Diskussionen?
    Die Auflage-Wettbewerbe sind eine „Cash-Cow“, zumindest für den BSSB und den DSB, und da könnte man als Schütze schon eine klare Aussage erwarten.

    Eine klare Aussage, mehr nicht!

    Mit sportlichen Grüßen

    Holger

    ex C-Trainer DOSB - Steyr Challenge E - Anschütz 1913 im SE Shape H mit Zeiss Diasport - Walther LP 400 - TOZ 35 mit Lottes Balance/Rink-Griff

  • Wie schon mehrfach mitgeteilt, wird das nochmal Thema in zwei Wochen in TK und Sportausschuss sein. Wobei es da aber sicherlich nur um die Darstellung der Regel in der Sportordnung gehen wird, nicht um die Regel an sich.'

    Mehr als eine zeichnerische Darstellung habe ich auch nicht erwartet. 👍

    Ich bin jetzt mal über Ergebnisse der anstehenden Landesmeisterschaften gespannt 🤔

    Bis dass die TK uns scheidet ;)



  • Und wenn Otmar (wer?) dies so sieht, istes ebenso falsch! Da dies ein reine zusätzliche Interpretation einer Abbildung ist und hier die 25 mm eben nicht und niemals eingehalten werden!

    Mensch Holger 😉

    Otmar seine kleine Mail, bringt alles genau auf den Punkt.

    Schade dass diese Mail etwas spät kommt, da hätten wir uns die ganze Diskussion hier sparen können.

    Bis dass die TK uns scheidet ;)

  • Eben nicht, den Otmar (Martin?) macht eine Aussage, die in der SpO nicht für dien Zweck gedacht ist. Dann sollen sie halt eine exkate Formulierung - wie auch immer geartet - veröffentlichen. Denn auch er interpretiert in die Zeichung was hinein, die aber dann den eigene Aussagen (25 mm nach Maßstab) nicht standhalten kann, verflixt noch mal!

    ex C-Trainer DOSB - Steyr Challenge E - Anschütz 1913 im SE Shape H mit Zeiss Diasport - Walther LP 400 - TOZ 35 mit Lottes Balance/Rink-Griff

  • Warum ist es zuviel verlangt, folgendes z.B. so zu formulieren, wenn man unterstellt, das für KK-Auflage der 1.4.6 gilt:


    1.4.8 Schaftkappe LG Auflage

    Neben den Regelungen des 1.4.7 und 1.5.4 gilt:

    Das Ende der oberen Biegung der Schaftkappe darf nicht mehr als

    25 mm zur gedachten Senkrechten Linie hervorstehen.

    Siehe Abbildung.


    ex C-Trainer DOSB - Steyr Challenge E - Anschütz 1913 im SE Shape H mit Zeiss Diasport - Walther LP 400 - TOZ 35 mit Lottes Balance/Rink-Griff

  • Und wenn Otmar (wer?) dies so sieht, ist es ebenso falsch!

    Otmar Martin, unser Bundessportleiter. Warum ist es falsch? Steht bei 1.4.6 'Gilt nur für KK'? Nein, daher ist es allgemeingültig, wenn es nicht anderswo geändert wird. Selbst wenn das mal so war, ist es nun nicht mehr so, ich lese es auf jeden Fall nicht mehr.

    Da dies ein reine zusätzliche Interpretation einer Abbildung ist und hier die 25 mm eben nicht und niemals eingehalten werden!

    Die von ihm beigefügte Abbildung kann ich leider nicht einstellen, da die Rechte noch nicht geklärt waren oder sind. In der neuen Abbildung wird es deutlich weniger Interpretationsspielraum geben.


    Ich bin jetzt mal über Ergebnisse der anstehenden Landesmeisterschaften gespannt

    Falls du Dortmund im Mai meinst, kannst du sicher sein dass die Regel so umgesetzt wird. Du kannst dich jetzt natürlich auch gern weiter lustig machen und dann eines Besseren belehrt werden. Ich habe da kein Problem mit.

  • Jetzt kommst du damit her, dass der 1.4.6 nicht nur für KK bzw. Zistu,gilt. Da habe ich die vergangenen 45 Jahre als aktiver Schütze dann gehörig was falsch gemacht.


    Was für eine Witzberanstaltung hier!

    ex C-Trainer DOSB - Steyr Challenge E - Anschütz 1913 im SE Shape H mit Zeiss Diasport - Walther LP 400 - TOZ 35 mit Lottes Balance/Rink-Griff

  • Ich hoffe mal, dass es einen gesonderten Raum bei größeren Wettkämpfen gibt, in dem die Schützen mit Diskussionsbedarf sich gegenseitig austauschen dürfen. Der Rest möge bitte in Ruhe schießen dürfen.

    Hier wird doch nur noch Stimmung über einzelne Sätze oder Satzteile gemacht. Es geht um den Kontext - Schaftkappe nicht auf die Schulter legen, darum für alle die 25mm. Wer es Schaft sich eine Hakenkappe zu montieren, die Gleichzeitig das Bogenmaß von 20mm einzuhalten - bitte, es sei ihm vergönnt. Ich denke aber, dass der Schütze dann eher in einem Puppenhaus wohnt, da ausgewachsenen Menschen die 20mm Bogenmaß nicht genügen, das Gewehr regelkonform auf die Schulter zu legen - ach ja, dass ist ja auch verboten🤣

  • Jetzt kommst du damit her, dass der 1.4.6 nicht nur für KK bzw. Zistu,gilt. Da habe ich die vergangenen 45 Jahre als aktiver Schütze dann gehörig was falsch gemacht.


    Was für eine Witzberanstaltung hier!

    Wer kommt hier wo her? Habe ich was verpasst?

  • Du bist nicht gemeint, das war Beitrag 495.

    ex C-Trainer DOSB - Steyr Challenge E - Anschütz 1913 im SE Shape H mit Zeiss Diasport - Walther LP 400 - TOZ 35 mit Lottes Balance/Rink-Griff

  • Jetzt kommst du damit her, dass der 1.4.6 nicht nur für KK bzw. Zistu,gilt. Da habe ich die vergangenen 45 Jahre als aktiver Schütze dann gehörig was falsch gemacht.

    Ich habe nicht gesagt, dass 1.4.6 nicht irgendwann mal so gekennzeichnet war, dass es nur für KK galt. Ja, mag sein. Das ist aber nicht mehr so, 1.4.6 ist eine allgemeingültige Regel für Gewehr. Oder steht oben drüber 'Nur für KK'? Nein, tut es nicht.

    Und auch der, der noch keine 45 Jahre schießt, liest diese Regel und weiß - sie gilt bis auf Widerruf an anderer Stelle für alle Disziplinen. Was du falsch gemacht hast weiß ich nicht, das wirst du selber besser wissen als ich. Schau einfach mal welche Überschrift 1.4.7 trägt.

    Mir gefallen die 25mm übrigens auch nicht, da komme ich nicht mit klar. Aber das ist eine ganz andere Sache.